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Dank eines betreuten Mitgliedes
Heute erreichte uns folgende erfreuliche E-Mail:
Hallo. Ich melde mich bei Ihnen um zu berichten das es auch einmal gute Nachrichten geben kann. Ich habe nach langer Zeit (ca. 1 Jahr) es geschafft das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen. Ich war auch bei euch und habe mich beraten lassen. Das hat mir wirklich sehr geholfen. Wenn sie irgendwelche Fragen an mich haben gebe ich gerne noch Antworten.Danke noch einmal.
MfG E. W.
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Anfrage betreffend Tag der Kinderrechte (Fall E.)
20.11.2014 der Tag der Kinderrechte; 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) eine Errungenschaft, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_03154/index.shtml
Die Grundsätze der UN-KRK beschreiben den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Beteiligung, das Verbot der Diskriminierung, sowie Lebens- und Existenzsicherung. Der österreichische Nationalrat hat 2011 6 von 54 Kinderrechte
als Bundesverfassungsgesetz erlassen. Zwei davon sind das Kindeswohl und das Recht auf beide Eltern.
Im Zusammenhang mit der UN-KRK ist auch das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 25. Oktober 1980, welches das Ziel hat, Kinder von schädlichen Folgen einer Entziehung oder
des Zurückhaltens über internationale Grenzen hinweg zu beschützen, zu sehen.
In beiden Übereinkommen, bei denen Österreich, Griechenland und Zypern Vertragsstaaten sind, ist der Kern das Wohl des Kindes und das Recht auf beide Elternteile. Dieses Recht des Kindes ist auch in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, die durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich wurde, im Artikel 24, insbesondere im Abs. 3 „Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn,
dies steht seinem Wohl entgegen.“, verankert.
Um diese Rechte des Kindes durchsetzen zu können, bedarf es die Unterstützung der zuständigen Behörden der Staaten, insbesondere dann, wenn diese Vertragspartner der oben genannten Übereinkommen und Mitglieder der EU sind.
Im Fall des minderjährigen Sohnes von Herrn Eipeldauer, der medial schon für Aufsehen gesorgt hat, sind die zuständigen Behörden, insbesondere die griechischen und zypriotischen, dem Anschein nach der Verpflichtung im Sinne des
Kindeswohl, so wie es die vertraglichen Verpflichtungen vorsehen, nicht entsprechend nachgekommen.
Die Eltern des Minderjährigen leben in Scheidung. Der rechtmäßige Aufenthalt des minderjährigen Sohnes war in Österreich.
Der Minderjährige und sein Vater, die auf den Philippinen auf Urlaub waren, wurden am Flughafen von philippinischen Beamten angehalten. Das Kind wurde dem Vater entzogen und an die griechischen Behörden ausgeliefert. Aus dem Mailverkehr mit der Vizekonsulin Zobel wurde ersichtlich, dass diese Order - durch Intervention aus Griechenland und Zypern – vom BMeiA kam, ohne dass es einen internationalen Haftbefehl gegeben hatte. Selbst der griechische Geheimdienst war zum Nachteil des österreichischen Vaters involviert.
Die Mutter des Minderjährigen ist griechische Staatsbürgerin und die Nichte der zypriotischen Außenministerin, welche schwer gegen den österreichischen Staatsbürger interveniert hatte (siehe parlamentarische Anfragen 15537/J, 15519/J,
15515/J, XXIV. GP) Das Strafverfahren wegen „Kindesentführung“ wurde von einem österreichischen Gericht eingestellt, jedoch nach dieser Einstellung wurde der Vater von einem unzuständigen griechischen Gericht, unter Missachtung aller Rechte eines Beschuldigten, zu 18 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Ihm wurde während des Verfahrens kein Dolmetscher gestellt und gleichzeitig wurde ihm ein Redeverbot auferlegt. Gesetze, internationales Recht sowie auch internationale Verträge wurden bei diesem Verfahren, bewusst wegen politischer Einflussnahme, nicht eingehalten.
