Sven Gruendel

Beiträge des Autors

VoR braucht Dich – sonst tut sich nichts im Familienrecht

Liebe Freunde und Mitstreiter,

VoR BRAUCHT HILFE!

Wie viele 100.000 Euro hat Euch schon VoR an Anwaltskosten erspart?
Wie viele 100.000 Euro hat Euch VoR schon an Unterhalt erspart?
und sowieso nicht mit Geld aufzuwiegen, wie viele Stunden, Tage, Wochen hat Euch VoR Zeit mit Euren Kindern erkämpft?

Wir hatten auch Misserfolge, am häufigsten Teilerfolge, manchmal volle Erfolge!

Viele beenden ihr Engagement nach persönlich beendeten Verfahren - das ist OK.
VoR nimmt Euch jetzt in die Pflicht - nicht monetär (wiewohl das auch willkommen ist).

 

Worum geht es?

VoR benötigt einen Datenschutzbeauftragten, der uns mindestens finanziell entgegen kommt.
VoR benötigt Personen die in bestimmten Themenbereichen recherchieren.
VoR benötigt Hilfe bei der Erstellung von Tätigkeitsberichten.
VoR hat einen Lektor gewonnen.
VoR benötigt Personen die mit Videoschnitt etc. Erfahrung haben.
VoR braucht einen weiteren affinierten Twitter-Profi.
VoR braucht jemanden der sich in WordPress auskennt,
VoR braucht erfahrene Personen die abseits ihres eigenen Falles die Sprechstunden mitbetreuen.
VoR sucht jemanden der Erfahrung mit Förderungen hat (national und in weiterer Folge EU-Förderungen).
VoR sucht in den Zweigstellen Oberösterreich und Salzburg vernünftige Personen, die dort die Betroffenen auffangen. Schulung usw. inkl. - Ansprechpartner in erster Instanz ist Wien.
VoR steht auch neuen österreichischen Zweigstellen positiv gegenüber. Man bekommt Einschulung, Dokumente, Equipment usw, bei Bedarf.

Wie kann ich mich melden, wenn ich interessiert bin?

Kurzes Bewerbungsschreiben an office@vaeter-ohne-rechte.at

VoR nimmt Kontakt mit Euch auf.

Was wir nicht wollen:

Personen die nur Ideen einbringen und sich nicht an der Umsetzung beteiligen.

Einige der Arbeiten können auch von zu Hause erledigt werden.

VoR wird dazu nach angemessener Rückmeldung ein moderiertes Treffen veranstalten.
Danach folgen , mehr im privaten Rahmen Arbeitsgruppen.

BITTE MELDET EUCH, WENN IHR IN DER BEDEUTENSTEN  VÄTERORGANISATION ÖSTERREICHS MITGESTALTEN MÖCHTET. 

Unsere Lobbytermine in Parlament und Co. sind wahrscheinlich bekannt.

WERDET TEIL DES TEAMS!

Hier noch ein Motivationsvideo für Euch:

Mit Herz und Verstand.
Im Auftrag unserer Kinder!

 

VoR bleibt Euch treu!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Stellungnahme des Vereins »Väter ohne Rechte« zu der Bürgerinitiative BI/44 „PAS ins Strafrecht“

FAZIT:
Der Verein "Väter ohne Rechte" ist dem Kinderschutz während und nach elterlichen Trennungen verschrieben und nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung, allen voran die Familienministerin keinen Handlungsbedarf sieht, Verbesserungen für Trennungskinder zu schaffen. Dabei wird wieder einmal ignoriert, dass angebliche rechtliche Möglichkeiten nach einer stattgefundenen Entfremdung den Zugang zum Kind nicht mehr ermöglichen und diese angeblichen rechtlichen Möglichkeiten seitens der Justiz gleich gar nicht angewendet werden. Vorsätzlich entfremdende Elternteile haben in Österreich nichts zu befürchten, dieser Missbrauch ist konsequenzlos.

hier die komplette Stellungnahme der Kinderschutz-NGO Väter ohne Rechte zum Download

hier die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zum Nachlesen

hier die Stellungnahme des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend zum Nachlesen

hier die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zum Nachlesen

hier die Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt gewaltinfo.at zum Nachlesen

hier das Video der Absage ("zur Kenntnisnahme") und Stellungnahme der Menschenrechtssprecherin der ÖVP Frau Dr. Gudrun Kugler im Nationalrat zur Bürgerinitiative.
Frau Dr. Kugler war beruflich bei der UNO tätig, also darf davon ausgegangen werden, dass sie die UN-Kinderrechtskonvention kennt. Weiters war sie im Europarat tätig, dort gibt es u.a. die Resolution 2079.

https://youtu.be/bb7hpFDcVWA

Stellungnahme des Vereins »Väter ohne Rechte«
zu der Bürgerinitiative BI/44 „PAS ins Strafrecht“

An das
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

An das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

An das
BKA – Bundeskanzleramt
Abteilung V/II für Kinder- und Jugendhilfe
www.gewaltinfo.at

Betrifft:
Bürgerinitiative 44/Bl betreffend
„PAS ins Strafrecht“

22/SBI
Zl.44/Bl-NR/2018 BMVRDJ

40/SBI
BMASGK-10001/0473-I/A/4/2018

Stellungnahme des Vereins „Väter ohne Rechte“ zu den Ausführungen des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Bürgerinitiative „PAS ins Strafrecht“ - in weiterer Folge an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und weitere.

