Beiträge des Autors
Quartier für Väter mit langer Anreise – Zeitungsartikel – NÖN
Auch die NÖN berichtete dankenswerterweise über die Verleihung des Kinderrechtepreises 2016 an "Quartier für Väter mit langer Anreise:
Siehe folgenden Link:
https://www.vaeter-ohne-rechte.at/kinderrechtepreis-quartier-fuer-vaeter-mit-langer-anreise/
https://www.facebook.com/groups/388833567954730/?fref=ts
Es werden noch weitere Quartiergeber gesucht!
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Väter ohne Rechte – Engagement bleibt ein Dorn im Auge – Sachbeschädigung
Die Arbeit von Väter ohne Rechte bleibt weiterhin nicht unbemerkt - so kam es wieder einmal zu einer Sachbeschädigung an unserem Vereinslokal - mit allen Mitteln soll verhindert oder zumindest erschwert werden, dass regelmäßig Sprechstunden stattfinden.
Diesmal wurde das Schloss zum Vereinslokal mit Superkleber verklebt. Diesen Umstand bemerkten wir ausgerechnet an einem Termin zu unseren regelmäßig stattfindenden Sprechstunden und somit war uns der Zugang zu unserem Vereinslokal verwehrt.
Selbstverständlich fanden trotzdem Sprechstunden statt, die wurden eben in die umliegenden Lokale verlegt - so hatte auch die Gastronomie ihren Benefit und war uns dankbar.
Dass Schloss musste mit einer Flex-Trennscheibe geöffnet werden und ein Neues angeschafft werden. Natürlich folgte eine weitere Anzeige bei der Polizei:
Dieser Vorfall reiht sich an eine lange Reihe von Sachbeschädigungen an unserem Vereinslokal.
Der Verein sieht sich seit geraumer Zeit mit Sachbeschädigungen, Beschmierungen, Farbbeutelaktionen, Einbrüchen gar Morddrohungen konfrontiert. Die Projektionsfläche dazu ist stets das Vereinslokal.
Laut Auskunft der anwesenden Polizei wird die Anzeige an das Referat für Links- und Rechtsextremismus weitergeleitet, zusammen mit Fotos der vorangegangenen Ereignisse
Der Artikel zu diesen Beschmierungen findet sich unter
https://www.vaeter-ohne-rechte.at/anschlagsserie-setzt-sich-fort/
Sogar am Vatertag wurde das Lokal "attackiert":
Damals wurde das Frauensymbol auf unseren Rollbalken geschmiert. Wir überlegen ja, rechts und links unten noch Füße dranzumalen damit es wie ein Strichmännchen aussieht - wir behalten uns ja unseren Humor und fühlen uns immer wieder durch solche Anschläge in unserer Arbeit bestätigt.
Dies war der damalige Homepageeintrag:
https://www.vaeter-ohne-rechte.at/attentat-zum-vatertag/
Auch vor Morddrohungen inklusive Bekennerschreiben wird nicht Halt gemacht:
"VÄTER WIR MACHEN EUCH KALT "- war der Schriftzug auf unserer Auslage.
Hinzu kamen noch ein Einbruch, eingeschlagene Scheiben, rosa Farbbeutelattacken und ähnliches mehr.
Offensichtlich ist VoR noch immer vielen ein Dorn im Auge - GUT SO!
Danke für die "Wertschätzung".
Man bedenke, was medial los wäre würde ein Frauenhaus so malträtiert werden!
VoR fühlt sich in seiner Arbeit bestätigt!
Hier der Link zu dem Homepageartikel der Morddrohung:
https://www.vaeter-ohne-rechte.at/morddrohung-gegen-vaeter-ohne-rechte/
Väter ohne Rechte erwartet weitere Übergriffe und hat diesbezüglich bereits eine Sicherheitsfirma beauftragt.
Im Auftrag unserer Kinder werden wir unsere Arbeit fortsetzen - komme was wolle!
Never, never, never give up!
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Kinderrechtepreis an „Quartier für Väter mit langer Anreise“
Am 20.11. jeden Jahres, seit bereits 27 Jahren wiederholt sich der Tag der Kinderrechte der UNICEF.. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft KIJA Niederösterreich (NÖ) vergibt seit 2002 unter der Leitung der niederösterreichischen Kinderanwältin Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange jährlich Preise in Kooperation mit der Donau-Universität Krems und anderen Sponsoren und ehrt herausragende Projekte, die sich den Kinderrechten widmen.
Dieses Jahr wurde u.a. das Projekt "Quartier für Väter mit weiter Anreise" mit dem Kinderrechtepreis 2016 in einer Kategorie ausgezeichnet. Der Preis ist mit Euro 2000,-- dotiert. Martin Morauf hat den Preis entgegengenommen.
Kurzbeschreibung des Projektes:
"Das Gewinnerprojekt wahrt bei Trennungen der Eltern die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf beide Elternteile. Bei einer großen geografischen Distanz kann durch Nutzen einer über Facebook organisierten Gruppe ein kostenloses Quartier für das Wahrnehmen des Kontaktrechtes gefunden werden."
