Maximilian Urban

Beiträge des Autors

Presseinformation des Internationalen Rates für die Paritätischen Doppelresidenz

 

Presseinformation

 

Lösungen für die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell)

 

Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (ICSP) unterstützt die Entschließung 2079 des Europarates zu Gleichstellung und gemeinsamer elterlicher Verantwortung

 

Bonn, 23. Dezember 2015. Vom 9.-11. Dezember 2015 trafen sich anlässlich der Internationalen Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz in Bonn ca. 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 20 Ländern und 3 Kontinenten, um sich mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) für Familien nach Trennung und Scheidung der Eltern zu befassen.. Die Tagung wurde gemeinsam vom Präsidenten des Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (International Council on Shared Parenting – ICSP), Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), und Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Evangelische Hochschule Nürnberg (Deutschland), geleitet.

Nach Aussage von Prof. Edward Kruk zeigte diese zweite internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz deutliche Fortschritte seit der ersten ICSP-Konferenz im Vorjahr. „Während sich die erste Konferenz darauf konzentrierte, die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis zu überwinden, befasste sich die zweite Konferenz mit der Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sowohl in der rechtlichen als auch in der psycho-sozialen Praxis. Wir beobachten derzeit auf internationaler Ebene einen bedeutenden Paradigmenwechsel in Richtung Akzeptanz der Paritätischen Doppelresidenz als sinnvollem, kindeswohlorientiertem Betreuungsarrangement. Die Zeit ist reif, die Paritätische Doppelresidenz konsequent weltweit umzusetzen und damit unserer Verantwortung für die betroffenen Kinder gerecht zu werden.“

Prof. Hildegund Sünderhauf, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates des ICSP, betonte: „Auf der Konferenz wurde deutlich, welch großer Umfang an positiven empirischen Befunden zur Paritätischen Doppelresidenz vorhanden ist. Sie bestätigen, dass diese Familienform Kindern nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern in vielen Fällen helfen kann.“

Dr. Chantal Clot-Grangeat, klinische Psychologin und Vizepräsidentin des ICSP, bestätigte: „Die familialen Professionen sollten die Ergebnisse der empirischen Forschung in ihre tägliche Arbeit im Kontext von Trennung aufnehmen und die Chance einer Deeskalation familiärer Konflikte in einem frühen Stadium ermöglichen.“

Oliver Hunziker, Vizepräsident des ICSP und Vertreter der Zivilgesellschaft, stellte fest, dass „auf der Basis der jüngsten Entschließung 2079 des Europarates zur Gleichstellung und gemeinsamen elterlichen Verantwortung, auf der Konferenz vorgestellt durch die Initiatorin der Resolution, Françoise Hetto-Gaasch, Politiker aller Länder aktiv werden und ihre Gesetze entsprechend ändern sollten.“

Die nächste Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz wird voraussichtlich 2017 in Boston, USA, stattfinden.

Die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2015 wurde gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Evangelischen Hochschule Nürnberg.

Kontakt:

Angela Hoffmeyer, Generalsekretärin
Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP)
Stiftsgasse 6, 53111 Bonn
Tel.: +49-170-800 46 15 / E-Mail: angela.hoffmeyer@twohomes.org
Website: www.twohomes.org

 

Anhang

 

Schlussfolgerungen der Konferenz

 

