Das Modell Doppelresidenz bedeutet, dass die Kinder zu gleichen Teilen bei beiden Eltern leben.
Ein kurioses Urteil liefert am 9.Oktober 2015 der VfGH in der Frage der Doppelresidenz: Laut diesem wäre sie auch bisher schon möglich, es brauche keine Gesetzesänderung!
Das ist umso überraschender, als der Gesetzgeber anlässlich der Reform des Familienrechtes 2013 extra erwähnt hat, dass Doppelresidenz gar nicht möglich ist.
Der Verfassungsgerichtshof musste also „klein beigeben“ und beschließen, dass zwar die Eltern das Doppelresidenzmodell für sich anwenden können, allerdings nur im Sinne von ausgeglichenen Betreuungszeiten.
Die Fragen des hauptsächlichen Aufenthalts und damit der polizeilichen Meldung, sowie die Eingänge der wirtschaftlichen Transferleistungen (Familienbeihilfe, Kindesunterhalt) bleiben unverändert und ungelöst stehen.
Damit wird das Familienrecht noch undurchschaubarer: zentrale Forderungen einer elterlichen Gleichbehandlung bleiben unberücksichtigt.
Die Idee, dass Doppelresidenz schon jetzt möglich gewesen wäre, scheitert an der gerichtlichen Praxis. Die Kinder und deren Eltern sind weiterhin vomnindividuellen Verhalten (Willkür) des Richters bzw. der Richterin abhängig.
Weder Gleichberechtigung noch Rechtssicherheit werden dadurch herbeigeführt.
Obwohl erst 2013 der letzte Versuch einer Novellierung des österreichischen Familienrechts stattgefunden hat, ist es noch immer höchste Zeit einmal eine Reform ehrlich und durchdacht anzugehen. Zum Kindeswohl und im Sinne der Gleichberechtigung der Kinder zu ihren Eltern.
Die Väterplattform fordert daher eine Komplett-Reform des Familienrechtes inkl. Aufenthalts- und Unterhalts-Neuregelung durch eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Väterorganisationen.