Bericht in der Kleinen Zeitung zum Vatertag am 12.6.2016:
https://www.vaeter-ohne-rechte.at/presse/medienberichte/medienberichte-vaeter-ohne-rechte/der-kampf-der-…nderten-vaeter/
Bericht in der Kleinen Zeitung zum Vatertag am 12.6.2016:
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offener Brief an "Profil" anläßlich ihres Beitrages "Was für ein Papa bist Du? (link)"
»... Hinweise auf eine Gefährdung ergeben sich nicht durch das Verhalten des Vaters im Umgang mit der Tochter. Der Umgangspfleger hat die eigentlichen Kontakte als postiv beschrieben ... Allerdings droht die, seitens der Mutter offen vor dem gemeinsamen Kind zur Schau gestellte Ablehnung des Vaters und jeglicher Näherung seinerseits zu einer erheblichen seelischen Belastung für das Kind zu werden ... geht das Gericht davon aus, dass ein Ausschluss des Umgangs für die nächsten sechs Monate zwischen dem Vater und der Minderjährigen erforderlich ist ...«
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Zeilen stammen nicht aus einem Horrorfilm oder einem schlechten Krimi! Es sind Auszüge aus einem österreichischen Gerichtsurteil vom April 2016. Tatsächlich verlieren auch heute noch Kinder ihren Vater per Gerichtsbeschluss, ganz einfach nur deshalb, weil ihn die Mutter vor dem gemeinsamen Kind dämonisiert.
Auf Seite 64 der aktuellen Ausgabe Ihrer Zeitschrift beschreiben Sie in scheinbar satirischer Weise die Vätertypen »Poser«, »Bobo« und »Methusalem«. Und Trennungsväter werden pauschal als pflichtvergessene Wochenend-Bespaßer diffamiert. Ha, ha – wie lustig!
Was denken Sie, wie sehr wird wohl der Vater gelacht haben, dem obiger Bescheid galt?
Der – wie tausende andere – nichts lieber täte, als am Leben seiner Tochter teil zu haben. Sie abends in den Schlaf zu singen, sie zu trösten, wenn sie weint und sie auf ihrem Weg hinaus ins Leben zu begleiten. Nur ist das vielen österreichischen Trennungsvätern nicht möglich. Die meisten dürfen ihre Kinder gegen ihren Willen nicht betreuen sondern nur an jedem zweiten Wochenende »besuchen«. Das österreichische Familien»recht« gesteht Vätern ein Familienleben nach einer Trennung nicht mehr zu. Und vielen Vätern wird der Kontakt zu ihren Kindern zur Gänze verweigert.
Das Recht der Kinder auf regelmäßigen Kontakt und Betreuung durch beide Elternteile – wie es in der UN-Kinderrechtscharta seit über 26 Jahren als Menschenrecht festgeschrieben ist – wird in Österreich nach wie vor nicht geschützt. Deshalb liegt Österreich im internationalen Kinderrechte-Ranking des CRIN (Child Rights International Network) auch auf Platz 71 hinter Ländern wie Bangladesch oder Uganda.
Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung auch nur in Erwägung zieht, die Resolution 2079 des europäischen Rates zur gesetzlichen Verankerung der gleichberechtigten Elternschaft in Form der Doppelresidenz als anzustrebendes Standardmodell in allen Mitgliedsländern umzusetzen. Meinen Sie daher, dass Ihr Spott angebracht ist?
Väter als stereotypes Feindbild – vom untreuen Gewalttäter bis zum Unterhaltspreller – zu diffamieren und sie als Witzfiguren bloß zu stellen, ist einfach und man erntet billigen Applaus.
Das tausendfache Leid, das Kindern, Vätern, Großeltern und auf lange Sicht auch den so genannten »alleinerziehenden« Müttern wissentlich mit einem völlig überholten, kinderfeindlichen, menschenrechtswidrigen, dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden und ideologisch verbrämten Familienrecht angetan wird aufzuzeigen und dagegen anzuschreiben ist hingegen mühevoll und erfordert Mut, sich unter Umständen auch gegen momentan moderne, väterdiffamierende Ideologien zu stellen.