Vor diesem unrühmlichen Verfahren in Griechenland gab es schon eine Sorgerechtsvereinbarung am BG Mödling, welche den regelmäßigen Kontakt beider Elternteile im Sinne des Kindeswohles und dem Recht des Kindes auf beide
Elternteile gewährleisten sollte. Um all diese Internationalen Übereinkommen, Konventionen und Verträge im
Verfahren in Griechenland unter den Tisch zu kehren, gab es Interventionen der zypriotischen Außenministerin beim ehemaligen Bundesminister Spindelegger.
Weiters wurde der Vater, ein österreichischer Staatsbürger, vom griechischen Geheimdienst in und außerhalb Österreichs überwacht. Herr Eipeldauer stellte aufgrund der Sorgerechtsvereinbarung am 27.10.2014 einen Antrag an das BMEIA auf Durchführung des Rechts zum persönlichen Umgang nach Artikel 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) iVm Verordnung EG Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa).
Auch eine internationale Mediation über das BMEIA mit der Kindesmutter wurde vom Vater erbeten.
Das Antwortschreiben stellte im Grunde klar, dass das BMEIA nichts auf politischer oder sonstiger Ebene tun, um das Recht des Minderjährigen auf den Vater zu gewährleisten und teilte weiters mit, dass das BMJ zuständig sein.
Vor dem Hintergrund, dass jedes Kind ein Recht auf beide Elternteile hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende Anfrage:
1. Haben Sie mit ihrem griechischen Amtskollegen betreffend den tragischen Fall „Eipeldauer“, schon Kontakt aufgenommen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wie war das Ergebnis?
4. Haben Sie Ihren griechischen Amtskollegen von der Einstellung des Verfahrens wegen „Kindesentführung“ unterrichtet?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, gab es zwischenzeitig bereits eine Stellungnahme von griechischer Seite?
7. Was werden Sie unternehmen, dass die Sorgerechtsvereinbarung gemeinsam mit den griechischen Behörden umgesetzt wird?
8. Wie beurteilen Sie - vor dem Hintergrund der internationalen und insbesondere der europäischen Vereinbarungen und Verträge (UN-KRK, HKÜ, ect. ) sowie der Verordnung EG Nr2201/2003 als auch der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - das Verfahren und das Urteil in Griechenland gegen den Vater des Minderjährigen?
9. Was werden sie unternehmen, um die dem Vater des Minderjährigen zustehenden Rechte nach der Verordnung EG Nr2201/2003 (Brüssel IIa) und dem HKÜ in Griechenland durchzusetzen?
10. Was werden Sie tun, dass es eine Mediation, welche nur dem Kindeswohl dienen kann, gibt?
11. Was gedenken Sie auf europäischer Ebene zu unternehmen, damit solche Fälle nicht jedes Mal zum Nachteil des Kindes ausgehen?
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Sondersprechstunde mit Fr. Dr. Situm-Ceovic; 18.11.2014
Liebe Mitglieder und Interessenten,
Rechtsanwältin Fr. Dr. Davorka Situm-Ceovic hat uns letztens bei einer Vereins-Sprechstunde besucht und kurzerhand beschlossen selbst auch einmal für Fragen von Betroffenen des Vereins zur Verfügung zu stehen und Ihr Wissen zum österreichischen Familienrecht zum Einsatz zu bringen.
Wie bereits allseits bekannt, finden die Sprechstunden nur für Mitglieder statt, die ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben. Das gilt auch in diesem Fall.
Diese Sondersprechstunde findet am
Dienstag, den 18.11.2014 von 15 - 17 Uhr in der Kanzlei von Fr. Dr. Situm-Ceovic statt:
1030 Wien, Untere Viaduktgasse 6/10
Um rechtzeitige Anmeldung auf unserer E-Mail-Adresse: Office@vaeter-ohne-rechte.at wird gebeten.
Der Vorstand, Väter ohne Rechte.
https://www.vaeter-ohne-rechte.at/events/event/sondersprechstunde-mit-fr-dr-situm-ceovic/
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Anmeldung zur Enquette „25 Jahre UN Kinderrechtskonvention“; 10.11.2014
Aussendung des Vereins „Väter ohne Rechte“ zur parlamentarischen
Enquete: „ 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ am 10.11.2014 von 9:00 – 16:30 Uhr.
