OFFENER BRIEF
an Dr. Walter Engelberger
Vorsteher des Bezirksgerichts Linz
Sehr geehrter Herr Dr. Engelberger!
Der Verein „Väter ohne Rechte“ als Teil der österreichischen Väterplattform nimmt zu Ihrer Aussage
„Das Gesetz behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht“ (Quelle: ORF Oberösterreich, 16.2.2015)
im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Gleichbehandlung von Väter im Familienrecht wie folgt Stellung:
Um Ihrer Vorstellungskraft auf die Beine zu helfen, erinnern wir daran, dass nach wie vor über 95% der Obsorge-Entscheidungen zugunsten der Mütter ausgehen. Das würde im Umkehrschluss bedeutet, dass nur 5% der Väter in Österreich in der Lage wären für ihr Kind in geeigneter Weise sorgen zu können.
Es ist wohl bekannt, dass zwar das Gesetz grundsätzlich Vater und Mutter als gleichberechtigte Elternteile sieht, aber die österreichischen Familiengerichte sich nicht an die vorgegebenen Richtlinien halten. Im Gegenteil, es wird nach unseren Erfahrungen vielfach nach Ausschlussgründen für die gemeinsame Obsorge als Regelfall gesucht. Selbst bei Erhaltung der gemeinsamen Obsorge nach Trennung oder Scheidung wird dem Vater bei Boykott dieser Regelung keine Möglichkeit gegeben, die gemeinsame Obsorge auch faktisch zu leben. Dasselbe gilt natürlich für das sogenannte „Kontaktrecht“, das vielfach nicht einmal das Papier auf dem es geschrieben steht, wert ist. Die Umsetzung von Beschlüssen bleibt, sofern diese gegen Mütter durchzusetzen sind, noch immer kläglich auf der Strecke!
Sie haben durch Ihre Aussage ca. 180.000 österreichische Väter, die nachweislich den Kontakt zum eigenen Kind durch die Untätigkeit der Gerichte verlieren, obwohl sie alle rechtlichen Möglichkeiten nützen, öffentlich desavouiert. Wie Sie wahrscheinlich genau wissen, führt die Ungleichbehandlung der Väter in ca. 40% nach 2 Jahren nach der Trennung zum totalen Kontaktverlust zwischen Vater und Kind. Ursache dafür ist die massive Untätigkeit der Gerichte und die überlangen Verfahren über viele Monate und Jahre mit der raschen Entstehung von Entfremdung (PAS). Anzumerken ist, dass viele Pflegschaftsrichter das Phänomen von PAS nicht einmal ansatzweise kennen und daher überhaupt nicht dementsprechend agieren können – hier besteht viel Schulungsbedarf!
Ihre Aussage ist daher zurückzuweisen, weil sie weder den Tatsachen, noch dem modernen internationalen und wissenschaftlich gesicherten Grundsatz des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile entspricht. Das Kindeswohl ist daran zu messen, dass es nach Trennung der Eltern keinen der beiden Elternteile verliert.
Alles andere ist Polemik wider besseres Wissen. Als Vertreter der Justiz sollten Sie sich der Wahrheit verpflichtet fühlen und die Realität zu diesem wichtigen Thema erkennen können. Sie haben offensichtlich Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Tatsachen, denn selbst nicht betroffene Staatsbürger wissen sehr genau, dass Kinder und Väter in Österreich de facto keine Rechtssicherheit im Familienrecht haben.
Es ist bedauerlich, dass Vertreter der Justiz, als Schutzmacht von Kindern und Jugendlichen, damit vielfach auch mitverantwortlich für die Zerstörung der vitalen Vater-Kind-Beziehung sind. Es ist daher aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ höchste Zeit, dass die von Ihnen geleugnete Ungleichbehandlung österreichischer Väter aufgehoben wird und das Recht des Kindes auf beide Elternteile ohne Wenn und Aber als oberste Maxime installiert wird. Davon sind wir aber leider noch meilenweit entfernt.
Aus Sicht des Vereins bleibt zu hoffen, dass Richter wie Sie endlich aufwachen und sich der Realität stellen, anstatt das Gesetz wiederzugeben, in Kenntnis dessen, dass es überwiegend negiert wird.
Der Vorstand Väter ohne Rechte fordert Sie aufgrund ihrer Aussage auf, diese den Tatsachen entsprechend öffentlich richtig zu stellen.
Der Vorstand
Verein „Väter ohne Rechte“ Reidling, 3.3.2015