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Hilfswerk kooperiert mit VoR – Sprechstunden in Salzburg
Väter ohne Rechte baut seine Servicestruktur aus!
Das Hilfswerk Salzburg kooperiert mit Väter ohne Rechte. Zukünftig wird das Team aus Salzburg rund um Roland Fürbas durch Burak Kalkan verstärkt. Jeden 1. und 3. Freitag im Monat wird er für Fragen und Hilfestellungen aus dem Bereich Trennung/Scheidung, Unterhalt, PAS, Kinderrechte. Mediation usw. in den Sprechstunden zur Verfügung stehen.
Die Termine sind jeweils auf der Homepage veröffentlicht. Es wird um Anmeldung unter office@vaeter-ohne-rechte.at gebeten.
Die Termine sind hier abrufbar!
Adresse des Hilfswerkes: 5020 Salzburg, Leitmeritzstraße 4
Wir wünschen dem Team viel Erfolg und dass vielen Kindern beide Elternteile erhalten bleiben!
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Offener Brief an die SPÖ 30.11.2015
OFFENER BRIEF AN DIE SPÖ
zum Download : OFFENER_BRIEF_AN_DIE_SPÖ_2015
Zu den Themen „Familienpolitik“ und „Gewaltschutz“, die in der SPÖ offenbar ausschließlich mit dem Begriff „Frauenpolitik“ verbunden sind sehen wir uns gezwungen einige Klarstellungen zu Aussagen von SP-PolitikerInnen zu tätigen:
1. Mag. Elisabeth Grossmann („alleinerziehend“) sagte vorige Woche im Plenum des österreichischen Parlaments, dass verweigerte Unterhaltszahlungen (Alimente) der Väter bzw. Ex-Männer HAUPTURSACHE für Kinderarmut sei.
Diese Aussage kann nur durch Unwissenheit im Bereich des österreichischen Unterhaltsrechts oder durch wissentliche Falschinformation erklärt werden.
Die per Gerichtsbeschluss festgelegte Verpflichtung zur Unterhaltszahlung wird innerhalb kurzer Zeit (zumeist wenige Tage) durch das zuständige Gericht mittels Drittschuldnererklärung durch Lohnpfändung exekutiert. Falls keine Exekution möglich ist, wird ein Unterhaltsvorschuss durch den dafür vorgesehenen Finanzierungstopf der Jugendämter ausbezahlt. Der Unterhaltspflichtige wird selbstverständlich verpflichtet, diesen Vorschuss samt Zinsen und Gerichtskosten zur Gänze zurückzuzahlen. Es ist also de facto unmöglich, dass Unterhaltsberechtigte (Kinder bzw. Ex-Frauen) finanziell nicht zu ihren Ansprüchen gelangen. Die Höhe richtet sich natürlich nach der wirtschaftlichen Kraft (Einkommen) des Unterhaltspflichtigen und kann auch bis 25% unter das Existenzminimum exekutiert werden! Dies schafft eine große Gruppe von armutsgefährdeten Personen, nämlich Väter und Ex-Männer. Diese Gruppe wird offenbar von der SPÖ völlig negiert, obwohl sie mit Sicherheit auch viele sozialdemokratische Väter und Ex-Männer beinhaltet.
2. Mag. Gisela Wurm („ledig“) lobte vergangene Woche die Tätigkeit der „Frauengerichtshilfe“.
Eine Einrichtung mit dieser Benennung gibt es gar nicht, offenbar wird in der SPÖ die Familiengerichtshilfe als „Frauengerichtshilfe“ gesehen und aus ideologischen (feministischen) Gründen auch als solche benannt. Oder wird die Tätigkeit dieser Einrichtung aus Sicht der SPÖ als Serviceeinrichtung für Frauen gesehen?
3. Stadträtin Sandra Frauenberger („verheiratet“) eröffnete neuerlich die „16 Tage gegen Gewalt“, finanziert durch Steuermittel, mit der Aussage, dass der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Schlafzimmer sei.
Damit desavouiert sie alle Ehemänner, Väter und Lebenspartner als potentielle Gewalttäter. Außerdem wird durch die Aussage, dass jede 5. Frau Opfer von Gewalt sei, ausschließlich „männliche Gewalt“ ins Visier genommen. Völlig ausgeblendet wird die Tatsache, dass Gewalt nicht männlich ist, sondern ein annähernd gleiches Verhältnis von weiblicher und männlicher Gewalt vorliegt. Dazu gibt es bereits über 250 internationale Studien, die aber von der SPÖ nicht erwähnt werden.
Insgesamt ergibt sich also das bereits gewohnte Bild der extremen Einseitigkeit und wissentlichen Falschinformation aus den Reihen der SPÖ-PolitikerInnen, die offenbar in dieser Partei eine Monopol-Stellung in der Verbreitung eines männer- und väterfeindlichen Klimas in Österreich haben.
Wir würden uns wünschen, dass zur Erreichung von echter Gleichberechtigung in der SPÖ auch Maßnahmen gesetzt werden, die solchen Aussagen einer Richtigstellung zugeführt werden und fordern daher die Parteigremien auf, die genannten Aussagen der SP-Damen zu korrigieren.
Wir sind uns natürlich im Klaren, dass aufgrund der Machtverhältnisse in der SPÖ und der bedingungslosen Kapitulation der SP-Männer vor dem politischen Feminismus wahrscheinlich nicht einmal ein relevanter Vertreter der SPÖ dazu den Mut haben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wien, am 30.11.2015
Verein „Väter ohne Rechte“
Quellenangaben:
http://www.w24.at/Guten-Abend-Wien-Die-Nachrichten/237379/7080
Sandra Frauenberger 25.11.2015, Interview Guten Abend Wien, Jenny Posch
https://www.youtube.com/watch?v=rn8zK9vx0N4
Mag. Elisabeth Grossmann 24.11.2015, ORF III Plenarsitzung Parlament
Mag. Gisela Wurm 24.11.2015, OTS0290, SPÖ
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3206 Stimmen für die Petition Halbe-Halbe- heißt auch Doppelresidenz der Väterplattform
Die Petition der österreichischen Väterplattform kam zur politisch spannendsten und damit genau richtigen und wichtigen Zeit!
Im Februar 2015 wurde die Petition "Halbe-Halbe heißt auch Doppelresidenz" auf der Parlamentsseite mit 1632 Zustimmungserklärungen eingebracht und online gestellt. Mit der Kenntnisnahme der Petition am 17.11.2015 mit einer Mehrheit im Parlament wurde diese mit weiteren 1574 online abgegebenen Zustimmungserklärungen beendet. Das sind insgesamt 3206 Stimmen für eine gleichberechtigte Elternschaft.
ln die Abstimmungszeit fiel eine Resolution der Versammlung des Europarates, der eine Doppelresidenz als Standardmodell in allen Mitgliedsstaaten forderte. Ebenso befasste sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Verbot der Doppelresidenz und kam zu dem Schluss, dass eine Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils, wenn es dem Kindeswohl entspricht möglich ist. Die Ministerien der Justiz, der Familien und der Frauen und Bildung haben Stellungnahmen dazu abgegeben.
