Januar 2016 Archiv

NEOS bringen Antrag auf Doppelresidenz ein

3Die NEOS bringen am 27.01.2016 folgenden Antrag auf Doppelresidenz ein:

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
betreffend die gesetzliche Verankerung des Doppelresidenzmodells

Die derzeitige Rechtslage im ABGB (§§ 177 Abs 4, 179 Abs 2 ) normiert die Pflicht nicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Eltern, einen Haushalt zu bestimmen, in dem das Kind hauptsächlich betreut wird. Aus diesen Bestimmungen erfolgt die Pflicht des einen Elternteils Unterhalt in Geld zu leisten, während der Elternteil, bei dem der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes gemäß den Bestimmungen festgelegt wurde, Naturalunterhalt leistet.

In der juristischen Literatur wird zwar auch davon ausgegangen, dass eine annähernd gleichteilige Ausübung der Betreuung (nach Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft) vom Gesetz nicht kategorisch ausgeschlossen sei, es handelt sich hierbei aber um auszuverhandelnde Ausnahmefälle.

Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 wurde die Obsorge beider Eltern im Fall der Scheidung bzw. der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ermöglicht. Der Gesetzgeber wollte aber ausdrücklich festlegen, wo sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. Auch im Kindschafts- und Namenrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde am „Heim erster Ordnung“ festgehalten. Es kam lediglich zu einer begrifflichen Anpassung. Das Gesetz verwendet nun neben dem „hauptsächlichen Aufenthalt“ auch die „hauptsächliche Betreuung“ des Kindes. Während der Diskussionen zum KindNamRÄG 2013 zeigte sich, dass eine Regelung der Doppelresidenz nicht an der juristischen Umsetzung oder den Anwendungsfällen scheiterte, sondern an der politischen Einigung der Regierungspartner.

De facto gibt es aber immer mehr Fälle in denen Eltern nach einer Trennung gleichermaßen die Betreuung und Verantwortung übernehmen wollen. Dies ist eine äußerst positive Entwicklung in Hinblick auf das Kindeswohl und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und sollte durch die Politik unterstützt werden. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen stehen dieser Entwicklung nach wie vor entgegen und führen zu „geheimen Vereinbarungen“ an den Gerichten vorbei, die dadurch erst recht nicht auf die Eignung für das Kindeswohl überprüft werden können.

 

Es soll daher im Interesse der Familien einerseits die bestehende Pflicht zur Bestimmung eines hauptsächlichen Aufenthalts entfallen und die Möglichkeit Geld-Unterhalt zu fordern für diese Fälle abgeschafft werden. Gleichzeitig soll ein Verfahren geschaffen werden, durch das nach pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung und einer strengen Prüfung des Kindeswohls eine gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile in getrennten Haushalten ermöglicht wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die bestehende Pflicht zur Bestimmung des hauptsächlichen Aufenthaltsortes des Kindes und die daran geknüpfte Verpflichtung eines Elternteils zur Zahlung von Geld-Unterhalt entfällt. Gleichzeitig sollen entsprechende Bestimmungen geschaffen werden, um mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung und einer strengen Prüfung des Kindeswohls durch ein Gerichtsverfahren die gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile in getrennten Haushalten zu ermöglichen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.

Quellehttps://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01513/fnameorig_499818.html

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Hände hoch! Unterhalt!

hände hoch unterhaltAutor Markus Jacobs unterstützt mit diesem Buch Väter ohne Rechte und andere Väterorganisationen!

