Das SPÖ Wahlprogramm negiert das Familienrecht

Im SPÖ-Wahlprogramm für 2013 finden sich 111 Projekte auf 44 A4-Seiten, dem Familienrecht ist gerade eine halbe A4-Seite gewidmet und zwar in folgender Weise:

 

Projekt 35: Familienrecht weiter modernisieren

In den letzten Jahren wurde das Familienrecht modernisiert. Dennoch besteht noch Handlungsbedarf. In diesem Sinn wollen wir zu einer Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren im Familienrecht kommen. So soll beispielsweise künstliche Befruchtung auch für alleinstehende Frauen und lesbische Paare möglich sein und homosexuelle Paare sollen Kinder adoptieren dürfen. Im Eherecht soll nicht mehr festgelegt sein, dass es Zweck der Ehe sei, Kinder zu zeugen. Ebenso wollen wir die Vorgabe des gemeinsamen Wohnsitzes wie auch die Mitwirkung am Erwerb des Anderen streichen. Die rechtliche Position von langjährigen Lebensgefährten wollen wir zum Beispiel im Erbrecht deutlich verbessern.

 

Projekt 36: Unterhaltsansprüche für Kinder durchsetzen

Viele AlleinerzieherInnen haben Schwierigkeiten, Unterhaltsansprüche für ihre Kinder durchzusetzen. So besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur dann, wenn die Aussicht besteht, dass der vom Staat vorgestreckte Unterhalt auch zurückgezahlt werden kann. Das bedeutet, dass sich lange Wartezeiten ergeben können, bis die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen geklärt werden kann. Wir werden das Unterhaltsvorschussgesetz zu einem Unterhaltssicherungsgesetz weiterentwickeln. Im Unterhaltsrecht müssen bestehende Lücken geschlossen werden. Jedes Kind soll, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, Anspruch auf Unterhalt bis zum Ende einer Berufsausbildung haben.

 

Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat zwar nichts anderes erwartet, ist aber dennoch schockiert über die mangelnde Sensibilität und den völlig fehlenden Realitätsbezug der SPÖ in Sachen Familienrecht.

Die Familienrechtsreform aus dem Jahre 2012 hat kein Umdenken bewirkt und die Richterschaft selbst ist völlig planlos, wie das „neue Familienrecht“ umgesetzt werden soll, was dazu führt, dass die seit Jahren eingeführten pragmatischen Entscheidungen weitergeführt werden, obwohl diese vielfach menschenrechtswidrig, verfassungswidrig und diskriminierend imponieren, vor allem aber häufig gegen das Kindeswohl gerichtet sind.

Im SP-Wahlprogramm finden sich keine Formulierungen wie gemeinsame Obsorge, Kontaktrecht, Entfremdung (PAS) oder Bestimmung des Aufenthaltsrechts, sondern ist lediglich von Gleichstellung  und Adoptionsrecht  von Homosexuellen sowie von künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen die Rede (Projekt 35).

Im Projekt 36 findet sich die jetzt schon praktizierte Unterhaltsbevorschussung, die per Exekution von den Unterhaltspflichtigen zurückgefordert wird. Es fehlt die Verknüpfung von Unterhaltszahlungen und dem gesetzlich verankerten Kontaktrecht, dies bedeutet, dass die SPÖ offensichtlich weiterhin an der Zahlungsverpflichtung ohne garantiertes Kontaktrecht festhält.

Das ist angesichts der Tatsache, dass über 100.000 österreichische Väter ungewollt keinen Kontakt zu ihren Kindern haben können (weil dieser jederzeit ohne Konsequenzen boykottiert werden kann), aber für ihre entfremdeten Kinder bis zum Ende der Berufsausbildung finanziell aufkommen müssen, geradezu zynisch und gegen das eigene SPÖ-Parteiprogramm gerichtet.

Das Recht des Kindes auf beide Elternteile wird dogmatisch-ideologischen Inhalten wie Radikalfeminismus und anderen Minderheiten mit Ignorieren von Kinderrechten und Väterrechten untergeordnet.

Die Ausrichtung des SP-Wahlprogramms ist daher eindeutig als Negieren der alltäglichen  Probleme  im Familienrecht aufzufassen. Aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ kann daher kein verantwortungsvoller Elternteil diesen Teil des SP- Wahlprogramms im Sinne seiner/ihrer Kinder unterstützen.

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