April 2015 Archiv

Facebookgruppe überschreitet 4000 Mitglieder Marke

4000 Mitglieder VoR FBDer Verein freut sich bereits über 4000 angemeldete Mitglieder in der Facebookgruppe. (Link) Erst im Oktober 2014 wurde das 3000. Mitglied begrüßt. Damit hat sich das Forum als eines der größten überhaupt im kompletten deutschsprachigen Raum etabliert. Da die Gesetzeslagen auch in Deutschland und der Schweiz ähnlich unerträglich für Väter sind finden auch unsere Nachbarn regelmäßig bei uns Gehör und tauschen sich aus.

Die Größe der Gruppe ist umso erstaunlicher da es sich um eine öffentliche Gruppe handelt, bei der jeder unangemeldet mitlesen kann. Diese Entscheidung wurde ganz bewusst getroffen um einen so niederschwelligen Zugang wie nur möglich zu bieten.

Das kontinuierlich wachsende Forum ist häufig eine erste Anlaufstelle in einer weiteren langen Prozessbegleitung - jedenfalls ein Zeichen, dass viele Väter das zeitliche Ungleichgewicht in der Betreuung der gemeinsamen Kinder, verbunden mit einem überdimensionierten Unterhaltsrecht bei gleichzeitiger gesetzlicher und politischer Herabwürdigung ihres Engagements nicht mehr ohne weiteres hinnehmen.

Anstatt dass Politik und Justiz das Kindeswohl im Auge haben und in ihren Entscheidungen vorrangig danach trachten den über 400.000 Trennungskindern in Österreich möglichst beide Elternteile gleichwertig zu erhalten und damit das Recht des Kinders auf beide Elternteile wahren, wird dem Kind ein Elternteil, meist der Vater entrissen. Die ohnehin geringen zugestandenen gemeinsamen Zeiten mit den Kindern werden häufig boykottiert bis es zu einem kompletten Kontaktabbruch kommt.

Facebook ist neben den Sprechstunden, den öffentlichen Infoständen, den Veranstaltungen und dem Lobbying ein wichtiger Teil des Kommunikationskonzeptes von Väter ohne Rechte und wird weiterhin gepflegt werden und lebt von den Erfahrungen und der häufigen Fachkompetenz seiner Mitglieder.

Zahlen Daten Fakten Statistik Austria

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/facebookgruppe-vaeter-ohne-rechte-sprengt-4000-mitglieder-marke/

Stellungnahme zu Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Stellungnahme bezieht sich im wesentlichen auf die geänderten Paragraphen 205a und 218.

Nachdem weder dem Gesetzesvorschlag selbst, noch den beigefügten Erläuterungen zu entnehmen ist, daß §205a nicht für Ehe oder (eingetragene) Partnerschaft gilt, ist zur Vollständigkeit des Gesetzesvorschlages zu klären, wie in einer Ehe oder (eingetragenen) Partnerschaft  ein fehlendes Einverständnis zu einer sexuellen Handlung bewiesen werden soll. Die Ehe und (eingetragene) Partnerschaft ist ja genau bereits das Einverständnis zu sexuellen Handlungen.

Weiters fehlt jede Definition von sexueller Sphäre, womit es dem Anzeiger, der Anzeigerin nach Paragraph 218 überlassen bleibt seine/ihre Sexuelle Spähre zu definieren.

In beiden Fällen führen die fehlenden Definitionen zu der Situation, daß der/die TäterIn als angebliches „Opfer“ geschützt werden und die eigentlichen Opfer (der mißbräuchlichen Anwendung durch unbewiesene Behauptung wegen Rache oder sonstigen Intentionen) strafverurteilt. In dem Gesetzesvorschlag fehlt die Bestrafung der mißbräuchlichen Behauptung/Verwendung der Par. 205a und 218, damit die wirklichen Opfer geschützt und die Gesetzesmißbrauchstäter zur Rechenschaft gezogen werden. Dies soll der Gesetzesmißbrauchsprävention dienen.