Eine unabhängige Jury wählte dieses Projekt und gab in der öffentlichen Erklärung warum genau dieses Projekt als Siegerprojekt gewählt wurde in ihrer Begründung u.a. bekannt:
"Bei diesem Projekt handelt es sich um eine scheinbar einfache Idee, die in der Praxis gar nicht so leicht umzusetzen scheint. Besonders hervorzuheben ist, dass es sich um absolut kostenlose Quartiere von Gastfamilien handelt, bei denen auch neue Freundschaften entstehen. Dieses Projekt hat einen großen kinderrechtlichen Nutzen."
Dieser ist laut Martin Morauf jedenfalls gegeben, wie er in seiner Dankesrede betonte. Beeindruckend sei die Bereitschaft der Gastgeberfamilen sich diesem Projekt anzuschließen, dass bisher bereits sowohl Vätern, Müttern, als auch beiden Elternteilen bei Fremdunterbringung des gemeinsamen Kindes kostenlose Übernachtungen geboten hat. Besonders im Hinblick auf die dahinterstehende Arbeit betonte er, dass es eben nicht nur eine Facebookgruppe sei, sondern eben auch eine im Hintergrund arbeitende Datenbank und eine extra angelegte GoogleMap. Die Anonymität der Gastgeberfamilien sei ihm ein besonderes Anliegen gewesen, ebenso mussten verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Mutig vergaß auch Martin Morauf nicht Kritik an Politik und Justiz zu üben, dabei erntete er wohlwollendes Kopfnicken der anwesenden Politiker und der anderen Anwesenden. Ebenso war dies das einzig nominierte Projekt seit Jahren, dass auf das in der österreichischen Verfassung unter Artikel 2 verankerte UN-Kinderrecht "Das Recht auf beide Elternteile" zum Thema hatte. Eine großartige Leistung der Jury auch auf dieses Kinderrecht Augenmerk zu legen! Herzlichen Dank!
Mehrere Pressevertreter und namhafte Persönlichkeiten aus Kirche und Politik waren anwesend und es konnten neue Netzwerke geknüpft werden. Über diese Kooperationen werden wir in Zukunft im Detail berichten. Wir erwarten weitere Presseberichte und die KIJA NÖ hat bereits eine APA OTS mit namentlicher Nennung des Projektes versandt.
APA OTS Presseaussendung KIJA NÖ
Bewerbung Projekt "Quartier für Väter mit weiter Anreise"
Martin Moarauf gratulierte ebenso den Gewinnern der anderen Projekte!
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Väter ohne Rechte in der Kronen Zeitung 2-seitiges Interview
Väter ohne Rechte (VoR) Obmann Martin Morauf in einem 2-seitigen Bericht in der meistgelesenen Tageszeitung Österreichs, der Kronen Zeitung zum Verein, Scheidungen, Trennungen, Doppelresidenz, Obsorge uvm.
veröffentlicht im Print Medium, bunter Teil Seite 18 und 19 am 05.11.2016
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Väter ohne Rechte im Radiointerview zu Brad Pitt und Angelina Jolie PAS
Väter ohne Rechte Vorstandsmitglied Christian Schmölz in einem Radiointerview auf Krone Hitradio zu der Trennung von Brad Pitt und Angelina Jolie. Hinweis auf PAS - Pariental Alienation Syndrom bzw. EKE - Eltern-Kind-Entfremdung.
Väter ohne Rechte freut es, dass bereits ganz automatisch an VoR gedacht wird, wenn es um Trennungskinder geht.
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Das Geschäft mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs – Vater klagt Kinderschutzorganisation „die möwe“ auf Euro 50.000,–
Das Geschäft mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Vater klagt Kinderschutzorganisation „die möwe“ auf Euro 50.000,--
Kinderschutzorganisationen und Kinderschutzzentren wie z.B. "die möwe" leisten vielfach einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft besonders in der Betreuung von minderjährigen Kindern die Opfer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt geworden sind. Das Angebot reicht von Onlineberatung über Einzeltherapiesettings bis zur psychosozialen Prozessbegleitung uvm.
"die möwe" wurde 1989 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist seit 1996 „Anerkannter Freier Träger der Jugendwohlfahrt“ Jedes Jahr erwirtschaftet "die möwe" aus öffentlichen Mitteln, Spenden und Abrechnungen aus Erlösen des Bundesministeriums für Justiz, den diversen Gebietskrankenkassen und der MA 11 über Euro 2.000.000,--
Immer wieder werden Fälle an Väter ohne Rechte (VoR) herangetragen, bei denen sich Ungereimtheiten bezüglich Falschbeschuldigungen aufdrängen. Nicht nur VoR ist bekannt, dass der Vorwurf einer Mutter z.B. von Gewaltvorwürfen an den Müttern und/oder den Kindern bis hin zu dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den Vater entscheidende Vorteile bei den Scheidungs- Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren mit sich bringen.
