Sven Gruendel

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Lidl Österreich unterstützt VoR und den blauen Weihnachtsmann

Lidl Österreich logo

LIDL Österreich unterstützt Väter ohne Rechte (VoR)  und den blauen Weihnachtsmann.

Die Presseabteilung von Lidl wurde von uns bezüglich eines Parkplatzschildes angeschrieben, dass für Verwirrung sorgte, da es augenscheinlich nur Müttern zugestanden wird dort zu parken - aber nicht Vätern. Dabei handelt es sich um Positivdiskriminierung für Mütter, die damit auf die Hausfrauenrolle reduziert werden und Negativdiskriminierung für Väter, dessen neue Rolle nicht entsprechend gewürdigt wird.

0000 Lidl MutterparkplatzLidl Österreich hat Größe und Weitsicht gezeigt und erklärt, dass sich das Unternehmen der Thematik bewusst ist und aktuell gerade neue Designs für die betreffenden Parkplätze erstellt werden und sukzessive flächendeckend ausgetauscht werden!

Wussten Sie, dass Lidl Österreich schon heute viele Dinge tut, um Beruf und Familie besser zu vereinen?  Mit dem Gütesiegel des Audits „berufundfamilie“ hat sich Lidl sogar verpflichtet, die Rahmenbedingungen für berufliche und private Zufriedenheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Dazu bietet Lidl beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, die Möglichkeit einer Verlängerung der Karenzzeit um bis zu ein Jahr oder den Papa-Monat, bei dem Väter nach der Geburt Ihres Kindes bis zu 31 Tage bei ihren Kleinen zu Hause bleiben können.

berufundfamilie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf Nachfrage von VoR, ob dann nicht auch Trennungskinder mit einer Sachspende unterstützt werden könnten, sandte uns Lidl ein Paket voll Spielsachen zu. Herzlichen Dank für dieses Bewusstsein!

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Damit Lidl Österreich, seine Kunden und Interessierte sich ein Bild davon machen können, wie VoR hier Kinder unterstützt, hat VoR ein Video gestaltet vom ersten Aktionstag am 2.12.2017 in Wien Favoriten. Am 16.12.2017 findet der nächste Aktionstag statt.

Im Auftrag unserer Kinder!

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Warum die Mütterinitiative für Alleinerziehende MIA irrt!

Väter ohne Rechte (VoR) und die Mütterlobby/Mütterinitiative sind sich nur ganz selten eins. Man könnte meinen beide Parteienvertreter stellen das diametral andere Ende einer Erfahrungslinie dar. Beide Organisationen sind Schicksalsgemeinschaften, bei der keiner vorsätzlich Mitglied ist. Gegenseitig wird sich Militanz, dogmatisches Denken und viel schlimmere Dinge an den Kopf geworfen.

Dieser Beitrag ist in 4 Teile gegliedert

Teil 1 klärt Grundsätzliches 

Teil 2 Rosinen picken bei Studiennennungen der Mütterinitiative

Teil 3 Ergänzungen zur objektiven Meinungsbildung

Teil 4 Dutzendfache Nennung diverser anderer PRO WechselmodellStudien

Teil 1 Grundsätzliches
Ist VoR der richtige Ansprechpartner?

Warum Nein:

VoR ist ein österreichischer Verein  - alle oben genannten Organisationen sind aus Deutschland.

Warum Ja:

VoR hat sich auf Social Media als das größte Sprachrohr, Medium im deutschen Sprachraum entwickelt - der deutsche Anteil ist größer als der österreichische.

Man darf nicht vergessen, dass VoR das besondere Kunststück gelungen ist, alle wesentlichen Vertreter der Väter/Männervereine in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zu bündeln - ein gemeinsames Forum geboten hat, dass angenommen wurde (bei gleichzeitiger Autonomie der einzelnen Vereine). Gleichzeitig hat VoR niemals offensiv Vertreter der Frauen/Mütter Organisationen aus der Diskussion ausgeschlossen - noch jetzt befinden sich diverse Gründer und Aktivisten dieser Organisationen aktiv im VoR-Forum.

Die Gruppenmitgliedschaft bei anderen Seiten, die Mütter im Fokus haben ist selbstverständlich kein Ausschlussgrund - im Gegensatz zu anderen Müttergruppen. Oftmals wenden sich Frauen an uns, denen der ungewohnt erbarmungslose Unterhaltungs- und Argumentationsstil in diesen Gruppen nicht gefällt an VoR - Mütter die zwar ihre Rechte durchgesetzt haben wissen wollen, aber nicht auf Kosten des Kindes - diese fangen wir gerne auf. Nicht umsonst hat VoR einen 42% Frauenanteil.

VoR hat sich ganz bewusst zu einem öffentlichen Forum entschlossen - geschlossene und geheime Gruppen sind nicht unser Anspruch - das FamilienUNrecht soll öffentlich aufgezeigt werden - jeder soll die Missstände lesen können - auch vor dem Hintergrund, dass es auch stumme Mitleser gibt, die sich nicht trauen ihren Fall zu schildern und trotzdem sich Informationen herausziehen können - und wie wir wissen, wird das Angebot häufig angenommen.

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Teil 2 Rosinen picken bei Studiennennungen der Mütterinitiative

Die Mütterinitative für Alleinerziehende MIA nennt gerne NUR 2 Studien, warum die Doppelresidenz so richtig furchtbar für die Kinder ist - und schießt sich dabei ungewollt selbst ins Knie.

So genannt von der Mitbegründerin der Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA) Cosima Herrstein.

In folgendem Interview vom 02.12.2017 erwähnt die Dame 2 Studien, die ganz verheerende Auswirkungen für Kinder (einmal bis zum Alter von 4 Jahren) aufzeigen sollen.

Interview zum Nachlesen.

1. Studie: Jennifer McIntosh (Australien 2008) 2010 wurden für die australische Regierung 2 Studien zusammengeführt.

McIntosh 2010 Australien 2 Studien

Dabei befasst sich die erste Studie mit Langzeitfolgen von hochkonflikthaften Fällen. Nicht vergessen werden darf, dass, je nach Studie 3-10 Prozent der Fälle als hochkonflikthaft bezeichnet werden. Ergo werden über 90 Prozent der Fälle erst gar nicht untersucht. Das war auch nicht der Anspruch der Studie. Wenig erstaunlich, dass sich die Mütterinitiative, mangels gleichlautenden Studien genau diese herauspickt.

Die 2. Studie befasst sich mit wechselnden Übernachtungen von Säuglingen und jungen Kindern und kommt zu dem Schluss, dass es aufgrund der Gehirnentwicklung zu Stressoren bei bis zu dreijährigen Kindern kommen kann. Etwas anders schauen die Ergebnisse bei 4-5 jährigen Kindern aus. In Summe wird zu einem Residenzmodell tendiert.

Frau McIntosh und die Mütterinitiative haben anscheinend noch nicht die Anzahl der Kindesübernahmen  zwischen dem Residenzmodell und einer Doppelresidenz miteinander verglichen, sonst kämen sie rasch zu der Erkenntnis, dass gleich viele, bis weniger Übergaben, je nach vereinbarten Wechselmodalitäten im Doppelresidenzmodell stattfinden.

Hier ein Video, dass beide Modelle miteinander vergleicht:

Richtig ist allerdings auch, dass bei Säuglingen grundsätzlich weniger Kontakt dem Vater zugesprochen wird, gerade das Stillen wird hier häufig als Argument angeführt.

Hier die beiden Studien zum Nachlesen.

 

Die zweite genannte Studie von Cosima Herrstein ist von Rae Kaspiew aus 2009 und auch aus Australien.

Dabei handelt es sich sogar um eine PRO-Wechselmodellstudie - das wird von der Dame erst gar nicht erwähnt. Ein Schuss ins eigene Knie!

Die Studie in Gesamtheit ist PRO-Wechselmodell - das  verschweigt die MIA. Vorsatz muss nicht unterstellt werden, sondern eher Unwissenheit - es ist jedenfalls nicht seriös die große Mehrzahl der Studien einfach zu ignorieren.

Richtig ist, dass sich diese Studie ausschließlich in einem Literaturhinweis und kurzem Traktat zu der McIntosh-Studie erschöpft.

Hier die Studie komplett nachzulesen.

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Teil 3 Ergänzungen zur objektiven Meinungsbildung

Ergebnisse aus 45 Studien

aktuell sind wieder 2 Studien erschienen, die zu der Erkenntnis kommen, dass die Doppelresidenz besser für Kinder geeignet ist, als das Residenzmodell

2 Studien Schweden

ein Video gebe ich von einer der Studienleiter hier gerne wieder: Malin Bergström 

 

Kontakt mit Malin Bergström und Jana Turunen ist bereits hergestellt - die Studien folgen demnächst - aus einer Stelle gibt es bereits eine Zusage!