  1. Die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) ist in der Forschung und in der juristischen und psychologischen Praxis als Betreuungsarrangement nach einer Trennung anerkannt, durch das die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes bestmöglich gefördert werden können. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz sowohl auf rechtlichem als auch auf psycho-sozialem Gebiet unverzüglich als Grundannahme umgesetzt werden sollte und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
  2. Die Paritätische Doppelresidenz umfasst sowohl die gemeinsame elterliche Sorge (Entscheidungsbefugnisse) von Vätern und Müttern als auch ihre gemeinsame elterliche Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder im Alltag unter Berücksichtigung des Alters und des Entwicklungsstandes der Kinder. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz, einschließlich der Annahme gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamer Rechte von getrennt lebenden Vätern und Müttern hinsichtlich der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder, zur rechtlichen Umsetzung in der Gesetzgebung zu verankern ist.
  3. Die Paritätische Doppelresidenz ist als das wirksamste Mittel sowohl zur Verringerung von „Hochstrittigkeit“ von Eltern als auch zur Verhinderung erstmalig auftretender familiärer Gewalt anerkannt. Es besteht Konsens darüber, dass das Ziel der rechtlichen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme die Eindämmung des Elternkonfliktes nach der Trennung ist. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme insbesondere für „hochstrittige“ Familien zu fördern ist und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
  4. Es besteht Konsens darüber, dass die vorstehenden Punkte für die Mehrheit von Kindern und Familien gelten, aber nicht bei erwiesener familiärer Gewalt oder erwiesenem Kindesmissbrauch. In solchen Fällen sollte die Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz widerlegbar sein. Es besteht Konsens darüber, dass zukünftige Forschungsaktivitäten zur Paritätischen Doppelresidenz vorrangig auf die Beziehung zwischen elterlicher Sorge und familiärer Gewalt, einschließlich Kindesmisshandlung in all seinen Formen, ausgerichtet werden sollten. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass sowohl für die Wissenschaft als auch für die juristischen und psychologischen Berufe eine Priorität in der Entwicklung von Rechtsvorschriften und von Leitlinien für die Praxis bezüglich Schutzmaßnahmen für Fälle von erwiesener familiärer Gewalt liegen sollte.
  5. Es sind zunehmende Belege dafür vorhanden, dass durch die Paritätische Doppelresidenz Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien sowohl verhindert werden als auch, sofern sie bereits eingetreten ist, behoben werden kann. Es besteht Konsens darüber, dass die Durchführbarkeit einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung weiter untersucht werden muss.
  6. Psychologische Beratung und Mediation tragen wesentlich zum Gelingen der Paritätischen Doppelresidenz bei. Es besteht Konsens darüber, dass ein erreichbares Netz von Familienberatungsstellen mit dem Angebot einer Familienmediation sowie andere geeignete Unterstützungsleistungen entscheidende Bestandteile aller Bemühungen zur gesetzgeberischen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sind. Wir rufen die Regierungen dazu auf, solche Netze als notwendige Ergänzung zur Einführung einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz einzurichten.
  7. Wir fordern die Mitgliedstaaten des Europarates dazu auf, die Entschließung des Europarates vom 2. Oktober 2015 vollständig zu übernehmen. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten dazu auf, die folgenden Bestimmungen umzusetzen:
    5.5 Einführung des Grundsatzes der Doppelresidenz nach einer Trennung in ihren Gesetzen.
    5.9 Förderung und Entwicklung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten, an denen Kinder beteiligt sind.

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Aufruf für Unterstützungserklärungen

Die Männerpartei möchte darauf hinweisen, dass die derzeitig praktizierte, einseitige Berichterstattung und somit die einseitige öffentliche Meinungsbildung in den Themen Familienrecht, Gewalt bzw. häusliche Gewalt wesentlich dazu beträgt, die Missstände in diesen Bereichen zu erhalten bzw. zu verschlimmern.

Organisationen und Personen, welche sich für eine positive Veränderung und Aufklärung in diesen Themenbereichen einsetzen, erkennen schnell eine "gläserne Decke".
Es scheint fast unmöglich entsprechende Hinweise oder Informationen bei oder mit "Mainstream-Medien" in breiter Öffentlichkeit zu thematisieren.

Die Männerpartei will diesen Themen erweiterte Aufmerksam einräumen, indem Sie bei der Wienwahl 2015 antritt (Bezirks- und Gemeinderatswahl), und somit die erste Schicht dieser "gläsernen Decke" durchbrechen.