Es kommt zu Falschanschuldigungen, so sind uns auch Fälle von anderen Organisationen bekannt. Immer wird von diesen Organisationen auch ausdrücklich betont, dass „Gespräche durch Beratungen mit ALLEN Betroffenen und Beteiligten“ geführt werden. Dies ist leider sehr häufig nicht der Fall, wie auch treffend Martin Stiglmayr in nachfolgendem Video (in der ORF-Sendung im Zentrum öffentlich aufdeckte).
ORF im Zentrum Martin Stiglmayr ab Minute 34:00 bis Minute 39:00
https://www.youtube.com/watch?v=71hAwzd2HiI
aber auch andere Fälle sind uns bekannt, selten schaffen es diese an die Öffentlichkeit, so wie zum Glück bei diesem betroffenen Vater und VoR-Mitglied:
Video betroffener Vater Puls 4
Man kann also durchaus von einem Systemfehler sprechen, bei dem ein Missbrauch mit dem Missbrauch seitens Kindesmüttern, aber auch aufgrund mangelnder kritischer Hinterfragung von Opferschutzeinrichtungen allen Anschuldigungen Glauben geschenkt wird.
Kinderschutzorganisationen betonen immer wieder ihre Parteilichkeit gegenüber den Kindern - das ist auch nachvollziehbar., Bei so manchen Spendenaufrufen lässt sich aber überdeutlich ein Meinungsgrundbild "Vater Täter - Kind Opfer" feststellen. Besonders perfide liest sich der Spendenaufruf der "möwe" aus 2013 kurz vor der dem Advent, zur lukrativsten Spendenzeit. Man musste schon zweimal und ganz genau hinsehen. Das war das Sujet, das den Eindruck erweckte, dass es sich um einen Ausschnitt eines Zeitungsartikels und damit um ein reales Verbrechen gehandelt hat.
Tatsächlich fand man im kaum lesbaren Kleingedruckten, dass es sich um ein fiktives, also erfundenes Verbrechen handelt und wurde gar als beispielhaft dargestellt! Die rote Umrandung hat VoR hinzugefügt.
Ein besonders dramatischer Fall ist uns seit langem bekannt, der eine Fülle an Wunderlichkeiten bereits mit sich gebracht hat. Der Vater verklagt jetzt "die möwe“ auf rund Euro 50.000,--, der Name des Vaters ist der Redaktion bekannt, er ist mit einer Veröffentlichung der Klage einverstanden. Die komplette Klagschrift steht zur Einsicht und zum Download am Ende des Artikels zur Verfügung.
Hintergründe und Auszüge der Klage:
Die Ehe der beiden leiblichen Eltern wurde 2008 einvernehmlich geschieden. Das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind wurde der Mutter zugesprochen. Seit 2014 wird das mj. Kind von der "möwe" psychotherapeutisch behandelt. Viele Jahre gab es ein Kontaktrecht des Vaters, der bei diesen Unternehmungen auch Wert auf eine sportliche und kulturelle Förderung des gemeinsamen Kindes Rücksicht legte.
Mehrmals wurde der Mutter im Zuge eines Kontaktrechtsaussetzungsantrages über das Bezirksgericht (BG) Mödling aufgefordert den Nachweis über den Träger, Art der Behandlung, Intervalle, etc. bekanntzugeben.
Die Mutter informierte ausschließlich über den Träger und über ein 2-Wochen Intervall, allerdings nicht über Art der Therapie etc. Selbst als das BG Mödling selbst beim Träger nachfragte, berief sich dieser auf seine Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychotherapeutengesetz und erteilte damit dem Gericht eine (von diesem u.U gewünschte) Absage.
Im Jänner 2014 wurde von der Kinderbeiständin der Jugendwohlfahrt für das Kind eine Anzeige wegen behaupteten sexuellen Missbrauchs erstattet. Bereits am 05.02.2014 wurde das Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt!
Obwohl bereits "die möwe" im Februar 2014 von der Einstellung des Strafverfahrens, dem Gutachten der Sachverständigen als auch die Stellungnahme der Familiengerichtshilfe nachweislich Kenntnis hatte, wurde die psychosoziale Prozessbegleitung weitergeführt.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat "die möwe" laut klagendem Anwalt den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.
"die Möwe" hat das Kind weiterhin als sexuell misshandeltes Kind behandelt und den Vater als Täter gesehen, damit wurden die Verhaltenspflichten (Sorgfaltspflichten) gegenüber des Vaters grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich verletzt. Obwohl der "möwe" bereits bekannt war, dass kein sexueller Missbrauch stattfand, sondern die psychische Erkrankung des Kindes andere Ursachen hatte, wie z.B.: PAS, Loyalitätskonflikte, nicht verarbeitete Trennung der Eltern, schizophrene Haltung und "hochgradige Bindungsintoleranz der Kindesmutter gegenüber dem Vater", laut SV-Gutachten, hat "die möwe" das Kind weiterhin als sexuell missbrauchtes Kind behandelt und damit nicht nur die psychische Erkrankung der Jugendlichen noch verstärkt, sondern auch das Familiengefüge zerstört.