Das aber wäre die Aufgabe und die Verantwortung eines Qualtätsmediums wie dem »profil«!
Und sollten Sie vielleicht selber einen Sohn haben, dann stellen Sie sich doch einmal die Frage, ob Sie es ihrem Kind wünschen, dass es durch jene Hölle gehen muss, wie der Vater in unserem Beispiel. Und ob Sie Ihren Artikel dann so lustig fänden ... Denn solange es keine Rechtssicherheit gibt, kann es jeden treffen.
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand von Väter ohne Rechte
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Susanne Haas vom renommierten Wiener Vaterschaftstestlabor DNA Confidence und der Rechtsanwalt Hermann Schwarz halten einen Vortrag mit anschließender Diskussion im Cafe Griensteidl mit Väter ohne Rechte.
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REGIERUNG VERHINDERT DOPPELRESIDENZ !
Trotz europäischer Vorgaben wird die Bürgerinitiative "Halbe-Halbe heißt auch Doppelresidenz" mit den Stimmen der Regierungsparteien abgewürgt
Allen Initiativen zur Etablierung und Forcierung des Doppelresidenzmodells auf europäischer Ebene (am 2.10.15 verabschiedete der Europarat einstimmig die Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell) und allen Lippenbekenntnissen auch des österreichischen SPÖ - Abgeordneten zum Europarat, Stefan Schennach, zum Trotz, ja selbst wider den Kurs der ÖVP – Landesparteiorganisation Salzburg (diese stellte ja einen Antrag auf Doppelresidenz) wurde die von der Väterplattform initiierte und mit 3206 Stimmen massiv unterstützte parlamentarische Petition „Halbe-Halbe heißt auch Doppelresidenz“ mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien in der Schublade der politischen Bedeutungslosigkeit versenkt.
Damit aber haben sich unsere Machthaber einmal mehr klar deklariert und demaskiert. Um auf europäischer Bühne den Schein zu wahren und keinen Anstoß zu erregen, geben sich SPÖ und ÖVP aufgeschlossen, einsichtig, modern und schwimmen bequem auf der Welle zeitgemäßer Interpretation des Begriffs „Kindeswohl“ mit. Im heimischen „Provinztheater“ allerdings bekommt der Zuseher leider immer noch nicht mehr präsentiert als die ewig gestrigen, längst überholten, dennoch ständig gebetsmühlenartig wiederholten Slogans und Parolen von bereits in die Jahre gekommener militanter Feministinnen (siehe Beitrag in der ORF – Reihe „Kulturmontag“ vom 8.2.16).
Selbst ums politische Überleben kämpfend wagen es die Spitzen der heimischen Regierungsparteien offensichtlich nicht, sich aus dem Würgegriff dieser Verhetzung mutig und entschlossen zu befreien und opfern lieber weiterhin schweigend tausendfach die elementarsten Interessen unserer Kinder auf beide Elternteile nach deren Trennung.
Anstatt alles daran zu setzten, das Wohl unserer Kinder tatsächlich ins Zentrum jeder Entscheidung zu stellen, sehen die Verantwortlichen des Justiz- und des Familienministeriums mit Penetranz und Ignoranz einfach darüber hinweg, wie von den Jugendämtern und den Familiengerichten sämtliche Weichenstellungen vorgenommen werden. Das all zu oft mit Tränen in den Augen zitierte Kindeswohl verkommt geradewegs zum Synonym für Frauenwohl. Dabei übersehen die politisch Verantwortlichen absichtlich, dass zunehmend diejenigen (jungen) Frauen, die dadurch angeblich für jahrelang erlittenes Unrecht seitens der Männer entschädigt werden sollen, solche Regelungen immer öfters aus tiefster Überzeugung selbstbewusst und kompetent in Frage stellen. Mit dem nötigen Weitblick und Verantwortungsbewusstsein ausgestattet lehnen sie es ab, persönliche Frustrationserlebnisse in der Ehe, die doch beide Partner erlebt haben, zum Anlass zu nehmen, sich im Schutz einseitiger gesetzlicher Regelungen an ihren Expartnern auf dem Rücken der Kinder zu rächen.
