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ORF-Teletext Aussendung und ZiB 1 vom 5.1.2014 – familiäre Gewalt
Sehr geehrte Damen und Herren !
Sie schreiben in unten angegebener Aussendung über eine Zunahme der häuslichen Gewalt in Österreich und unterstreichen diese mit folgenden Zahlen:
- 28.500 Anzeigen wegen häuslicher Gewalt im Jahr 2012
- In 93% der Fälle schlagen die Männer zu
Da dem Verein „Väter ohne Rechte“ zu diesem Thema ganz andere Zahlen vorliegen und der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch scheidungswillige Ehefrauen bzw. LebenspartnerInnen zahlenmäßig enorm zugenommen hat, ersuchen wir um Beantwortung folgender Fragen:
Woher stammen die in dieser Aussendung angegebenen Zahlen?
Können Sie die Quellen der angegebenen Zahlen nennen?
Wer sind die von Ihnen genannten „Experten“, die die angeblich fehlende bzw. unzureichende Unterstützung von Gewaltpräventionen beklagen?
Können Sie die angegebene Fallzahl von 28.500 Anzeigen in Relation setzten zu den rechtskräftig strafrechtlichen Verurteilungen zu diesen Anzeigen?
Wir sind sehr interessiert die tatsächlichen Verhältnisse auch mit objektiven Daten zu erfassen, um im Sinne des Gewaltschutzgesetzes wirksame präventive Maßnahmen zu unterstützen.
Falls wir jedoch keine oder unzureichende Informationen betreffend der von uns gestellten Anfrage erhalten, müssen wir davon ausgehen, dass die Zahlen wissentlich falsch in Umlauf gebracht wurden bzw. dass einschlägig bekannte Organisationen zum wiederholten Male falsche Zahlen kolportieren, um ihre gesellschaftspolitischen Ziele zu unterstreichen und Vorurteile auf Basis falscher Angaben schüren wollen.
Da wir aber davon ausgehen, dass der ORF als öffentlich-rechtliche Einrichtung an der Objektivität der Berichterstattung höchstes Interesse hat, freuen wir uns auf die Übermittlung der Daten, die als Grundlage für Ihre Aussendung verwendet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Robert Holzer
Pressesprecher und Vorstand Verein „Väter ohne Rechte“
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Was ändert sich für Väter, Frau Familienministerin, Herr Justizminister?
Wien (OTS) - In Ihrem ersten Statement vor der Kamera am 16.12.2013 geben Sie, Frau Karmasin, an, sich auf die Arbeit für "Frauen und Familien" zu freuen. Welche Verbesserungen wird das neue Ministerium also für Väter bedeuten? Was können Väter erwarten?
Bisher wurde die österreichische Familienpolitik von der Frauenministerin (SPÖ) diktiert. Weder Familienministerium noch Justizministerium agierten aktiv. Das KindNamRÄG2013 des Justizministeriums bringt weder die natürliche gemeinsame Obsorge, noch die Doppelresidenz. Einzig das Antragsrecht für unverheiratete Väter wurde nach einer Klage gegen Österreich repariert.
Der Verein "Väter ohne Rechte" engagiert sich seit Jahren für die Gleichbehandlung von Vätern in Bezug auf das österreichische Familienrecht nach Trennungen - zum Wohl der Kinder.
Was wäre zu tun:
Aktuell haben unverheiratete Väter nach wie vor keine Obsorgerechte für ihre leiblichen Kinder, wenn die Mutter nicht zustimmt und die standesamtliche Eintragung nicht zulässt.
Nach wie vor werden Väter in Jugendämtern, Schulen, Behörden und Gerichten als Eltern zweiter Klasse behandelt, auch wenn sie Obsorge haben.
Eltern dürfen immer noch nicht vereinbaren, dass nach einer Trennung alle Kosten und Betreuungszeiten Halbe/Halbe unter den beiden Eltern aufgeteilt werden. Das Gesetz läßt das nicht zu (Doppelresidenzmodell), obwohl das die natürliche Situation für das Kind wäre. Nach wie vor dürfen mehrheitlich die Mütter die Kinder betreuen. Gezahlt wird von Vätern und Staat.