Die psychotherapeutische Begleitung des Kindes war also nicht im Sinne des Gerichtsbeschlusses, ebenso nicht des SV-Gutachtens, dass bereits spätestens ab Oktober 2014 begleitete Besuchskontakte mit dem Kindesvater empfahl.
In der nunmehr zwei Jahre andauernden Behandlung des Kindes als Missbrauchsopfer, hat "die möwe" eine totale Entfremdung des Vaters, der nur noch als "Monster" gesehen wird erreicht. In die Therapie wurde nur die Kindesmutter und nicht der Vater miteinbezogen, wie es eben bei psychischen Erkrankungen wie PAS und w.o. angeführt state of the art und notwendig ist.
Mit einem Schreiben vom 26.11.2015 an das BG Mödling sah sich "die möwe" veranlasst ihre Verschwiegenheitspflicht aufzuheben, um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern. Dieser Gefährdungsmeldung ging ein zufälliges Treffen des Vaters mit dem Kind und mehreren Dritten voraus – der Klagschrift sind die einzelnen Vorhalte und Zitate der "möwe" zu entnehmen.
Folge der Gefährdungsmeldung war ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung – Wegweisung.
Es wird also von einer Sittenwidrigkeit seitens der "möwe" in der Klagschrift gesprochen. Für die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung ist das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit nicht erforderlich.
In mehreren Schreiben der "möwe" an das BG Mödling finden sich zahlreiche eindeutige Passagen, die den Vater herabwürdigen, wie z.B.: Er gibt leider weiterhin keine Ruhe oder Dem Kind tut es gut, dass es Ruhe vom Vater hat.
Obwohl "die Möwe" „in bestem Einvernehmen“ mit dem Bezirksgericht Mödling „zusammenarbeitet“, hat sie es in mehr als 2 -jähriger „Tätigkeit“ (manche nennen diese Kindesmissbrauch) offensichtlich nicht der Mühe wert gefunden, sich im Sinne des von der Kindesmutter überbrachten Gerichtsauftrag (Wiederherstellung der Kontakte zum Vater) zu verhalten – und die Therapie darauf auszurichten oder die Übernahme einer solchen abzulehnen.
"die Möwe" hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, indem der Vater von seiner Tochter nun als "Monster" gesehen wird und durch die Vorgangsweise im Rahmen des Entfremdungsnetzwerkes der Vater gehindert werden soll, seine Persönlichkeitsrechte, speziell seine Rechte als Vater gem. Art. 8 EMRK, wahrzunehmen.
Der Vater begehrt daher einen Vermögensschaden von Euro 19.364,88 , weiters ein Schmerzengeld in Höhe von vorerst Euro 30.500,-- für den immateriellen Schaden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits in Anlehnung an den Bundesgerichtshof (BGH) Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige bei Vorliegen groben Verschuldens zugesprochen.
Der Vater leidet an Schlafstörungen, Unkonzentriertheit und anderen psychischen Symptomen, er muss Medikamente nehmen, seine Lebenserwartung ist verkürzt.
Das Fehlverhalten der "möwe" begründet auch zivilrechtliche Wirkungen gegenüber der Kindesmutter, da diese den Auftrag erteilt hat, somit wurde diese Klage auch der Kindesmutter zugestellt - juristisch korrekt "der Streit verkündet".
LINK ZUR KOMPLETTEN KLAGSCHRIFT und zum Download
Väter ohne Rechte wird nicht aufhören, sich dieser Fälle anzunehmen und weiterhin eine kritische Stimme zu den massiven Missständen im Familienrecht und dessen Helferindustrie zu sein. Deswegen ist in Bälde eine öffentliche Aktion des Vereins in Mödling geplant, zu der wir extra informieren werden. Auch sonst kann sich auch dieser Vater gewiss sein, die volle Unterstützung von Väter ohne Rechte zu haben.
"die möwe" bestreitet das gesamte Klagsvorbringen !
Die erste öffentliche Verhandlung findet am 14.11.2016 am Landesgericht für Zivilrechtssachen in 1011 Wien, Schmerlingplatz 11 in Saal 8 statt. Zeit von 09:00 - 10:00 Uhr. Interessierte Beobachter und Journalisten sind herzlich eingeladen.
Die zweite öffentliche Verhandlung findet am 23.1.2017 wieder im selben Saal statt und wird mit dem Vater als Kläger beginnen. Zeit: 09:00 - 13:30 Uhr.
