Juni 2016 Archiv

Der Kampf der verhinderten Väter

Bericht in der Kleinen Zeitung zum Vatertag am 12.6.2016:

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offener Brief an „profil“: was für ein Papa bist Du?

offener Brief an "Profil" anläßlich ihres Beitrages "Was für ein Papa bist Du? (link)"

»... Hinweise auf eine Gefährdung ergeben sich nicht durch das Verhalten des Vaters im Umgang mit der Tochter. Der Umgangspfleger hat die eigentlichen Kontakte als postiv beschrieben ... Allerdings droht die, seitens der Mutter offen vor dem gemeinsamen Kind zur Schau gestellte Ablehnung des Vaters und jeglicher Näherung seinerseits zu einer erheblichen seelischen Belastung für das Kind zu werden ... geht das Gericht davon aus, dass ein Ausschluss des Umgangs für die nächsten sechs Monate zwischen dem Vater und der Minderjährigen erforderlich ist ...«

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Zeilen stammen nicht aus einem Horrorfilm oder einem schlechten Krimi! Es sind Auszüge aus einem österreichischen Gerichtsurteil vom April 2016. Tatsächlich verlieren auch heute noch Kinder ihren Vater per Gerichtsbeschluss, ganz einfach nur deshalb, weil ihn die Mutter vor dem gemeinsamen Kind dämonisiert.

Auf Seite 64 der aktuellen Ausgabe Ihrer Zeitschrift beschreiben Sie in scheinbar satirischer Weise die Vätertypen »Poser«, »Bobo« und »Methusalem«. Und Trennungsväter werden pauschal als pflichtvergessene Wochenend-Bespaßer diffamiert. Ha, ha – wie lustig!

Was denken Sie, wie sehr wird wohl der Vater gelacht haben, dem obiger Bescheid galt?

Der – wie tausende andere – nichts lieber täte, als am Leben seiner Tochter teil zu haben. Sie abends in den Schlaf zu singen, sie zu trösten, wenn sie weint und sie auf ihrem Weg hinaus ins Leben zu begleiten. Nur ist das vielen österreichischen Trennungsvätern nicht möglich. Die meisten dürfen ihre Kinder gegen ihren Willen nicht betreuen sondern nur an jedem zweiten Wochenende »besuchen«. Das österreichische Familien»recht« gesteht Vätern ein Familienleben nach einer Trennung nicht mehr zu. Und vielen Vätern wird der Kontakt zu ihren Kindern zur Gänze verweigert.

Das Recht der Kinder auf regelmäßigen Kontakt und Betreuung durch beide Elternteile – wie es in der UN-Kinderrechtscharta seit über 26 Jahren als Menschenrecht festgeschrieben ist – wird in Österreich nach wie vor nicht geschützt. Deshalb liegt Österreich im internationalen Kinderrechte-Ranking des CRIN (Child Rights International Network) auch auf Platz 71 hinter Ländern wie Bangladesch oder Uganda.

Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung auch nur in Erwägung zieht, die Resolution 2079 des europäischen Rates zur gesetzlichen Verankerung der gleichberechtigten Elternschaft in Form der Doppelresidenz als anzustrebendes Standardmodell in allen Mitgliedsländern umzusetzen. Meinen Sie daher, dass Ihr Spott angebracht ist?

Väter als stereotypes Feindbild – vom untreuen Gewalttäter bis zum Unterhaltspreller – zu diffamieren und sie als Witzfiguren bloß zu stellen, ist einfach und man erntet billigen Applaus.

Das tausendfache Leid, das Kindern, Vätern, Großeltern und auf lange Sicht auch den so genannten »alleinerziehenden« Müttern wissentlich mit einem völlig überholten, kinderfeindlichen, menschenrechtswidrigen, dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden und ideologisch verbrämten Familienrecht angetan wird aufzuzeigen und dagegen anzuschreiben ist hingegen mühevoll und erfordert Mut, sich unter Umständen auch gegen momentan moderne, väterdiffamierende Ideologien zu stellen.

Das aber wäre die Aufgabe und die Verantwortung eines Qualtätsmediums wie dem »profil«!

Und sollten Sie vielleicht selber einen Sohn haben, dann stellen Sie sich doch einmal die Frage, ob Sie es ihrem Kind wünschen, dass es durch jene Hölle gehen muss, wie der Vater in unserem Beispiel. Und ob Sie Ihren Artikel dann so lustig fänden ... Denn solange es keine Rechtssicherheit gibt, kann es jeden treffen.

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand von Väter ohne Rechte

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