Österreich, wohin führt nun dein Weg?
Solange es an Mut und politischem Willen fehlt, zuzugeben, dass Väter immer mehr die mit der Kindesbetreuung verbundenen Pflichten wie selbstverständlich übernehmen (man werfe z. B. nur einmal morgens aufmerksam einen Blick auf Kindergärten und Schulen und stelle fest, wie viele Väter hier tatsächlich ihre Kinder begleiten bzw. am Nachmittag auf den Spielplätzen präsent sind), bewegt sich unser Land zusehends in die Isolation eines realitätsfernen und auch von wissenschaftlicher Seite längst unhaltbaren Weges in die Sackgasse verfehlter Familienpolitik.
Österreich, wie lange willst du das deinen Kindern noch zumuten?
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Warum wir den EQUAL PARENTING DAY so dringend brauchen
Der 80. Tag im Jahr ist der letzte, an dem Kinder und Väter nach Trennung oder Scheidung der Eltern Kontakt zu einander haben dürfen, obwohl Väter 445 Tage im Jahr unterhaltspflichtig sind!
Wie selbstverständlich werden wir ständig mit dem Thema (vermeintlicher) Diskriminierungen der Frauen in welchem Bereich auch immer über die Medien aber auch auf anderem Weg konfrontiert. Und das geschieht, ob wir es wollen oder nicht, mit einer solchen Regelmäßigkeit und Penetranz, dass jeder von uns davon erfasst und fast schon vereinnahmt, zur Stellungnahme gezwungen, aber auch infolge der Übersättigung zum Abschalten angehalten wird. Jüngstes Beispiel: Der Weltfrauentag am 8. März 2016.
Wie verhält es sich aber mit der Gleichberechtigung von Vätern nach deren Trennung von den Müttern? Wird auch sie von offizieller Seite gefordert oder gar gefördert?
Von denjenigen, die unermüdlich gleiche Rechte von Frauen und Männern einfordern, wird der Bereich „Ungerechtigkeit im Einkommen zwischen Mann und Frau“ auch mit besonderer Unterstützung von offizieller Seite durch die Einführung des Equal Pay Day geradezu zelebriert.
Es würde sicherlich zu weit führen, an dieser Stelle all diejenigen Punkte anzuführen, die solche Ungerechtigkeiten - was die Privatwirtschaft betrifft - be- oder widerlegen – fest steht allerdings, dass dort, wo der Bund oder die Länder als Dienstgeber fungieren, wohl niemand mehr auch nur im Ansatz Unterschiede in der Besoldung zwischen Mann und Frau wird feststellen können. Keine Regierung in diesem Land würde es wagen geschweige denn überleben, diesbezüglich am Pranger zu stehen. Und dies gilt sinngemäß selbstverständlich für alle Bereich im öffentlichen Dienst!
Wenn es also überall dort, wo der Staat die Verantwortung trägt, keine geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen Mann und Frau geben darf, stellt sich geradezu wie von selbst die Frage, warum eklatante Diskriminierungen der Väter unter der Schirmherrschaft eines höchst fragwürdigen Familienrechts von den staatlichen (wir haben keine private Justiz!) Gerichten und angeschlossenen Behörden (Jugendämter etc.) tagtäglich praktiziert werden dürfen.
Oder noch deutlicher: Warum Väter, auch wenn sie sich in einer intakten Beziehung welcher Art auch immer noch so sehr um ihre Kinder gekümmert haben, im Falle des Scheiterns der Partnerschaft in 9 von 10 Fällen bei der Festlegung der Zeiten, zu denen sie für ihren Nachwuchs da sein dürfen, so eklatant benachteiligt werden.
Das heißt: Väter müssen froh sein, wenn sie ihre Kinder überhaupt an den vom Gesetz festgelegten 80 Tagen im Jahr zu Gesicht bekommen und selbstverständlich aus unendlicher Dankbarkeit dafür (man verzeihe den Sarkasmus) auch noch für alles, was die Kinder in dieser Zeit benötigen, wieder selbst aufkommen, obwohl sie doch schon dazu verurteilt worden sind, unrealistisch hohe Alimente bemessen an den angeblichen Bedürfnissen ihrer Kinder für jeweils ein volles Monat 12 x im Jahr gerichtlich exekutierbar zu bezahlen!!