Auch Patchworkfamilien werden benachteiligt, weil die "Alleinerziehende Mutter" durch Lebensgemeinschaft mit dem neuen (bis 25% unter das Existenzminimum gepfändeten) Partner ihre steuerlichen Absetzbeträge verliert.
Was werden Sie für das Recht des Kindes auf beide Elternteile tun ?
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24.12.2013: Infoveranstaltung vor dem ORF am Wiener Küniglberg „Weihnachten ohne Papa“
"Fröhliche Weihnacht, überall" ... - wirklich überall? Der Verein Väter ohne Rechte hat sich am 24.12.2013 vor dem ORF-Zentrum Küniglberg, parallel zur Hauptveranstaltung von Licht ins Dunkel, mit allen Kindern und Vätern solidarisiert, die wieder einmal Weihnachten, das Fest der Liebe und der Familie, nicht gemeinsam feiern können. Es waren einige Überraschungen geplant! Wegen des unerwartet großen Interesses haben wir die Zeit von 10:00 - 17:00 Uhr ausgeweitet. Bemerkenswert zu erwähnen ist, dass sich bundesweit einige Vereine entschlossen haben diese Aktion mitzutragen und mitzugestalten. Hier erwähnen wir gerne den Verein INEVS, Verein Kindergefühle, die Männerpartei und Vaterverbot. Mit anderen Organisationen sind wir noch im Gespräch. Wir werden auch aufmerksam machen, auf die immer wieder in unseren Beratungsgesprächen wahrgenommene Gefahr der Obdachlosigkeit im Zuge des Trennungskrieges, hier gibt es ja genug Beispiele.
Wir setzen gemeinsam ein Zeichen der Solidarisierung und freuen uns wieder auf rege Teilnahme aller Interessierten und Betroffenen!
Datum: 24.12.2013
Zeit: 10:00 - 17:00 Uhr
Ort: 1130 Wien, Würzburggasse 30 vor dem ORF
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Väterplattform fordert: Stoppt die Spirale familiärer Gewalt!
Eine Sammlung engagierter Menschen um die österreichische Väterplattform fordert, zum internationalen Tag gegen häusliche Gewalt, das Gesamtphänomen familiärer Gewalt umfassend zu behandeln. Folgende Formen von Gewalt im familiären Bereich ergeben sich Hand in Hand:
- Seelische Gewalt, mit Drohungen über Scheidung, Unterhaltsausbeutung und Kindesentzug verbunden, bringen Familienmitglieder in emotionale Not – die Spirale ist losgetreten
- Schwere emotionale Misshandlungen und Grausamkeiten an Kindern oder Elternteilen durch Kontaktverweigerung oder Vater/Mutterentfremdung im Trennungsfall – rasant eskaliert die Lage weiter.
- Wirtschaftliche Gewalt durch Abhängigkeit vom Partner und hemmungslose Ausnutzung ungerechter Unterhaltsgesetze, können vor allem Unterhaltszahler in Existenznöte bringen – nun sind alle Türen zugeschlagen.
- Missbrauch der Staatsgewalt durch bewusstes Benutzen falscher Vorwürfe über Kindesmissbrauch, körperlicher oder sexueller Gewalt – der Staat wird nun selbst in der Gewaltspirale mitgerissen.
- Körperliche Gewalt in jeder Form und von Personen beiderlei Geschlechts ist abzulehnen – die Spirale dreht sich weiter.
Die Unterstützer dieser Erklärung stellen klar: Gewalt hat viele Akteure. Weder gilt die Kampfparole, Gewalt sei männlich, noch ist Unterhaltsausbeutung, Vaterentfremdung, Besuchsverweigerung und Missbrauch der Staatsgewalt immer weiblich.
Nur Differenzierung, ohne Vorurteile gegen Männer oder Frauen, führt zu gerechtem Gewaltschutz.
Die Väterplattform und ihre Unterstützer werden gemeinsam für Bewusstsein sorgen, um Gewalt wirkungsvoll und umfassend entgegenzutreten. Ihre Darstellung des vollen Spektrums familiärer Gewalt stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu umfassender Gerechtigkeit dar.