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Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich
Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich
Replik des Vereines "Väter ohne Rechte" auf den Artikel "Harte Bandagen im Kampf ums Kind" vom 12.09.2016 im Kurier
Artikel Kurier
Der gemeinnützige Verein Väter ohne Rechte (VoR) setzt sich seit beinahe 10 Jahren für die Rechte von Kindern, besonders nach Trennung/Scheidung auf beide Elternteile ein. Die drei in dem Artikel aufgelisteten Fälle stellen keineswegs Einzelfälle, sondern häufig vorkommende, man kann durchaus von einem Systemfehler in der Familienjustiz sprechen, dar.
FAUXPASS DER VORSITZENDEN DER FAMILIENRICHTER MAG. DORIS TÄUBEL-WEINREICH
Die Verhinderung des Kontaktes geschieht ja selten mutwillig wird Doris Täubel-Weinreich in dem Artikel u.a. zitiert.
Eine solche Aussage erscheint unter dem Gesichtspunkt der steigenden Aufträge der Familiengerichtshilfe, allen anderen Organisationen und den Erfahrungen von VoR wie ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Väter und Kinder.
Tagtäglich ist der Verein mit einer Vielzahl wie in dem Artikel aufgelisteten und ähnlichen Fällen seit Jahren konfrontiert, wobei die Blüten der Kontaktrechtsverweigerung durchaus noch deutlich gröbere Spitzen mit sich bringen. Die Kontaktrechtsvereitelung beginnt meist mit dem krank sein des Kindes, überraschenderweise immer am Kontaktwochenende des Vaters. Regelmäßig kommt es auch zu deutlich dramatischeren Schritten um den Vater aus dem Leben der gemeinsamen Kinder zu elemenieren. Systematisch werden Falschanschuldigungen von Gewaltvorwürfen bis hin zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes als Instrument der Väterentsorgung vorgebracht. Die aufgewandten Mittel zum Ausschluss des Vaters aus dem Leben der Kinder reichen aber auch von Nichtannahme von Post, Geschenken und Telefonaten an die Kinder bis über Wegzug in andere Bundesländer oder gar ins Ausland – regelmäßig auch widerrechtlich im Sinne einer Kindesentziehung. (Kindesentführung)
Oft erfolgt die Trennung, wenn die Kinder klein sind, und erst nach Jahren will zum Beispiel der Vater den abgebrochenen Kontakt wieder aufnehmen. wird Doris Täubel-Weinreich ebenso zitiert,
Diese Fälle mag es auch geben, die Regel ist allerdings, dass die Väter sofort nach der Trennung regelmäßigen Kontakt zu den gemeinsamen Kindern suchen. Vielmehr verhält es sich so, dass Monate vergehen, bis die Verantwortlichen (Richter, Jugendamt, Sachverständige, etc.) agieren - jede Menge Zeit zum Manipulieren der Kinder. Nicht selten werden auch, obwohl in der Scheidungsvereinbarung die Kontaktzeiten und die Obsorge einvernehmlich geregelt wurden, unmittelbar danach entgegengesetzte Anträge eingebracht!
Regelmäßig hören wir von Rechtsvertretern, aber auch von Richtern selbst wie z.B. Doris Täubel-Weinreich vielleicht sollten wir einmal Ruhe einkehren lassen und einmal nicht auf Kontakt drängen! Ruhe einkehren lassen in eine Eltern-Kind-Beziehung? Ein pädagogisches Fiasko, da gerade die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern von Verlässlichkeit und Konstanz geprägt sein sollten. Nahezu immer will das bereits von einem Elternteil getrennte Kind auch den Kontakt zum anderen Elternteil, nur der hauptsächlich betreuende Elternteil will SEINE Ruhe.
Fr. Mag. Täubl-Weinreich muss als langjährige Familienrichterin bestens über die Entfremdungsmethoden vieler Mütter Bescheid wissen ODER sie hat ihre Aufgaben nicht ernst genug wahrgenommen. Falls beides nicht zutreffen sollte, muss man davon ausgehen, dass sie ideologisch behaftet Entscheidungen trifft und in dem Interview des Kuriers die Unwahrheit sagt. Das sollte für eine Vorsitzende einer RichterInnnevereinigung ein Rücktrittsgrund sein.
Betroffene sind aber nicht nur die Kinder selbst und die Väter, häufig sind eben auch der komplette familiäre Bund des Kindesvaters plötzlich Ausgeschlossene, das betrifft nicht nur Großeltern, sondern auch alle anderen Verwandten zu denen vorher ein inniges Verhältnis bestand. Aus der Erfahrung vieler Jahre heraus wissen wir, dass der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) - und das sind zu 94,7 Prozent Mütter, Abstand zum vormaligen Partner gewinnen wollen. Manchen davon ist dazu jedes Mittel recht. Vor allem aber dann, wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt, will man doch ungestört ein neues Leben aufbauen. Der ehemalige Partner wird zum Störfaktor. Viele dieser mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes beauftragten Eltern (meistens Mütter), vergessen dabei aber, dass auch der Vater eine mindest ebenso wichtige Rolle im Leben der/des Kindes spielt Abgewiesene Beugestrafen helfen dabei, die geplante Entfremdung noch zu fördern - werden zum Freibrief.
