Der endlose Fall des Gutachters Egon B. - wirtschaftliche Verflechtungen und warum es sich um einen Justizskandal handelt
Für Herrn B. gilt die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe wiegen schwer.
Er war jahrelang selbst Gutachter in zahlreichen Fällen in Salzburg und in Oberösterreich im Außerstreitverfahren. Es ging um hochsensible Bereiche wie Erziehungsfähigkeit, Besuchskontakte, Obsorge, Fremdunterbringung von Kindern u.ä. mehr.
Video Kampf ums Kind (Problematik Gutachter)
ab Minute 14:00 Fall Egon B.
Vorwürfe seit 2008
Es wird ihm vorgeworfen Fließbandgutachten z.B.: durch Kopieren seitenlanger Textpassagen (inkl. Rechtschreibfehler) erstellt zu haben. Einmal wurde sogar der Name eines Kindes eines Gutachtens in ein anderes Gutachten kopiert! Ebenso soll zumindest ein einzelner Wert im Zuge einer Testung vorsätzlich so manipuliert worden sein um zu einem „gewünschten“ Ergebnis zu kommen. Auch sollen Testverfahren berechnet worden sein, die gar nicht durchgeführt wurden. Die Kosten eines dieser Gutachten wurden häufig mit über € 3000,-- angegeben. Dutzende Gutachten pro Jahr stellte der Gutachter.
Anzeige
Immer mehr Menschen fanden sich, die Kritik an seinen Gutachten formulierten und es kam zu Anzeigen wegen schweren Betrugs und Beweisfälschung. Die Justiz und die Kriminalpolizei ermittelten zuerst in Oberösterreich.
Der Übergutachter
Prof. Dr. Max Steller von der Berliner Charite wurde beauftragt 13 seiner Gutachten zu überprüfen und kommt in seinem Bericht zu einem vernichtenden Ergebnis: „In allen geprüften Gutachten von B. fanden sich so erhebliche Mängel, dass die Gutachten aus fachlicher Sicht als völlig verfehlt zu bewerten sind. Sind für die Entscheidungsfindung des Gerichts unbrauchbar.“ Erwachsene wurden mit nur für Kinder geeigneten Testbatterien untersucht und umgekehrt. In Gutachten tauchten Kinder auf, obwohl gar keine Kinder zu begutachten waren. Mindeststandards wurden nicht eingehalten. Eine Fülle von weiteren gravierenden Mängel wurde festgestellt.
Prüfungsstandards für Gerichtssachverständige
Richtlinie für die Erstellung von Gutachten
Ethikrichtlinien für Gutachten
Die wirtschaftlichen Verflechtungen
Egon B. war nicht nur als Gutachter tätig. Er ist Geschäftsführer der TAF – Therapeutisch ambulante Familienbetreuung, die beinahe monopolartig in Salzburg mit Gutachten noch immer betraut wird; auch mit Jugendwohlfahrten wird eng kooperiert. Jährlich werden mehrere Millionen Steuergelder auch im Zuge von Rahmenverträgen an die TAF bezahlt – immer noch. Die TAF hat eine Schwesterfirma die at.FAM – dessen Geschäftsführer ist wieder Egon B. Die TAF wiederum gehört dem Verein „Institut für Psychoanalyse und Familientherapie“ – und wer ist dort Geschäftsführer – wieder Egon B.
Konsequenzen
- Am 31.12.2009 stellte der Gutachter seine Sachverständigentätigkeit zur Gänze ein.
- Seit 2012 stellte der Gutachter seine Geschäftsführerfunktion bei der TAF ruhend – im Firmenbuch scheint er immer noch auf.
- Die GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie) unter der Leitung von Dr. Josef Salzgeber distanziert sich bereits ebenfalls vom Gutachter.
Justizskandal
Die Linzer Staatsanwaltschaft erhob erstmals Anklage. Die Zuständigkeit des Gerichtes wurde mit Salzburg bestimmt. Da dort beinahe alle Richter besagten Gutachter beauftragten und es eine quasi Monopolstellung des Gutachters gab erklärte sich das Salzburger Gericht für befangen. Erst neulich entschied der OGH in Wien, dass in diesem Fall keine Befangenheit gegeben sei, gegen den Willen der Salzburger Justiz. Von den Betroffenen wird bemängelt, dass nur der Vorwurf der falschen Beweisaussage und nicht das Delikt des schweren (gewerbsmäßigen) Betruges verfolgt wird.
Dies stieß mehreren Betroffenen auf und so wurde 2013 eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter innerhalb der Justiz eingebracht. Diese Anzeige ist im Jänner 2014 von der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien an die Staatsanwaltschaft Linz abgetreten worden, wo sie in wenigen Tagen eingestellt wurde. So wurde auch ein Fortsetzungsantrag in Linz eingebracht, der vom Senat abgelehnt wurde. Bereits mehrere Richter haben Unterstützerschreiben an das Gericht gesandt. Der Verteidiger von Egon B. beantragte in dem Verfahren einige Entlastungszeugen, die meisten davon sind selbst Richter am Salzburger Gericht, so auch der Vizepräsident des LG Salzburgs.
Kann ein Strafverfahren gegen einen Gutachter an einem Gericht geführt werden, für das dieser über Jahre tätig war?
Nun gibt es endlich eine Richterin - sie selbst gab an, dass "eine unvoreingenommene und überparteiliche Verfahrensführung am LG Salzburg, zweifelhafter Anschein abgeleitet werden kann."
Egon B. kündigte an, ein neues Gutachten vorzulegen, demzufolge er den "objektiven Sorgfaltsmaßstab" mehr als erfüllt habe.
Was sagt eigentlich der Justizminister Herr Wolfgang Brandstetter zu der Causa?
Und wann wird es endlich zu einem vernünftigen Verfahren kommen????
Stellungnahme des Vereins Väter ohne Rechte 2013
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