Wir sehen uns in unserer Arbeit bestätigt und danken für die umfangreiche Unterstützung!
Wir versprechen uns auch weiterhin für die Rechte unserer Kinder mit Leidenschaft einzusetzen!
Väter ohne Rechte
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Red Hand Revolution – Fotokunstaktion – Väterschwerpunkt
Im November fanden einige Fotoshootings mit dem Künstler Andreas Fischer statt, er arbeitet gerade an einer Fotokunstaktion, dass, da auch er betroffener Vater ist auch einen Väterschwerpunkt hat. Mit großer Freude bemerken wir dass immer mehr Künstler verschiedener Genres sich der Thematik Trennungskinder annehmen da das Ungleichgewicht zwischen Vater und Mutter eklatant ist. "RED HAND REVOLUTION" ist ein gesellschaftskritisches Kunstexperiment. Die auf den Bildern gezeigten Männer und Frauen tun ihre Meinung zu globalen Ereignissen kund oder stellen grundsätzliche Fragen. Dabei stehen TOLERANZ, FRIEDEN und GEMEINSCHAFT im Vordergrund. Die rote Hand als Symbol der Gleichheit aller Nationen lässt uns ein Zeichen der Menschlichkeit setzen.
Link zur Aktionsseite auf Facebook
Dazu Andreas Fischer:
Red Hand Revolution
Mitte 2014 entstand die Idee, ein Kunstprojekt zu starten. Aber was? Wie? Erst im Sommer 2015 kam mir die zündende Idee. "Lass die Menschen auf einem Foto etwas sagen." Jetzt musste eine Art Logo her. Etwas einfaches. Durch einen Zufall kam ich auf den Handabdruck als Symbol. Die Farbe sollte Rot sein. Als Zeichen der Gleichheit, weil unser aller Blut rot ist. Unabhängig von Herkunft, Stand oder Einstellung. Damit lag der Name des Projektes auf der Hand. Schließlich fehlte nur noch ein Slogan. "The power of words", angelehnt an ein altes Zitat: "Die Feder ist mächtiger als das Schwert".
Die ersten Experimente mit der Spiegelreflexkamera waren zwar gut. Aber so musste ich diese immer und überall dabei haben. Ich bemerkte, dass mein Handy wesentlich bessere Fotos macht, ich habe es immer dabei und kann die Bilder sofort auf dem Gerät bearbeiten und hochladen.
Nach den ersten paar Fotos häuften sich die Anfragen. Plötzlich wurde aus einem Experiment ein echtes Kunstprojekt. Also nahm ich mit VÄTER OHNE RECHTE Kontakt auf. Da ich selbst geschiedener Vater von 4 Kindern bin, kannte ich den Verein schon. VoR sagte sofort zu. Am 7. November 2015 war es so weit. Eine ganze Gruppe von Menschen nahm teil. Natürlich lag bei diesem Shooting der Focus auf den Interessen von VoR, weitere Shootings folgten.
Inzwischen wurde aus einer Idee ein großes, aussagekräftiges Kunstprojekt. Ohne alle Teilnehmer wäre dies nicht möglich gewesen. Ich danke Allen und hoffe auf viele weitere Fotos und Messages.
Alle Protagonisten haben nicht nur sich selbst mit Ihrer Zeit eingebracht, sondern auch, manchmal sehr persönliches Statement abgegeben!
Foto Muharem Dikme - A CHILD NEEDS THE FATHER
Foto Christian Schmölz alias "Der blaue Weihnachtsmann" - FIRST DIVORCE THAN HATE? NOT WITH US KIDS!
Foto Christian Gusenbauer - STOP THE WAR AGAINST FATHERS
Foto Kinderwagen - ACCESS DENIED FOR FATHERS
Foto Sabine Morauf - PAS=CHILD ABUSE
Foto Kinderfüße - DO NOT TRAMPLE UNDERFOOT OUR RIGHTS
Foto Sven Gründel - VATER MORGANA
Foto Günter Vida - FATHER NOT VISITOR
Foto Hazem Salem - A KID NEEDS BOTH - MUM AND DAD
Foto Bernhard Krammer - TOO MANY FAMILY EXPERTS ARE CHARLATANS
Foto Martin Morauf - EQUAL PARENTING NOW
Foto Werner Kretscher - FATHER - MORE THAN A CASH-COW
Foto Michail Klaus - THE DIVORCYINDUSTRY IS THE WINNER
Foto Gerhard Kasper - FATHERS RIGHTS ARE CHILDREN RIGHTS ARE HUMAN RIGHTS
Foto Dragisa Jovanovic - NOBODY CAN REPLACE A FATHER
Foto Thomas Friedrich - EQUALITY IS NOT A ONE WAY DEAL
Foto Franz X. Brunner - I AM A FATHER! NOT A CRIMINAL!
Foto Karl Anton Maria Mach - THE FAMILY-COURT LET STAND ME IN THE RAIN
Foto Andreas Lipp - WE ARE STILL HERE
Foto Andreas Fischer - A KID NEEDS THE WARMTH OF BOTH PARENTS - NO COLD LAWS
Muharem Dikme
Väter sind Vorbilder und männliche Identifikationsobjekte, ja Schlüsselfiguren.
In den vergangenen Jahren hat sich ein erstaunlicher Paradigmenwechsel vollzogen.Die gesellschaftliche Realität ist der rechtlichen Grundlage entwachsen - Politik und Justiz sind in die Pflicht zu nehmen, genauso wie die Mütter und Väter. Die Botschaft: Ohne Vati geht es nicht. Unterfüttert wird das von Dutzenden Studien. Bei einer Scheidungsrate von gut 50 Prozent wachsen etwa 20 Prozent der Kinder in den Industrieländern ohne Vater auf. In über 90 Prozent aller Scheidungen bleiben die Kinder bei der Mutter. Somit fehlt ein entscheidender Teil in der Entwicklung jedes Jungen und Mädchens zu einem kompletten Mann beziehungsweise zu einer reifen Frau.
