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Unterhalt ( Forderung)

  1. Eltern sorgen gemeinsam materiell und finanziell für ihr Kind. Daher soll die gemeinsame Unterhaltspflicht gemeinsam obsorgeberechtigter Eltern der gesetzliche Normalfall für unverheiratete, verheiratete, geschiedene und getrennt lebende Eltern sein.
  2. Wenn sich unverheiratete, geschiedene oder getrennt lebende Eltern nicht auf die Aufteilung der Unterhaltspflicht einigen können, können die materiellen Rechte und Pflichten der Eltern von einem Gericht festgelegt werden. Bei einer Entscheidung über finanzielle Ausgleichszahlungen soll das Einkommen und die Kinderbetreuungsleistung  beider Eltern berücksichtigt werden.
  3. Die Bemessung des Unterhalts soll nicht nach der maximalen Belastbarkeit der Eltern, sondern nach den Bedürfnissen der Kinder erfolgen.
  4. Abschaffung der "Anspannung", die ein indirektes Verbot freier Berufswahl für Mütter und meistens Väter darstellt.

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