BEUGESTRAFEN
Bereits mehrmals hat VoR auf die Problematik bei Beugestrafen hingewiesen – hier wäre eine Reform dringend notwendig! Zum einen erleben wir sehr häufig, dass sich Richter scheuen eine solche auszusprechen; oft mit der Begründung dass damit dem Kind weniger Geld zur Verfügung stehen würde, weiters wird diese zumeist in einem so geringen finanziellen Rahmen angesetzt, dass dies Mütter in Kauf nehmen. Zum Anderen liegt häufig ein wesentliches Mißverständnis der Betroffenen über die Beugestrafe vor, denn keineswegs kann diese ausgesprochen werden für bereits begangene Kontaktrechtsvereitelungen, sondern findet nur dann Anwendung, wenn auch in Zukunft mit weiterer Boykottierung zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass dann Mütter vor Gericht zusagen, dass die weiteren Kontakte funktionieren werden – dies ist häufig nur bei den ersten ein- bis zweimal der Fall, dann beginnt das Prozedere von Neuem. Beugehaft wird praktisch nie ausgesprochen.
Selbstverständlich ist das Signal an die entziehenden Mütter verheerend, wenn mehr oder weniger willkürlich und ohne Konsequenzen ein solcher Boykott oft über Jahre vorangetrieben wird, häufig mit dem Ergebnis, dass das Kind den Vater als Feind betrachtet und erst z.B.: wieder Besuchscafes zur finanziellen Einzellast des Vaters herangezogen werden müssen. VoR fordert daher die österreichische Vereinigung der Richter und das Bundesministerium für Justiz auf bei der bald anstehenden Reform des betreffenden Gesetzes (KindNamRäg) eine Nachschärfung einzuarbeiten. Eine weitere Forderung von VoR ist es PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) als Straftatbestand einzuführen.
Nicht aus der Verantwortung sind hier die Richter zu nehmen, die mit solchen Beschlüssen und mangelnder Konsequenz, auch in Kooperation mit den Sachverständigen die Entfremdung des Kindes zum Vater noch vorantreiben.Verschleppte Anträge spielen hier zumeist die größte Rolle um Anträge wie zb. Durchsetzungsanträge auf Kontaktrecht, welche über mehrere Wochen - ja sogar Monate - unbeantwortet bleiben. Während aber der eine Elternteil um Durchsetzung seiner Kontaktrechte kämpft, treibt der andere die Kindesentfremdung ungehindert voran und werden somit, teils ganz bewusst (!), vom Richter Fakten geschaffen! Nicht selten sind Kinder dann bereits derart entfremdet und manipuliert, sodass sie den anderen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Der Kindeswille wurde neu kreiert.
RESOLUTION 2079 DES EUROPARATES
Hier das engl. Original und eine deutsche Übersetzung
Im vergangenen Jahr forderte der Europarat einstimmig, auch unter der Unterstützung Österreichs alle Mitgliedsstaaten auf, das Doppelresidenzmodell als Standard einzuführen. In einigen Ländern Europas ist dies bereits seit geraumer Zeit der Fall und die Folgen daraus waren dramatische Rückgänge der Familienrechtsverfahren und Entlastung der Gerichte.
Plötzlich begegnen einander beide Elternteile gleichberechtigt auf Augenhöhe, da kein Machtunverhältnis zwischen den Eltern mehr vorhanden ist. Dieses Ungleichgewicht der Machtverteilung ist es, das zu Missbrauch – sowohl auf Väter-, als auch auf Mütterseite verleitet.
VoR betreut mit einem 42 prozentigen Frauenanteil eben nicht nur Väter, sondern auch betroffene Mütter und Großeltern, da sich diese bei den klassischen Frauenorganisationen nicht ausreichend unterstützt und einseitig beraten fühlen.
Wesentlichstes Argument für eine Doppelresidenz, die nicht zwangsläufig eine 50:50 Aufteilung zur Folge haben muss, ist die in dutzendfach internationalen Studien wissenschaftlich verifizierbare physische und psychische Entlastung für Kinder im Zuge von Trennungen, die sonst regelmäßig in Loyalitätskonflikte regelrecht hineingetrieben werden.
per Mail an:
service@kurier.at
sekretariat@richtervereinigung.at
minister.justiz@bmj.gv.at
doris.taeubel-weinreich@justiz.gv.at
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Väter ohne Rechte kontaktiert Bundeskanzler Kern und die Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Mag. Christian Kern!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Der Verein »Väter ohne Rechte« setzt sich seit beinahe zehn Jahren in Österreich für das Recht von Kindern auf beide Eltern auch nach einer Trennung der Eltern ein. Für so genannte »kontaktberechtigte Elternteile« – das sind in über 90 Prozent aller Fälle Väter – ist es aufgrund der derzeitigen Rechtslage und der gängigen Judikatur nahezu unmöglich, dieses Recht ihrer Kinder zu schützen, wenn der »hauptsächlich betreuende Elternteil« – also in über 90 Prozent die Mutter – das nicht möchte oder schlicht nicht kooperativ ist.