Im Klartext: Väter sehen nach Trennung oder Scheidung im Idealfall (!) ihre Kinder nur 80 Tage, zahlen aber für 445 Tage im Jahr Unterhalt. Das darf nicht länger hingenommen werden!!
Ist es denn nicht Sache des Staates und der staatlichen Gerichte für Gerechtigkeit und Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz zu sorgen und es nicht zuzulassen, dass mögliche Fehlentwicklungen wohlgemerkt im privaten Bereich legal am Rücken der Kinder und ausschließlich zum Wohle der Frauen vom Staat ausgeglichen werden?
Ist hier nicht sogar das System des Rechtstaates ernsthaft in Gefahr, wenn Kinder und Väter aus den eben genannten Gründen andauernd um den Kontakt zueinander betrogen und Männer wirtschaftlich ruiniert werden?
Genau deswegen ist der Equal Parenting Day notwendig. Es muss mit dieser Markierung des 80. Tages im Jahr, nach dem Scheidungskinder und -väter 285 Tage auf jeglichen Kontakt zu einander verzichten müssen, endlich die diesbezügliche Diskriminierung der Väter gestoppt und ein selbstbewusstes Zeichen gegen die Ungerechtigkeiten gesetzt werden, die diesen mit voller Rückendeckung des Staates Tag für Tag zugefügt werden dürfen.
Equal Parenting Day abgekürzt zu EPD interpretiert zudem die Idee des Equal Pay Day in verblüffend aktueller Weise neu: Es entlarvt einerseits die Ungeheuerlichkeit, mit der Männer ganz legal im Ungeist gleichsam einer Sippenhaftung (auch Staatsbedienstete sind ja diesen Praktiken ausgeliefert!) wirtschaftlich ausgebeutet werden, andererseits aber auch den Zynismus, mit dem militante Feministinnen voller Hass auf das andere Geschlecht predigen, dass nicht geleistete Unterhaltszahlungen für die Kinderarmut in diesem Land verantwortlich seien.
Wir fordern daher ein sofortiges Ende dieser gegen die Menschenrechte und -würde verstoßenden Vorgangsweise und die Einführung der Doppelresidenz nach der Idee des Europarates!!
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Weil geteilte Elternschaft im besten Interesse des Kindes ist ...
„Because equal time-sharing by both parents is in the best interest of the child*.“ – „Weil die gleichteilige Betreuung durch beide Eltern im besten Interesse des Kindes ist.“ So simpel lautet die Begründung, mit der der Staat Florida im Jänner ein Gesetz verabschiedete, wonach Eltern auch nach einer Trennung ihre Kinder gleichberechtigt, gleichteilig und im gemeinsamen Einvernehmen betreuen sollen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass sich beide Eltern, ausgehend von der Doppelresidenz, vor Gericht auf ein Betreuungsmodell einigen. Eine Änderung bedarf der Zustimmung des Gerichtes und darf nicht einseitig gegen den Willen eines Elternteiles vorgenommen werden.
Im Februar wurde die geteilte Elternschaft – auf englisch »shared custody« – im US-Bundesstaat Missouri per Gesetz zum Standardmodell erklärt und im März folgte Iowa. Auch hier ist die Begründung durchaus interessant: »Parents going through divorce proceedings would be granted equal time with their child unless a judge finds it's not in the child's best interest.« Beiden Eltern ist bereits während des Scheidungsprozesses gleich viel Zeit mit den Kindern zu gewähren, außer ein Richter befindet, dass das NICHT im besten Interesse der Kinder ist.
Jedes Kind kennt den Grundsatz, der in der gesamten westlichen Welt, in allen Bereichen der Judikatur die selbstverständliche Basis jeder Rechtsprechung ist: »Im Zweifel für den Angeklagten«.