Wien, 15.02.2019

Trotz der gesetzlichen Garantenstellung von Pflegschaftsgerichten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verlieren tagtäglich Kinder einen Elternteil bzw. Eltern den Kontakt zum Kind. Dies oftmals trotz Beschlüssen, trotz selten und zaghaft verhängten Beugestrafen, die oftmals Dritte bezahlen!

Wer das Kind vom anderen Elternteil - der sich absolut nichts zu Schulden kommen ließ - entfremden will, kann es in Österreich konsequenzlos erreichen.

Es ist daher ganz offensichtlich, dass die Mittel des Zivilrechts nicht ausreichend sind!

Schon im ersten Absatz finden sich in der Interpretation des KindNamRÄG 2013 Ausführungen, die mit der realen Rechtsprechung an den Gerichten so gut wie gar nichts zu tun haben!

§138 Z 9 ABGB, § 138 Z 10 ABGB werden in den üblichen Beschlüssen der Familiengerichte in der Regel nicht beachtet.

§ 107 Abs. 2 AußStrG wird überwiegend (bei strittigen Fällen zu über 90%) nicht nach Maßgabe des Kindeswohls, sondern nach Maßgabe des geringsten Widerstands entschieden. Das bedeutet, dass die Übertragung der alleinigen Obsorge in diesen Fällen regelmäßig auf die Mutter erfolgt und/oder Kontaktrechtsregelungen äußerst gering ausfallen. Rekurse werden in der Regel abgewiesen. Damit schafft die Rechtsprechung die Grundlage für PAS (elterliches Entfremdungssyndrom), selbst minimale Kontaktrechtsbeschlüsse (2 x monatlich für 2 Tage) werden bei Verletzung durch den Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (in der Regel die Mutter) ohne Konsequenzen geduldet.

Dies generiert einen weiteren Schritt in Richtung Entfremdung zwischen dem barunterhaltspflichtigen Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht (in der Regel der Vater) und dem Kind. Entfremdung (PAS) ist nachweislich eine Schädigung der Gesundheit des Kindes und somit des Kindeswohls. Mit der derzeitigen Rechtsprechung beteiligen sich daher die Gerichte aktiv und vielfach unwiderruflich an der Zerstörung der Beziehung zwischen dem nicht-obsorgeberechtigten Elternteil (in der Regel der Vater) und dem Kind. Die Aufrechterhaltung der verlässlichen Kontakte wie im betreffenden Paragraphen beschrieben, ist daher durch die Duldung von Kontaktrechtsverletzungen durch die Gerichte nicht möglich.

§107 Abs. 3 AußStrG wird zahnlos, wenn sich ein Elternteil (in der Regel die Mutter) den vorgeschlagenen Maßnahmen entzieht. Dennoch hat auch dieser Boykott keine Auswirkungen in Bezug auf Obsorgeentscheidung und Kontaktrecht. Ebenso wird das Verbot der Ausreise mit dem Kind praktisch nicht exekutiert. Umzüge der Mütter mit den gemeinsamen Kindern in andere Bundesländer sind davon ausgenommen, finden aber regelmäßig mit dem Ziel der Entfremdung des Kindes vom unerwünschten Elternteil statt.

Die erwähnten Zwangsmittel gemäß § 79 AußStrG kommen in der Regel kaum zur Anwendung. Die Aktivierung der Familien- und Jugendgerichtshilfe ist prinzipiell zu begrüßen, fördert de facto aber aufgrund der Verfahrensverlängerung häufig die Entfremdung.

Aus oben angegeben Gründen und den Erfahrungswerten betreffend „PAS“ kann daher mit den von Ihnen genannten Maßnahmen keine ausreichende Wirkung auf das Recht des Kindes auf beide Elternteile erreicht werden. Die übliche Rechtsprechung der Gerichte sieht anders aus und wird keiner „Qualitätskontrolle“ unterzogen. Daraus folgt, dass nur die Überführung ins Strafrecht die nötige Potenz zur Verhinderung von PAS besitzt. Ansonsten wäre die hohe Zahl der betroffenen Kinder nicht erklärbar.

Warum eine Überführung in das Strafrecht „sehr problematisch“ wäre, kann aus Ihren Ausführungen nicht abgeleitet werden. Offenbar handelt es sich um eine verfehlte Analyse in Ihrem Haus, weil gerade erst der Kindesentzug eine einvernehmliche Lösung nicht ermöglicht und den „Zündstoff“ birgt, der eine weitere Eskalation bedingt. Statistisch primär einvernehmliche Lösungen werden regelmäßig erst dann zum strittigen Fall, wenn die Entfremdungsstrategien einsetzen und PAS sichtbar wird.
Die zivilrechtlichen Möglichkeiten müssen daher als eindeutig ungenügend zur Verhinderung von PAS angesehen werden, zumal diese formal ex lege richtigen Maßnahmen eben nicht exekutiert werden.