Der kleine Junge braucht den Vater als Vorbild und männliches Identifikationsobjekt. Durch die Mutter weiß der Junge nur, was eine Frau möchte, ein eigenes Männerbild kann sie ihm von Natur aus nicht
vermitteln. Kindergartentanten und Volksschullehrerinnen setzen dieses Dilemma oft noch fort. Die Folge: Jungen lernen nie, mit ihrer Kraft und Aggression maßvoll umzugehen. Das freilich wäre eine der wichtigsten Aufgaben der Väter. Ohne Vater missglückt die Abnabelung
aus Mutters Schoß. Allzu oft müssen Söhne für ihre Mütter als Partnerersatz herhalten, werden zum Tröster und Vertrauten, zur Modelliermasse für ein unerreichbares Männerideal. Macht die alleingelassene Mutter gleichzeitig den Ex-Partner schlecht, setzt sie so auch das eigene Kind zur Hälfte herab – eine Doppelmühle aus Vater-Sehnsucht und Vater-Ablehnung.Kinder brauchen keine perfekten Väter, aber sie brauchen Väter, die greifbar sind. Kinder brauchen den Vater als Fels in der Brandung,
als Identifikationsfigur, als jemand, der Grenzen setzt und Orientierung gibt. Väter fordern ihre Kinder mehr, trauen ihnen mehr zu. Selbst die engagierteste Mutter kann, speziell bei Söhnen, das Männliche nicht ganz ersetzen.
PAS - Das Parental Alienation Syndrom beschreibt wie systematisch ein Elternteil die gemeinsamen Kinder indoktriniert, den anderen Elternteil herabsetzt, das Kind in einen massiven Loyalitätskonflikt getrieben wird, da Sympathiebekundungen zum entfremdeten Elternteil vom Entfremder auch bestraft werden. Die Kinder haben dabei nicht nur den Verlust eines Elternteils zu verarbeiten sondern sind gezwungen sich mit dem verbliebenen Elternteil, aus Angst auch den noch zu verlieren, sich über Gebühr zu solidarisieren. Die Skrupellosigkeit mit der entfremdende Elternteile vorgehen ihre eigenen Kinder zu manipulieren, um den Expartner zu verletzen, kann nur als Kindesmissbrauch bezeichnet werden. Es bleiben nicht nur gestörte Kinderseelen zurück, sondern auch die entfremdeten Elternteile können massive Symptome aufzeigen.
Der Begriff PAS findet sich in zahlreichen Beschlüssen, Fachbüchern, Berichten, Elternberatungen usw. - im Strafgesetzbuch findet sich dieser noch nicht - das wäre aber höchst an der Zeit, denn es handelt sich um nichts anderes als KINDESMISSBRAUCH!
Sven Gründel
40% der Kinder verlieren nach 1-3 Jahren nach einer Trennung oder Scheidung einen Elternteil komplett aus ihrem Leben.
Die Gründe dafür sind mannigfaltig, häufig müssen Väter entgegen der Situation von Müttern ihre Teilnahme an der Pflege, Erziehung und Förderung der gemeinsamen Kinder erst mit gerichtlichen Mitteln durchsetzen. Solchen Verfahren gehen oft Kränkungen der Mütter voraus, die dann, mit allen Rechten des Rechtsstaats ausgestattet auf Gedeih und Verderb versuchen den Vater aus dem Leben des Kindes zu verbannen, dabei werden die Interessen und Rechte der Kinder hinter die eigenen Bedürfnisse gestellt. Ein wesentliches Zeichen dieser Bindungsintoleranz ist, dass die eigenen Wünsche der Mütter mit denen des Kindes gleichgesetzt werden – ein Trugschluss, denn die Kinder leiden unter dem Verlust eines Elternteils. Solche Verfahren dauern nicht selten mehrere Jahre und eine Armada an „Fachkräften“ übernimmt die Entscheidung wie oft das Kind den Vater sehen darf. Es hat sich längst herumgesprochen, dass man mit Falschanschuldigungen Vorteile in diesen Verfahren erreichen kann, diese sind laut KiMiss-Studie der Universität Thübingen in weit über der Hälfte der Fälle ein gegangenes Mittel; in den allerseltensten Fällen kommt es zu Konsequenzen sollten sich diese als falsch herausstellen. Die enormen finanziellen und emotionalen Belastungen, vor allem die massiven Loyalitätskonflikte von Kindern, die je nach Alter auch in die verfahrensrelevanten Erhebungen eingebunden sind, lässt Väter die mit ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten von der Justiz als Stiefkinder behandelt werden so manchen Einsatz für die Rechte der gemeinsamen Kinder beenden, in der Hoffnung, dass dies ein befriedender Schritt ist. Unabhängig vom Verfahrensausgang und -verlauf sind Kinder der gemeinsamen Zeit mit dem Vater beraubt, diese Zeiten beschränken sich auf ein Minimum. Ein Wohnortwechsel der Mutter, und sie hat diese Möglichkeit ohne Abstimmung mit dem Vater, erschwert die Teilnahme des Vaters am Leben der Kinder.
Was bleibt sind belastete Kinder, entrechtete Väter und getrennt erziehende Mütter. Väter sind dann oft nur mehr verblassende Erinnerungen – eine „Vater Morgana"
Mit dem Geldunterhalt des getrennten Vaters beginnt bereits die Entfremdung des getrennten Elternteils. Der getrennte Vater leistet Unterhalt in Geldform und das Kind bekommt es aus der Hand der Mutter.
"Dein Vater zahlt ja eh nur, was er bezahlen muß", diesen Satz hat wohl jedes Trennungskind schon mal gehört und auch von politischer Seite her ist diese Aussage sehr beliebt. Allerdings hört man diese Aussage nur bei der Unterhaltsleistung des getrennten Elternteils (weit überwiegend Väter), beim Betreuungsunterhalt bzw Naturalunterhalt des nicht getrennten Elternteils (mit Betreuung, Pflege und Haushaltsführung macht die Mutter ja auch nur, was sie machen muß) hört man diese Aussage niemals.
Günter Vida
Seine Kinder nur alle 14 Tage am Wochenende sehen zu dürfen ist ein Verbrechen!
Martin Morauf
Was in vielen Europäischen Ländern schon selbstverständlich und nachweislich die beste Lösung für Kinder ist, ist in Österreich leider noch immer nicht umgesetzt: gleichberechtigte Elternschaft. Denn Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa!
Sämtliche Studien belegen, dass die Doppelresidenz (auch Wechselmodell) – also die gleichteilige Betreuung der gemeinsamen Kinder auch nach einer Trennung – sowohl bei Kindern als auch bei Eltern zu mehr Zufriedenheit, mehr Lebensfreude, besserer Gesundheit und zu weniger Streit führt.
