September 2015 Archiv

Offener Brief an die Frauenberatungsstelle Kassandra und NÖN

Zu den letzten öffentlichen Auftritten des Vereins Väter ohne Rechte vor dem BG Mödling bei dem u.a. der Missbrauch mit dem Missbrauch thematisiert wurde meldete sich sowohl die SPÖ Mödling als auch die Frauenberatungsstelle Kassandra in einem Artikel der NÖN, zu Wort

Artikel vollinhaltlich hier nachzulesen

Link zum Hintergrund

aus gegebenen Anlass veröffentlicht nun der Verein den offenen Brief der bereits am 17.08.2015 gesendet wurde und bisher zu keiner Reaktion oder Stellungnahme geführt hat und verweist auf einige aktuelle Studien, deren Veröffentlichung in Österreich vorsätzlich und damit grob fahrlässig unterdrückt werden.

Offener Brief zum Missbrauch des § 38a SPG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben wir Ihren Beitrag in der NÖN gelesen, Link anbei.

Wir sind der Meinung, dass sowohl die RichterInnen als auch die PolizeibeamtInnen ihre Arbeit machen. Laut persönlicher Aussage vor Zeugen, haben zumindest ein Rechtspfleger, eine Richterin und ein Kriminalinspektor ausgesagt, dass im Bezirk Mödling 50 % der Wegweisungen erlogen und vorgetäuscht sind, um an nachehelichen Ehegattenunterhalt heranzukommen.

Dieser Missbrauch eines an sich guten Gesetzes führt dazu, dass einem echten Opfer nicht mehr geglaubt wird. Nicht einmal mehr vor Polizei und Gericht. Unser Aufruf an das BG Mödling ist daher, diesem Missbrauch durch scheidungswillige Damen Einhalt zu gebieten. Ein Aufruf, den wir an Sie weitergeben, damit in Zukunft echte Opfer von Gewalt geschützt werden können und nicht milde belächelt.

Solange der Missbrauch mit dem § 38a SPG salonfähig bleibt, werden Opfer von Gewalt nicht ausreichend geschützt werden können.

Die Anzeige wegen Beleidigung gegen anwesende Personen bei unserer Informationsveranstaltung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Inhaltslosigkeit eingestellt.

Der Vorstand Väter ohne Rechte

P.S.: Die Namen des Rechtspflegers, der Richterin und des Kriminalinspektors sowie die Aktenzahl sind nach persönlicher Rückfrage zu erfahren.

offener Brief Kassandra NoeN

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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen VoR ein

Am 12.05.2015 veranstaltete der Verein Väter ohne Rechte einen Infostand vor dem BG Mödling, der für Aufregung sorgte. VoR liegen zahlreiche, teils jahrelange Verfahren und Beschlüsse vor, die oft zum Haare raufen sind. Konsequenzlos werden Väter den Kindern vorenthalten, unbewiesene Anschuldigungen aufgestellt, Missbrauch mit dem Missbrauch betrieben, Akteneinsicht verweigert, Verfahren verschleppt, Anträge oft nicht einmal bearbeitet u.v.m. In zumindest einem Fall hat sich beinahe die komplette Richterschaft des BG selbst für befangen erklärt.

Die zahlreichen Hilferufe der Betroffenen bewogen uns direkt vor den Hallen der Justiz einen Infostand abzuhalten, der tatsächlich zahlreiches Echo hervorrief. So kamen zahlreiche Mütter und Väter auf uns zu, unterschrieben unsere Petition auf Doppelresidenz, selbst Anwälte, auf dem Weg zur nächsten Verhandlung erfragten unsere Kontaktdaten, da sie von Schikanen gegen ihre Mandanten berichteten.

Die ansässige Richterschaft reagierte sehr verstört, allen voran der Gerichtsvorsteher Dr. Harald FRANZ. Bereits beim Ausladen des Equipments wurden wir mit der Androhung von Besitzstörungsklagen konfrontiert, die Polizei wurde von ihm gerufen, Genehmigungen von uns vorgelegt - alles war rechtens.