Wir fordern interessierte Menschen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im österreichischen Familienrecht einsetzen, auf, sich zu dieser Veranstaltung anzumelden (per mailto:tatjana.walter@parlament.gv.at) und an der Diskussion teilzunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, Betroffene und Unterstützer!
Der von allen sechs Parlamentsparteien eingebrachte diesbezügliche Antrag enthält insofern ein Novum, als diesmal die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist, geht es ja um ihre Lebensrealität. Die Enquete wird auch öffentlich zugänglich sein. (link zum Originaltext auf der Parlamentshomepage)
Nach einer Begrüßung durch Nationalratspräsidentin Doris Bures und einleitenden Statements der Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek sind Impulsreferate von einem/einer JugendvertreterIn sowie von der österreichischen Vertreterin im UN-Kinderrechtsausschuss Renate Winter und der Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt vorgesehen. Im Anschluss daran werden vier verschiedene Themen behandelt. Dabei geht es um Lebens- und Gestaltungsräume für Kinder, Jugendliche und ihr familiäres Umfeld, um Schule und Partizipation, um Kinder- und Jugendgesundheit und um das Recht auf ein gewaltfreies Leben für Kinder und Jugendliche. Die JugendsprecherInnen der Parlamentsparteien sind schließlich aufgerufen, ein Resümee über die Vorträge und Diskussionen zu ziehen. (link zum Originaltext auf der Parlamentshomepage)
Alle genannten Themen sind wichtig und richtig, aber das RECHT DES KINDES AUF BEIDE ELTERNTEILE ist offenbar kein diskussionswürdiges Thema bei dieser Veranstaltung, obwohl es unserer Ansicht nach ein ganz wesentlicher Teil einer gesunden Entwicklung des Kindes ist.
In den tausenden Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren hat sich seit der großmundigen Verkündung der sogenannten „Familienrechtsreform“ nämlich gar nichts geändert. Das bestätigen uns täglich hunderte Berichte von Betroffenen.
Der Vorstand Wien, am 18.10.2014
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facebook-Gruppe begrüßt 3000. Mitglied!
Heute, am 14. Oktober 2014, konnten wir das 3000. Mitglied begrüßen. Unter anderem sind auch schon so prominente Journalisten wie Fr. Claudia Stöckl in unserer Facebook Gruppe registriert. Nachdem wir erst im Februar die 2000. Marke übersprungen haben, sehen wir uns noch mehr bestärkt unser Kommunikationskonzept mit Facebook zu pflegen und freuen uns über den regen Zuspruch und hoffen den Lesern mit dem Erkenntnisgewinn geholfen zu haben.
Der Vorstand, Väter ohne Rechte
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EVN-Team im Einsatz für RETTET DAS KIND NÖ
JUDENAU/TULLN/TRAISMAUER: 12 engagierte MitarbeiterInnen der EVN stellten im Rahmen der Aktion „EVN für NÖ“ ihre Arbeitskraft einen Tag lang RETTET DAS KIND NÖ zur Verfügung.
Einige gingen in der Außenwohngruppe Traismauer-Stollhofen ans Werk, welche 8 Kindern und Jugendlichen ein liebevolles Zuhause und professionelle Betreuung bietet. Das EVN-Team bestieg couragiert ein Gerüst und strich die Holzfassade. Im Garten wurden mitgebrachte Himbeeren für die Kinder gepflanzt.
Eine zweite Gruppe ließ eine Wohnung in Tulln in frischen Farben erstrahlen. In dieser werden Jugendliche, die zuvor in den Wohngruppen von JuVis Judenau betreut wurden, auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben unterstützt.
„EVN für NÖ“ ist ein Projekt, das Mitarbeiter-Engagement und Eigeninitiative für gemeinnützige Zwecke fördert. Dem Initiator dieses Aktionstags, Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Urban, ist es ein großes Anliegen, sich für Kinder zu engagieren. Zusätzlich zum persönlichen Einsatz der MitarbeiterInnen, stellte die EVN dankeswerterweise das benötigte Material zur Verfügung.
