JETZT Bürgerinitiative zu PAS unterzeichnen

Die österreichische Väterplattform hat planmäßig am 12.03.2018 die Bürgerinitiative "PAS ins Strafrecht" dem Parlament übergeben. Bisher wurden 1.652 Stimmen übermittelt, davon mehr als 40 Prozent weibliche Unterstützer!

Ab sofort kann nur noch online am Parlamentsserver unterzeichnet werden.
Voraussetzungen: österreichischer Staatsbürger und älter als 16 Jahre.

Sie wollen mitzeichnen?
einfach auf folgenden Link klicken:
Hier der Unterstützungslink zur Bürgerinitiative mit der Nummer 44/BI:

PAS, Parental Alienation Syndrome, ist ein psychischer Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt. Angenehmer Nebeneffekt für den missbrauchenden Elternteil: der verhasste Ex-Partner muss weder von einem selbst noch von dem Kind kontaktiert werden. Dieses beliebte "Spiel" im Verteilungskampf nach einer elterlichen Trennung muss unterbunden werden. Damit die Tragweite dieser Instrumentalisierung der Kinder erkannt wird, fordern wir: Parental Alienation gehört strafrechtlich verfolgt!

Wie geht es nun weiter?

♦ Zunächst wurde die Bürgerinitiative dem Petitionsausschuss übergeben, der entsprechende Beratungen aufnehmen wird.
♦ Anschließend werden Stellungnahmen verschiedener Ministerien folgen. Die österreichische Väterplattform forderte Stellungnahmen von folgenden Ministerien:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Bundesministerium für Frauen, Familie und Jugend

♦ irgendwann kommt dann die Bürgerinitiative zur Behandlung im Petitionsausschuss auf die Tagesordnung und es wird abgestimmt, ob die Bürgerinitiative "zur Kenntnis genommen" wurde, was soviel bedeutet, dass sie im Rundordner landet; oder eben an einen anderen Ausschuss (zB. Justiz) oder an den Nationalrat weitergeleitet wird.

Dabei können alle Petitionsausschussmitglieder selbstverständlich auch das Wort ergreifen - wir werden ganz genau hinsehen ob und wer sich in welcher Form dazu äußert.

Wie es dann weitergehen kann, werden wir erläutern, wenn es soweit ist.

Wir hoffen auf große Unterstützung, damit sich endlich etwas im Familienrecht ändert.

Im Auftrag unserer Kinder!

Mitglieder der österreichischen Väterplattform:

Väter ohne Rechte
Vaterverbot
Kindergefühle
Papa gibt Gas
Im Namen elterlicher Verantwortung
Männerpartei
Väter für Recht

und der
Platform for European Fathers

 

Hier einige Fotos der Übergabe:

 


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