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zu Teil 2
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Teil 4 Dutzendfache Nennung diverser anderer PRO WechselmodellStudien

Doppelresidenzforschung gibt es in den unterschiedlichsten Disziplinen seit 4 Jahrzehnten. Die Mütterinitative will diese nicht wahr haben.

Abarbanel (1977) USA
Steinmann (1981) USA
Irving (1984) Kanada
Irving & Benjamin (1991) Kanada
Luepitz (1986) USA
Richards & Goldenberg (1986) USA
McKinnon & Wallerstein (1986) USA
Shiller (1986) USA
Underwood (1989) USA
Johnson (1989) USA
Paerson & Thoennes (1990) USA
Williams (1991) USA
Maccoby (1993) USA
Cloutier & Chaques (1997) Kanada
Bausermann (2002) USA
Juby (2005) Kanada
Breivik & Olwens (2006) Norwegen
Hahn (2006) USA
Lacroix (2006) Australien
Fabricius & Luecken (2007) USA
Skorten & Barlindaug (2007) Schweden
Jablanska & Lindberg (2007) Schweden
Berger (2008) USA
Campoina (2008) USA
Melli & Brown (2008) USA
Frigger (2008) Deutschland
Kaspiew (2009) Australien
Smyth (2004/2005/2008/2009) Australien
Fehlberg, Millward & Campo (2009) Australien
Campo (2009) Australien
Spruijt & Duindam (2010) Niederlande
Cashmare (2010) Australien
Pazen (2011) USA
Bjarnasson & Arnasson (2011) 36 westliche Länder
Bergström (2012) Schweden
Fortin, Hunt & Scanlan (2012) Great Britain
Sodermans,Matthijs & Swicegood (2013) Belgien
Bergström (2013) Schweden
Bergström (2014) Schweden

im Anschluss noch eine Grafik über die gesetzlichen Entwicklungen

Entwicklung der elterlichen Verantwortung

 

zu Teil 1
zu Teil 2
zu Teil 3
zu Teil 4

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19. November internationaler Männertag – Kinopremiere „The Red Pill“

Eingeführt wurde der Aktionstag 1999 in Trinidad und Tobago als International Men's Day. Die Ziele des Tages sind vor allem die Fokussierung auf die Gesundheit von Jungen und Männern, die Förderung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen sowie die Hervorhebung männlicher Vorbilder. Eventuelle Benachteiligungen des männlichen Geschlechts sollen aufgezeigt und der Einsatz der Männer im sozialen Leben soll gewürdigt werden.

Liberale Männer Logo

 

 

 

Die liberalen Männer Österreich unter der Schirmherrschaft von Oliver Peter Hoffmann, der Gründer der Männerpartei Österreich, aktuell unter der Leitung von Hannes Hausbichler (Männerservice)  haben etwas großartiges vorbereitet! Den Film als Österreich Premiere "the red pill"

In Wien wird ein Dokumentarfilm erstmals in Österreich gezeigt - der Film sorgte international für Furore und ist mehrfach ausgezeichnet!

Der Film ist in englischer Originalsprache und mit deutschen Untertiteln!

Der Film handelt von den Recherchen der Filmemacherin Jaye, die sich als Feministin vorstellt, über das men’s rights movement (MRM), die amerikanische Männerbewegung, das sie zunächst als eine von Hass getriebene Gruppierung wahrnimmt. Die Dokumentation zeigt sie dabei, wie sie die Anliegen und Ansichten dieser Bewegung recherchiert und Vertreter der Bewegung, aber auch andere Personen interviewt. Im Verlauf des Films revidiert sie die Sichtweise, die sie zu Beginn eingenommen hat.

Der Film beleuchtet verschiedene Bereiche, in denen Männer und Jungen im Nachteil seien, wie etwa eine höhere Selbstmordrate, höhere Todesraten am Arbeitsplatz, Benachteiligungen bei Familiengerichten und beim Adoptionsrecht sowie fehlende Unterstützung bei häuslicher Gewalt, die von der (Ehe)partnerin ausgeht. Daneben werden Proteste von Feministinnen dokumentiert, die Konferenzen und Aktionen der Männerrechtsbewegung stören oder verhindern.

Jaye führt Interviews mit Vertretern der Bewegung, wie Paul Elam, Gründer von A Voice for Men, Harry Crouch, Präsident der National Coalition for Men, und Warren Ferrel, Autor und prominenter Unterstützer der Bewegung. Ferner werden Erin Pizzey, Gründerin des ersten Frauenhauses in Großbritannien, Katherine Spillar, Herausgeberin der Zeitschrift Ms, und der Soziologe Michael Kimmel interviewt.

Der Film endet mit der Aussage Jayes, sie wolle sich nicht weiter als Feministin bezeichnen. Feminismus sei ihrer Ansicht nach keine Bewegung für die Gleichheit der Geschlechter inklusive Männerfragen, sondern scheine nur für Frauenfragen da zu sein.

 

Termin: 19.11.2017
Zeit: 14:00 - 18:00 Uhr
Ort: Kino Schikaneder 

Anschließend Diskussion im Kino , danach gibt es ein Buffett!

 

Standort Google Maps

Finanziert wurde der Film über diese Crowdfundingplattform

Mit € 10,-- kann man sich eine Eintrittskarte sichern!

VoR wird zahlreich vertreten sein und bittet um Erscheinen und ein Kennenlernen!

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Gemeinsame Erklärung Leitbild Doppelresidenz Deutschland

logo drAm 9. November 2017 forderten namhafte WissenschaftlerInnen, Professionen und VertreterInnen von Verbänden die Politik auf, ein zeitgemäßes Familienrecht mit dem Leitbild der Doppelresidenz in Deutschland zu schaffen.

Das Residenzmodell als Leitbild hat ausgedient:
Die Erfahrungen mit dem Residenzmodell in Deutschland zeigen, dass dieses Modell als gesellschaftliches Leitbild für Eltern und Kinder nach einer Trennung nicht mehr geeignet ist. Es fördert ein Rollenmodell, das von der Mehrzahl der Bevölkerung nicht mehr angestrebt wird und zu einem modernen, gleichberechtigten Familienleben in Widerspruch steht. Es fördert bei Trennungseltern den Streit ums Kind, um Einfluss und um materielle Ressourcen. Darunter leiden Kinder und Jugendliche deutlich mehr als unter der Trennung selbst.

Liste der Erstunterzeichner in alphabetischer Reihenfolge

vollinhaltliche Erklärung

Homepage von doppelresidenz.org

Facebookseite von doppelresidenz.org

 

Väter ohne Rechte begrüsst diese Initiative im Sinne unserer Kinder und schließt sich vollinhaltlich an!

Muster Seite 3 Fragen an die Parteien August 2017

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VoR bei Premiere von Kinderfilm „Hexe Lilli rettet Weihnachten“

Pünktlich zu Weihnachten kommt wieder ein Kinderfilm in die Kinos. Es ist das dritte Abenteuer der Hexe Lilli – diesesmal rettet sie Weihnachten, doch zugleich ist sie durch das Herbeizaubern des unheimlichen Knecht Ruprecht überhaupt erst für das weihnachtliche Chaos verantwortlich.

Trailer:

 Link zur Homepage des Filmes

 

 

 

Darsteller:
Hedda ErlebachJürgen Vogel, Anja Kling, Maresa Hörbiger, Michael Mittermeier

UND das VoR-Mitglied Geri Acetath

Regie:Wolfgang Gross

 

Am 4.11.2017 fand im Cineplexx Wienerberg die VoR-Premiere mit allen Schauspielern und Regisseur statt. Zahlreiche Medien waren vertreten.

 

 

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06VoR bedankt sich sehr herzlich bei Geri Acetath für dieses persönliche Engagement und die gelunge PR-Aktion, für die es kaum einen besser geeigneten Anlass gibt!

Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

VaeterohneRechte_Postkarte_blauerWeihnachtsmann
VaeterohneRechte_Postkarte_LiebesChristkind

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Neues Sendeformat bei VOX – Teilnehmer gesucht – „Die Aussprache“

Das Produktionsstudio itv sucht für ein neues Sendeformat beim Sender VOX Teilnehmer.

Um was geht es?

Mittlerweile getrennte Paare sollen sich in einer Wohnung treffen und vollkommen unbegleitet versuchen ihre alten Geschichten gemeinsam aufzuarbeiten.Den Ex-Partnern soll ein ruhiger, neutraler Boden geboten werden, um abseits von Alltag und äußeren Einflüssen die Möglichkeit auf ein intensives Gespräch zu haben. Die Ex-Partner treffen  sich in einem Appartement -  natürlich haben sie sich schon mal vorher Fragen überlegt, die er dem jeweils  anderen über die Beziehung stellen möchten und über Themen, die sie noch beschäftigen.Das Hauptaugenmerk liegt eigentlich eher darauf, dass sich die Ex-Partner jetzt nicht von irgendwem während des Gesprächs "therapieren" lassen, sondern die Chance nutzen, ruhig und abgeschottet von dem ganzen Drumherum, das einen sonst im Leben noch so beeinflusst, frei sprechen zu können. Sie müssen natürlich mindestens bereit dazu sein, zuzuhören, was der andere zu sagen hat.