Bereits 2011 wurde eine schwedische Studie veröffentlicht, die die Unterschiede zwischen Doppelresidenz und Alleinerziehertum an über 160.000 Kindern erforschte. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Kinder, die in Doppelresidenz aufwachsen, zeigen kaum Unterschiede zu Kindern, die in intakten Familien leben. Je größer das Ungleichgewicht der elterlichen Betreuungszeiten jedoch ist, desto größer wird die Gefahr, dass die betroffenen Kinder
• Mobbingopfer
• psychisch krank (depressiv)
• Schulabbrecher
• beziehungsunfähig
• verhaltensauffällig (ADHS)
• drogenabhängig
• straffällig
usw. werden.Es ist auch nicht einzusehen, weshalb ein Kind, das Mama und Papa gleich liebt, von heute auf morgen einen der beiden (in 95% aller Fälle den Vater) plötzlich nur mehr jedes zweite Wochenende sehen darf. Es ist höchste Zeit, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und das RECHT DER KINDER AUF BEIDE ELTERN, das durch die internationale Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren als Menschenrecht verankert wurde, endlich auch in Österreich durchzusetzen.
Bernhard Krammer
Gutachten vor Familiengerichten haben die vielleicht größte Macht, die ein paar Blatt Papier über Menschen haben können - sie entscheiden, ob Väter ihre Kinder wieder sehen, die Intervalle und die Rahmenbedingungen; und doch sind nicht nur die verwendeten Tests mangelhaft, sondern auch die Gutachter oft schlecht ausgebildet, die Gutachten strotzen nur so von Fehlern. Vielfach kommen Tests zum Einsatz, deren Aussagekraft gegen null geht, relevante Fakten werden weggelassen, falsche Darstellungen gemacht. Gutachter sind oft voreingenommen. Es ist verheerend, wenn man mit bestimmten Voreinstellungen in eine Begutachtung hineingeht und das dann auch noch zur Grundlage der eigenen Bewertung macht; dabei gilt der Grundsatz der Unvoreingenommenheit.
Das Problem ist längst auch an den Familiengerichten bekannt - und wird seit Jahren tatenlos hingenommen. In keinem anderen Rechtsbereich ist die Auswahl der Gutachter so lax geregelt, ständig gibt es Freunderlwirtschaft, Packelei und bestellte Gutachten, selbst Interventionen der Richter sind keine Seltenheit. Einige wenige Gutachter bekommen die Vielzahl der zu prüfenden Fälle.
Wenn Familienrichter sich nur ein wenig Sachkunde aneignen und ihren gesunden Menschenverstand benutzen würden, wären psychologische Gutachten zumindest bei Verfahren nach Scheidung/Trennung in den allermeisten Fällen überflüssig. Verzögerungen, durch die alle Beteiligten Schaden nehmen, und unnötige finanzielle Belastungen könnten vermieden werden.
Einige Gutachter verdienen sich den Titel SCHWACHVERSTÄNDIGE!
Christian Gusenbauer
Der Krieg gegen Väter - auf allen Ebenen – muss endlich gestoppt werden. Väter sollten sich nicht länger dafür rechtfertigen müssen, wenn sie ihre Kinder betreuen wollen, es sollten keine Gerichte dafür notwendig sein und es sollte schon gar keine Angriffe gegen diese Väter geben. Give peace a chance – und alle werden sehen, um wie viel besser es unseren Kindern geht. Die Umsetzung der Europarat-Resolution 2079 zur Doppelresidenz wäre der notwendige Schritt und die entsprechende Basis für daran angelehnte Betreuungsaufteilungen, um einen Großteil des derzeit herrschenden Leids bei allen Beteiligten zu beenden. Aber es ist das typisch österreichische Bild: ein Ministerium redet sich auf das andere aus, es will zwar jeder Macht besitzen, aber bei solch elementaren Themen fühlt sich niemand verantwortlich. Dabei ist es längst überfällig, diesen Krieg gegen Väter endlich zu beenden und Kindern auch nach einer Trennung der Eltern die Liebe zu beiden Elternteilen zu sichern. Kinder haben von Geburt an zwei Elternteile, daran sollte auch eine Trennung der Eltern nichts ändern.
Gerhard Kasper
Väter sind Männer. Männer sind Menschen. Kinder sind erwachsen werdende Menschen. Menschen haben alle die gleichen Rechte. Kinder aber haben spezielle Rechte. Eines dieser Rechte ist, beide Eltern zu haben, solange es noch nicht selbstständig und mündig ist. Dieses Recht wird ihnen in Österreich genommen. Es wird behandelt als ob es ein Teil einer Mutter-Kind Einheit wäre und der Vater daher nur bedingt Rechte hätte. Dazu werden immer mehr Rechtsbeugungen durchgeführt um diese Bevorteilung eines Geschlechts aufrechterhalten zu können.
Den Vätern ihr Recht zu nehmen, das Kind gleichberechtigt betreuen zu dürfen, nimmt den Kindern ihr Menschenrecht auf gleichberechtigten Kontakt zu beiden Elternteilen. Und dieser Bruch der Menschenrechte in Österreich ist dringend zu stoppen!
Dragisa Jovanovic
Väter sind anders als Mütter. Sie bringen eigene Qualitäten, Fähigkeiten, Herangehensweisen in die Erziehung ein. Väter fördern ihre Kinder anders als Mütter. Nicht besser, nicht schlechter – einfach anders! Und: Kinder, Väter und Mütter profitieren von diesen Unterschieden.
Ihr positiver Einfluss auf die Entwicklung Ihres Kindes:
Väter spielen – tendenziell – wilder und körperlicher mit ihren Kindern. Auf diese Weise lernen Kinder, in unvorhergesehenen Situationen gut und schnell zurechtzukommen und kreative Lösungen zu finden. Fünfjährige Kinder mit einer sehr vertrauensvollen und intensiven Beziehung zu ihren Vätern sind selbstständiger und sozial kompetenter, weniger ängstlich und stressresistenter als Kinder mit wenig vertrauensvollen Beziehungen zu ihren Vätern. Kinder von Vätern, die sich um die schulischen Belange ihrer Kinder kümmerten, haben bessere Schulnoten und eine
positivere Einstellung zur Schule. Kinder von Vätern die sich stark in der Versorgung ihrer Kinder engagiert hatten, erzielten später bessere Schulleistungen. Fünfjährige, deren Väter sich stark und emotional in der Erziehung engagierten, zeigten als Erwachsene, eine vergleichsweise hohe „emotionale Intelligenz“. Sie zeigten eine starke Fähigkeit zur Empathie und ein vergleichsweise glückliches soziales Leben: Sie hatten gute und stabile Partnerschaften und viele soziale Kontakte außerhalb der Familie.
Kinder mit einer intensiven Vater-Kind-Beziehung sind in ihren späteren Paarbeziehungen deutlich zufriedener als Kinder, die eine solche Beziehung nicht hatten. Ein hohes Maß an väterlichem Engagement in der Kindererziehung reproduziert dieses Verhalten eine Generation später.