Die große Ressonanz auf unsere Anwesenheit bewog den Hofrat und Pressesprecher des BG Mödling zu einem späteren Zeitpunkt nocheinmal die Polizei zu rufen. Folgendes Plakat erhitzte die Gemüter der Richterschaft: "ACHTUNG!!! HIER ARBEITEN BEFANGENE RICHTER!!!" Gerichtsvorsteher FRANZ sah darin eine Beleidigung und erstattete Anzeige, die Polizei hielt telefonisch Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, diese ordnete an, die Personalien der anwesenden betroffenen Väter zu erheben. Die NÖN berichtete von dem Vorfall und veröffentlichte ein Bild des Transparentes. Link

 

Väter ohne Rechte nahm Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und tatsächlich wurden 7 Personen angezeigt, die Polizei selbst sah keinen Grund für eine Verfolgung, da kein Anfangsverdacht bestünde. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt schloss sich dieser Meinung an und stellte das Verfahren ohne auch nur einer einzigen Beschuldigtenvernehmung ein.

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Doch das war nicht das Ende der Fahnenstange. Die Grünen stellten eine parlamentarische Anfrage zum Thema Gewaltschutzmaßnahmen u.a. eben auch wie oft und an welchen Standorten denn ein Betretungsverbot und eine Wegweisung gerichtlich ausgesprochen wurde. Der Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter beantwortete diese und unsere Erfahrungen bestätigend stellte sich heraus, dass das BG Mödling tatsächlich die klare Nummer 1 in Niederösterreich in beiden Fällen ist. Hier das österreichweite Ergebnis der Anfragenbeantwortung.

Dies nahm Väter ohne Rechte zum Anlass für eine plakative Aktion. Direkt gegenüber des BG Mödling wurde eine 5 x 2 Meter große Plakatwand angemietet und konfrontierte mit diesem "Mödlinger Scheideweg" das Gericht und die Mödlinger Bevölkerung.

IMG_20150714_093208Da sich weitere Väter bei uns meldeten entschloss sich VoR auch zu einem neuerlichen, ebenfalls polizeilich angemeldeten und genehmigten Infostand direkt vor dem Gericht. Dem BG Mödling wurde eine Torte überreicht von Teilnehmern in Sträflingskleidung mit der "Gratulation" zum Landesmeistertitel und fand selbstverständlich auch kritische Worte wie anscheinend inflationär mit Wegweisungen und Betretungsverboten hier umgegangen wird.

Video der Veranstaltung

BG Mödling (2)               Tortenübergabe Mödling

 

 

 

 

 

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VfGH befasst sich mit der Doppelresidenz

Wand vfghAm 23.09.2015 fand am Verfassungsgerichtshof eine öffentliche Verhandlung zum Thema Doppelresidenz statt.

Antragsteller zur Überprüfung ob es sich beim Quasi-Verbot um einen Verfassungsbruch handle, war das LG für ZVR. "Das antragstellende Gericht bringt Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der angefochtenen Bestimmungen vor, da es durch diese zu einem faktischen Verbot einer tatsächlichen gleichteiligen Betreuung komme bzw. dem Pflegschaftsgericht verboten sei, eine Einzelfallprüfung durchzuführen und im Ausnahmefall eine Doppelresidenz festzulegen. Diese zwingende Privilegierung eines Elternteils stelle dabei sowohl eine Verletzung des Rechtes auf Achtung des Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK als auch des Diskriminierungsverbotes des Art. 14 EMRK, des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 7 B-VG sowie des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern (BGBI. I 4/2011) dar." - so auszugsweise aus dem Referat des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter.