Rückfrage:
Für die Unterstützer:
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Ist Gewalt männlich?
Martin Stiglmayr beschäftigt sich mit der Frage, ob Gewalt männlich ist und warum der Feminismus die Unwahrheit sagen muß. Es ist dies eine kritische Analyse der Gewaltprävalenzstudie 2011 des BMWFJ.
Klicke auf den link: Ist Gewalt männlich - Text für homepage
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Neuerlicher Freispruch durch Mag. Michaela Krankl!
Neuerlicher FREISPRUCH, auch im zweiten Rechtsgang!
Nach jahrelangen Verhandlungen für den Kampf um seine Tochter und die Aktivitäten für Kinderrechte wurde der Vater Kurt Essmann auch beim neuaufgerollten Prozess am 2. Verhandlungstag, den 21.11.2013 durch die Richterin Dr.Gerda Krausam zur Gänze freigesprochen. Vertreten wurde Kurt Essmann wie üblich durch Frau Mag. Michaela Krankl.
Wie schon der Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte, Kurt Essmann hatte zu keinem Zeitpunkt nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen, noch hat er objektive Drohhandlungen gesetzt!
Wir gratulieren unserer Anwältin der Kinderrechte, Mag. Michaela Krankl.
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Stellungnahme zum Urteil des LG St. Pölten
Stellungnahme des Vereins zum Urteil des LG St. Pölten (Vorsitzender HR Dr. Christian Schramm, Mag. M. Fischer und Mag. Wessely) GZ 21 R 58/13g-42 vom 16.Mai 2013:
Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat auf Grund zahlreicher Hinweise durch die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass es Sachverständige gibt, deren Gutachten ganz offensichtlich NICHT dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen. Diese Aussage wurde in einem speziellen Fall untermauert durch mehrere kritische Stellungnahmen von WissenschaftlerInnen aus dem Bereich „Sachverständige im Familienrecht“.
Wichtig ist zu betonen, dass es in Österreich nach wie vor KEINE bindenden Standards oder Richtlinien gibt, um Gutachten zu erstellen. Dieses Faktum ist beispielsweise in anderen europäischen Ländern völlig undenkbar. Bei uns kann daher jede und jeder Sachverständige im Grunde genommen machen, was er/sie will.
Nachdem der Verein also die Tätigkeit einer bestimmten Person aus dem Sachverständigenpool in Zweifel zog, wurde der Verein von dieser Person angezeigt. In der ersten Instanz bekam der Verein zu 75% Recht. Die Person berief und bekam erstaunlicherweise in der zweiten Instanz zu 100% Recht. Der Verein wurde verurteilt, seine Behauptungen zurückzunehmen und € 10.345,70 Euro zu zahlen.
Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass Kritik an Gerichtssachverständigen in Obsorgeverfahren in Österreich offensichtlich nicht zulässig ist. Ebenso ist das Hinterfragen von Methodik und Wissenschaftlichkeit selbst durch vorliegende Kritik kompetenter Fachleute nicht möglich. Betroffene sind daher ganz offensichtlich auf Gedeih und Verderb dem Gutdünken von Sachverständigen ausgeliefert, die, wie oben angeführt, offensichtlich machen können, was sie wollen.
Kritik zu üben, ist ein Menschenrecht. Der Konsumentenschutz lebt davon ebenso wie viele andere Institutionen. Nur im familienrechtlichen Sachverständigenbereich scheint Kritik nicht erlaubt zu sein geschweige denn, das Aufzeigen von massiven Missständen. Inwieweit dies mit der allgemeinen Meinungsfreiheit in Einklang steht, möge der Leser selbst beurteilen.
Die Tatsache, dass die betreffende Person mit einem betroffenen Vorstandsmitglied in mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen steht (mehrfache Anzeigen und Gegenanzeigen), wurde vom LG St. Pölten dahingehend interpretiert, dass dies kein Streit sei. Daher sei auch die Standesregel nicht verletzt, die zum Inhalt hat, dass ein Sachverständiger sich als befangen erklären muss, wenn er mit einer betroffenen Person Streit hat. Solche Entscheidungen tragen aus Sicht des Vereines massiv dazu bei, dass das Vertrauen in die Justiz immer mehr schwindet. Aus Sicht des Vereines wird niemand in der Bevölkerung ernsthaft bestreiten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr wohl als „Streit“ zu interpretieren ist.