Ihr Engagement und Ihre emotionale Beteiligung am Leben Ihres Kindes wirken sich also nicht nur in dem Moment aus, in dem Sie mit Ihrem Kind spielen, mit ihm sprechen, und es versorgen. Sie bieten Ihrem Kind damit einen Guten Start, von dem es sein Leben lang profitieren wird.So kann und muss sich das Kind mit zwei verschiedenen Menschen auseinandersetzen - mit zwei verschiedenen Arten, versorgt zu werden, Grenzen gesetzt zu bekommen, usw. Und: Zwei Menschen sind ohnehin niemals gleich. Zum Glück für die Kinder, denn in der Väterforschung setzt sich folgende Einschätzung durch: Der Einfluss des Vaters auf das Kind ist größer, wenn sich sein Verhalten in Erziehung und Versorgung von dem seiner Partnerin unterscheidet.
Mütter sind nicht die besseren Väter und Väter nicht die besseren Mütter - ein Kind braucht beide Elternteile, auch nach einer Trennung/Scheidung.
Thomas Friedrichs
Warum ich keinen Feminismus brauche:
Weil ich KEIN Täter bin!Weil ich alle Menschen gleichbehandle! Bist Du zu mir nett, bin ich zu Dir nett. Bist Du ein Arschloch, bleibst Du ein Arschloch!
Weil Gleichberechtigung mehr bedeutet als die Rechte von Frauen zu stärken.
Weil der Feminismus mit Methoden arbeitet, die ich nicht unterstützen kann.
Weil niemand mehr Unterschiede in den Geschlechtern macht, als der Feminismus.
Weil auch Männer die gleichen rechte haben sollten, wie Frauen.
Weil ich davon überzeugt bin, dass jede Frau erreichen kann, was immer sie will, wenn sie dafür arbeitet, verzichtet und zurücksteckt, so wie es jeder Mann auch macht.
Weil Frauen, in Deutschland, bereits dieselben Rechte haben wie Männer. Um genau zu sein, haben sie sogar mehr Rechte als Männer. Stichwort: Familienrecht.
Weil der Feminismus in der westlichen Welt Probleme erschafft, um Privilegien für die weibliche Bevölkerung zu erlangen.
Weil der Feminismus, heutzutage sich selten mit ECHTEN Problemen befasst.
Weil sich die Definition des Feminismus grundlegend von den Worten und den Taten des modernen Feminismus unterscheidet.
Weil ich nicht will, dass meinem Sohn beigebracht wird, dass er überprivilegiert sei.
Weil ich nicht will, dass meiner Tochter beigebracht wird, dass sie unterprivilegiert sei.
Weil ich es falsch finde, jemanden persönlich anzugreifen nur, weil er anderer Meinung ist.
Weil Männer und Frauen immer unterschiedlich sein werden, egal wie gleich wir im Gesetz oder der Gesellschaft sind.
Weil ich daran glaube, dass jeder für seine Taten selbst verantwortlich ist.
Weil ich an freie Meinungsäußerung glaube!Und zu guter Letzt, weil es KEIN Patriarchat gibt. Gäbe es das wirklich, müssten nicht Millionen Männer aussichtslos um ihre Kinder kämpfen, denn im Patriarchat hätten sie gewonnen, weil sie Männer sind. Gäbe es das, dann würden Frauen für die gleiche Tat die gleiche Strafe bekommen. Gäbe es das, dann würden Männer nicht per se als Täter etabliert werden, obwohl bewiesen ist, dass Frauen genau so oft und sogar öfter Gewalt anwenden.
Franx X. Brunner
Falschbezichtigungen wegen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sind zwar kein neues Phänomen, nehmen aber stetig zu. Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu Vergewaltigung und sexuelle Nötigung dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.
Es gibt auch keine anderen Straftatbestände, bei denen die Häufigkeit einer Falschanzeige so hoch wäre, was noch mehr für die Konsequenzen gilt: Keine Beweise nötig, Aussage des „Opfers“ reicht für Verurteilung völlig aus: Leichtgläubigkeit und vorschnelle Urteilsbildung von Polizei und Gerichten zu Gunsten von Opfern. Psychisch bedingte Ursachen sind häufigster Grund für Falschbezichtigungen.
Im Falle des sexuellen Missbrauchs durch den Vater ist es nicht selten die Suggestion der Mutter, die dazu führt, dass kleine Kinder plötzlich von Sachverhalten erzählen die einen Missbrauch nahe legen. Die Gefahr für Männer, Opfer weiblicher Falschbeschuldigung in Tateinheit mit freier Beweiswürdigung durch die Gerichte zu werden, ist also erheblich.
Michail Klaus
Handelsware Kind - Das Netzwerk der Scheidungsindustrie:
Gericht, Richter, Rechtspfleger, Amtspfleger, Rechtsanwälte, Gutachter, Jugendämter, Familienpfleger, Jugendgerichts u. Jugendhilfsdienste, Kinderbeistände, Kollisionskuratoren, Mediatoren, Kinder Anwaltschaften, Gefängnisse, Psychiater, Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiatrien, Pharmaindustrie, Gerichtsvollzieher, Justizvollzugsanstalten, Kinderheime, Besuchscafes, Pflegeeltern, Betreutes Wohnen, Umgangsbegleiter, Heilpädagogen, Heilpraktiker, Therapeuten, Pädagogen, Therapiezentren usw.
Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit!
Kinderwagen
Artikel 9 — Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern. misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre.
Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für den oder die Betroffenen hat.
Christian Schmölz
Weihnachten ist die Zeit, wo es um die Herzen der Kinder ganz besonders geht.
Doch viele Kinder - und gerade um die Weihnachtszeit - wünschen sich beide Eltern, vereint .. oder zumindest miteinander respektvoll umgehend. Viele Kinder werden an solchen Festtagen zu stillen Leidenden, viele von Ihnen haben sogar Angst davor, ihren Wunsch, den anderen Elternteil sehen zu dürfen, auch nur auszusprechen.
Gib mit Flügeln, damit ich fliegen lernen kann.
Alles in einem Satz und doch von vielen nicht verstanden. Wenn es um Kinderrechte geht, dann interpretieren viele der Eltern diese gerne mit ihrem eigenen Weltbild. Das was für sie Glück bedeutet - das müsste es doch auch für Ihre Kinder sein? Der Wunsch, den anderen Elternteil zu sehen wird als völlig grotesk zurückgewiesen - ja sogar Geschenke an den Absender retourniert.
HAT das Kind doch jetzt alles was es sich nur wünschen könnte! Der/die Lebensgefährtin ersetzt den anderen Elternteil und eigentlich müssten wir damit doch alle glücklich sein? Der andere Elternteil wird einfach abgesägt - aus dem Leben des Kindes gerissen - und dies noch als für das „Wohl des Kindes“ verkauft. Überall dort, wo ein Kind seine so unüberwindbaren Ängste alleine meistern muss, wo es beginnt Verantwortung für beide Eltern übernehmen zu müssen; überall dort wird dessen sozialpsychologische Entwicklung massiv gestört.