Die angeführten Möglichkeiten aus dem Strafrecht (§ 83 ff StGB, Körperverletzung; und § 195 StGB, Kindesentziehung) werden in der Regel nicht bei PAS eingesetzt. Das Monitoring der Justiz nimmt (bewusst?) keine Fälle auf, die von einem zunächst einvernehmlichen Verfahren nach Erkennen von PAS in ein strittiges Verfahren übergeführt werden. Die Zahlen zu den Verfahren stimmen daher nicht überein.

Auch findet keine „Kriminalisierung“ durch die geforderte Überführung von PAS ins Strafrecht statt, denn bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, kommt niemand in den Bereich des Strafrechts. Es darf keine Täter-Opfer-Umkehr stattfinden, so wie es ohne Straftatbestand der Fall ist.

Das Phänomen Kriminalisierung würde ja sonst jeden gesetzestreuen Mitbürger und jede gesetzestreue Mitbürgerin treffen, denn die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen hindert üblicherweise an der Gesetzesverletzung! In der Familiengerichtsbarkeit gelten offenbar Gesetzesverletzungen, im besonderen wenn es um das Kindeswohl geht, überhaupt nicht, weswegen die Überführung ins Strafrecht natürlich Sinn machen würde.

In diesem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass einige Staaten die Entfremdung eines Kindes als Straftatbestand ansehen, so zum Beispiel Brasilien seit 2010.

Die Beibehaltung der derzeitigen Situation durch Gerichte und die Tendenz der Beschlüsse wird also nichts ändern, was auch deutlich durch die Stellungnahme des Ministeriums für „Reformen“ sichtbar wird.

Im Verfahrensstand einer bereits wissentlich herbeigeführten monate- oder oft jahrelangen Entfremdung (oftmals durch Gutachten belegt) geht es nicht mehr um eine einvernehmliche Lösung. Diese ist in derartigen Fällen ohnehin kaum noch zu erreichen.

PAS im Strafrecht hat auch den Charakter von Jugendschutz, denn es geht um eine Gesundheitsschädigung, um einen Eingriff in die körperliche und seelische Integrität von Kindern, die verhindert werden muss.

Das Strafrecht hat auch präventiven Charakter und ist, wie jedes Gesetz, Maßstab der gesellschaftlichen Ordnung. Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht einzusehen, dass die oftmals absichtliche und wissentliche Herbeiführung einer Entfremdung zwischen einem Kind und einem Elternteil gebilligt wird.

Um die vom Ministerium zitierten Straftatbestände im Zusammenhang mit PAS anzuwenden, bedürfte es zuvor einer Schulung der Staatsanwälte und Strafrichter zu diesem Thema.

Der Verein „Väter ohne Rechte“ ist enttäuscht über die fehlende Einsicht und vor allem über die realitätsferne Interpretation des Familienrechts in der Familiengerichtspraxis im Zusammenhang mit PAS durch das zuständige Ministerium.

Die "Beantwortung" des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist ein deutliches Indiz dafür, dass PAS unbekannt ist oder schlichtweg ignoriert wird, vor allem aber seine Entstehung und seine Auswirkungen völlig unbekannt zu sein scheinen.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Aufnahmekatalog des ICD-11 bereits "PA" (Eltern-Entfremdung) enthalten ist – schon hier zeigt sich der gesundheitliche Belang. Die entsprechenden Indizes lauten:

QE 52.0 - Caregiver-Child Relation Problem

QE 52.1 - Loss of love relationship in Childhood

Die gesundheitlichen Folgen von PAS sind ein ganz wesentlicher Faktor besonders bei Kindern, die dadurch häufig in einen Loyalitätskonflikt getrieben werden. Diverse Verhaltensauffälligkeiten, (Auto)Aggressives Verhalten, Depressionen, Angststörungen und zahlreiche andere psychische Erkrankungen sind je nach Ausprägung ein oft jahrelanges Martyrium bis in das Erwachsenenalter. Aus kindergesundheitlicher Sicht entsteht hier ein kaum reparabler Schaden an der Gesundheit der Kinder.

Aber auch die betroffenen Elternteile (meist Väter) tragen jahrelang diverse Folgeschäden davon – die letzte Stufe von PAS bei betroffenen Elternteilen kann der Suizid sein. PAS hat daher nicht nur eine gesamtgesellschaftliche, sondern vor allem auch eine gesundheitliche Dimension. Als Folge der gesundheitlichen Schäden ergeben sich aber auch ganz andere Konsequenzen für das BMAGSK. Die sich zunehmend verschlechternde psychische und physische Situation der Betroffenen reduziert wirtschaftliche Leistung, Krankenstände, Kuren, Rehabilitationsaufenthalte steigen kontinuierlich an – Lebensqualität und Lebenszeit reduzieren sich. Häufig sind komplette Arbeitsausfälle, Arbeitslosigkeit bis hin zur Obdachlosigkeit eine Folge von PAS als Ursprung der Abwärtsspirale – die notwendigen staatlichen finanziellen Leistungen betreffen dann das Sozialministerium.