Phase 1
Durch das Erreichen der entsprechenden Anzahl der Unterstützungserklärungen ist eine erste mediale Aufmerksamkeit garantiert.
Unterstützungserklärung abgeben ist einfach und schon jetzt möglich!
Hier verständlich erklärt: http://www.maennerpartei.at/wien-0

Wichtig: Durch eine für die Männerpartei abgegebene Unterstützungserklärung geben Sie den Themen eine Chance - unabhängig davon wem Sie die Stimme bei der Wahl geben!

Phase 2
Wenn sich genug Personen dazu überwinden konnten, zwei Unterschriften vor Beamten eines magistratischen Bezirksamtes zu tätigen und die Originale dieser Formulare an die Männerpartei zu senden, dann hat die Männerpartei die Möglichkeit, für diese Menschen folgende Themen im Zuge der Aktivitäten zur Wienwahl 2015 klar anzusprechen:

Missstände im Familienrecht endlich beseitigen!
(veraltete Judikatur, echte gemeinsame Obsorge, sinnvolle (!) Doppelresidenz, modernes, gerechtes Modell für Kindesunterhalt, ... )

Keine einseitige Geschlechterpolitik!
Quoten, Gender-Mainstreaming, Keine Vorverurteilung von Männern als Gewalttäter!

Faires Miteinander von Männern und Frauen stützen und belohnen!

Wichtige Phase 1 -> Unterstützungserklärung!

Zum Wahlantritt der THEMEN bittet die Männerpartei alle vernünftigen Männer und Frauen, alle Betroffenen der Missstände um
möglichst frühe Abgabe der Unterstützungserklärungen!
Aus der Sicht der Männerpartei gehen diese Themen bei den Großparteien unter und viele wissen nicht, dass die Männerpartei für nur genau diese Themen ein- und antritt!

Die Abgabe der Unterstützungserklärung ist ein notwendiges Signal für die Themen und deren Wichtigkeit:
http://www.maennerpartei.at/wien-0

Jede gültige Unterstützungserklärung die der Männerpartei jetzt an folgende Adresse zugesendet wird, hilft:

Männerpartei
Postfach 0015
1222 Wien

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Auto Schwarz setzt ein Zeichen!

Die Firma Auto Schwarz in Kirchbach setzt ein Zeichen für Kinder, die - wie wir meinen - beide Eltern brauchen. Vielen Dank an die Eigentümer für diese Initiative, wir wünschen viel Erfolg!

Der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte

Auto_Schwarz_Berichtbild

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Alles wird gut

Vienna International Short Festival - Das Kurzfilmfestival im Rahmen der Wiener Festwochen, brachte heuer unter anderem den Film "Alles wird gut" von Patrick Vollrath (www.patrickvollrath.com).

Ein Vater holt seine 8-jährige Tochter Lea zum Besuchswochenende ab, so wie alle 14 Tage. Doch nach kurzer Zeit merkt Lea, das etwas nicht so ist, wie sonst. Es beginnt eine verhängnisvolle Reise.

https://vimeo.com/124549109

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Stellungnahme zu Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Stellungnahme bezieht sich im wesentlichen auf die geänderten Paragraphen 205a und 218.

Nachdem weder dem Gesetzesvorschlag selbst, noch den beigefügten Erläuterungen zu entnehmen ist, daß §205a nicht für Ehe oder (eingetragene) Partnerschaft gilt, ist zur Vollständigkeit des Gesetzesvorschlages zu klären, wie in einer Ehe oder (eingetragenen) Partnerschaft  ein fehlendes Einverständnis zu einer sexuellen Handlung bewiesen werden soll. Die Ehe und (eingetragene) Partnerschaft ist ja genau bereits das Einverständnis zu sexuellen Handlungen.

Weiters fehlt jede Definition von sexueller Sphäre, womit es dem Anzeiger, der Anzeigerin nach Paragraph 218 überlassen bleibt seine/ihre Sexuelle Spähre zu definieren.