EVN-MitarbeiterInnen werden seitens des Unternehmens ermutigt und unterstützt, gemeinnützige Aktionen in die Tat umzusetzen. Als führendes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen nimmt EVN damit auch seine gesellschaftliche Verantwortung wahr. Das Projekt „EVN für NÖ“ schlägt eine Brücke zwischen Beruf und Privatleben, zwischen Unternehmen und Gesellschaft.
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Diplomarbeitsstudie „Elternschaft als Lernanlass“
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Mütter und Väter!
Im Rahmen meiner Diplomarbeit im Fach Erziehungswissenschaften (Studienzweig Erwachsenenbildung) mit dem Thema „Elternschaft als Lernanlass“ bin ich auf der Suche nach Teilnehmer(n)/innen, für eine empirische Studie. Im Zuge dieser Untersuchung gehe ich der Frage nach, welche Kompetenzen durch Elternschaft erworben werden und ob der Kompetenzerwerb durch bestimmte Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Daher lade ich alle Eltern herzlich dazu ein, an dieser Studie teilzunehmen. Die Umfrage dauert ca. 10-15 Minuten. Die Daten bleiben selbstverständlich völlig anonym.
Link zur Online-Studie:
https://edusurvey.aau.at/2012/index.php?sid=72171&lang=de
Vielen Dank und herzliche Grüße
Susanne Gratzer
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Antwort zum parlamentarischen Antrag zur Anerkennung von PAS
An
NR Mag. Harald STEFAN
Betreff: Entschließungsantrag 572/A(E) XXV.GP
Sehr geehrter Hr. Abgeordneter! Wien, am 4.8.2014
Der Verein „Väter ohne Rechte“ bedankt sich bei Ihnen für die Einreichung des vorliegenden Entschließungsantrags betreffend PAS, der ja auch bereits 2011von Dr. Fichtenbauer eingebracht wurde. Offensichtlich wurde darauf schon 2011 von den Regierungsparteien nicht reagiert bzw. wurde der Antrag abgewiesen.
Aus unserer Sicht stellt sich die Situation leider trotz des seit 1.2.2013 gültigen „neuen“ FamNamRechtsänderungsgesetzes, das ausdrücklich als „Meilenstein des Familienrechts“ gelobt wurde, für die meisten Betroffenen unverändert dar:
Nach wie vor wird bei den meisten strittigen Obsorgeverfahren NICHT die gemeinsame Obsorge belassen bzw. verfügt.
Nach wie vor werden Besuchsrechtsregelungen trotz eindeutiger Hinweise auf absichtliches Vereiteln und damit Induktion von PAS von den Gerichten NICHT durchgesetzt, obwohl das Gesetz ausreichend Möglichkeiten dafür einräumt.
Nach wie vor dauern Obsorge-und Besuchsrechtsverfahren viel zu lange, sodass es häufig rasch zu Entwicklung von PAS kommt.
Nach wie vor negieren Gutachter klassische PAS-Symptome, vielfach wird überhaupt „Entfremdung“ gar nicht wahrgenommen oder absichtlich geleugnet.
Nach wie vor werden Anträge von Vätern, die die Kinderrechte und die Einhaltung der Art. 3,6,8 und 14 der EMRK einfordern, durch alle Instanzen bis zum OGH abgewiesen. Hier wird die Abweisung durch den OGH praktisch immer mit §62 (keine ausreichende rechtliche Relevanz!) begründet, d.h. der OGH beschäftigt sich mit der Sache gar nicht, weil er davon ausgeht, dass kein öffentliches rechtliches Interesse damit verbunden sei. Im Klartext heißt das, dass man aus politischen Gründen keine Änderung der Judikatur zulassen möchte. Für die betroffenen Elternteile und deren Kindern bedeutet dies aber, dass es keine rechtliche Unterstützung für die Aufrechterhaltung einer vitalen Eltern-Kind-Beziehung in Österreich gibt, sondern diese von der Haltung eines Elternteils (zumeist der Mutter) abhängig ist.