Hände hoch! Unterhalt" basiert auf wahren Begebenheiten. Autor Markus Jacobs lässt uns hautnah seinen 14 Jahre andauernden - eines Sisyphus würdigen - Kampf um seine Kinder und um ein wenig Gerechtigkeit miterleben. Es ist sein sehr persönlicher Erfahrungsbericht über Trennung und Scheidung, sowie über Manipulation und Instrumentalisierung seiner Kinder. Aber auch eine erschütternde Bestandsaufnahme des Rechtssystems und eine harsche Kritik an der gängigen Praxis, mit der Anwälte das Objekt „Mann" im Streitfall mit der Ehefrau bewerten. Das Buch ist zugleich eine Abrechnung mit Jugendämtern und Familiengerichten. So deckt der Autor auf, weshalb Männer vor Gericht kaum Chancen auf Gleichberechtigung haben. „Hände hoch! Unterhalt" zeigt außerdem auf, dass eine Scheidungsindustrie eine sprudelnde Einnahmequelle geschaffen hat, die ein boomendes Geschäft in Milliardenhöhe garantiert. Die Rechnung geht voll auf: wenn eine Familie auseinanderbricht, freuen sich in der Regel gleich zwei Anwälte. Auch Gerichte kassieren gut und gerne. Der Autor weist ebenfalls darauf hin, welche dubiose Rolle Vater Staat beim Scheitern einer Ehe spielt und wie er sich, in schöner Scheinheiligkeit, sogar daran bereichert. So wird deutlich gemacht, aus welchem Grunde der Gesetzgeber das Recht der Kinder im Unterhalt tatsächlich stärkte und welche finanziellen Vorteile er sich durch einen simplen „Taschenspielertrick" verschaffte. Schließlich belegt „Hände hoch! Unterhalt!", welche bescheidenen Zukunftsperspektiven geschiedene Väter haben und was uns Rabenväter jährlich kosten. Detailliert verdeutlicht der Autor, wie familienfeindlich unser Gesellschaftssystem ist. Im Trennungsstreit verliert immer die Familie. Gewinner sind andere. Am Ende fragt Autor Markus Jacobs nach Auswegen aus dem Dilemma.

Link zum Buch

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Umfrage / Fragebogen Masterarbeit Doppelresidenz

talar hut

Für eine Masterarbeit in Psychologie an der Universität Wien untersucht Teresa Amann mögliche Auswirkungen von verschiedenen Betreuungsformen in Nachtrennungsfamilien.

Dafür werden noch dringend Personen ab 18 Jahren, die (als Kind/Jugendliche(r)) eine Zeit lang nach der Trennung/Scheidung der Eltern bei beiden Elternteilen gelebt haben gesucht um einen – natürlich anonymen – Fragebogen auszufüllen (Dauer: 10-20 Min.)

zum Fragebogen

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Presseinformation des Internationalen Rates für die Paritätischen Doppelresidenz

 

Presseinformation

 

Lösungen für die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell)

 

Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (ICSP) unterstützt die Entschließung 2079 des Europarates zu Gleichstellung und gemeinsamer elterlicher Verantwortung

 

Bonn, 23. Dezember 2015. Vom 9.-11. Dezember 2015 trafen sich anlässlich der Internationalen Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz in Bonn ca. 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 20 Ländern und 3 Kontinenten, um sich mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) für Familien nach Trennung und Scheidung der Eltern zu befassen.. Die Tagung wurde gemeinsam vom Präsidenten des Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (International Council on Shared Parenting – ICSP), Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), und Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Evangelische Hochschule Nürnberg (Deutschland), geleitet.

Nach Aussage von Prof. Edward Kruk zeigte diese zweite internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz deutliche Fortschritte seit der ersten ICSP-Konferenz im Vorjahr. „Während sich die erste Konferenz darauf konzentrierte, die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis zu überwinden, befasste sich die zweite Konferenz mit der Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sowohl in der rechtlichen als auch in der psycho-sozialen Praxis. Wir beobachten derzeit auf internationaler Ebene einen bedeutenden Paradigmenwechsel in Richtung Akzeptanz der Paritätischen Doppelresidenz als sinnvollem, kindeswohlorientiertem Betreuungsarrangement. Die Zeit ist reif, die Paritätische Doppelresidenz konsequent weltweit umzusetzen und damit unserer Verantwortung für die betroffenen Kinder gerecht zu werden.“

Prof. Hildegund Sünderhauf, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates des ICSP, betonte: „Auf der Konferenz wurde deutlich, welch großer Umfang an positiven empirischen Befunden zur Paritätischen Doppelresidenz vorhanden ist. Sie bestätigen, dass diese Familienform Kindern nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern in vielen Fällen helfen kann.“

Dr. Chantal Clot-Grangeat, klinische Psychologin und Vizepräsidentin des ICSP, bestätigte: „Die familialen Professionen sollten die Ergebnisse der empirischen Forschung in ihre tägliche Arbeit im Kontext von Trennung aufnehmen und die Chance einer Deeskalation familiärer Konflikte in einem frühen Stadium ermöglichen.“

Oliver Hunziker, Vizepräsident des ICSP und Vertreter der Zivilgesellschaft, stellte fest, dass „auf der Basis der jüngsten Entschließung 2079 des Europarates zur Gleichstellung und gemeinsamen elterlichen Verantwortung, auf der Konferenz vorgestellt durch die Initiatorin der Resolution, Françoise Hetto-Gaasch, Politiker aller Länder aktiv werden und ihre Gesetze entsprechend ändern sollten.“

Die nächste Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz wird voraussichtlich 2017 in Boston, USA, stattfinden.