Lehr mich das Fliegen … aber ich brauche dazu BODEN!
Dieser Boden wird Kindern aber oft entzogen. Anstatt für das Kind eine Brücke zu bauen, auf der es sich jederzeit zu einem Elternteil umdrehen kann … muss es jedes mal die Klippen hinabsteigen um am anderen Ende des Tals die Klippen wieder zu erklimmen. Ein beschwerlicher Weg der nicht oft schmerzende Wunden hinterlässt. Und so ist es mein größter Wunsch und Appell an jene Eltern, welche bis jetzt den Kontakt zum anderen Elternteil verhindert oder komplett boykottiert haben, in der Weihnachtszeit auf ihre Kinder zu hören. Lassen Sie die Kinder entscheiden ob sie auch mit dem anderen Elternteil feiern wollen und arrangieren sie eine faire Regelung. Sie tun es nicht für den Ex-Partner, sie tun es für Ihr Kind!
Kinderfüße
Kinder sind unsere besten Richter!" Otto von Bismarck
In der Regel haben alle Teilnehmer selbständig Impressionen zu ihrem Bild geschrieben, in diesem Fall von Minderjährigen haben wir zum Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte darauf verzichtet, stattdessen haben wir uns für einen Aphorismus entschieden.
Andreas Lipp
Die Obrigkeit schweigt unsere Sorgen, unsere Probleme tot, doch unsere Stimmen werden nicht verstummen, im Gegenteil, es werden immer mehr! Kinder brauchen beide Elternteile, gerade wenn sich Mutter und Vater nicht mehr lieben! Stopp dem Missbrauch von Sätzen wie „Für das Wohl der Kinder“ zur Rechtfertigung von Kindesentzug!
Hazem Salem
Vaterentzug zerstört Generationen, unsere Kinder haben es sich NICHT verdient!
Karl Anton Maria Mach
Wer hat noch Vertrauen in die Justiz?
Eine juristische Vertretung wird fast immer abgelehnt, zugleich Verfahrenshilfe relativ willkürlich vergeben, ständig wird die Verfahrenshilfe missbraucht um noch und noch einen Antrag zu stellen oder in Rekurs zu gehen, damit das Verfahren in die Länge gezogen und der Vater finanziell ruiniert wird. Ganze Gerichte erklären sich selbst für befangen (Mödling, Salzburg). Gutachter werden beauftragt deren Expertisen nur so von Fehlern strotzen und dass nur, weil die Richterschaft zu feige ist selbst Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, da wird lieber eine Heerschar an Helferinstitutionen beauftragt, die sich alle die Hände reiben und einen Fall zu Tode prüfen, aber nie entscheiden, so ziehen Jahre ins Land. Eine Rechtssicherheit ist sowieso auch nicht gegeben, kann doch ständig ein neuer Antrag eingebracht werden. Unschuldige müssen in Haft, bloß aufgrund von unbewiesenen Behauptungen, stellen sich diese als Falschbeschuldigungen heraus gibt es seltenst Konsequenzen. Unterhalt muss bis zu 25% unter das Existenzminimum bezahlt werden, zeitgleich erhöhen sich trotzdem die Schulden. Je höher die Instanz umso politischer werden die Entscheidungen.
Väter feiern bereits wenn sie ein Kontaktrecht alle 14 Tage bekommen und nach 2 Jahren Gerichtsverfahren eine gemeinsame Obsorge erhalten - da läuft doch einiges schief!
Und nach dem ganzen Intermezzo kommt trotzdem immer das Selbe heraus - das Kind bleibt zu 93% die Mutter. Wer hat da noch Vertrauen in die Justiz?"
Andreas Fischer
Vielen von uns passiert es, dass wir unsere Kinderbfür lange Zeit nicht sehen dürfen. Se es wegen des Ex-Partners oder den starren, kalten Gesetzen die uns und unsere Kinder wie eine Ware betrachten, die man einfach wegnehmen kann. Wir alle wissen, dass Kinder stets beide Eltern brauchen. So war es immer und so wird es immer sein. Für diejenigen die gerade nicht seiter wissen und beim Jugendamt auf Granit beißen habe ich einen Rat:
Habt Geduld. Viel Geduld. Eure Kinder werden - wenn auch später - mit euch in Kontakt treten. Vergesst nicht, dass ihr ein Recht auf Information habt. ZB über schulische Leistung, Krankheit udg. Fragt immer wieder am Jugendamt nach. Auch wenn ihr nicht gleich Auskunft bekommt, geht denen ruhig auf die Nerven. 1x im Monat anrufen oder hingehen. Ich weis wovon ich rede. Ich habe nun seit etwa 3 Monaten Kontakt zu meinem ältesten. Er ist jetzt 14 und wir sehen uns regelmäßig. Das Amt und seine Betreuer stehen inzwischen 100% hinter uns. Es hat mich 3 1/2 Jahre gekostet. Ich habe viel verpasst. Aber das war es wert. Um es mit den Worten von VoR auszudrücken: NEVER, NEVER, NEVER GIVE UP!!!! Es kann sich lohnen!!!
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ÖVP Salzburg stellt Antrag auf Doppelresidenz
Langjährige Forderungen der Väterplattform zur Einführung einer Doppelresidenz beschäftigten unlängst den Verfassungsgerichtshof und den Europarat - nun kommt es zu Reaktionen in der österreichischen Politik, die ÖVP Salzburg setzt sich nun für die Doppelresidenz ein und fordert in diesem Zusammenhang auch eine Neuregelung von Familienbeihilfe und eine Novellierung des Unterhaltsrechts
Hier der Antrag im Original zum Nachlesen und download: övp salzburg antrag doppelresidenz
Antrag der Abg. KO Mag. Gutschi, Mag. Mayer und Martina Jöbstl betreffend das Modell der Doppelresidenz in Österreich.
Die „Parlamentarische Versammlung“ des Europarates unterzeichnete am 2.10.2015 einstimmig die Resolution zur Ratifizierung der Doppelresidenz als Standard in allen EUMitgliedsstaaten. In der Erklärung heißt es, die Staaten seien aufgerufen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Modell der Doppelresidenzen verstärkt genutzt werden kann. In vielen europäischen Ländern wie Schweden oder Belgien ist die Doppelresidenz bereits Realität und vielfach der Normalfall. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern und bekommen durch die Doppelresidenz die Möglichkeit, zu beiden Elternteilen einen intensiven Kontakt zu halten und mit beiden Alltag zu erleben, somit ist nicht ein Elternteil primär für den Alltag und der Besuchselternteil für Freizeit und Abenteuer zuständig. Auch die Loyalitätskonflikte des Kindes verringern sich, wenn es sich nicht für oder gegen einen Elternteil entscheiden muss. Durch den Alltagsbezug können die Eltern ihre Erziehungsverantwortung gleichermaßen wahrnehmen und die Kinder verlieren weder Vater noch Mutter aus ihrem alltäglichen Leben. Die Vorteile liegen auch für Eltern auf der Hand, da dieses Modell eine gegenseitige Entlastung bietet.