Nicht zuletzt geht es darum Eltern und auch Richtern gegenüber ein klares Statement zu setzen, dass der vorsätzliche Missbrauch von Kindern als Waffe im Trennungskonflikt, das Entziehen eines Elternteiles, damit also der Bruch nicht nur der UN-Kinderrechtskonvention sondern auch des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes für Rechte der Kinder und die wissentliche Inkaufnahme von psychischen Schäden und Entwicklungsstörungen eben kein Kavaliersdelikt ist, der im schlimmsten Fall mit ein paar Hundert Euro Beugestrafe geahndet wird. Laut Rechnungshof sind das 0,7% der Fälle. Die Intention ist nicht, zu kriminalisieren oder Konflikte zu verschärfen, sondern das Recht von Kindern auf beide Elternteile besser zu schützen und das Bewusstsein dafür zu stärken.

Das Bundeskanzleramt hat Väter ohne Rechte (VoR) geantwortet, dass aus dem Verstoß gegen
§ 159 ABGB "Wohlverhaltensgebot" sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegründet werden können. Das Prozessrisiko dabei ist so groß und kostenintensiv, dass dieser Weg vielen Vätern verwehrt bleibt; also auch diese Handhabe scheint kein adäquates Mittel gegen Kindesentfremdung zu sein.

 

Mit kinderfreundlichen Grüßen

NGO – Kinderschutzorganisation
Väter ohne Rechte

office@vaeter-ohne-rechte.at
https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/
https://www.youtube.com/user/VaeterohneRechte
https://twitter.com/vaeterohnerecht

ZVR: 856266734

Der Vorstand

Martin Morauf
Maximillian Urban
Robert Holzer
Susanne Engelmann
Sven Gründel
Christian Schmölz
Franz Brunner

 

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Aufruf zur Petitionsunterzeichnung an Österreicher!

Liebe Freunde, Mitstreiter, Unterstützer und Betroffene!

Eure Unterstützung ist gefragt!

Im deutschen Bundestag läuft aktuell die Petition mit der Nummer 89358 mit dem Titel:

"Sorgerecht der Eltern - Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild"

 

Wo kann ich mitzeichnen?
Hier der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_12/_22/Petition_89358.mitzeichnen.registrieren.html

Warum soll ich als Österreicher mitunterzeichnen?

Die österreichische Gesetzgebung lehnt sich seit Jahrzehnten sehr stark an die deutsche Gesetzgebung an. Ändern sich Gesetze in Deutschland, zieht die österreichische Gesetzgebung häufig nach.


Wer steht hinter der Petition?

Die Organisation Doppelresidenz.org


Wie lautet der Text der Petition?

Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.


Wie wird die Petition begründet?

Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .

Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.

Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.

Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.

Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.

Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.

Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.

Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.

Wie lange läuft die Petition noch, bis wann kann ich mitzeichnen?

bis zum 27.02.2019

Darf ich als Österreicher überhaupt mitunterzeichnen?

Ja, an dieser Petition kann JEDER teilnehmen, unabhängig von der Nationalität. Bitte lasst auch Eure Lebensgefährten etc. mitunterzeichnen und leitet diesen Artikel an andere eventuell Interessierte weiter!

Wie hoch ist mein persönlicher Arbeitsaufwand um mitunterzeichnen zu können?

Weniger als 1 Minute!

Die Chance auf Veränderungen für Trennungskinder ist JETZT!

Never, never, never give up!
Im Auftrag unserer Kinder!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: "Sie nennen es Kindeswohl" in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

 

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Hier das Video der Pressekonferenz

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt "TATORT Jugendamt" übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft "Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen"
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht "abwatschte". Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

 

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen

 


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

https://www.youtube.com/watch?v=yDzmvLKQc6Y&t=26s

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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VoR trifft NEOS Familiensprecher Michael Bernhard – Adventkalenderübergabe

VoR übergibt Adventkalender an (fast) alle Familiensprecher

Väter ohne Rechte (VoR) nutzte den Adventsbeginn, um alle Familiensprecher der Parlamentsparteien in Sachen Kinderrechte, Doppelresidenz, Trennungskinder etc. zu kontaktieren. Fast alle Parlamentsparteien waren sehr angetan von der Idee der Kalenderübergabe und räumten uns relativ kurzfristig einen Termin ein.