Es wird kein Mediatorenteam vor Ort sein, es wird auch kein Kamerateam im Raum sein. Natürlich gibt es schon fix installierte Kameras, sonst gäbe es ja auch keine Sendung....

Wo findet das statt?

aufgezeichnet wird im Raum Köln  - Betroffene können sich aber von überall melden

Wie kann ich mich bewerben?

Unter folgendem Link : https://www.itvstudios.de/casting/bewerben_da

Kontaktmail: dieaussprache@itvstudios.de

Ansprechperson: Frau Franziska Byns

Die Hoffnung des Senders ist es, dass der Schritt zu diesem Format vielleicht für beide nochmal eine andere Ebene bietet. Vielleicht reißt oder rauft man sich da eher mal zusammen, entgeht einem ehrlichen Gespräch nicht frühzeitig und kann so wirklich mal zu einem Ergebnis kommen.

 

 

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Gastbeitrag #metoo #notme – Scheindebatten und die Frage nach Courage

#meeto und #notme sind aktuell weltweit groß diskutierte Themen im Themenspektrum sexuelle Belästigung usw.

Martin Morauf ist zwar auch der Obmann des Vereines Väter ohne Rechte (VoR) - hat diesen Artikel aber ganz bewusst als Privatperson geschrieben und veröffentlicht. Ein Bezug zu Kinderthemen ist nur bedingt gegeben - mit Falschanschuldigungen gibt es aber schon auch einen indirekten Bezug.

veröffentlicht hat Martin Morauf in der Plattform Fisch + Fleisch und ist in der allgemein hysterisch aufgeladenen Stimmung ein wohltuender, ehrlicher und nachdenklich stimmender Artikel:

Unter »me too« verstand ich bisher Menschen, die sich an Adriastränden oder in Fernostmetropolen billig mit gefälschter Markenware versorgten, um »auch dabei sein« zu können oder F- bis Z-Promis, denen nichts zu peinlich ist um ihr Gesicht mit aller Gewalt ins Fernsehen oder in in eine Zeitung zu zwängen. So gesehen passt die Bezeichnung #MeToo perfekt zu dem, was sich derzeit an Empörungs-Hysterie abspielt.

Zu den Fakten: In Hollywood wurde heraus gefunden, dass geflügelte Worte wie »Besetzungscouch« oder »Wen muss ich hier flachlegen, um einen Job zu bekommen« überraschenderweise einen realen Hintergrund haben. Es gibt also tatsächlich Männer, die ihre Machtpositionen im Geschäftsleben dahingehend ausnutzen, dass sie Frauen Jobs im Tausch gegen sexuelle Gefälligkeiten anbieten. Und es gibt Frauen, die das annehmen. Wer hätte das gedacht?

Im Zuge dieser epochalen Erkenntnis entsteht nun eine Diskussion über sexuelle Belästigung. Darüber inwieweit diese in unserer Gesellschaft tatsächlich (noch) vorhanden ist, inwieweit solches Verhalten tatsächlich (noch) toleriert wird und da offenbaren sich teilweise erbärmliche Zustände. Es böte sich also die Chance, eine sinnvolle Debatte darüber zu führen, wie tatsächlich ungustiöses Verhalten künftig zu minimieren ist und wie man zwischen Nötigung und Handlungen in beiderseitigem Einverständnis unterscheidet. Diese wird leider nicht genutzt.

Statt dessen blüht eine Scheindebatte und eine künstliche Erregungskultur. Es melden sich eben nicht nur Frauen zu Wort, die tatsächlich Opfer sexueller Belästigung wurden. Wir hören und lesen von Frauen, die angeblich traumatisiert sind, weil sie vor Jahren einmal zotige Bemerkungen, ein missglücktes Kompliment über ihr Aussehen oder einen Anmachversuch hinnehmen mussten. Teilweise mit dem Effekt, dass die Täter ohne Verhandlung und ohne Verjährungsfrist medial geächtet werden, vielleicht sogar ihren Job verlieren und damit auch ihre Familien – Frauen und Kinder – in existenzielle Schieflage geraten. Und diese #MeToo-erregten PseudoopferInnen wirft man nun unter medialem Getöse in einen Topf mit den tatsächlichen Opfern.

Das führt natürlich dazu, dass sich die Beführworter des gepflegten Herrenwitzes dazu berufen fühlen, eine Täter-Opfer-Schuldumkehr zu betreiben und sich gegenseitig in der Verächtlichmachung der wahren Opfer übertreffen. Bravo!

Und HardcorefeministInnen wie Heinisch-Hosek nutzen den aufkeimenden Rückenwind um wieder einmal strengere Strafen für verbale Entgleisungen von Männern – und wohl gemerkt NUR von Männern – zu fordern. Nicht nur ein Bauarbeiter, der gegenüber seiner (in der realen Welt wohl kaum existenten aber in der heinisch-hosekschen Gedankenblase durchaus vorkommenden) Bauarbeiterkollegin eine zweideutige Bemerkung macht, soll künftig bestaft werden, sodern auch jeder Bauarbeiter, der einer Passantin hinterher pfeift. Denn pfeiffende Bauarbeiter sind sicher eines der drängensten Probleme, unter denen Frauen in unserer heutigen Gesellschaft zu leiden haben …

Ob es im heinisch-hosekschen klischeehaften Idealbild einer Gesellschaft auch Strafen für Frauen geben soll, die Männer kränken, herabwürdigen oder beleidigen darf bezweifelt werden.

Ich denke jedenfalls, dass es erwachsenen Menschen zuzumuten ist, »Nein« und »Hör damit auf, das empfinde ich als belästigend, verletzend, unangepasst, wasauchimmer …« zu sagen. Wenn der so Angesprochene sein Verhalten nicht einstellt, ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung gegeben und die Linie ist somit klar gezogen. Sich Jahre oder Jahrzehnte später via Twitter, Facebook oder Yellowpress über einen Griff aufs Knie oder eine grausliche Bemerkung zu beschweren, ist nicht erwachsen. Und einen Film-Job für einen Blow-Job anzunehmen und hinterher zu jammern auch nicht.

Hören wir doch bitte auf, so zu tun, als wären alle Frauen auf der einen Seite und alle Männer auf der anderen Seite homogene Gruppen. Es gibt Frauen, die auf macht- und gelddominiertes Alphamännchengehabe reflektieren. Der lugnersche Streichelzoo aus Mausis, Katzis, Bambis und anderen Kleintieren wäre nicht denkbar, handelte es sich nicht um einen millionenschweren Baumeister sondern um einen Mindestrentner, der alleine auf seinen Adoniskörper, seine Eloquenz und seinen Charme angewiesen ist. Und wieviele Männer gibt es, die politisch korrekt, stets höflich, zurückhaltend und freundlich – aber leider auch ungef…t durchs Leben gehen, weil so ein Verhalten eben auf viele Frauen abtörnend wirkt?

Ich will nicht in einer Gesellschaft leben, in der polternde Halbaffen Frauen benutzen, ganz einfach weil sie über Geld und Macht verfügen und denken, dass Regeln nur für die Anderen da sind. Ich will aber auch nicht in einer Gesellschaft leben, in der eine Frau jederzeit die Möglichkeit hat, den Ruf, die Familie und die Existenz eines Mannes zu gefährden indem sie ganz einfach behauptet, er hätte vor Jahren Unerhörtes zu ihr gesagt.

Deshalb denke ich, dass es einerseits natürlich effizienten Opferschutz und harte Sanktionen in Fällen tatsächlicher sexueller Belästigung oder Nötigung braucht und andrerseits eine Diskussion über Zivilcourage. Wenn es nicht mehr cool ist, sich – egal in welcher Form – daneben zu benehmen und wenn man gesellschaftlich geächtet wird, wenn man sich im Job oder in der Öffentlichkeit wie die sprichwörtliche Axt im Walde aufführt, dann wird es auch keiner mehr tun. Dazu wird die Debatte hoffentlich noch irgendwann führen. Und auch dazu, dass wir als Gesellschaft lernen zwischen sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und schlechtem Benehmen zu differenzieren und frei und eigenverantwortlich genug bleiben, um Straftaten zu sanktionieren und einen »Lärcherlschas« als solchen erkennen und auch so bezeichnen zu dürfen.

Quelle: https://www.fischundfleisch.com/martin-morauf/metoo-40670

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DADDYS PRIDE – Väterdemo in Berlin 10.12.2017

daddys pride berlinDADDYS PRIDE ist eine Initiative die der Italiener Dr. Giorgio Ceccarelli ins Leben gerufen hat. Dabei handelt es sich um den einzigen weltweit organisierten Vätermarsch. Dr. Ceccarelli ist Präsident des italienischen Vereines  „I love Papá“.

