Ein weiterer Vater hat die Möglichkeit eines Plakatgrusses wahrgenommen. Seit geraumer Zeit besteht die Möglichkeit bei einem österreichweit tätigen Werbeträger für Charitytarife Plakatflächen, Citylights usw. zu mieten.
Zwischen dem Vater, Sven Gründel und dem gemeinsamen Kind Vienna (8) liegen 750 km Distanz. Die Gerichtscausa dauert bereits 6 Jahre an und vorläufig ist kein Ende in Sicht.
Der Vater gibt als Motivation für den Kampf der Rechte des gemeinsamen Kindes an, dass er, sollte er jemals von Vienna gefragt werden : "Papa, was hast du dagegen/dafür getan?" eine Antwort geben möchte, für die er sich nicht schämen muss.
Das Citylight ist am Hauptbahnhof Dornbirn aufgestellt, dort wo auch die Tochter regelmäßig vorbeikommt. Der Ort ist der zentrale Hotspot in Dornbirn mit der wahrscheinlich größten Reichweite - wird also auch von tausenden anderen gesehen.
Der Vater hofft, dass selbst wenn das Kind nicht das Citylight wahrnimmt, die Existenz dem Kind zugetragen wird - falls nicht hat es trotzdem eine Botschaft an die Gesellschaft, die der Vater für wichtig hält: "Kinder haben das Recht auf beide Elternteile".
Das Motiv entstammt einer Fotokunstaktion die sich"Red Hand Revolution" genannt hat und als einen Schwerpunkt Väteranliegen hatte. Der dafür verantwortliche Künstler ist Andreas Fischer, der es mit diesem Projekt auch zu einer Vernissage geschafft hat.
Auch dieses Jahr nimmt er diese Gelegenheit für Weihnachtsgrüße wahr!
Sven Gründel findet es erstaunlich, dass er zwar ständig Anfragen zu gewünschten Plakataktionen bekommt, sich aber relativ selten Väter sich auch dazu durchringen eine Bestellung zu tätigen, zumal VoR auch noch über ein professionelles Grafikbüro sich um das perfekte Layout bemüht. Auch aus Deutschland erreichen ihn regelmäßig Anschreiben. Auch in der BRD hat er den günstigsten Anbieter recherchiert.
Für eventuelle Anfragen steht er natürlich zur Verfügung unter sven.gruendel@live.at
Herr Gründel hofft damit der Tochter Vienna eine Freude gemacht zu haben! Er wird sie vom 29.12.2017. - 6.1.2018 in Wien betreuen dürfen. Vater und Tochter freuen sich schon sehr auf die gemeinsame Zeit!
LIDL Österreich unterstützt Väter ohne Rechte (VoR) und den blauen Weihnachtsmann.
Die Presseabteilung von Lidl wurde von uns bezüglich eines Parkplatzschildes angeschrieben, dass für Verwirrung sorgte, da es augenscheinlich nur Müttern zugestanden wird dort zu parken - aber nicht Vätern. Dabei handelt es sich um Positivdiskriminierung für Mütter, die damit auf die Hausfrauenrolle reduziert werden und Negativdiskriminierung für Väter, dessen neue Rolle nicht entsprechend gewürdigt wird.
Lidl Österreich hat Größe und Weitsicht gezeigt und erklärt, dass sich das Unternehmen der Thematik bewusst ist und aktuell gerade neue Designs für die betreffenden Parkplätze erstellt werden und sukzessive flächendeckend ausgetauscht werden!
Wussten Sie, dass Lidl Österreich schon heute viele Dinge tut, um Beruf und Familie besser zu vereinen? Mit dem Gütesiegel des Audits „berufundfamilie“ hat sich Lidl sogar verpflichtet, die Rahmenbedingungen für berufliche und private Zufriedenheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Dazu bietet Lidl beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, die Möglichkeit einer Verlängerung der Karenzzeit um bis zu ein Jahr oder den Papa-Monat, bei dem Väter nach der Geburt Ihres Kindes bis zu 31 Tage bei ihren Kleinen zu Hause bleiben können.
Auf Nachfrage von VoR, ob dann nicht auch Trennungskinder mit einer Sachspende unterstützt werden könnten, sandte uns Lidl ein Paket voll Spielsachen zu. Herzlichen Dank für dieses Bewusstsein!
Damit Lidl Österreich, seine Kunden und Interessierte sich ein Bild davon machen können, wie VoR hier Kinder unterstützt, hat VoR ein Video gestaltet vom ersten Aktionstag am 2.12.2017 in Wien Favoriten. Am 16.12.2017 findet der nächste Aktionstag statt.
Väter ohne Rechte (VoR) und die Mütterlobby/Mütterinitiative sind sich nur ganz selten eins. Man könnte meinen beide Parteienvertreter stellen das diametral andere Ende einer Erfahrungslinie dar. Beide Organisationen sind Schicksalsgemeinschaften, bei der keiner vorsätzlich Mitglied ist. Gegenseitig wird sich Militanz, dogmatisches Denken und viel schlimmere Dinge an den Kopf geworfen.
Man darf nicht vergessen, dass VoR das besondere Kunststück gelungen ist, alle wesentlichen Vertreter der Väter/Männervereine in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zu bündeln - ein gemeinsames Forum geboten hat, dass angenommen wurde (bei gleichzeitiger Autonomie der einzelnen Vereine). Gleichzeitig hat VoR niemals offensiv Vertreter der Frauen/Mütter Organisationen aus der Diskussion ausgeschlossen - noch jetzt befinden sich diverse Gründer und Aktivisten dieser Organisationen aktiv im VoR-Forum.
