Der Verein „Väter ohne Rechte“ begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in welcher die deutsche Justiz im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Umgangsrechts (Besuchsrecht) als zu lasch gerügt wird. Die Gesetzeslage sei lückenhaft, die Verfahren seien zu lange und die Gerichte verhängen zu niedrige Strafgelder bei Verstößen betreffend Besuchsregelungen. Außerdem fehle ein Rechtsmittel, sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht zu wehren.
Es erscheint aus Sicht des Vereins dringend notwendig, auch in Österreich endlich wirksame Maßnahmen gegen den hier üblicherweise völlig konsequenzlosen Boykott des Besuchsrechts durchzusetzen. Auch die hier vielfach über Jahre hinausgezögerten Verfahren stellen ein schwerwiegendes Problem dar. Wirksame Rechtsmittel dagegen sind in Österreich nicht einmal im Ansatz vorhanden, was in vielen Fällen dazu führt, dass die Vater-Kind-Entfremdung zu einem unüberbrückbares Hindernis für eine vitale Beziehung zwischen Vater und Kind wird.
Der Verein fordert daher die sofortige Behebung dieser in der EGMR-Entscheidung beschriebenen Mängel auch in Österreich.
Quelle:
Der Vorstand am 26.1.2015
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