Es heißt zwar Daddys Pride - übersetzt bedeutet es Daddys Stolz. Aber das Motto ist geschlechterunabhängig, denn es geht um das Recht der Kinder auf beide Elternteile und Großeltern! Die Botschaft der Daddy's Pride Parade ist einfach und eigentlich selbstverständlich: "JEDES KIND HAT EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROßELTERN!"

Bei der Daddys Pride handelt es sich nicht um eine klassische Demo - sondern um eine Parade für Kinderrechte. Es sind sowohl Mütter als auch Väter, Großeltern, Geschwister, Verwandte, Freunde und Interessierte aufgerufen an dieser Veranstaltung gemeinsam mit ihren Liebsten teilzunehmen.

Die Daddys Pride hat eine lange Geschichte, so fand sie schon in folgenden europäischen Städten statt:

Italien - Rom
Tschechien - Prag
Frankreich - Paris
Österreich - Wien
Slowakei - Braislava

diesmal findet sie am 10.12.2017 von 09:00 - 16:00 Uhr in Deutschland - Berlin statt.

Die voraussichtliche Route ist:

Platz der Republik. Von dort Rundgang mit Rückkehr zum Versammlungsort. Strecke: Scheidemannstr. – Ebertstr. – Brandenburger Tor – Pariser Platz (Zwischenkundgebung) – Str. d. 17. Juni – Yitzak Rabin-Str. – Tiergarten – Bundeskanzleramt – Moltebrücke – Hbf und zurück.

Zahlreiche internationale Kinderrechtsorganisationen nehmen teil!

Wer gerne  aus Österreich daran teilnehmen will und/oder Informationen braucht meldet sich bitte bei Väter ohne Rechte (Teil der österreichischen Väterplattform und Partner der Platform for european fathers) unter office@vaeter-ohne-rechte.at

Never, never, never give up!
Im Auftrag unserer Kinder!

 

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Stellungnahme Väter ohne Rechte und Plattform Alleinerziehend Österreich zur Unterhalts-Diskussion

Logo VoR Logo Alleinerziehend Österreich

 

 

 

 

 

Der Verein »Väter ohne Rechte« und die Plattform »Alleinerziehend Österreich« nehmen zur aktuellen Unterhalts-Diskussion Stellung und votieren für ein gemeinsames Gesamtkonzept.

In der aktuellen Diskussion um die Einführung einer staatlich finanzierten Unterhaltsgarantie für getrennterziehende Elternteile nehmen nun erstmals die Vertreter des Vereins »Väter ohne Rechte« und der Plattform »Alleinerziehend Österreich« gemeinsam Stellung.

Übereinstimmend anerkennen die Vertreter beider Vereine das Bemühen, Schritte gegen die Kinderarmut zu unternehmen, und unterstützen die Forderungen im Sinne des von der SPÖ eingebrachten Antrags zum unterhaltsichernden Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe. Sowohl »Väter ohne Rechte«, als auch »Alleinerziehend Österreich« begrüßen den überparteilichen Vorstoß, Kinder von Eltern, die ihren Unterhaltspflichten nicht zur Gänze nachkommen können, ein Leben ohne Armut zu gewährleisten.

Bemängelt wird jedoch beiderseits, dass die Einführung eines staatlich finanzierten Mindestunterhalts als singuläre Maßnahme nicht weit genug greift. Wünschenswert wäre eine Reform des Familienrechts, was sowohl nach Ansicht der Plattform »Alleinerziehend Österreich« als auch von »Väter ohne Rechte« die Situation – vor allem für Trennungskinder – entscheidend verbessern würde:

 

 

1.) Aktive Einbindung von Vätern in die Betreuung der gemeinsamen Kinder – vor und nach der Trennung.

2) Im Falle einer Trennung: Umgang als Recht und als Pflicht und für Kinder das Recht auf paritätische Betreuung durch beide Elternteile.

3) Getrennte Behandlung von Unterhalt und Betreuung. Kindesunterhalt dient der Absicherung des Lebensstandards von Kindern und soll nicht zu finanziellem Taktieren in Zusammenhang mit Kontaktrecht oder Betreuungszeiten missbraucht werden.

 

Als positive Konsequenz erhoffen sich die Organisationen, Kindern in allen Familienkonstellationen eine optimale Bindung an beide Elternteile zu erleichtern. Der finanzielle Druck soll aus der Trennungssituation genommen werden, um den Kindern eine optimale Betreuung ohne Konfliktsituation zu ermöglichen. Außerdem soll dazu beigetragen werden, den Gender-Paygap und die Gefahr von Altersarmut Getrennteriehender zu verringern, und somit die Unterhaltsleistungen beider Elternteile zu verbessern, und Kindern und Eltern aus der Armutsfalle zu helfen.

 

 

www.vaeter-ohne-rechte.at

 

www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte

 

https://www.facebook.com/search/top/?q=alleinerziehend%20%C3%B6sterreich

 

 

 

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VoR Wahlprüfsteine an alle Parteien – unfassbare Arroganz der Regierungsparteien – ein Affront

Als größte NGO, die sich in Österreich für das Recht von Kindern auf beide Eltern nach Trennung einsetzt vertreten wir die Interessen von mehreren hunderttausenden Trennungskindern und deren Eltern. Um diesen einen besseren Überblick der jeweiligen Standpunkte aller wahlwerbenden Gruppierungen bei der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 rund um den Themenkomplex Kinderbetreuung nach Trennung und Familienrecht zu verschaffen, bitten wir die Parteien, uns einige wichtige Fragen zum Thema zu beantworten.

Hier der Fragenkatalog: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/nationalratswahl-oesterreich-vor-fragenkatalog-die-parteien/

Die SPÖ und die Liste Pilz haben es nicht der Mühe wert gefunden zu antworten!

Antwort G!LT
Kommentar zu Liste Peter Pilz
Kommentar zur SPÖ
Ergänzungen zur ÖVP

Sonst haben folgende Parteien geantwortet: ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS, FLÖ, Männerpartei, G!lt 

VoR Frage 1
Sehen Sie bzw. Ihre Fraktion Handlungsbedarf, das Recht des Kindes auf beide Eltern nach einer Trennung besser zu schützen und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie zum Schutz von Kindern in der nächsten Legislaturperiode fordern bzw. umsetzen?

Antwort FPÖ Frage 1
Antwort NEOS Frage 1
Antwort Grüne Frage 1
Antwort FLÖ Frage 1
Antwort Männerpartei Frage 1
Antwort ÖVP Frage 1

VoR Frage 2
Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion zum Wechselmodell (gleichberechtigte und gleichteilige Elternschaft nach einer Trennung) als anzustrebendes Standardmodell, wie dies der Europäische Rat in seiner Resolution 2079 seit Oktober 2015 einstimmig für alle Mitgliedsländer fordert? (Die oft gehörte Behauptung, dass gleichteilige Elternschaft nur funktionieren kann, wenn »beide Eltern das wollen« können wir so nicht akzeptieren, da wir aus unserer praktischen Erfahrung aus hunderten Fällen wissen, dass das einem Vetorecht des hauptsorgeberechtigten Elternteiles gleichkommt, und das Recht des Kindes auf beide Eltern in so einer Konstellation somit von der Willkür eines Elternteiles abhängt.)

Antwort FPÖ Frage 2
Antwort NEOS Frage 2
Antwort Grüne Frage 2
Antwort FLÖ Frage 2
Antwort Männerpartei Frage 2
Antwort ÖVP Frage 2

VoR Frage 3
Es läuft derzeit eine Petition P.A.S. (Parental Alienation Syndrome) – also das vorsätzliche Entfremden des Kindes vom anderen Elternteil und damit den vorsätzlichen Missbrauch von Kindern als Waffe im Trennungskrieg unter Strafe zu stellen. Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion dazu?

Antwort FPÖ Frage 3
Antwort NEOS Frage 3
Antwort Grüne Frage 3
Antwort FLÖ Frage 3
Antwort Männerpartei Frage 3
Antwort ÖVP Frage 3

VoR Frage 4
Die Evaluierung des KindNamRÄG 2013 im Auftrag des BMFJ an der der Verein »Väter ohne Rechte« neben den Frauenhäusern und anderen Institutionen als Fokusgruppe mitgearbeitet hat, ergab ganz eindeutig, dass der Wunsch nach gleichteiliger Elternschaft, nach mehr Väterbeteiligung und nach einer faireren Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit in unserer Gesellschaft ständig zunimmt. Weiters liegt auf der Hand, dass ein Familienrecht, welches auf dem Grundgedanken: »Die Mutter betreut die Kinder, der Vater zahlt Unterhalt.«, auch Anforderungen bei Trennungen von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern, wie wir sie in Zukunft häufiger erleben werden, überhaupt nicht gerecht werden kann. Deshalb fordert der Verein »Väter ohne Rechte« eine komplette Neugestaltung des Bereiches Trennungs- und Unterhaltsrecht. Gibt es von Ihrer Seite bzw. innerhalb Ihrer Fraktion bereits Pläne, die den gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung tragen?