In beiden Fällen führen die fehlenden Definitionen zu der Situation, daß der/die TäterIn als angebliches „Opfer“ geschützt werden und die eigentlichen Opfer (der mißbräuchlichen Anwendung durch unbewiesene Behauptung wegen Rache oder sonstigen Intentionen) strafverurteilt. In dem Gesetzesvorschlag fehlt die Bestrafung der mißbräuchlichen Behauptung/Verwendung der Par. 205a und 218, damit die wirklichen Opfer geschützt und die Gesetzesmißbrauchstäter zur Rechenschaft gezogen werden. Dies soll der Gesetzesmißbrauchsprävention dienen.

Es darf nicht sein, daß Menschen den Kontakt zu anderen Menschen zu meiden beginnen, weil eine §218 Behauptung aufgestellt werden könnte. Damit käme unser gesellschaftliches Leben vollständig zum Erliegen, geschweige denn, daß die Zeugungs- und Geburtenrate von Kindern gegen Null konvergieren würde.

Dieser Gesetzesvorschlag wird von uns abgelehnt!

Mit freundlichen Grüßen, der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte

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VoR zum Entschließungsantrag betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile

Stellungnahme des Vorstands des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum Entschließungsantrag 986/A (E) vom 18.3.2015 (XXV.GP) der FPÖ:

Der Vorstand unterstützt den Entschließungsantrag vollinhaltlich. Die Erfahrungen des Vereins mit Betroffenen zeigen eine deutliche Missachtung des Rechts des Kindes auf beide Elternteile mit einer nach wie vor extremen Schieflage zu Ungunsten der österreichischen Väter und deren Kinder. Nach wie vor werden 93% der strittigen Obsorgeverfahren mit deutlicher Bevorzugung der Mütter abgeschlossen. Vielfach werden bei den Beschlussfassungen der Familiengerichte verfassungsmäßige Grundrechte des Kindes und das Recht auf Familie außer Acht gelassen und hiermit auch der Grundstein für die Entwicklung von Entfremdung zwischen Vater und Kind gelegt. Die sogenannte „Familienrechtsreform“ von 2012 (wirksam ab 1.2.2013) hat nach unseren Erfahrungen nicht die gewünschte Wirkung im Sinne unsere Kinder erzielt, was angesichts der Tatsache, dass de facto auch eindeutige Verschlechterungen darin enthalten sind (z.B. alleinige Bestimmung des Aufenthaltsorts durch die Mutter) nicht verwundert. Im internationalen Vergleich hinkt Österreich noch immer weit hinten nach und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sich nach wie vor extrem schwierig. Auch die Verkürzung der Verfahren zum Schutz vor PAS sowie die Durchsetzung gültiger Beschlüsse scheint in weiter Entfernung zu sein.

Die politische Verantwortung dafür tragen die Regierungsparteien, die es über viele Jahrzehnte nicht geschafft haben, ein modernes und wissenschaftlichen sowie internationalen Standards angepasstes Familienrecht zu beschließen.

Wir finden es schade, dass bereits mehrere parlamentarische Anträge zur Verbesserung der familienrechtlichen Situation von den politisch Verantwortlichen abgelehnt wurden. Es stimmt auch nachdenklich, dass es keine Eigeninitiative der Regierungsparteien zur Beendigung der verfassungswidrigen Situation gibt, sondern offenbar das Familienrecht für ideologische Machtspiele am Rücken unserer Kinder missbraucht wird.

Es bleibt daher gar nichts anderes übrig, als den vorliegenden Entschließungsantrag zu unterstützen und die Regierungsparteien aufzufordern, endlich das österreichische Familienrecht nach internationalen Grundsätzen im Sinne unserer Kinder zu so gestalten, dass nicht bei Scheidung / Trennung das Kind de facto automatisch auf einen Elternteil verzichten muss.