In Österreich gab es bisher zwar die Möglichkeit auf ein ausgedehntes Kontaktrecht, das Modell der Doppelresidenz, also dass ein Kind bei geteiltem Sorgerecht zwei Wohnsitze hat, war bisher jedoch nicht möglich. Der Verfassungsgerichtshof hat nun jedoch die Rechtslage in Österreich klar ausgelegt und kam zur Erkenntnis, dass das Gesetz Doppelresidenzen nicht ausschließen darf. Das Kind solle zwar weiterhin an einem Ort hauptgemeldet sein, das sei aber eine rein formale Sache – schließlich brauche es einen Hauptwohnsitz, zum Beispiel für die Anmeldung an Schule und Kindergarten.
Der Hauptwohnsitz bestimmt jedoch auch, wo staatliche Unterstützungsleistungen wie die Familienbeihilfe landen. Genau das dürfte in Zukunft laut Verfassungsgerichtshof für Konflikte sorgen. Auch wie der Unterhalt künftig bemessen wird, wenn das Kind zur Hälfte beim unterhaltszahlenden Elternteil und zur Hälfte beim anderen Elternteil lebt, ist noch nicht geregelt. Der Verfassungsgerichtshof ging auf diesen Punkt nicht ein, dafür sollte jedoch im Sinne der Gleichbehandlung von beiden Elternteilen eine gesetzliche Lösung gefunden werden.
Beim geteilten Sorgerecht mit Doppelresidenz ist die Erziehung und Betreuung des Kindes Aufgabe von Mutter und Vater. Eine exakte 50:50-Aufteilung des Kindsaufenthalts wurde in der oben genannten EU-Resolution nicht verlangt, das eröffnet die Möglichkeit, die Aufteilung je nach Lebenssituation von Eltern und Kind auch 60:40 oder anders flexibel zu regeln. Mit der Zuerkennung von Doppelresidenzen würde auch die Aufteilung der Familienbeihilfe einhergehen und es würde sich ein Reformbedarf beim Unterhaltsrecht ergeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den folgenden Antrag,
Der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird ersucht, mit der Forderung an die Bundesregierung heranzutreten,
1.1. im Sinne der Gleichberechtigung das Modell der Doppelresidenz ehest möglich gesetzlich zu verankern,
1.2. Regelungen zu schaffen, wie beim Modell der Doppelresidenz bzw. bei gleichwertiger Betreuungsleistung beider Elternteile die Unterhaltspflicht sowie die Aufteilung der staatlichen Unterstützungen angepasst werden kann.
2. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung an das Hohe Haus zugewiesen. Salzburg, am 2. November 2015
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Petition der Väterplattform online im österreichischen Parlament
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Autor Andreas Lipp unterstützt Väter ohne Rechte mit neuem Buch
Von den Füßen der Pinguine und der Liebe der Väter - Andreas Lipp
Väter ohne Rechte bemerkt seit geraumer Zeit einen massiven Interessensanstieg am Thema gleichberechtigte Elternschaft - das Thema ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und lässt niemanden kalt - immer wieder gibt es Kontakt zu Künstlern verschiedener Genres und es wird versucht auf die Situation von Trennungskindern aufmerksam zu machen, auch von nicht selbst direkt betroffenen Personen wie Andreas Lipp.
Andreas Lipp wird mit dem Gewinn des Buches Väter ohne Rechte unterstützen - dafür bedanken wir uns herzlich und wünschen viel Erfolg!
aus dem Buchrücken:
Ein Mann, eine Frau, 2 zänkische Familien und ein unleserlicher Schwangerschaftstest. Das Leben an sich als Labyrinth voll Tücken und täglich neuen Stolpersteinen. Seiner Herzbausteine entrissen, glaubt Philip die seelische Talsohle bereits erreicht zu haben, nicht ahnend dass dies erst der Anfang war. Wieviel muss ein Mensch ertragen, nur um bei seinen Liebsten sein zu können?
Bestellmöglichkeit:
http://www.amazon.de/Von-F%C3%BC%C3%9Fen-Pinguine-Liebe-V%C3%A4ter/dp/3738648585
Statement von Andreas Lipp:
"Ich bin Vater von 2 Söhnen (3J. & 5J.) und der Autor des Romans "Von den Füßen der Pinguine und der Liebe der Väter". In dem Buch geht es um das „Abenteuer Vater“, dem Drahtseilakt Familie und den Verlust von geliebten Menschen. Die Idee zu dem Buch kam mir nach unzähligen Schilderungen von Vätern im Bekanntenkreis und im Arbeitsumfeld, die Ihre Kinder nicht, oder nur sehr eingeschränkt sehen dürfen. Oftmals wurden die Kinder sogar als Waffe eingesetzt, um den Vätern etwas heimzuzahlen. Wie es scheint ist unter dem Deckmantel „Wohl der Kinder“ einigen Menschen jedes Mittel recht, um seine eigenen Interessen durchzusetzen. Das Thema betrifft aber nicht nur Väter die getrennt von ihren Kindern leben, sondern eigentlich jeden Papa. Wer als lediger Vater schon einmal versucht hat z.B. sein Kind für den Kindergarten einzutragen, weiß wovon ich spreche. Wohlgemerkt lebte ich mit meiner Freundin, heute Frau zusammen in einem Haushalt. Dennoch wurde ich abfällig behandelt und weggeschickt, da man ohne einer Einverständniserklärung der Mutter nichts für mich tun könne! Gleichberechtigung ist in meinen Augen etwas anderes. Ich glaube ich spreche da nicht nur von mir, wenn ich sage, das die meisten Väter von heute deutlich aktiver in der Erziehung involviert sind, als das noch vor Jahrzehnten der Fall war. Dementsprechend sollte man auch die Gesetze anpassen. Leider wird diesem Thema in der Öffentlichkeit viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das sollte sich unbedingt ändern!"
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Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz
Reaktion der österreichischen Väterplattform auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
Download: Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil Väterplattform
Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz in der bestehenden Gesetzeslage.
Ein kurioses Urteil liefert der VfGH in der Frage der Doppelresidenz: Laut diesem wäre sie auch bisher schon möglich, es brauche keine Gesetzesänderung! Das ist umso überraschender, als der Gesetzgeber anlässlich der Reform des Familienrechtes 2013 extra erwähnt hat, dass Doppelresidenz gar nicht möglich ist.
