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Karenz

  1. Ab Meldung einer Schwangerschaft ist die werdende Mutter vor Kündigung geschützt. Der werdende Vater soll schon während der Schwangerschaft der Mutter seinen Anspruch auf Karenz anmelden können und ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Kündigungsschutz genießen.
  2. Beide Eltern eines Kindes sollen zu gleichen Teilen Anspruch auf Karenz für ihr gemeinsames Kind haben. Die Aufteilung der Karenz kann in Form einer Teilzeitarbeit beider Eltern oder in Form der ganztätigen Karenz jeweils eines Elternteils erfolgen. Im Fall der ganztätigen Karenz soll jeder Elternteil Anspruch auf die Hälfte der Karenz (derzeit also auf 18 Monate Karenz) haben. Dieser Anspruch soll unabhängig vom Familienstand der Eltern gelten und unabhängig davon, ob die Eltern im gemeinsamen Haushalt miteinander wohnen.
  3. Die Ersatzzeiten für die Berechnung der Pension sollen jenem Elternteil zugerechnet werden, der in Karenz war beziehungsweise je nach Ablauf der Karenz beiden Eltern zu gleichen Teilen.

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