Der Vorstand                                                                                   24.3.2015

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00986/imfname_390526.pdf

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Offener Brief an Dr. Walter Engelberger (BG Linz)

OFFENER BRIEF

an Dr. Walter Engelberger

Vorsteher des Bezirksgerichts Linz

Sehr geehrter Herr Dr. Engelberger!

Der Verein „Väter ohne Rechte“ als Teil der österreichischen Väterplattform nimmt zu Ihrer Aussage

„Das Gesetz behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht“ (Quelle: ORF Oberösterreich, 16.2.2015)

im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Gleichbehandlung von Väter im Familienrecht wie folgt Stellung:

Um Ihrer Vorstellungskraft auf die Beine zu helfen, erinnern wir daran, dass nach wie vor über 95% der Obsorge-Entscheidungen zugunsten der Mütter ausgehen. Das würde im Umkehrschluss bedeutet, dass nur 5% der Väter in Österreich in der Lage wären für ihr Kind in geeigneter Weise sorgen zu können.

Es ist wohl bekannt, dass zwar das Gesetz grundsätzlich Vater und Mutter als gleichberechtigte Elternteile sieht, aber die österreichischen Familiengerichte sich nicht an die vorgegebenen Richtlinien halten. Im Gegenteil, es wird nach unseren Erfahrungen vielfach nach Ausschlussgründen für die gemeinsame Obsorge als Regelfall gesucht. Selbst bei Erhaltung der gemeinsamen Obsorge nach Trennung oder Scheidung wird dem Vater bei Boykott dieser Regelung keine Möglichkeit gegeben, die gemeinsame Obsorge auch faktisch zu leben. Dasselbe gilt natürlich für das sogenannte „Kontaktrecht“, das vielfach nicht einmal das Papier auf dem es geschrieben steht, wert ist. Die Umsetzung von Beschlüssen bleibt, sofern diese gegen Mütter durchzusetzen sind, noch immer kläglich auf der Strecke!

Sie haben durch Ihre Aussage ca. 180.000 österreichische Väter, die nachweislich den Kontakt zum eigenen Kind durch die Untätigkeit der Gerichte verlieren, obwohl sie alle rechtlichen Möglichkeiten nützen, öffentlich desavouiert. Wie Sie wahrscheinlich genau wissen, führt die Ungleichbehandlung der Väter in ca. 40% nach 2 Jahren nach der Trennung zum totalen Kontaktverlust zwischen Vater und Kind. Ursache dafür ist die massive Untätigkeit der Gerichte und die überlangen Verfahren über viele Monate und Jahre mit der raschen Entstehung von Entfremdung (PAS). Anzumerken ist, dass viele Pflegschaftsrichter das Phänomen von PAS nicht einmal ansatzweise kennen und daher überhaupt nicht dementsprechend agieren können – hier besteht viel Schulungsbedarf!

Ihre Aussage ist daher zurückzuweisen, weil sie weder den Tatsachen, noch dem modernen internationalen und wissenschaftlich gesicherten Grundsatz des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile entspricht. Das Kindeswohl ist daran zu messen, dass es nach Trennung der Eltern keinen der beiden Elternteile verliert.

Alles andere ist Polemik wider besseres Wissen. Als Vertreter der Justiz sollten Sie sich der Wahrheit verpflichtet fühlen und die Realität zu diesem wichtigen Thema erkennen können. Sie haben offensichtlich Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Tatsachen, denn selbst nicht betroffene Staatsbürger wissen sehr genau, dass Kinder und Väter in Österreich de facto keine Rechtssicherheit im Familienrecht haben.

Es ist bedauerlich, dass Vertreter der Justiz, als Schutzmacht von Kindern und Jugendlichen, damit vielfach auch mitverantwortlich für die Zerstörung der vitalen Vater-Kind-Beziehung sind. Es ist daher aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ höchste Zeit, dass die von Ihnen geleugnete Ungleichbehandlung österreichischer Väter aufgehoben wird und das Recht des Kindes auf beide Elternteile ohne Wenn und Aber als oberste Maxime installiert wird. Davon sind wir aber leider noch meilenweit entfernt.