VoR hat diese Treffen genutzt, um auch jedem Nationalratsabgeordneten einen Adventkalender zu übergeben. Der blaue Weihnachtsmann war auch dabei. Diese Adventkalender waren allerdings "manipuliert". Bei jedem Adventkalender waren 3-4 Türchen bereits geöffnet. Die offenen Fensterchen sollten anschaulich die unverhältnismäßige Aufteilung der Betreuungszeiten von Müttern und Vätern darstellen. Jedem "Fair Trade"-Adventkalender war folgendes Schreiben beigelegt:

Begleitschreiben Adventkalender Seite 1

Begleitschreiben Adventkalender Seite 2

den Adventkalendern waren auch diese Postkarten und unsere Visitenkarte beigelegt:

Postkarte Weihnachten Kind blau

Postkarte Christkind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 12.12.2018 empfing uns der Familiensprecher der NEOS Herr Michael Bernhard im Parlament. VoR war bereits das zweite mal bei ihm vorstellig. Beim ersten Besuch waren Dipl. Ing. Maximillian Urban und Sven Gründel stellvertretend für 200.000 Trennungskinder beim Abgeordneten und sprachen unter anderem über die Doppelresidenz. Bereits am selben Tag brachte Michael Bernhard, als einziger Nationalratsabgeordneter in den letzten 2 Jahren einen parlamentarischen Entschließungsantrag auf Doppelresidenz ein.

Link zum Antrag

Wir tauschten uns über verschiedene Missstände des Familienrechts aus und konnten erfahren, dass für das 1. Quartal 2019 die Doppelresidenz auf der Agenda der NEOS steht. Dazu werden wir dann wieder einen Termin bei Herrn Bernhard haben.

Michael Bernhard über Bürgerbeteiligung und den Petitionsausschuss

 

VoR bedankt sich für das Treffen und freut sich auf fruchtbare weitere Gespräche!

v.l.n.r. Sven Gründel, Christian Schmölz (blauer Weihnachtsmann), Familiensprecher NEOS Michael Bernhard, Martin Morauf (Obmann VoR)

 

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VoR trifft JETZT-Familiensprecherin Frau Daniela Holzinger-Vogtenhuber – Adventkalenderübergabe

VoR übergibt Adventkalender an (fast) alle Familiensprecher

Väter ohne Rechte (VoR) nutzte den Adventsbeginn, um alle Familiensprecher der Parlamentsparteien in Sachen Kinderrechte, Doppelresidenz, Trennungskinder etc. zu kontaktieren. Fast alle Parlamentsparteien waren sehr angetan von der Idee der Kalenderübergabe und räumten uns relativ kurzfristig einen Termin ein.

VoR hat diese Treffen genutzt, um auch jedem Nationalratsabgeordneten einen Adventkalender zu übergeben. Der blaue Weihnachtsmann war auch dabei. Diese Adventkalender waren allerdings "manipuliert". Bei jedem Adventkalender waren 3-4 Türchen bereits geöffnet. Die offenen Fensterchen sollten anschaulich die unverhältnismäßige Aufteilung der Betreuungszeiten von Müttern und Vätern darstellen. Jedem "Fair Trade"-Adventkalender war folgendes Schreiben beigelegt:

Begleitschreiben Adventkalender Seite 1

 

Begleitschreiben Adventkalender Seite 2

 

 

 

Am 6. Dezember empfing uns die Familiensprecherin von JETZT (ehemals Liste Pilz), Frau Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA. Nach der Kalenderübergabe in der Lounge im Parlamentsklub schenkte auch sie unseren diversen Vorbringen Gehör. Nach Erläuterung diverser verschiedener Missstände versprach sie, sich der Materie intensiver widmen zu wollen. Sie hörte bis dato fast ausschließlich von Fällen, bei denen Mütter betroffen sind ...

Bei JETZT steht natürlich die Unterhaltssicherung weit oben auf der Agenda. Hier zeichnet sich Maria Stern, verantwortlich. VoR schätzt das Engagement von JETZT bei Kindesabnahmen sehr. Leider ist die damals einberufene Gruppe "TATORT Jugendamt" nicht mehr im Netz. Darauf angesprochen antwortete die Familiensprecherin, dass dies damals Dr. Peter Kolba managte und immer noch Fälle eintrudeln.

Auch bei JETZT stand die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses an den dringend zu lösenden Punkten weit oben. Frau Holzinger-Vogtenhuber informierte uns über die hochinteressante parlamentarische Anfrage 1732/J von JETZT bezgl. Unterhaltsvorschüssen der Jahre 2015/2016 und 2017.

Uns ist aufgefallen, dass sowohl die ÖVP als auch JETZT exorbitant hohe Summen von nicht einzubringenden Rückzahlungen nannte. Nach genauer Durchsicht der Antworten des Bundesministeriums für Justiz stellte sich diese Summe als deutlich niedriger dar, als geschildert.

Uns wurde zugesichert, auch ein Gespräch mit dem Justizsprecher Dr. Alfred Noll und der Clubdirektorin Frau Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin führen zu können.

Der Parteichefin Maria Stern wurde auch noch eine Zartbitter-Schokolade und eine Packung „PAS-Blocker“ übergeben.