Antwort FPÖ Frage 4
Antwort NEOS Frage 4
Antwort Grüne Frage 4
Antwort FLÖ Frage 4
Antwort Männerpartei Frage 4
Antwort ÖVP Frage 4

VoR Frage 5
Derzeit gibt es in Österreich das sogenannte »Anspannungs-Prinzip«. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil zahlt Unterhalt nicht von seinem realen Einkommen, sondern er kann verpflichtet werden, Unterhalt von einem fiktiven Einkommen zu bezahlen, das weit höher als sein tatsächliches Einkommen liegt. Für angespannte Elternteile gibt es auch kein Existenzminimum. Sie dürfen bis zu 25% unter das sonst gültige Minimum exekutiert werden. Sind Sie bzw. Ihre Fraktion mit dieser Praxis einverstanden?

Antwort FPÖ Frage 5
Antwort NEOS Frage 5
Antwort Grüne Frage 5
Antwort FLÖ Frage 5
Antwort Männerpartei Frage 5
Antwort ÖVP Frage 5

VoR Frage 6
Österreich wurde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits mehrfach im Zusammenhang mit dem derzeit gültigen Familienrecht verurteilt (siehe Sporer, Zaunegger, Leitner). Konkret wegen Missachtung der Artikel 6: „Recht auf ein faires Verfahren", Artikel 8: „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens" und Artikel 14: „Verbot der Benachteiligung". Sehen Sie bzw. Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf und wenn ja, welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um derartige Verurteilungen künftig zu vermeiden?

Antwort FPÖ Frage 6
Antwort NEOS Frage 6
Antwort Grüne Frage 6
Antwort FLÖ Frage 6
Antwort Männerpartei Frage 6
Antwort ÖVP Frage 6

 

G!lt hat eine ganz ungewöhnliche Antwort gegeben, die das neue Demokratieverständnis dieser Bewegung unterstreicht.
Die Kandidatin aus Niederösterreich Stephanie Gaugl hatte den Mut als Einzige VoR zu antworten:

https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=nnxwzUtOtVE

"Zunächst einmal: Danke für den Einsatz für eine Modernisierung des Familienrechts. Es ist für eine Gesellschaft von ungeheurem Wert, wenn Menschen sich einbringen, um an Lösungen mitzuarbeiten. Und dies macht der "Verein Väter ohne Rechte": es wird nicht bloß betreten weggeschaut, wenn Menschen das System als Ungerechtigkeit erleben - es wird den Betroffenen Hilfestellung angeboten und: es wird konstruktiv die gewonnene Erfahrung immer wieder den zuständigen politischen Instanzen angeboten, um für gerechte Lösungen zu sorgen. Das Familienrecht, das seine Wurzeln in einer vollkommen anderen gesellschaftlichen Grundordnung hat, wird von immer mehr Menschen als ungerecht erlebt. Weil sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stärker verändert haben als die Paragraphen des Familien- und Obsorgerechts. Zeit, das in die Hand zu nehmen. Die Parteien hatten lange genug Zeit dafür, die sie nicht genutzt haben. Ich bin daher mit G!lt dafür, dass den Menschen selbst die Chance gegeben werden muss, hier gerechte und moderne Lösungen zu entwickeln: für Väter, für Mütter und vor allem für die Kinder. Dieses Thema sollte daher eines der ersten sein, zu welchem ein Bürgerparlament abgehalten wird. „Väter ohne Rechte“ hat da ja schon einiges an Vorarbeiten geliefert: Recherche über international gepflegte Praxis, über verschiedene Ansätze und deren Vor- und Nachteile, Gespräche mit Betroffenen und viel zu oft auch leidvolle Selbsterfahrung. Wichtige Grundlagen für ein Bürgerparlament. Das Bürgerparlament, wie es G!lt vorsieht, ist ein repräsentativer Querschnitt all jener Menschen, die es bei einem Thema für notwendig finden, etwas zu ändern. Dabei sollen die Menschen, die dann die Regeln einhalten müssen, selbst die Lösung ausarbeiten. Nicht der Abgeordnete, der vielleicht gar keine Kinder hat oder will; nicht der Mensch, der vielleicht nur abstrakt eine Vorstellung hat, was es heißt, elterlichen Pflichten auch nach einer Trennung nachkommen zu müssen – und auch zu dürfen. Nein: die Menschen, die selbst ein Interesse haben, sollen hier zusammensitzen und eine Lösung ausarbeiten. Und das Ergebnis wird dann von den gewählten Abgeordneten von G!lt im Nationalrat eingebracht und es wird durch Gespräche mit allen Parteien versucht, eine Mehrheit dafür zu bekommen. Was eigentlich funktionieren müsste: denn es ist ja wohl doch nicht anzunehmen, dass eine Partei es auf sich sitzen lassen möchte, basisdemokratisch ausgearbeiteten Lösungen die Zustimmung zu verweigern. Natürlich wird es für die Themen, die in den Bürgerparlamenten behandelt werden, Grundwerte geben, die jedenfalls zu beachten sind. Und eines ist da für mich klar: das Recht eines Kindes auf einen liebevollen Kontakt zu beiden Elternteilen ist nichts, das einfach zur Seite gewischt werden darf: nicht durch ein Gesetz, nicht durch Experten, nicht durch Behörden und Gerichte – und schon gar nicht durch einzelne Menschen, die eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes stellen. Eine Stimme für G!lt ist daher keine Stimme dafür, dass das umgesetzt wird, was sich ein Herr Düringer oder ich vorstellen. Es geht um alle, die sich zu einem Thema einbringen wollen. Es ist eine Stimme für Lösungen von den Menschen für die Menschen. Das ist Demokratie. Das führt zu gerechten Lösungen."

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Die Liste Pilz hat auch trotz mehrerer Anfragen und diversen Korrespondenzen NICHT öffentlich geantwortet, dies sogar nachdem Peter Pilz nach einem Vorstoß in einem der TV-Duelle einen Vorschlag von Maria Stern (deren neue HP deutlich entschärft ist), der gar nicht ganzheitlich vorgebracht werden konnte, aber trotzdem viel Zustimmung der einzelnen Parteien erhielt. Dabei ging es u.a. um eine Unterhaltsgarantie für Kinder. Die SPÖ brachte dazu sogar bereits einen parlamentarischen Entschliessungsantrag ein., der noch unüberlegt in den Details als Wahlzuckerl vor den Wahlen durchgeboxt werden soll. Dazu wird VoR noch extra Stellung beziehen!

Maria Stern hat allerdings das Gespräch mit VoR gesucht. VoR wird berichten!

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Die SPÖ antwortete trotz mehrerer Zusagen (Mails und Bestätigungen liegen VoR vor) überhaupt nicht. Die SPÖ hat kein Interesse VoR zu antworten, es liegt ein dokumentierbarer Mailverkehr auf - Kinderrechte, Väterrechte, Elternrechte, eine gleichberechtigte Elternschaft, die Doppelresidenz wie es das Europaparlament seit 2015 für alle Mitgliedsstaaten fordert, erwecken bei der SPÖ kein Interesse. Was die Anzahl der  armutsgefährdeten Kinder gibt es nicht nur in 1-Elternfamilien sondern in deutlich größerer Anzahl in 2,3,4 und mehr Kinder Familien, auch wenn der Vater noch vorhanden und somit noch die Familie intakt ist. Die Mehrzahl dieser armutsgefährdeten Kindern scheinen der SPÖ egal zu sein - zumindest bringt es für diese keine Anträge im Parlament ein. Es ist unbestritten, dass der Bundeskanzler sehr wohl sich in getrennterziehende Elternteile einfühlen kann, war er doch selbst getrennt erziehender Vater - aber hat keine Ahnung wie es ist, wenn Väter sich in jahrelangen Prozessen, teilweise unter Falschbeschuldigungen sich für die gemeinsamen Kinder, deren Rechte und um Kontakt vor der Justiz kämpfen muss.

https://youtu.be/GwwPyF5KWcY

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Die Aussagen der ÖVP sind ein Schlag ins Gesicht aller Trennungskinder - und Eltern. Neben den visionslosen Antworten ergaben sich im Wahlkampf in den TV-Duellen und Printmedien weitere haarsträubende Details wie:

Schnellere U-Haft bei Wegweisungen
verpflichtendes Antiaggressionstraining auch ohne Verurteilung bei Wegweisungen
Familiensteuerbonus von € 1500.-- / Kind AUTOMATISCH an die getrennterziehende Mutter überweisen
5 neue Frauenhäuser
Erhöhung von Strafen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder - Gewalt gegen Männer ist nicht reformbedürftig
Frauenpensionsalter nicht schneller anheben