Der Verein „Väter ohne Rechte“ betrachtet das vorliegende Urteil daher als politisch motivierte Justizwillkür und als Versuch, die Arbeit des Vereins im Sinne unserer Kinder zu unterbinden. In der zweiten Instanz sitzen aus Sicht des Vereines sehr oft RichterInnen, die weniger nach dem Gesetz als nach politischer väterfeindlicher Ideologie handeln. Man wollte ganz offensichtlich den Verein „Väter ohne Rechte“ vernichten insbesondere durch die auferlegte Zahlung.
Das ist nicht gelungen! Und wir werden uns weiterhin von solchen Maulkorberlässen und Urteilen nicht beirren lassen. Wir werden weiterhin unsere ganze Kraft dafür einsetzen, weiter für Gerechtigkeit und die Umsetzung der Rechte unserer Kinder auf beide Elternteile im Familienrecht zu kämpfen. Auf Basis dieses Grundrechts werden weiterhin Sachverständige in Obsorgeverfahren kritisch beobachtet werden, dies gilt selbstverständlich auch für die angesprochene Person.
Der Vorstand Wien, am 12.11.2013
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Klare Servicestruktur des Vereins Väter ohne Rechte
Nicht nur unsere Umgebung entwickelt sich weiter, auch unser Verein wächst und wird immer bekannter. Nachdem die mitarbeitenden Mitglieder ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit (unter Einschränkung von Hobbys und Partnerschaften) durchführen und mit ihrem Privatgeld finanzieren, das Aufkommen aber weiter steigt, haben wir uns entschlossen, unser Angebot neu zu strukturieren:
- Auskünfte ausschließlich für eingetragene Mitglieder des Vereins (50,- EUR jährlich als Einmalzahlung).
- Beibehaltung der 14 - tägigen Sprechstunden nur für zahlende Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag kann auch in der Sprechstunde übergeben werden.
- Telefonische Auskünfte über eine kostenpflichtige Rufnummer.
- Möglichkeit der Kontaktaufnahme über e-mail (office@vaeter-ohne-rechte.at) jederzeit.
- Terminvereinbarung für die Sprechstunde erfolgt auch nur mehr über diese office-e-mail-Adresse.
Die fehlende finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand, mangelnde Sponsorenverträge und nicht zuletzt die vielen Versuche von Proponenten derjenigen politischen Minderheit, die definitiv keine echte Gleichberechtigung beider Elternteile und auch keinen Schutz unserer Kinder vor dem Verlust eines Elternteils bei Trennung / Scheidung wollen, schließen den Verein von Fördermitteln aus.
Zum Beispiel bekommen die österreichischen Frauenhäuser öffentliche Förderungen von ca. 10 Millionen EUR jährlich, parteinahe Verlagsgesellschaften öffentliche Förderungen in der Höhe von 133 Millionen EUR. Daher sind Aktivitäten mit kostenintensiver Rechtsberatung und die mediale Präsenz für diese Einrichtungen vergleichsweise günstig und flächendeckend möglich. Um in eine ähnliche Position zu kommen, müssen also finanzielle Aspekte eine zentrale Rolle spielen. Der Vorstand hat sich jedoch entschlossen, für Mitglieder sehr moderate Beiträge einzuheben, weil wir wissen, dass viele Betroffene aufgrund der finanziellen Belastung durch Unterhaltsleistungen, Vermögensaufteilungsverfahren und Gerichtskosten sehr eingeschränkt zahlungsfähig sind.
Der Verein fühlt sich verpflichtet, die Kernthemen (gemeinsame Obsorge als Regelfall ohne Bedingungen; Verkürzung der Verfahren auf max. 6 Monate; Umsetzung gültiger Beschlüsse; Etablierung von Kontaktrechtsverletzungen sowie Entfremdung und PAS als strafrechtliche Tatbestände; Förderung von Doppelresidenz; gerechteres Unterhaltssystem ohne Anspannung und mit garantierter Mindestsicherung) auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu transportieren und entsprechende Gesetzesänderungen durchzusetzen. Zusätzlich sind natürlich Kosten für unser Büro, Plakate, Folder, Info-Tische und Telefonie abzudecken.