Es darf nicht sein, daß Menschen den Kontakt zu anderen Menschen zu meiden beginnen, weil eine §218 Behauptung aufgestellt werden könnte. Damit käme unser gesellschaftliches Leben vollständig zum Erliegen, geschweige denn, daß die Zeugungs- und Geburtenrate von Kindern gegen Null konvergieren würde.

Dieser Gesetzesvorschlag wird von uns abgelehnt!

Mit freundlichen Grüßen, der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/stellungnahme-zu-strafrechtsaenderungsgesetz-2015/

Trennungsschmerz sichtbar machen – Schmerzbarometer

Eine Scheidung/Trennung führt zu großen Umstellungen für die Eltern, vor allem aber für die gemeinsamen Kinder.

Schmerzbarometer
In Österreich gibt es leider kein automatisches Recht der Kinder, nach einer Trennung weiterhin bei beiden Elternteilen zu möglichst gleichen Teilen leben zu dürfen. Es muss ein hauptbetreuender Elternteil festgelegt werden, selbst bei geteiltem Sorgerecht. Als Basis für die Kinderbetreuung dient lediglich ein Kontaktrecht für den nicht hauptbetreuenden Elternteil im Ausmaß von 2 Tagen alle 14 Tage. Alles andere muss zwischen den nicht selten zerstrittenen Eltern vereinbart werden. Dadurch kommt es regelmäßig zu  jahrelangen Streitigkeiten um die Aufteilung der Betreuungszeiten. Und viel zu oft geschieht das Undenkbare: ein Elternteil – zumeist der Vater – wird mit allen Mitteln von den Kindern ferngehalten. Über Wochen, Monate und Jahre. Bis das Kind den entfremdeten Elternteil nicht mehr kennt. Und man ist vollkommen machtlos.

Diese Initiative macht den Trennungsschmerz sichtbar untermauert durch eine Fülle an Statistiken.

http://schmerzbarometer.at/

Das Schmerzbarometer erfüllt drei Aufgaben:

1.: Erfassung der wichtigsten Faktoren in Bezug auf erschwertes oder verhindertes Umgangsrecht. Über ein Kontaktformular kann jeder Elternteil, der in seinem Besuchsrecht behindert wurde oder wird, anonym die entsprechenden Angaben machen.  Die Umfrage ist so gestaltet, dass man für jede Art der Kontaktverhinderung Angaben machen kann, aktuell oder retrospektiv.

2.: Darstellung der Daten in plakativer Form: In Grafiken und Landkartendarstellungen wird die Dauer der Kontaktverhinderung und auch die Stärke des Trennungsschmerzes dargestellt. Durch kombinierte Analysen lässt sich auch ableiten, wie lange und umfangreich die eingebundenen Stellen benötigen, um das Besuchsrecht wieder herzustellen bzw.  wie häufig dies nicht geschieht. Alles erfolgt in kumulativer Form, sodass es keine Möglichkeit auf Rückschlüsse zu den einzelnen Teilnehmern gibt.

3.: Die Ergebnisse dienen zur Argumentation gegenüber Politik und Bevölkerung und sollen das dramatische Ausmaß der Entfremdung und Blockade von Kindern zu ihren Vätern darstellen. Die Umfrage ist zwar geschlechtsneutral, aber bereits kurz nach Eröffnung der Seite war eindeutig zu sehen, dass ca. 95% der Betroffenen Väter sind.

Je größer die Teilnehmerzahl wird, desto aussagekräftiger können die kombinierten Analysen gegenüber der Politik und auch der Bevölkerung eingesetzt werden. Jede einzelne Teilnahme ist äußerst wertvoll!

Sowohl die Teilnahme als auch die Nutzung der Statistiken des Schmerzbarometers sind kostenlos und stehen öffentlich zur Verfügung. Die einzelnen Datensätze der Teilnehmer sind nur für jeden einzelnen Teilnehmer verschlüsselt einsehbar und jederzeit nur für den registrierten Teilnehmer selbst veränderbar. Die E-Mail-Adressen zur Registrierung werden für keinen anderen Zweck als zur Registrierung verwendet.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/trennungsschmerz-sichtbar-machen-schmerzbarometer/