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Antwort FPÖ Frage 1
Das BVG über die Rechte von Kindern sieht vor, dass Scheidungskinder „Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates“ haben. Die derzeitigen einfachgesetzlichen Regelungen weisen auch diesbezüglich zahlreiche Defizite auf und können nur als halbherzig und mangelhaft bezeichnet werden. Zur Steigerung des Schutzes von Kindern nach Trennungen haben wir einen Maßnahmenkatalog erstellt, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und unter anderem folgende Punkte enthält:

- Genaue Überprüfung der Umsetzbarkeit der Empfehlungen des Endberichts „Evaluierung des KindNamRÄG 2013“ des Österreichischen Instituts für Familienforschung
- Ausbau des Kinderbeistands
- Aufwertung und Attraktivierung des Standes der Familienrichter
-Sanktionierung der Missachtung von Kontaktrechten

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort NEOS Frage 1
Geschlechtergerechtigkeit bedeutet für uns, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Vätern und Müttern gleichermaßen ermöglichen, Kinderbetreuung fair und gleichwertig untereinander aufzuteilen. Wir fordern deshalb unter anderem die gemeinsame Obsorge als Regelfall auch bei unehelichen Kindern (mit Antragsrecht auf alleinige Obsorge, wenn dies dem Kindeswohl eher entspricht), die Einführung von Doppelresidenzen und eine Erleichterung der Inanspruchnahme verschiedener familienrechtlicher Maßnahmen (z.B. Karenz) im Falle eines getrennten Haushaltes.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort Grüne Frage 1
Seit dem KindNamRÄG 2013 ist das Recht des Kindes auf verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen ein ausdrückliches Kriterium bei der Beurteilung des Kindeswohls.
Eine klare Judikaturlinie hat sich bisher allerdings nicht flächendeckend durchgesetzt.
Nachbesserungen sollten insbesondere durch zielgerichtete Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Gerichte und der Familiengerichtshilfe erreicht werden.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort FLÖ Frage 1
Ja, das Recht auf beide Eltern muss besser geschützt werden. Bleibt ein Elternteil wiederholt und unentschuldigt vereinbarten Besuchsterminen fern, befürworten wir Sanktionen.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort Männerpartei Frage 1
Wir stehen zum Recht aller Verwandten auf familiären Kontakt zueinander. Somit umfasst unsere Sichtweise die Menschenrechte beider Elternteile, der Verwandten in angemessenem Verhältnis und der Kinder gleichermaßen.
Kontaktrecht ist schnellstens durchzusetzen, Kontaktverweigerung zu bestrafen, falls vorhergehende Erläuterungen und Verwarnungen verweigernder Elternteile keinen sofortigen Erfolg hatten.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort ÖVP Frage 1
Die gemeinsame Obsorge nach der Trennung – die auf Betreiben der ÖVP eingeführt wurde – war ein Meilenstein in der Umsetzung der Kinderrechte-Konvention. Für ein Kind bedeutet die Trennung der Eltern eine große Veränderung im Leben. Ein Ziel der Familienrechtsnovelle 2013 war es daher, Kindern nach einer Trennung einen verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen zu sichern.
Die genannte Novelle erhebt das „Kindeswohl“ zur obersten Maxime und konkretisiert in einem detaillierten Katalog, was genau darunter zu verstehen ist: z.B. sind sichere Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten nun als Kriterien des Kindeswohls im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Die Eltern haben bei Entscheidungen möglichst auf die Bedürfnisse des Kindes Bedacht zu nehmen und dürfen dessen Beziehung zum jeweils anderen Elternteil nicht beeinträchtigen.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort Frage 2 FPÖ
Das Wechselmodell betrachten wir positiv, da es zahlreiche Vorteile, vor allem für das Kindeswohl, mit sich bringt.

zur VoR Frage 2
zur VoR Frage 3

Antwort Frage 2 NEOS:
Wenn Eltern nach einer Trennung gleichermaßen die Betreuung und Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, sollte die Möglichkeit dazu geschaffen werden. NEOS setzt sich deshalb für die Einführung von Doppelresidenzen und die gemeinsame Obsorge als Regelfall auch bei unehelichen Kindern ein. Dazu haben wir in der vergangenen Legislaturperiode auch schon Anträge und Anfragen eingebracht. Unter anderem hier: https://www.parlament.gv.at/…/…/J/J_13607/imfname_641932.pdf oder hier: https://www.parlament.gv.at/…/…/A/A_01513/imfname_499733.pdf

zur VoR Frage 2
zur VoR Frage 3

Antwort Frage 2 Grüne
Der VfGH kommt in seiner Entscheidung vom 23.10.2015 über die Prüfung der Frage, ob die Vorschreibung des hauptsächlichen Aufenthalts des Kindes bei Trennung der Eltern verfassungskonform sei, zu dem Ergebnis, dass das Gesetz von den Gerichten dahingehend auszulegen sei, dass eine Doppelresidenz schon derzeit möglich sei, wenn es aus Sicht des Gerichts für das Kindeswohl am besten sei. Die Lesart des VfGH ist verpflichtend und die Doppelresidenz somit rechtlich möglich.
Aus Grüner Sicht ist es zu befürworten, dass Eltern auch im Falle einer Trennung weiterhin die Betreuungspflichten fair aufteilen. Allerdings setzt das Leben dieses Modells bei Eltern eine hohe Problem- und Konfliktlösungskompetenz voraus und nicht jedem Kind ist der regelmäßige Wechsel der gewohnten Umgebung zumutbar. Kurzum: Wir begrüßen, dass die Doppelresidenz nach einer Trennung als Modell vereinbart werden kann, halten es jedoch als Standardmodell für nicht geeignet. Doppelresidenz erfordert auch viele Voraussetzungen, die nicht in vielen getrennten Familien vorliegen (Bsp. Nähe der Wohnorte, hohes Einkommen beider Elternteile, um zwei große Wohnungen finanzieren zu können, etc.). Aus Grüner Sicht ist daher eine Einzelfallprüfung notwendig, ob diese Lebensform dem Kindeswohl entspricht.

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zur VoR Frage 3

Antwort Frage 2 FLÖ
Die Hürden zu einer gleichteiligen Elternschaft sollten deutlich gesenkt werden. Nur im Fall, dass dieses Modell eines Tages für die Mehrheit der getrennten Eltern das bevorzugte Modell darstellt, soll es als Standardmodell übernommen werden.

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zur VoR Frage 3

Antwort Frage 2 Männerpartei
Die Doppelresidenz, das Wechselmodell, soll gesetzlicher Regelfall und Rechtsanspruch für Eltern und Kinder darstellen.
Jedes Elternteil soll jederzeit, somit auch nachträglich, wenn die berufliche Situation danach ausgerichtet werden konnte, den Rechtsanspruch auf Doppelresidenz erhalten.
Die Aufenthaltsveränderung der Kinder darf nur einvernehmlich zwischen beiden Eltern geschehen, wenn beide Eltern sich kümmern oder kümmern wollen. Eine Zuwiderhandlung stellt den Straftatbestand der Kindesentführung dar.

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zur VoR Frage 3

Antwort ÖVP Frage 2
Durch die Novelle des Kinder- und Namensrechtsänderungsgesetzes 2013 wurde die Möglichkeit zur gemeinsamen Obsorge beider Eltern weiter ausgebaut: Wird die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft der Eltern aufgelöst, so sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass eine bestehende Obsorge beider Eltern aufrecht bleibt (§ 179 Abs 1 ABGB). Einigen sich die Eltern binnen angemessener Frist nicht auf eine Obsorgeregelung, hat das Gericht – unter Wahrung des Kindeswohls – letztlich eine Regelung zu treffen (§ 180 ABGB).
Es empfiehlt sich, solche Fragen im Sinne des Kindeswohles vor der Trennung zu klären. Jedenfalls sind daher Bemühungen zu forcieren, welche die Eltern bei der einvernehmlichen Lösung der Probleme unterstützen So bieten z.B. die österreichweit rund 400 Familienberatungsstellen Unterstützung in dieser Lebenslage. Damit wird geholfen, die Trennung so zu gestalten, dass für alle Beteiligten akzeptable Wege gefunden werden können. Denn die Familienmediation bietet besondere Chancen, eine passende Lösung zu entwickeln, die die Handschrift beider Elternteile trägt.
Inwiefern die Regelung der Obsorge einer neuerlichen Änderung unterzogen werden soll, wäre in einem breiten Diskussionsprozess zu klären. Zumal die letzte Änderung noch nicht lange zurückliegt, erscheint eine Reform des Unterhaltsrechts vordringlich und sollte daher zuerst in Angriff genommen werden.