Das hat unter anderem zur Folge, dass 40 Prozent der Kinder innerhalb von drei Jahren nach der Trennung jeden Kontakt zu ihrem Vater verlieren.
Der Verein »Väter ohne Rechte« bietet den Betroffen rechtliche Beratung, Hilfestellung und oft auch psychologische Unterstützung in ihren Lebenskrisen. »Väter ohne Rechte« arbeitet ausschließlich ehrenamtlich und erhält bis dato keinerlei Förderungen von staatlicher Seite. »Väter ohne Rechte« hat einen 40 prozentigen Frauenanteil und ist mit ca. 3.000 Mitgliedern und etwa 6.000 Facebook-Mitgliedern die größte Plattform innerhalb der Väterbewegung in Europa und auch Mitglied der Plattform europäischer Väter.
In Ihrer Antrittsrede als Bundeskanzler der Republik Österreich, Herr Mag. Kern, sagten Sie, dass Sie – ich zitiere aus Ihrer Rede: »… nicht in einem Land leben möchten, in dem Kinderrechte nicht eingehalten werden«. Nun, leider tun Sie das! Österreich ist ein Land, in dem das, durch die UN-Kinderrechtskonvention vor über 26 Jahren fest geschriebene Recht von Kindern »auf Familie, auf Kontakt und auf Betreuung durch BEIDE Elternteile« nicht eingehalten und geschützt wird, sondern noch schlimmer, durch Untätigkeit der Justiz sogar oft noch weiter behindert wird.
Durch das in Österreich geltende Residenzmodell, sieht das Leben von Trennungskindern in der Praxis so aus, dass sie ausschließlich im Haushalt der Mutter leben und ihren Vater bestenfalls zwei Mal im Monat als Besucher und als »Wochenendbespaßer« erleben dürfen. Väter, die ihren Kindern auch nach der Trennung als vollwertiger Elternteil erhalten bleiben wollen, sie betreuen möchten und sie auf ihrem Weg ins Leben begleiten möchten, haben dazu in Österreich keinen gesetzlich geschützten Anspruch. Ihre Rolle wird auf die des Unterhaltzahlers reduziert.
Und während Väter, die mit ihren Unterhaltszahlungen (oftmals auch unverschuldet) in Rückstand geraten gnadenlos exekutiert werden, hat eine Mutter für das Boykottieren von gerichtlich geregelten und vorgeschriebenen Kontakten keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
Während man in den meisten Ländern Europas diese Missstände erkannt hat und an Lösungen für gleichberechtigte Elternschaft arbeitet (in seiner Resolution 2079 forderte der Europäische Rat alle Mitgliedsländer auf, die Doppelresidenz im Sinne des Kindeswohls gesetzlich zu verankern), herrscht in Österreich diesbezüglich erschreckende Ignoranz. Im »Global Chidren Access to Justice-Ranking« des »Children Rights International Network« (CRIN) liegt Österreich an beschämender 71ster Stelle!!! – und liegt somit sogar hinter Ländern wie Bangladesh oder Namibia.
In Ihrer Rede auf der Regenbogenparade, die »Väter ohne Rechte« ausdrücklich begrüßt, da es ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft ist, sagten Sie, Herr Mag. Kern: »dass alle Menschen gleich an Rechten sind« und »dass der Respekt vor der Menschenwürde unteilbar bleiben muss«.
Denken Sie, dass das auf Kinder zutrifft, die ohne Vater aufwachsen müssen, weil die österreichische Rechtsordnung sie nicht vor der Willkür eines obsorgeberechtigten Elternteils schützen kann oder will oder auf jene über 90 Prozent aller Trennungsväter, denen per Gesetz ihr Recht auf Familienleben und de facto auch oft jeder Kontakt zu ihren Kindern verweigert wird?
In einem Interview mit der Zeitschrift »profil« sagten Sie, die SPÖ »hätte die Arbeiter und die Jungen verloren, und wenn Sie die Frauen nicht mehr hätten, sähe es überhaupt zappenduster aus«. Und weiter sagten Sie, Sie wollen verlorene Wähler zurückgewinnen.
Kein einziger, der 300.000 österreichischen Trennungsväter, der die Missstände des österreichischen Familienrechts am eigenen Leib erfahren musste und niemand der erleben musste, wie ein Sohn, ein Freund, oder sonst ein geliebter Mensch zwischen den Mühlen aus Justiz und einer Unzahl von flankierenden Behörden zerrieben und an den Rand seiner psychischen und finanziellen Existenz getrieben wurde, wird unabhängig von seiner Weltanschauung, in der SPÖ, wie sie sich heute präsentiert, eine politische Heimat finden können.