Adventkalenderübergabe JETZT v.l.n.r. Christian Schmölz (blauer Weihnachtsmann), Martin Morauf (Obmann VoR), Familiensprecherin Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Sven Gründel, Werner Kretscher

 

blauer Weihnachtsmann zu Besuch bei JETZT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Link zu den Treffen mit den anderen Parteien:

VoR trifft ÖVP Familiensprecher Norbert Sieber – Adventkalenderübergabe

VoR trifft FPÖ Familiensprecherin Frau Edith Mühlberghuber – Adventkalenderübergabe

SPÖ hat keine Zeit für Väter ohne Rechte – Adventkalenderübergabe

 

 

 

 

 

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SPÖ hat keine Zeit für Väter ohne Rechte – Adventkalenderübergabe

VoR übergibt Adventkalender an (fast) alle Familiensprecher

Väter ohne Rechte (VoR) nutzte den Adventsbeginn, um alle Familiensprecher der Parlamentsparteien in Sachen Kinderrechte, Doppelresidenz, Trennungskinder etc. zu kontaktieren. Fast alle Parlamentsparteien waren sehr angetan von der Idee der Kalenderübergabe und räumten uns relativ kurzfristig einen Termin ein.

Alle? Nein, nicht alle - die SPÖ hatte leider keine Zeit für die Rechte von Trennungskindern.

Weder die Familiensprecherin der SPÖ Frau Birgit Sylvia Sandler hatte Zeit für uns, ebensowenig wie die Sprecherin für Kinder und Jugend Frau Eva Maria Holzleitner, BSc, ebenfalls SPÖ.

Dass uns die SPÖ nicht empfangen konnte hinderte uns nicht daran, trotzdem die Parteizentrale in der Löwelstrasse zu besuchen. Auch dort gaben wir unsere Adventkalender zur Übermittlung an die Familiensprecherin ab.

Frau Gabriele Heinisch-Hosek bekam zusätzlich ebenfalls eine Zartbitter-Schokolade und eine Packung „PAS-Blocker“.

VoR besucht die SPÖ - Adventkalenderübergabe

 

PAS Blocker

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SPÖ über Alleinerziehende:
https://www.youtube.com/watch?v=GwwPyF5KWcY&t=3s

 

 

SPÖ Mitglieder attackieren Väter ohne Rechte
 

 

 

Links zu den Treffen mit den anderen Parteien:

VoR trifft ÖVP Familiensprecher Norbert Sieber – Adventkalenderübergabe

VoR trifft FPÖ Familiensprecherin Frau Edith Mühlberghuber – Adventkalenderübergabe

VoR trifft JETZT-Familiensprecherin Frau Daniela Holzinger-Vogtenhuber – Adventkalenderübergabe

 

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VoR trifft ÖVP Familiensprecher Norbert Sieber – Adventkalenderübergabe

VoR übergibt Adventkalender an (fast) alle Familiensprecher

Väter ohne Rechte (VoR) nutzte den Adventsbeginn, um alle Familiensprecher der Parlamentsparteien in Sachen Kinderrechte, Doppelresidenz, Trennungskinder etc. zu kontaktieren. Fast alle Parlamentsparteien waren sehr angetan von der Idee der Kalenderübergabe und räumten uns relativ kurzfristig einen Termin ein.

VoR hat diese Treffen genutzt, um auch jedem Nationalratsabgeordneten einen Adventkalender zu übergeben. Der blaue Weihnachtsmann war auch dabei. Diese Adventkalender waren allerdings "manipuliert". Bei jedem Adventkalender waren 3-4 Türchen bereits geöffnet. Die offenen Fensterchen sollten anschaulich die unverhältnismäßige Aufteilung der Betreuungszeiten von Müttern und Vätern darstellen. Jedem "Fair Trade"-Adventkalender war folgendes Schreiben beigelegt:

Begleitschreiben Adventkalender Seite 1

 

Begleitschreiben Adventkalender Seite 2

Des Weiteren waren folgende 2 Postkarten und unsere Visitenkarte beigelegt:

 

Postkarte Weihnachten Kind blau

 

Postkarte Christkind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 5.12.2018 empfing uns der Familiensprecher der ÖVP, Herr Norbert Sieber im Palais Epstein. Auch er war sehr erfreut über das Treffen und betonte mehrmals, dass er dieses erste Treffen als Auftakt für eine Reihe von Gesprächen sieht. Er gab uns interessante Einblicke in die Regierungsarbeit.

Auch er wurde mit dem Regierungsprogramm konfrontiert. Es schien notwendig darauf hinzuweisen, dass Väter ohne Rechte (VoR) nicht an einem Geschlechterkampf interessiert sei, sondern sich um konsensuale Lösungen für Trennungskinder und Eltern einsetzt. Der 40 prozentige Frauenanteil unserer Mitglieder ist ein starkes Indiz für diese Überparteilichkeit.