zur VoR Frage 2
zur VoR Frage 3

Antwort FPÖ Frage 3
Eine Sonderform der rein psychischen Kindesmisshandlung stellt die Eltern-Kind-Entfremdung dar, die zu einer psychischen Erkrankung, dem Eltern-Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome; PAS) führen kann. Obwohl das Eltern-Entfremdungssyndrom seit über 30 Jahren in der medizinischen Literatur genau beschrieben wird, steht diese Form von Kindesmissbrauch in Österreich (im Gegensatz zu anderen Ländern) nicht unter Strafe. Wir fordern, dass die Eltern-Kind-Entfremdung definiert und unter Strafe gestellt wird.

zur VoR Frage 3
zur VoR Frage 4

Antwort NEOS Frage 3
Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität. Wenn während eines Scheidungsverfahrens derartige Vorwürfe erhoben werden, sollte man verstärkt psychologische Beratung und Betreuung anbieten. Es müssen Möglichkeiten für Eltern geschaffen werden, sich Hilfe und Unterstützung zu holen.

zur VoR Frage 3
zur VoR Frage 4

Antwort Grüne Frage 3
Die Grünen stehen dem Vorschlag, das Parental Alienation Syndrome (PAS) im Strafrecht zu verankern, kritisch gegenüber. Unabhängig von der Diskussion über den wissenschaftlichen Status des Syndroms muss gesagt werden, dass das gesamte österreichische Obsorgerecht vom Grundgedanken des Kindeswohls geprägt ist. Die Grünen befürchten, dass eine mögliche strafrechtliche Sanktionierung diesem Gedanken im Einzelfall nicht gerecht werden kann und einem solchen in der Regel auch entgegenstehen wird. StaatsanwältInnen und StrafrichterInnen haben ihre Entscheidungen ausschließlich anhand der Parameter Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld zu treffen. Eine darüber hinausgehende Interessensabwägung hat hingegen ausdrücklich zu unterbleiben. Die Grünen vertreten die Auffassung, dass die Entscheidungen im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht auch weiterhin ausschließlich bei den dafür ausgebildeten und darauf spezialisierten PflegschaftsrichterInnen verbleiben sollen. Sollte ein Pflegschaftsgericht die Auffassung vertreten, dass ein Kind zu Unrecht dauerhaft einem Elternteil entzogen wird, so wird es diesen Umstand bei der Entscheidung über die Obsorge/über das Kontaktrecht auch entsprechend berücksichtigen müssen.

zur VoR Frage 3
zur VoR Frage 4

Antwort FLÖ Frage 3
Wenn der Tatbestand durch öffentlich zugängliche Fakten (zB Vereitelung des Besuchsrechts) festgestellt werden kann, soll vorsätzliche Entfremdung geahndet werden. Ein Aushorchen des Kindes über Gespräche mit einem Elternteil für einen Strafprozess lehnen wir jedoch ab.

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zur VoR Frage 4

Antwort Männerpartei Frage 3
Eltern-Kind-Entfremdung ist schwere seelische Gewalt. Der Staat soll endlich damit aufhören, diese Gewalt auch noch zu unterstützen, und die überfällige Kehrtwende einleiten. Entfremdung ist eine Straftat und ist wie jede andere Körperverletzung zu bestrafen.

zur VoR Frage 3
zur VoR Frage 4

Antwort ÖVP Frage 3
Es darf nicht sein, dass Kinder zum Spielball der Eltern im Scheidungsfall und danach werden. Die Forschung hat hier wichtige Erkenntnisse zu Tage gebracht. Deshalb gibt es seit der Familienrechtsnovelle 2013 für Eltern von nicht volljährigen Kindern eine verpflichtende Elternberatung (§ 95 Abs 1a AußStrG). Sie bietet die Möglichkeit, wichtige Alltagsfragen nach der Scheidung zu erörtern, z.B. Wer ist wann bei welchem Elternteil? Wo haben die Kinder ihre persönlichen Sachen? Wie soll der Urlaub aussehen? Wie werden Weihnachten oder Geburtstag gefeiert? Dabei kann auch überlegt werden, wie die Kinder in diese Fragen einbezogen werden können, ohne ihnen die Verantwortung für diese Entscheidungen aufzubürden, denn diese bleibt nach wie vor bei den Eltern.
Das Gericht hat seinerseits nach § 107 Abs. 2 AußStrG vorläufige Regelungen im Bereich der Obsorge und des Kontaktrechts schon dann zu treffen, wenn dies das Kindeswohl gebietet und solche Regelungen gelten grundsätzlich sofort, also auch dann, wenn sie angefochten werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einen Besuchsmittler einzusetzen, der durch nachgehende Elternarbeit das Kind unterstützt. Die Tätigkeit des Besuchsmittlers soll nachhaltig und daher effektiver wirken als eine zusätzliche Verschärfung des bestehenden Konflikts durch Verhängung von Strafen.

zur VoR Frage 3
zur VoR Frage 4

Antwort Frage 4 FPÖ
Wir haben im österreichischen Parlament zahlreiche Anträge aus diesem Bereich, der verbesserungswürdig ist, gestellt. So steht etwa derzeit oftmals jeder der beiden Geschiedenen finanziell am Rande des Ruins und ist nicht mehr in der Lage in einer neuen Partnerschaft eine Existenz, vielleicht sogar mit Kindern, aufzubauen. Dieser Entwicklung gilt es durch legistische Maßnahmen gegenzusteuern, wobei eine komplette Neugestaltung des Scheidungs- und Unterhaltsrechts nicht ausgeschlossen wird.

zur VoR Frage 4
zur VoR Frage 5

Antwort Frage 4 NEOS
Das österreichische Unterhaltsrecht hinkt dem gesellschaftlichen Denken und neuen Familienrealitäten hinterher und muss reformiert werden. Wir wollen Rahmenbedingungen, die es allen Eltern ermöglichen gleichberechtigt für ihre Kinder zu sorgen, ganz gleich ob zusammen, verheiratet, getrennt oder geschieden. Deshalb fordern wir schon vor einer Trennung Maßnahmen, die die Väterbeteiligung erhöhen, zum Beispiel einen individuellen Karenzanspruch für jeden Elternteil bis zu 18 Monate. Im Fall einer Trennung oder Scheidung wollen wir die Einführung von Doppelresidenzen und (dort wo möglich) gemeinsame Obsorge als Regelfall.

zur VoR Frage 4
zur VoR Frage 5

Antwort Frage 4 Grüne
Ja im Bereich des Unterhaltsrechtes sehen wir Handlungsbedarfs. Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung. Viele Probleme entstehen in Ein-Eltern-Familien wenn Geldunterhalt vom getrennt lebenden Elternteil nicht bzw. nicht regelmäßig geleistet wird. Wir wissen, dass dies bei knapp der Hälfte der Kinder der Fall ist. Das Unterhaltsvorschussgesetz sollte diese Lücke schließen. In der Regel werden Vorschüsse aber nur dann gewährt, wenn Aussicht auf Rückzahlung besteht. Neben der oft langen Dauer der Verfahren ist auch die Höhe der Vorschüsse unzureichend, da sie meistens unter dem Regelbedarf liegt. Die Grünen fordern daher einen existenzsichernden Mindestunterhalt, der einem definierten Regelbedarf entspricht.
Weiters streben wir an, dass die Unterhaltsbevorschussung alle Kinder betrifft. Denn in der derzeitigen Situation haben Kinder, deren Elternteile gestorben sind, oder unverschuldet kein Einkommen haben überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt. Aus Grüner Sicht darf es nicht sein, dass Kinder weder Unterstützung vom getrennt lebenden Elternteil, noch vom Staat bekommen.
Wir streben auch an, dass der Unterhaltsvorschuss nicht nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt wird. Wir fordern, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung garantiert wird.

zur VoR Frage 4
zur VoR Frage 5

Antwort Frage 4 FLÖ
Eine weit überwiegende Mehrheit der Eltern lebt nach wie vor eine traditionelle Rollenverteilung. Andere Lebensmodelle sollen möglich sein, aber nicht als Maßstab allgemeiner Gesetze herangezogen werden.

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zur VoR Frage 5

Antwort Frage 4  Männerpartei
Unser Plan besteht darin, endlich zwischen der Paarbeziehung und der Elternschaft zu unterscheiden! Ein Kind hat zwei Eltern, völlig egal, wie diese beiden in Beziehung stehen.
Diese Eltern können nicht beliebig ersetzt und ausgetauscht werden, schon gar nicht nach Belieben eines einzigen Elternteils, das den anderen zu ersetzen strebt.
Aus diesem Grund lehnen wir schon die Bezeichnung "Trennungsrecht" in Bezug auf Elternschaft ab. Trennung hat nichts mit der Elternschaft zu tun.
Unterhaltsrecht soll menschlich werden. Beiden Eltern sind in der heutigen Zeit Geldunterhaltsverpflichtungen zumutbar, besonders mit steigendem Alter der Kinder.
Erwachsene sollen ihre Eltern nicht mehr auf Unterhalt klagen können. Freundlich und anständig zu fragen ist zumutbar, die Entscheidung der Eltern ist zu akzeptieren.