Wir sind daher überzeugt davon, dass die unveränderte Rechtsprechung im österreichischen Familienrecht
- verfassungswidrig
- menschenrechtswidrig
- diskriminierend
- kindeswohlschädigend
ist, und begrüßen daher Ihren Antrag.
Die Hoffnung auf eine positive Behandlung bzw. einer Annahme dieses Antrags durch die politisch Verantwortlichen erscheint jedoch im Lichte der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament und den bekannten Proponenten zur Verhinderung eines menschenrechtskonformen österreichischen Familienrechts als eher gering.
Aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ bedarf es einer echten Reform des Familienrechts mit den entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten sowie einer öffentlichen Darstellung der schwerwiegenden Folgen von PAS für Kinder und Elternteile.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Robert Holzer (Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“)
Dipl.-Ing. Maximilian Urban (Obmann des Vereins „Väter ohne Rechte“)
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Leserbrief von Dr. Holzer zu Profilartikel: „Die verlorenen Kinder“
Leserbrief zu Profil Nr. 29 vom 14.7.2014 (und der link zum tatsächlich abgedruckten)
zum Leitartikel von Edith Meinhart und Christa Zöchling „Die verlorenen Kinder“: (link zum Artikel)
Der Artikel bezieht sich hauptsächlich auf strafrechtlich relevante – und damit medienwirksame - Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen.
Die alltäglichen Schwierigkeiten mit orientierungslosen Kindern und Jugendlichen in Familie, Schule und Freundeskreis sind aber viel häufiger als schwere Straftaten. Die deutliche Zunahme an psychischen Auffälligkeiten durch Trennungssituationen und vor allem die gesellschaftlich akzeptierte Vaterlosigkeit von hunderttausenden Kindern wird in der Zukunft noch enorme Kosten für den Staat verursachen und die gesellschaftspolitische Herausforderung der nächsten Generationen sein.
Diese Tatsache ist hinlänglich bekannt, aber solange das österreichische Rechtssystem als politisches Protektorat der AlleinerzieherInnen-Ideologie fungiert , diese per Gerichtsbeschluss umsetzt und das Recht des Kindes auf beide Elternteile missachtet, wird es zu keiner Lösung der Probleme kommen können.
Dr. Robert Holzer
Facharzt für Kinder-und Jugendheilkunde
Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“
Heiligenstädter Str. 51
1190 Wien
e-mail: dr.robert.holzer@drei.at
Wien, am 15.7.2014
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Muttertag und Vatertag in Österreich
Was will die Redaktion der ÖSTERREICH-Zeitschrift mit Schlagzeilen wie "Jede Mutter ist ein Kaiser" bewirken? Dürfen etwa die Mütter und der Muttertag so groß gefeiert werden, während der Vatertag zur Nebensache und über ihn nur marginal berichtet wird (wenn überhaupt)? Dürfen Väter pauschal als weniger wert betrachtet werden? Ist ein liebevoller Vater, der für das Kind und für die Familie sorgt, indem er Geld und Güter besorgt, weniger Elternteil als die Mutter?
Zeitungen und Medien in Österreich – eine Paraderolle stellt ÖSTERREICH dar - präsentieren immer wieder herrliche positive Rollen von Müttern. Und Väter verkommen als notwendiges Übel, als nur manchmal hilfreich, und auch als weniger kinderliebend. Das ist kein Journalismus - das sind Kampagnen gegen Väter und Männer in Österreich.
Wir möchten hiermit Nein sagen zu dieser einseitigen und abwertenden Berichterstattung über Väter und fordern "Gleichberechtigung" – auch in den Medien. Gleichberechtigung für beide Elternteile, denn Kinder brauchen beide gleichermaßen.
Vgl. Titelblätter in der ÖSTERREICH-Zeitschrift zum Muttertag "Jede Mutter ist ein Kaiser" und zum Vatertag "Fußball WM".
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