Dass auf lange Sicht auch jene Frauen, die die vermeintlichen Siegerinnen im »Kampf ums Kind« sind, Betrogene des Systems »Residenzmodell« sind, ist ja mittlerweile auch hinlänglich bekannt. Nach den Kinderbetreuungsjahren, in denen oft nur prekäre Teilzeitjobs möglich sind, ist der Wiedereinstieg in den Beruf für viele Frauen schwer bis unmöglich. Die Folge ist ein Leben in der Sackgasse Richtung Altersarmut.
Die Liste der psychischen und physischen Schäden, unter denen die betroffenen Kinder zu leiden haben ist endlos. Die Folgen sind gravierend und teilweise irreversibel. Ebenso die Liste der Schäden von betroffenen Elternteilen, Lebenspartner/innen und Verwandten, wie zum Beispiel die Großeltern. Neben all diesen persönlichen und gesundheitlichen Schäden soll auch der damit entstehende volkswirtschaftliche Schaden nicht vergessen werden.
Die offensichtliche und beste Lösung für alle – eine gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit auch nach einer Trennung – wird aber leider gerade von Ihrer Fraktion seit Jahren verhindert.
Das Doppelresidenzmodell sieht keineswegs – wie oft fälschlicherweise behauptet wird – eine zwangsweise 50/50-Lösung für alle ungeachtet der individuellen Situation vor. Es sieht vielmehr vor, dass – ausgehend von der Annahme, dass eine gleichteilige Betreuung die beste Lösung für die Kinder ist – beide Eltern als GLEICHBERECHTIGTE Partner auf Augenhöhe ein Betreuungsmodell erarbeiten, das für alle Beteiligten eine lebbare Lösung darstellt. Das kann 50/50, 40/60, 30/70, oder ein herkömmliches Residenzmodell sein, wenn beide Eltern und auch die Kinder das wünschen. Es darf aber nicht mehr sein, dass ein Elternteil den anderen gegen dessen Willen vollkommen von der Betreuung – oder wie derzeit noch immer der Fall – sogar von jeglichem Kontakt ausschließen kann.
In allen Ländern, in denen gleichberechtigte Elternschaft praktiziert wird, gehen die gerichtsanhängigen, hochstrittigen Obsorge- und Kontaktrechtsfälle zurück. Über 50 internationale Studien belegen, dass gleichberechtigte und gleichteilige Elternschaft nicht nur die beste Lösung für die Kinder, sondern auch für beide Eltern ist. Eine der besten und aussagekräftigsten Studien diesbezüglich stammt aus Österreich, und wird dennoch gerade in diesem Land völlig unverständlicherweise ignoriert! (»Doppelresidenz – Eine sinnvolle Alternative«, von Univ.-Ass. Mag. Dr. Harald Werneck, Institut für Psychologie der Universität Wien)
Sehr geehrter Herr Mag. Kern, wir vom Verein »Väter ohne Rechte« bitten Sie: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen! Helfen Sie uns, den Trennungskindern eine Stimme zu geben! Lassen Sie nicht zu, dass noch weitere tausende Kinder mit ihrer Gesundheit und ihrer Lebensqualität die Rechnung für ideologische Verbohrtheit und wahltaktische Überlegungen bezahlen müssen! Lassen Sie nicht zu, dass die Gräben zwischen Frauen und Männern noch breiter und tiefer werden und noch mehr enttäuschte und verbitterte Väter unserer Gesellschaft den Rücken kehren! Im Namen der betroffenen Kinder, Mütter, Väter, Omas, Opas, Geschwister ... ersuchen wir Sie: überdenken Sie eine Reform des Familienrechts, um es getrennten Familien zu ermöglichen, bessere Eltern-Kind-Beziehungen zu führen und qualitativere Lebensmodelle entwickeln zu können. Gerne stehen wir mit aus der Praxis gewonnener Perspektive und Einblicken für einen offenen Dialog zur Verfügung.
In diesem Sinn bitten wir Sie um einen Gesprächstermin, um Ihnen persönlich einerseits unsere ehrenamtliche Tätigkeit vorstellen zu dürfen und andererseits wesentliche – oft nicht bekannte – Aspekte und Vorteile der Doppelresidenz zu präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Morauf
für den Verein »Väter ohne Rechte«
August 2016
an Bundeskanzler Kern und die gesamte österreichische Bundesregierung per Mail
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VIDEOVORTRAG: Seitensprünge, Kuckuckskinder und Vaterschaftstests
Susanne Haas vom renommierten Wiener Vaterschaftstestlabor DNA Confidence und der Rechtsanwalt Hermann Schwarz halten einen Vortrag mit anschließender Diskussion im Cafe Griensteidl mit Väter ohne Rechte.
Die Quote der Kuckuckskinder wird für Deutschland und Österreich auf 6 - 8 Prozent geschätzt. Kuckuckskinder sind daher keine Einzelfälle, sondern kommen überraschend häufig vor.Vortrag Teil 1 mit Susanne Haas
Vortrag Teil 2 mit Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz
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Männer und Geschlechterpolitik – das passt zusammen! Bericht Vortrag
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