Aus Sicht des Vereins bleibt zu hoffen, dass Richter wie Sie endlich aufwachen und sich der Realität stellen, anstatt das Gesetz wiederzugeben, in Kenntnis dessen, dass es überwiegend negiert wird.

Der Vorstand Väter ohne Rechte fordert Sie aufgrund ihrer Aussage auf, diese den Tatsachen entsprechend öffentlich richtig zu stellen.

 

Der Vorstand

Verein „Väter ohne Rechte“                                            Reidling, 3.3.2015

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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Väter

Der Verein „Väter ohne Rechte“ begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in welcher die deutsche Justiz im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Umgangsrechts (Besuchsrecht) als zu lasch gerügt wird. Die Gesetzeslage sei lückenhaft, die Verfahren seien zu lange und die Gerichte verhängen zu niedrige Strafgelder bei Verstößen betreffend Besuchsregelungen. Außerdem fehle ein Rechtsmittel, sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht zu wehren.

Es erscheint aus Sicht des Vereins dringend notwendig, auch in Österreich endlich wirksame Maßnahmen gegen den hier üblicherweise völlig konsequenzlosen Boykott des Besuchsrechts durchzusetzen. Auch die hier vielfach über Jahre hinausgezögerten Verfahren stellen ein schwerwiegendes Problem dar. Wirksame Rechtsmittel dagegen sind in Österreich nicht einmal im Ansatz vorhanden, was in vielen Fällen dazu führt, dass die Vater-Kind-Entfremdung zu einem unüberbrückbares Hindernis für eine vitale Beziehung zwischen Vater und Kind wird.

Der Verein fordert daher die sofortige Behebung dieser in der EGMR-Entscheidung beschriebenen Mängel auch in Österreich.

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684

 

Der Vorstand am 26.1.2015

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Stellungnahme zum FMedRÄG2015

1. Dezember 2014. Der Verein Väter ohne Rechte nimmt zum geplanten Fortpflanzungsmedizin-Rechtsänderungsgesetz 2015 (FMedRÄG2015) Stellung:

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/?attachment_id=4395

Oder auf der Parlaments-Homepage unter:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02388/index.shtml

Das gesamte Begutachtungsverfahren können Sie hier verfolgen: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00077/index.shtml

 

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Podiumsdiskussionen in Kärnten (Jänner 2015)

Anlässlich der Gemeinderatswahlen am 1. März 2015 in Kärnten veranstaltet die Landesorganisation des Vereins in Kärnten zum Thema

FAMILIENPOLITIK UNSERER GEMEINDE IM BRENNPUNKT - Politiker stehen Rede und Antwort !

in jeder Bezirksstadt Podiumsdiskussionen. Landessprecher Clemens Costisella und die Bevölkerung werden die Fragen an die Spitzenkandidaten ALLER kandidierenden Parteien stellen.

Gestartet wird diese Veranstaltungsreihe des Vereins in der Landeshauptstadt Klagenfurt, wo so viele Parteien wie noch nie antreten.

Podiumsdiskussion in Klagenfurt am 13.1.2015: hier ist der link zu diesem Termin.

Podiumsdiskussion in Völkermarkt am 15.1.2015: hier ist der link zu diesem Termin.

Podiumsdiskussion in Feldkirchen am 19.1.2015: hier ist der link zu diesem Termin.

Podiumsdiskussion in Wolfsberg am 21.1.2015: hier ist der link zu diesem Termin.

Podiumsdiskussion in Villach am 27.1.2015: hier ist der link zu diesem Termin.

Podiumsdiskussion in Spittal/Drau am 29.1.2015: hier ist der link zu diesem Termin.

Podiumsdiskussion in St. Veit/Glan am 3.2.2015: hier ist der link zu diesem Termin.

Der Verein " Väter ohne Rechte " Kärnten freut sich auf Ihr Kommen.

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