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Antwort Frage 4 ÖVP
Väter bringen sich immer mehr und aktiver in das Familienleben ein. Die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld liegt im Durchschnitt aller Varianten bei mittlerweile rund 20 Prozent. Klar ist, dass wir hier aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht haben. Die Anstrengungen für mehr Väterbeteiligung müssen weiter gehen. Wir setzen hier zum einen auf mehr Bewusstseinsbildung und auf der anderen Seite auf konkrete Anreize im System. So sind beispielsweise beim neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto von der jeweiligen Gesamtanspruchsdauer pro Kind 20 Prozent dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten. Mehr Väterbeteiligung in der Kinderbetreuung und eine bessere Aufteilung der Hausarbeit sind gesellschaftspolitische Entwicklungen die zweifellos auch Auswirkungen auf andere Bereiche wie das Trennungs- und Unterhaltsrecht haben werden. Dazu wurde im BMJ bereits ein breit angelegter Prozess zur Neugestaltung des Unterhaltsrechts begonnen. Der Prozess ist inklusiv angelegt, um sämtlichen betroffenen Interessengruppen ausreichend Gehör zu bieten. Auch Väter ohne Rechte wird in weiterer Folge die Möglichkeit haben, sich mit konkreten Problemlagen und Lösungsansätzen daran zu beteiligen.

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Antwort Frage 5 FPÖ
Richtigerweise kann die Nichterfüllung der Geldunterhaltspflicht strafrechtlich verfolgt werden. Leistet der Unterhaltsschuldner nicht freiwillig, können auch Exekutionen gegen ihn geführt werden. Wir sind der Ansicht, dass die Erfüllung der Unterhaltspflicht jedoch nicht die Existenz des Unterhaltsschuldners gefährden darf. Derzeit kann gemäß Exekutionsordnung bei der Exekution gegen einen Unterhaltsschuldner das Existenzminimum um 25 Prozent unterschritten werden. Diese Regelung ist unmenschlich und nimmt Menschen jegliche Existenzgrundlage. Wir sind der Ansicht, dass Kinder eine Investition in die Zukunft sind und es daher gerechtfertigt ist, dass der Staat jenen Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuldner nicht ohne Unterschreiten des Existenzminimums geleistet werden kann, aufzubringen hat.

Zur Entlastung von Unterhaltsschuldnern fordern wir zudem eine höhere Bewertung von Unterhaltszahlungen im Steuerrecht.

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Antwort Frage 5 NEOS
Das österreichische Familien- und Unterhaltsrecht muss reformiert werden. Im Zuge der Einführung von gemeinsamer Obsorge und Doppelresidenzen sollten auch Unterhaltsverpflichtungen neu geregelt werden.

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Antwort Frage 5 Grüne
Wir glauben, dass das Anspannungs-Prinzip notwendig ist, um die unterhaltsberechtigten Kinder gegenüber Unterhaltsverpflichteten zu schützen, die versuchen, Unterhaltszahlungen mutwillig zu vereiteln.
Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass das Existenzminimum selbstverständlich auch für Väter/Mütter mit Unterhalspflicht gilt. Unterhaltszahlungen sollen überhaupt Vorrang vor allen anderen Forderungen haben an, es soll aber keine Pfändung unter Existenzminimum geben. Wenn es dem Elternteil nicht möglich ist, den Unterhaltszahlungen nachzukommen, muss es eine Unterhaltssicherung vom Staat erfolgen – unabhängig davon, ob eine Chance besteht, dass der Staat das Geld wieder zurückbekommt oder nicht.

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Antwort Frage 5 FLÖ
Das Anspannungsprinzip soll nur noch in klar definierten Ausnahmefällen herangezogen werden.

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Antwort Frage 5 Männerpartei
Die Anspannung ist ersatzlos abzuschaffen. Alle Opfer dieses Menschenrechtsbruchs sind durch ein Wiedergutmachungsprogramm der Republik Österreich zu entschädigen, auch unter Rückgriff auf zu hoch bemessene Unterhaltszahlungen bei deren Empfängern. Rechtlich ist dies durch den Sinn der bestehenden Gesetzestexte abgesichert und möglich.

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Antwort Frage 5 ÖVP
Sowohl bei der Sicherung, als auch bei der Höhe des Unterhalts steht das Kindswohl im Vordergrund. Deshalb sieht das Anspannungsprinzip vor, dass der verpflichtete Elternteil bemüht sein muss, nach seinen Kräften zum Unterhalt des Kindes beizutragen. Versucht ein zum Geldunterhalt verpflichteter Elternteil sich der Zahlung von Alimenten zu entziehen, indem sie/er die Beschäftigung aufgibt oder einen Beruf wählt, der nicht ihrer/seiner Ausbildung entspricht, dann wird nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das fiktive Einkommen zur Berechnung herangezogen. Diese Fiktion ist nötig, um den Kindesunterhalt in der entsprechenden Höhe sicherzustellen. Begleitet wird dies durch den Unterhaltsvorschuss, mit dem dafür Sorge getragen wird, dass die Kinder den ihnen zustehenden Unterhalt (für den auch in diesem Fall das Anspannungsprinzip herangezogen wird) auch tatsächlich bekommen. Diese Instrumente dienen der Existenzsicherung der Kinder und haben sich in der Praxis bewährt. Allfällige Verbesserungen sollten bei der bereits angesprochenen Neugestaltung des Unterhaltsrechts erörtert und gegebenenfalls berücksichtigt werden.

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Antwort Frage 6 FPÖ
Der Staat ist nicht Selbstzweck, sondern hat der Freiheit, der Sicherheit und dem Wohl seiner Bürger zu dienen. Er darf die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten des Einzelnen nur dort begrenzen, wo der Missbrauch dieser Rechte die Freiheitsräume anderer oder der Gemeinschaft verletzen würde. Einfachgesetzliche Bestimmungen, die den Grundrechten widersprechen sind zu ändern bzw. aufzuheben. Gesetze sind zudem möglichst einfach, klar und verständlich zu formulieren und das Verfahrensrecht ist zusätzlich zu straffen. Um die Qualität der Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern, soll zudem der Stand der Familienrichter aufgewertet und attraktiviert werden. Festzustellen ist aber, dass es in Österreich auch ausgezeichnete und schon sehr lange in diesem Bereich tätige Familienrichter gibt. Es hängt aber vom Zufall ab, ob ein solcher einen Fall bearbeitet.

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Antwort Frage 6 NEOS
Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule in unserer Demokratie. Grundsätzlich gilt es, Entscheidungen der Justiz zu respektieren. Die Politik kann nicht gegen als ungerecht empfundene Urteile vorgehen, sie kann aber gesetzliche Vorgaben modernisieren und anpassen, um europäischem Recht und neuen gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden. Im Familienrecht muss das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen und prozessuale Gleichwertigkeit beider Elternteile gewährleistet sein.

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Antwort Frage 6 Grüne
Tatsächlich hat die Judikatur des EGMR die Gesetzgebung insbesonders im Bereich des Famlienrechts in den letzten Jahren mitgeprägt. Dass dieser Zustand wenig erfreulich ist, hat auch die Bundesregierung mittlerweile erkannt. So wurde die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens als Wirkungsziel im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung aufgenommen, wobei als Erfolgsindikator die Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Zivil- und Strafsachen gewählt wurde. Das kann weitere Verurteilungen naturgemäß nicht verhindern, soll aber zu einer verstärkten Sensibilisierung der Behörden und nicht zuletzt der Politik beitragen.

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Antwort Frage 6 FLÖ
Die Gesetzgebung soll nicht an möglichen zukünftigen Entscheidungen des EGMR ausgerichtet werden, sondern an den Wünschen und Bedürfnissen der Mehrheit der österreichischen Staatsbürger.

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Antwort Frage 6 Männerpartei
Wir werden in Österreich ein menschliches Familienrecht schaffen, welches Vorbild für Europa und die Welt sein soll. Alle oben genannten Forderungen dienen diesem Ziel.

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Antwort Frage 6 ÖVP
Grundsätzlich bilden Urteile des EGMR Einzelfallentscheidungen ab, die oft auch Aussagen enthalten, welche auf eine größere Zahl von Sachverhalten anwendbar sein können. In Österreich steht die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anders als in vielen anderen Vertragsstaaten im Verfassungsrang, Entscheidungen des EGMR entfalten in Österreich daher auch eine direkte Wirkung. Österreich hat schon bislang Entscheidungen des EGMR nach entsprechender Analyse und Notwendigkeit umgesetzt. Wir werden die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch weiterhin sehr aufmerksam studieren, allfälligen Änderungsbedarf im österreichischen Rechtssystem evaluieren und die erforderlichen Schritte setzen.

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