Hier das komplette Referat zum Nachlesen und downloaden:
Referat Unterlagen VfGH 23.09.2015

Als Regierungsvertreter war Dr. Peter Barth vom BMJ anwesend und gebetsmühlenartig wiederholte er, dass die Richter nach jeweiligem Ermessen Aufteilungen zwischen 0 zu 100 und 49 zu  51 Prozent festlegen können, wobei die zweite Variante dem Wesen einer Doppelresidenz (nehezu) entspricht. Nur eine genaue 50:50 Beteiligung schließt der Gesetzgeber absichtlich aus, da mit dem hauptsächlichen Aufenthaltsort eine Reihe von Mehrleistungen (Förderung Wohnung, Familienbeihilfe, Schulgeld,...) verbunden sind. Das Frauenministerium hat in seiner Stellungnahme zu der parlamentarischen Petition der Väterplattform eine ganz ähnliche Meinung vertreten, ebenso sind aus dem Familienministerium bereits solche Aussagen bekannt. Seit Jahren wird immer wieder behauptet, dass DIE hauptsächliche Triebfeder der Väter eine Unterhaltsreduktion oder gar ein Unterhaltsausschluss ist, und nicht ein echtes Interesse der Väter an einer gleichberechtigten und gleichteiligen Erziehung und Betreuung.  Mittlerweile argumentieren auch auf Ministeriumsebene weite Kreise öffentlich mit der Unterbrechung des Geldflusses zur (grundsätzlich falsch bezeichneten) alleinerziehenden Kindesmutter, nicht nur in der Unterhaltsfrage, sondern auch bei den sonstigen Transferleistungen.

Ein faires gleichberechtigtes Elternmodell ist nicht gewollt!

Auch die Frage des Wohnortwechsels im Zuge des ABR (Aufenthaltsbestimmungsrechtes) wurde diskutiert.
Dieses stellt die Kinder oft vor große Herausforderungen; berechtigt die derzeitige Gesetzeslage den hauptsächlich betreuenden Elternteil sowohl im Inland als auch ins Ausland zu verziehen, ohne Mitsprache des anderen Elternteils.auch hier gibt es eine massive Ungleichgewichtung der beiden Elternteile, unabhängig vom praktizierten Betreuungsschlüssel. Sehr wohl gibt es zwar eine Informationspflicht, ein Verstoß dagegen bleibt aber konsequenzlos bestätigte auch der Regierungsvertreter.

Doppelresidenz gegen den Willen eines Elternteils? Doppelresidenz als Regelfall?

Dies sind  die Schlüsselfragen, die auch den Verfassungsgerichtshof noch beschäftigen werden. Die Antragsteller wollten von einem Standardmodell nichts wissen, sondern betonten mehrmals, dass diese (Einzelfall-)Lösung ausschließlich für Elternteile gedacht sei, die ohnehin dieses Modell bereits gelebt haben und wo dies beide wollen. Genau da liegt aber die Krux - ein Standardmodell würde eine Fülle von Konflikten grundsätzlich ausschließen. Nur wenn dieses Modell dem Kindeswohl nicht entsprechen würde, sollten abweichende Betreuungsschlüssel beschlossen werden, einig waren sich Richter und Anwaltsseite, dass es sehr wohl Fälle gibt, bei denen eine 50:50 Lösung dem Kindeswohl am Besten entsprechen würde. Sehr viele europäische Länder praktizieren das Doppelresidenzmodell (Wechselmodell) bereits erfolgreich, in den Ländern in denen es Standardmodell ist (z.B.: Frankreich, Belgien,...) hat sich die Zahl der Familienrechtsverfahren schlagartig um 75 % reduziert - ein eindrucksvoller Beweis für dieses konfliktfreiere und familienfreundlichere Modell.

Die österreichische Gesetzgebung will anscheinend nicht aus den jahrelangen positiven Erfahrungen anderer Länder partizipieren, obwohl Familien und Gerichte massiv entlastet würden!

Der Verfassungsgerichtshof wird seine Entscheidung zu gegebener Zeit mündlich oder schriftlich bekanntgeben - die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 7 Monate.

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