Die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2015 wurde gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Evangelischen Hochschule Nürnberg.

Kontakt:

Angela Hoffmeyer, Generalsekretärin
Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP)
Stiftsgasse 6, 53111 Bonn
Tel.: +49-170-800 46 15 / E-Mail: angela.hoffmeyer@twohomes.org
Website: www.twohomes.org

 

Anhang

 

Schlussfolgerungen der Konferenz

 

  1. Die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) ist in der Forschung und in der juristischen und psychologischen Praxis als Betreuungsarrangement nach einer Trennung anerkannt, durch das die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes bestmöglich gefördert werden können. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz sowohl auf rechtlichem als auch auf psycho-sozialem Gebiet unverzüglich als Grundannahme umgesetzt werden sollte und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
  2. Die Paritätische Doppelresidenz umfasst sowohl die gemeinsame elterliche Sorge (Entscheidungsbefugnisse) von Vätern und Müttern als auch ihre gemeinsame elterliche Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder im Alltag unter Berücksichtigung des Alters und des Entwicklungsstandes der Kinder. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz, einschließlich der Annahme gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamer Rechte von getrennt lebenden Vätern und Müttern hinsichtlich der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder, zur rechtlichen Umsetzung in der Gesetzgebung zu verankern ist.
  3. Die Paritätische Doppelresidenz ist als das wirksamste Mittel sowohl zur Verringerung von „Hochstrittigkeit“ von Eltern als auch zur Verhinderung erstmalig auftretender familiärer Gewalt anerkannt. Es besteht Konsens darüber, dass das Ziel der rechtlichen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme die Eindämmung des Elternkonfliktes nach der Trennung ist. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme insbesondere für „hochstrittige“ Familien zu fördern ist und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
  4. Es besteht Konsens darüber, dass die vorstehenden Punkte für die Mehrheit von Kindern und Familien gelten, aber nicht bei erwiesener familiärer Gewalt oder erwiesenem Kindesmissbrauch. In solchen Fällen sollte die Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz widerlegbar sein. Es besteht Konsens darüber, dass zukünftige Forschungsaktivitäten zur Paritätischen Doppelresidenz vorrangig auf die Beziehung zwischen elterlicher Sorge und familiärer Gewalt, einschließlich Kindesmisshandlung in all seinen Formen, ausgerichtet werden sollten. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass sowohl für die Wissenschaft als auch für die juristischen und psychologischen Berufe eine Priorität in der Entwicklung von Rechtsvorschriften und von Leitlinien für die Praxis bezüglich Schutzmaßnahmen für Fälle von erwiesener familiärer Gewalt liegen sollte.
  5. Es sind zunehmende Belege dafür vorhanden, dass durch die Paritätische Doppelresidenz Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien sowohl verhindert werden als auch, sofern sie bereits eingetreten ist, behoben werden kann. Es besteht Konsens darüber, dass die Durchführbarkeit einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung weiter untersucht werden muss.
  6. Psychologische Beratung und Mediation tragen wesentlich zum Gelingen der Paritätischen Doppelresidenz bei. Es besteht Konsens darüber, dass ein erreichbares Netz von Familienberatungsstellen mit dem Angebot einer Familienmediation sowie andere geeignete Unterstützungsleistungen entscheidende Bestandteile aller Bemühungen zur gesetzgeberischen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sind. Wir rufen die Regierungen dazu auf, solche Netze als notwendige Ergänzung zur Einführung einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz einzurichten.
  7. Wir fordern die Mitgliedstaaten des Europarates dazu auf, die Entschließung des Europarates vom 2. Oktober 2015 vollständig zu übernehmen. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten dazu auf, die folgenden Bestimmungen umzusetzen:
    5.5 Einführung des Grundsatzes der Doppelresidenz nach einer Trennung in ihren Gesetzen.
    5.9 Förderung und Entwicklung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten, an denen Kinder beteiligt sind.

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