Die Gruppenmitgliedschaft bei anderen Seiten, die Mütter im Fokus haben ist selbstverständlich kein Ausschlussgrund - im Gegensatz zu anderen Müttergruppen. Oftmals wenden sich Frauen an uns, denen der ungewohnt erbarmungslose Unterhaltungs- und Argumentationsstil in diesen Gruppen nicht gefällt an VoR - Mütter die zwar ihre Rechte durchgesetzt haben wissen wollen, aber nicht auf Kosten des Kindes - diese fangen wir gerne auf. Nicht umsonst hat VoR einen 42% Frauenanteil.
VoR hat sich ganz bewusst zu einem öffentlichen Forum entschlossen - geschlossene und geheime Gruppen sind nicht unser Anspruch - das FamilienUNrecht soll öffentlich aufgezeigt werden - jeder soll die Missstände lesen können - auch vor dem Hintergrund, dass es auch stumme Mitleser gibt, die sich nicht trauen ihren Fall zu schildern und trotzdem sich Informationen herausziehen können - und wie wir wissen, wird das Angebot häufig angenommen.
Teil 2 Rosinen picken bei Studiennennungen der Mütterinitiative
Die Mütterinitative für Alleinerziehende MIA nennt gerne NUR 2 Studien, warum die Doppelresidenz so richtig furchtbar für die Kinder ist - und schießt sich dabei ungewollt selbst ins Knie.
So genannt von der Mitbegründerin der Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA) Cosima Herrstein.
In folgendem Interview vom 02.12.2017 erwähnt die Dame 2 Studien, die ganz verheerende Auswirkungen für Kinder (einmal bis zum Alter von 4 Jahren) aufzeigen sollen.
1. Studie: Jennifer McIntosh (Australien 2008) 2010 wurden für die australische Regierung 2 Studien zusammengeführt.
Dabei befasst sich die erste Studie mit Langzeitfolgen von hochkonflikthaften Fällen. Nicht vergessen werden darf, dass, je nach Studie 3-10 Prozent der Fälle als hochkonflikthaft bezeichnet werden. Ergo werden über 90 Prozent der Fälle erst gar nicht untersucht. Das war auch nicht der Anspruch der Studie. Wenig erstaunlich, dass sich die Mütterinitiative, mangels gleichlautenden Studien genau diese herauspickt.
Die 2. Studie befasst sich mit wechselnden Übernachtungen von Säuglingen und jungen Kindern und kommt zu dem Schluss, dass es aufgrund der Gehirnentwicklung zu Stressoren bei bis zu dreijährigen Kindern kommen kann. Etwas anders schauen die Ergebnisse bei 4-5 jährigen Kindern aus. In Summe wird zu einem Residenzmodell tendiert.
Frau McIntosh und die Mütterinitiative haben anscheinend noch nicht die Anzahl der Kindesübernahmen zwischen dem Residenzmodell und einer Doppelresidenz miteinander verglichen, sonst kämen sie rasch zu der Erkenntnis, dass gleich viele, bis weniger Übergaben, je nach vereinbarten Wechselmodalitäten im Doppelresidenzmodell stattfinden.
Hier ein Video, dass beide Modelle miteinander vergleicht:
Richtig ist allerdings auch, dass bei Säuglingen grundsätzlich weniger Kontakt dem Vater zugesprochen wird, gerade das Stillen wird hier häufig als Argument angeführt.
Die zweite genannte Studie von Cosima Herrstein ist von Rae Kaspiew aus 2009 und auch aus Australien.
Dabei handelt es sich sogar um eine PRO-Wechselmodellstudie - das wird von der Dame erst gar nicht erwähnt. Ein Schuss ins eigene Knie!
Die Studie in Gesamtheit ist PRO-Wechselmodell - das verschweigt die MIA. Vorsatz muss nicht unterstellt werden, sondern eher Unwissenheit - es ist jedenfalls nicht seriös die große Mehrzahl der Studien einfach zu ignorieren.
Richtig ist, dass sich diese Studie ausschließlich in einem Literaturhinweis und kurzem Traktat zu der McIntosh-Studie erschöpft.
Teil 4 Dutzendfache Nennung diverser anderer PRO WechselmodellStudien
Doppelresidenzforschung gibt es in den unterschiedlichsten Disziplinen seit 4 Jahrzehnten. Die Mütterinitative will diese nicht wahr haben.
Abarbanel (1977) USA
Steinmann (1981) USA
Irving (1984) Kanada
Irving & Benjamin (1991) Kanada
Luepitz (1986) USA
Richards & Goldenberg (1986) USA
McKinnon & Wallerstein (1986) USA
Shiller (1986) USA
Underwood (1989) USA
Johnson (1989) USA
Paerson & Thoennes (1990) USA
Williams (1991) USA
Maccoby (1993) USA
Cloutier & Chaques (1997) Kanada
Bausermann (2002) USA
Juby (2005) Kanada
Breivik & Olwens (2006) Norwegen
Hahn (2006) USA
Lacroix (2006) Australien
Fabricius & Luecken (2007) USA
Skorten & Barlindaug (2007) Schweden
Jablanska & Lindberg (2007) Schweden
Berger (2008) USA
Campoina (2008) USA
Melli & Brown (2008) USA
Frigger (2008) Deutschland
Kaspiew (2009) Australien
Smyth (2004/2005/2008/2009) Australien
Fehlberg, Millward & Campo (2009) Australien
Campo (2009) Australien
Spruijt & Duindam (2010) Niederlande
Cashmare (2010) Australien
Pazen (2011) USA
Bjarnasson & Arnasson (2011) 36 westliche Länder
Bergström (2012) Schweden
Fortin, Hunt & Scanlan (2012) Great Britain
Sodermans,Matthijs & Swicegood (2013) Belgien
Bergström (2013) Schweden
Bergström (2014) Schweden
im Anschluss noch eine Grafik über die gesetzlichen Entwicklungen