Der Verfassungsgerichtshof musste also „klein beigeben“ und beschließen, dass zwar die Eltern das Doppelresidenzmodell für sich anwenden können, allerdings nur im Sinne von ausgeglichenen Betreuungszeiten. Die Fragen des hauptsächlichen Aufenthalts und damit der polizeilichen Meldung, sowie die Eingänge der wirtschaftlichen Transferleistungen (Familienbeihilfe, Kindesunterhalt) bleiben unverändert und ungelöst stehen.
Damit wird das Familienrecht noch undurchschaubarer: zentrale Forderungen einer elterlichen Gleichbehandlung bleiben unberücksichtigt.
Die Idee, dass Doppelresidenz schon jetzt möglich gewesen wäre, scheitert an der gerichtlichen Praxis. Die Kinder und deren Eltern sind weiterhin vom individuellen Verhalten (Willkür) des Richters bzw. der Richterin abhängig.
Weder Gleichberechtigung noch Rechtssicherheit werden dadurch herbeigeführt.
Obwohl erst 2013 der letzte Versuch einer Novellierung des österreichischen Familienrechts stattgefunden hat, ist es noch immer höchste Zeit einmal eine Reform ehrlich und durchdacht anzugehen. Zum Kindeswohl und im Sinne der
Gleichberechtigung der Kinder zu ihren Eltern.
Die Väterplattform fordert daher eine Komplett-Reform des Familienrechtes inkl. Aufenthalts- und Unterhalts-Neuregelung durch eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Väterorganisationen.
Die österreichische Väterplattform
Presseinformation des VfGH
Entscheidung des VfGH
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Europarat fordert Doppelresidenz als Standardmodell
Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
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Offener Brief an die Familiensprecher der Parteien
An die Familiensprecher der Parlamentsparteien
SPÖ Frau Angelika Lueger
ÖVP Herr DI Georg Strasser
FPÖ Frau Anneliese Kitzmüller
Grünen Frau Mag. Judith Schwentner
NEOS Herr Michael Pock
Team Stronach Herr Leopold Steinbichler
49 Studien für die Doppelresidenz
Der Europarat fordert mit einstimmiger Mehrheit die Doppelresidenz.
Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz (in Deutschland heißt es Wechselmodell), also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
In Österreich ist die Doppelresidenz gesetzlich nicht erlaubt. Es muss ein überwiegender Wohnort für Trennungskinder festgelegt werden, zu dem dann alle Transferleistungen (Alimente, Kindergeld, etc.) gelangen. Auch freiwillig dürfen Eltern nicht Halbe/Halbe-Aufteilung vereinbaren.
Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat schon 2014 an den zahlreichen Infoständen Unterschriften gesammelt und mit der Väterplattform Österreich die parlamentarische Petition „Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz“ eingebracht , in der die Aufhebung des Verbotes und die Doppelresidenz als Standard gefordert wird.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00066/index.shtml#tab-Uebersicht
Der vom Frauenministerium behauptete Gefährdung des Kindeswohls durch die Doppelresidenz hat „Väter ohne Rechte“ eine Stellungnahme mit 49 internationalen Studien, die für die Doppelresidenz sprechen, entgegen gestellt. Unter diesen ist auch eine Studie der Universität Wien zu finden.
Gleichzeitig läuft ein Verfahren am Verfassungsgerichtshof, das die Rechtmäßigkeit des Verbotes der Doppelresidenz überprüft. Die diesbezügliche Klage wurde sogar von einem Gericht, dem Landesgericht Wien eingebracht.
Es wird Zeit, dass sich die Regierung, vor allem das Familienministerium mit dieser Thematik beschäftigt und die Doppelresidenz gesetzlich erlaubt wird. Gleichzeitig sollte das Frauenministerium endlich von seinen starren Forderungen abweichen, um gute Lösungen für ALLE, (Mütter, Kinder und Väter) zu ermöglichen.
Verein „Väter ohne Rechte“ ZVR: 856266734 Reidling, 16..10.2015
offener Brief Familiensprecher Doppelresidenz als pdf
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Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell
Am 02.10.2015 fand eine Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Abstimmungsergebis im Detail, mit Namen, Fraktionszugehörigkeit und Nationalität
Eine erste Übersetzung liegt uns bereits im Wortlaut vor:
Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter
Parlamentarische Versammlung
1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.
2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) "Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung", fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.
3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.
4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Obsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.
5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:
5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,
5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.
5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.
5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;
5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;
5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;
5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;
5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;
5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des "Cochemer Modells " trainiert sind;
5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;
5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;
5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.
Hier das Dokument im engl. Original und zum Download:
Europarat Resolution 2079 equality and shared parental responsibility the role of fathers
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Offener Brief an die Frauenberatungsstelle Kassandra und NÖN
Zu den letzten öffentlichen Auftritten des Vereins Väter ohne Rechte vor dem BG Mödling bei dem u.a. der Missbrauch mit dem Missbrauch thematisiert wurde meldete sich sowohl die SPÖ Mödling als auch die Frauenberatungsstelle Kassandra in einem Artikel der NÖN, zu Wort
Artikel vollinhaltlich hier nachzulesen
aus gegebenen Anlass veröffentlicht nun der Verein den offenen Brief der bereits am 17.08.2015 gesendet wurde und bisher zu keiner Reaktion oder Stellungnahme geführt hat und verweist auf einige aktuelle Studien, deren Veröffentlichung in Österreich vorsätzlich und damit grob fahrlässig unterdrückt werden.
Offener Brief zum Missbrauch des § 38a SPG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse haben wir Ihren Beitrag in der NÖN gelesen, Link anbei.
Wir sind der Meinung, dass sowohl die RichterInnen als auch die PolizeibeamtInnen ihre Arbeit machen. Laut persönlicher Aussage vor Zeugen, haben zumindest ein Rechtspfleger, eine Richterin und ein Kriminalinspektor ausgesagt, dass im Bezirk Mödling 50 % der Wegweisungen erlogen und vorgetäuscht sind, um an nachehelichen Ehegattenunterhalt heranzukommen.
Dieser Missbrauch eines an sich guten Gesetzes führt dazu, dass einem echten Opfer nicht mehr geglaubt wird. Nicht einmal mehr vor Polizei und Gericht. Unser Aufruf an das BG Mödling ist daher, diesem Missbrauch durch scheidungswillige Damen Einhalt zu gebieten. Ein Aufruf, den wir an Sie weitergeben, damit in Zukunft echte Opfer von Gewalt geschützt werden können und nicht milde belächelt.
Solange der Missbrauch mit dem § 38a SPG salonfähig bleibt, werden Opfer von Gewalt nicht ausreichend geschützt werden können.
Die Anzeige wegen Beleidigung gegen anwesende Personen bei unserer Informationsveranstaltung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Inhaltslosigkeit eingestellt.
Der Vorstand Väter ohne Rechte
P.S.: Die Namen des Rechtspflegers, der Richterin und des Kriminalinspektors sowie die Aktenzahl sind nach persönlicher Rückfrage zu erfahren.
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