Weil geteilte Elternschaft im besten Interesse des Kindes ist ...
„Because equal time-sharing by both parents is in the best interest of the child*.“ – „Weil die gleichteilige Betreuung durch beide Eltern im besten Interesse des Kindes ist.“ So simpel lautet die Begründung, mit der der Staat Florida im Jänner ein Gesetz verabschiedete, wonach Eltern auch nach einer Trennung ihre Kinder gleichberechtigt, gleichteilig und im gemeinsamen Einvernehmen betreuen sollen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass sich beide Eltern, ausgehend von der Doppelresidenz, vor Gericht auf ein Betreuungsmodell einigen. Eine Änderung bedarf der Zustimmung des Gerichtes und darf nicht einseitig gegen den Willen eines Elternteiles vorgenommen werden.
Im Februar wurde die geteilte Elternschaft – auf englisch »shared custody« – im US-Bundesstaat Missouri per Gesetz zum Standardmodell erklärt und im März folgte Iowa. Auch hier ist die Begründung durchaus interessant: »Parents going through divorce proceedings would be granted equal time with their child unless a judge finds it's not in the child's best interest.« Beiden Eltern ist bereits während des Scheidungsprozesses gleich viel Zeit mit den Kindern zu gewähren, außer ein Richter befindet, dass das NICHT im besten Interesse der Kinder ist.
Jedes Kind kennt den Grundsatz, der in der gesamten westlichen Welt, in allen Bereichen der Judikatur die selbstverständliche Basis jeder Rechtsprechung ist: »Im Zweifel für den Angeklagten«.
Nur im Familienrecht gilt dieser Grundsatz nicht. Hier gilt, wer sich zuerst die Kinder schnappt, sitzt am längeren Ast. Der andere Elternteil muss erst beweisen, dass er fähig und in der Lage ist, seine eigenen Kinder zu betreuen. Das kann oft Jahre dauern, während im Hintergrund die Entfremdung voran schreitet. Völlig verdrehte Welt ...
Der Staat Iowa hat nun Schluss gemacht mit dieser Pervertierung unseres Rechtsempfindes. Kinder brauchen beide Eltern. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Und der Staat Iowa sorgt dafür, dass dieses Recht der Kinder nun auch durch gesetzt wird.
Luxemburg arbeitet auch gerade an einer Familienrechtsreform, die die Doppelresidenz als Standardmodell vorsieht; noch 2016 soll der neue Gesetzesentwurf stehen.
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