Alle Vorstände und Mitarbeiter führen die Aktivitäten des Vereins kostenlos und caritativ durch. An dieser Stelle sei auch allen gedankt, die ihre Mitgliedschaft ordnungsgemäß wahrnehmen, ganz besonderer Dank gilt jenen Mitarbeitern, die unermüdlich die Inhalte des Vereins mit hohem persönlichen Engagement im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit medienwirksam verbreiten.
All jenen, die sich nicht entschließen können oder wollen, die Inhalte des Vereins mitzutragen, möge die Brutalität des Beziehungsmordes zwischen getrennt lebenden Elternteil und seinem leiblichen Kind erspart bleiben. Die gesetzliche Lage ist menschenrechtswidrig, verfassungswidrig und diskriminierend und vor allem gegen das Kindeswohl gerichtet! Das hat sich leider mit der sog. „Familienrechtsreform 2012“ nicht geändert. Alle Betroffenen, die etwas dazu betragen möchten, dass sich dieses krankmachende System ändert, sind herzlich eingeladen als Mitglieder und Mitarbeiter beim Verein mitzuwirken. Unterstützung in Form einer Mitgliedschaft beim Verein "Väter ohne Rechte" ab einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50 Euro ist über unsere Website möglich: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/mitgliedschaft-unterstutzung/mitgliedschaft/
Der Vorstand am 8.11.2013
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Fast 40 Prozent weibliche Zustimmung!
Bei unseren vielen Informationsständen und -veranstaltungen dieses Jahr haben wir unsere Besucher gebeten, sich für eine gemeinsame Obsorge und gleichberechtigte Scheidungs- und Trennungsfolgen einzusetzen.
2202 Menschen haben sich bei dieser Gelegenheit für mehr Gleichberechtigung ausgesprochen und unsere Petition unterschrieben. Das erfreuliche daran: 38,5 % davon sind Frauen und Mütter. Das zeigt einmal mehr, daß es an der Zeit für Veränderung ist und die Männer und Väter mit ihrer Sorge um die österreichische Gesellschaftspolitik nicht alleine sind.
Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und ersuchen darum, in Kontakt mit dem Verein zu bleiben, damit Änderungen im Familienrecht umgesetzt werden können. Die politischen Verantwortlichen werden über den Erfolg der Petition informiert. Dazu bitten wir die bisherigen fleißigen Sammler zu dem noch bekanntzugebenden Termin zu erscheinen. Und die Aktion wird weitergeführt.
Wir laden Sie weiterhin ein, Mitglied zu werden und ersuchen Sie Betroffene an den Verein weiterzuleiten.
An alle, die noch nicht mitgearbeitet haben und an einer Mitarbeit in unserem Verein interessiert sind: bitte meldet und beteiligt Euch. Wir müssen gemeinsam die Rahmenbedingungen ändern, im Einzelfall stoßen die meisten von uns allzu bald an die Grenzen des Machbaren.
Der Vorstand, Väter ohne Rechte.
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Keine Morddrohung gegen Fr. Heinisch-Hosek!
KURIER.at online veröffentlicht unsere Klarstellung beim Ursprungsartikel!
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek behauptet, von einem (oder mehreren) "Väterrechtler(n)" Morddrohungen zu bekommen. Der Verein "Väter ohne Rechte" lehnt jede Gewalt ab und verurteilt Morddrohungen, gegen wen auch immer, auf das Schärfste. Offensichtlich nützt die Frauenministerin die Vorwahlzeit um Stimmung gegen Väter zu machen, die sich für die Rechte ihrer Kinder und ihre elterliche Verantwortung einsetzen
Der Versuch, jene hunderttausenden österreichischen Väter, die sich ganz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention um ihre Kinder kümmern wollen, aber auf brutale Weise oft von Familiengerichten und Jugendämtern daran gehindert werden, zu kriminalisieren, geht dabei völlig ins Leere und stellt eine unhaltbare Anschuldigung dar.
Der Vorstand, Väter ohne Rechte.
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