Dem umfassenden Themenkomplex Doppelresidenz widmeten wir uns ausführlich, aber auch die Eltern-Kind-Entfremdung, unsere Bürgerinitiative 44/BI "PAS ins Strafrecht" und zahlreiche andere Punkte wurden angeschnitten. Ganz besonders wichtig erschien ihm die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses. Besonders die Tatsache, dass solange kein Unterhalt fließt, bis die Unterhaltsleistung festgestellt werden kann. Er berichtete uns betroffen von einer Müttergruppe, die erst kürzlich bei ihm vorstellig war und beklagte, während der gesamten Zeit des laufenden Verfahrens – also in Einzelfällen über Jahre – keinerlei finanzielle Unterstützung zu erhalten. "Das darf in einem Rechtsstaat wie Österreich nicht sein", meinte er und vermittelte uns klar, dass dieser Punkt mitverhandelt und gelöst gehört.

Erstaunt zeigte er sich auch darüber, dass der ÖVP Familienbund aktuell mit Förderkürzungen zu kämpfen hat. Da damit besonders die finanzielle Förderung von Besuchscafes betroffen ist, sieht hier Väter ohne Rechte (VoR) ein großes Problem, weil diese Förderung für bedürftige Väter und die gemeinsamen Kinder oft die einzige Möglichkeit ist, den Vater im Leben des Kindes zu erhalten. Herr Sieber zeigte großes Interesse an der Behebung dieses Missstandes. VoR hat auch bereits Kontakt mit dem Familienbund aufgenommen.

Bereits für März 2019 hat uns Herr Sieber einen weiteren Termin zugesagt, dann peu á peu gemeinsam mit der Justizsprecherin Frau Mag. Michaela Steinacker, der Menschenrechtssprecherin Frau Dr. Gudrun Kugler und der Gleichbehandlungssprecherin Frau Barbara Krenn. Gerne erklärte er sich auch dazu bereit, bei einem gemeinsamen Gespräch mit der Familienministerin Frau Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß anwesend zu sein und zu vermitteln.

Zu guter Letzt beklagten wir, dass es in Österreich über 400 Frauen und Mädchenberatungsstellen gibt, allesamt gefördert und nur ganz wenige Männer- bzw. Vätergruppen. Herr Sieber will uns bezüglich Förderungsvoraussetzungen Infomaterial zukommen lassen.

Regierungsprogramm Seite 42

Regierungsprogramm Seite 43

 

Adventkalenderübergabe Christian Schmölz (blauer Weihnachtsmann), Werner Kretscher, Norbert Sieber Familiensprecher ÖVP, Martin Morauf (Obmann VoR)

 

VoR bedankt sich für das offene und interessante Gespräch mit Norbert Sieber und geht zuversichtlich in die weiteren Gespräche.

Link zu den Treffen mit den anderen Parteien:

VoR trifft FPÖ Familiensprecherin Frau Edith Mühlberghuber – Adventkalenderübergabe

SPÖ hat keine Zeit für Väter ohne Rechte – Adventkalenderübergabe


VoR trifft JETZT-Familiensprecherin Frau Daniela Holzinger-Vogtenhuber – Adventkalenderübergabe

 

 

 

 

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VoR trifft FPÖ Familiensprecherin Frau Edith Mühlberghuber – Adventkalenderübergabe

VoR übergibt Adventkalender an (fast) alle Familiensprecher

Väter ohne Rechte (VoR) nutzte den Adventsbeginn, um alle Familiensprecher der Parlamentsparteien in Sachen Kinderrechte, Doppelresidenz, Trennungskinder etc. zu kontaktieren. Fast alle Parlamentsparteien waren sehr angetan von der Idee der Kalenderübergabe und räumten uns relativ kurzfristig einen Termin ein.

VoR hat diese Treffen genutzt, um auch jedem Nationalratsabgeordneten einen Adventkalender zu übergeben. Der blaue Weihnachtsmann war auch dabei. Diese Adventkalender waren allerdings "manipuliert". Bei jedem Adventkalender waren 3-4 Türchen bereits geöffnet. Die offenen Fensterchen sollten anschaulich die unverhältnismäßige Aufteilung der Betreuungszeiten von Müttern und Vätern darstellen. Jedem "Fair Trade"-Adventkalender war folgendes Schreiben beigelegt:

Begleitschreiben Adventkalender Seite 1

Begleitschreiben Adventkalender Seite 2

 

Des Weiteren waren folgende 2 Postkarten und unsere Visitenkarte beigelegt:

Postkarte Weihnachten Kind blau

 

 

 

 

 

Postkarte Christkind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Erste empfing uns die Familiensprecherin der FPÖ, Frau Edith Mühlberghuber in der Hofburg. Sie ist uns aus ihrer jahrelangen Arbeit im Parlament bekannt. So war z.B. die FPÖ die einzige Partei die, die letzte Bürgerinitiative der österreichischen Väterplattform 66/BI "Halbe/Halbe Doppelresidenz" nicht nur zur Kenntnis nahm, sondern auch im Sinne der Kinder aktiv geworden war. Die reine Kenntnisnahme einer Bürgerinitiative oder Petition bedeutet nämlich im Grund nichts anderes als die Ablage im Rundordner. Frau Edith Mühlberghuber hat die Initiative ernst genommen und gehandelt. Sie äußerte sich im Parlament so dazu:

 

https://www.youtube.com/watch?v=v4EZ5QGSoCE

 

Von daher liefen wir dort offene Türen ein. Ebenso verwiesen wir auf die zahlreichen Punkte aus dem Regierungsprogramm auf den Seiten 42 und 43.

Regierungsprogramm Seite 42

 

Regierungsprogramm Seite 43

Einen terminlich fixierten Fahrplan für die Umsetzung der einzelnen Punkte konnten wir der Familiensprecherin nicht entlocken. Als die drei wichtigsten konnten wir folgende Punkte nennen:

• Ausbau der Doppelresidenz inklusive Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen

• Abschaffung von Pfändungen unter das Existenzminimum

• Novellierung des KindNamRäg2013

• Weiterführung der Unterhaltsarbeitsgruppe

Zur Novellierung des KindNamRäg2013 haben wir versprochen die Berichte des ÖIF und des Rechnungshofes zu übermitteln.

Link zum Bericht des Endberichtes des ÖIF (Österreichisches Institut für Familienforschung)
Link zum Bericht des Rechnungshofes

Weiters wurden uns sowohl ein Termin mit Frau Carmen Schimanek der Gleichbehandlungssprecherin als auch Mag. Harald Stefan als Justizsprecher zugesagt. Von der aktuellen Bürgerinitiative der österreichischen Väterplattform 44/BI "PAS ins Strafrecht" hatte sie keine Kenntnis, versprach aber, sich das anzuschauen und weiterzuleiten. Herr Mag. Harald Stefan hat dazu bereits in der Vergangenheit parlamentarische Entschließungsanträge eingebracht.

Entschließungsantrag 572/A(E) "Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS)"

Entschließungsantrag 1805/A(E)  "Schaffung eines Gesetzes zum Elternentfremdungssyndrom = Parental Alienation Syndrom (PAS)"

 

VoR bedankt sich für das herzliche Gespräch mit Edith Mühlberghuber und freut sich, dass weitere Gespräche zugesichert wurden!

Übergabe Adventkalender an Familiensprecherin FPÖ Frau Edith Mühlberghuber

 

 

v.l.n.r. Martin Morauf (Obmann VoR), Familiensprecherin FPÖ Frau Edith Mühlberghuber, Sven Gründel

 

 

FPÖ Parlamentsklub v.l.n.r. Sven Gründel, Werner Kretscher, Martin Morauf

 

 

 

 

 

 

 

Links zu den Treffen mit den anderen Parteien:

VoR trifft ÖVP Familiensprecher Norbert Sieber – Adventkalenderübergabe

SPÖ hat keine Zeit für Väter ohne Rechte – Adventkalenderübergabe

VoR trifft JETZT-Familiensprecherin Frau Daniela Holzinger-Vogtenhuber – Adventkalenderübergabe

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VoR weiter im Fokus von weiblichen Agitatoren – Anzeigen

Über die Jahre ist es die NGO und Kinderschutzorganisation "Väter ohne Rechte" (VoR) gewohnt, dass sie als Aggressionsziel dient. Schon dutzende male wurde das Vereinsbüro von VoR Ziel diverser Entgleisungen. Am Ende des Beitrags finden sich Links zu einigen weiteren Sachbeschädigungen, gar Morddrohungen inkl. Bekennerschreiben waren dabei.

Aktuell wurde das Büro innen und außen neu kostspielig renoviert. Kaum waren die Außenarbeiten erledigt kam es zu einer erneuten Sachbeschädigung und Sprayattacke auf den Rolladenbalken des Eingangsportals.

Hier ist wohl sehr leicht ein politisches Motiv als Hintergrund abzuleiten.

Es blieb aber nicht nur bei diesem Schaden. Knapp ein Monat später erfolgte eine neuerliche Sprayattacke. Diesmal können wir nicht so Recht auf das Motiv des Sprühers rückschließen. Wie dem auch sei, VoR hat auch dies zur Anzeige gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tatsächlich sind diese Angriffe auf unser Lokal, eine Bestätigung für die Arbeit und das Engagement des Vereines.Viel Feind - viel Ehr!

Die Polizei leitet die beiden Anzeigen an die zuständigen Stellen und den BVT weiter. Der BVT ist der Verfassungsschutz - die entsprechende Abteilung ist für Rechts- und Linksextremismus zuständig. Weiters werden die digitalen Bilder der Graffitidatenbank zugeführt.

Nun folgend die entsprechenden polizeilichen Unterlagen:

[sVoR-Engagement bleibt weiterhin ein Dorn im Auge
Anschlagsserie setzt sich fort
Attentat zum Vatertag
Morddrohung gegen Väter ohne Rechte
Video vom 1. Mai 2014

VoR verspricht auch weiterhin seiner Arbeit unbeeindruckt nachzugehen.

Im Auftrag unserer Kinder!

 

 

 

 

 

 

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