Nur im Familienrecht gilt dieser Grundsatz nicht. Hier gilt, wer sich zuerst die Kinder schnappt, sitzt am längeren Ast. Der andere Elternteil muss erst beweisen, dass er fähig und in der Lage ist, seine eigenen Kinder zu betreuen. Das kann oft Jahre dauern, während im Hintergrund die Entfremdung voran schreitet. Völlig verdrehte Welt ...
Der Staat Iowa hat nun Schluss gemacht mit dieser Pervertierung unseres Rechtsempfindes. Kinder brauchen beide Eltern. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Und der Staat Iowa sorgt dafür, dass dieses Recht der Kinder nun auch durch gesetzt wird.
Luxemburg arbeitet auch gerade an einer Familienrechtsreform, die die Doppelresidenz als Standardmodell vorsieht; noch 2016 soll der neue Gesetzesentwurf stehen.
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Männer und Geschlechterpolitik - wie passt das zusammen?
Im Geschlechterverhältnis hat sich in den westlichen Gesellschaften während der vergangenen Jahrzehnte viel verändert. Vieles ist dennoch gleich geblieben. Dazu zählen der Mangel an Empathie für und der Respekt vor Männern.
Braucht es daher eine eigenständige Männerrechtsbewegung und wie kann sie gestaltet werden?
Derart grundsätzliche Fragen könnten die politische Reaktion auf eine sozialwissenschaftliche Studie zur Geschlechtergerechtigkeit sein, die der Club of Vienna, die Denkfabrik der Stadt Wien, im Jahr 2015 veröffentlichte.
Verfasst wurde sie - unter Leitung der als Wirtschaftscoach tätigen Psychotherapeutin und bekannten Sachbuchautorin Christine Bauer-Jelinek - neben Anderen von Johannes Meiners.
Der Münchner Politologe und Geschlechterforscher stellt die Forschungsergebnisse im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung mit Väter ohne Rechte vor.
Im Mittelpunkt steht der Maskulismus: seine Themen, Ziele und Repräsentanten; dabei geht Meiners auch auf Geschichte und Strömungen - Zahlen, Daten und Fakten - rund um die Männerrechtsbewegung ein.
Welche Rolle könnte die (deutschsprachige) Männerrechtsbewegung in künftigen Diskursen wie im öffentlichen Raum einnehmen?
Die Veranstaltung findet statt am:
Mi., 27.04., ab 18:30 Uhr
Cafè Griensteidl, im Karl Kraus Saal (seperater Eingang)
Michaelerplatz 2, 1010 Wien
Nach dem Vortrag sind eine Fragerunde und eine fundierte Diskussion geplant. Dabei soll es nicht zuletzt um die politische Dimension einer möglichen Entwicklung der Männerrechtsbewegung gehen.
Organisiert wird sie von Väter ohne Rechte. Die Väterorganisation möchte, dass Kinder auch im Trennungsfall in gutem Kontakt mit beiden Elternteilen aufwachsen.
Die Teilnahme ist kostenlos!
Anmeldungen per Mail an: office@vaeter-ohne-rechte.at
Inhaltliches: Johannes Meiners, johannes.meiners@gmx.net, (+49) 0176 / 629 76 869.
Kurz- und Langfassung der Studie zur Geschlechtergerechtgkeit
Wir wünschen einen tollen, engagierten Abend!
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Die NEOS bringen am 27.01.2016 folgenden Antrag auf Doppelresidenz ein:
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
betreffend die gesetzliche Verankerung des Doppelresidenzmodells
Die derzeitige Rechtslage im ABGB (§§ 177 Abs 4, 179 Abs 2 ) normiert die Pflicht nicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Eltern, einen Haushalt zu bestimmen, in dem das Kind hauptsächlich betreut wird. Aus diesen Bestimmungen erfolgt die Pflicht des einen Elternteils Unterhalt in Geld zu leisten, während der Elternteil, bei dem der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes gemäß den Bestimmungen festgelegt wurde, Naturalunterhalt leistet.
In der juristischen Literatur wird zwar auch davon ausgegangen, dass eine annähernd gleichteilige Ausübung der Betreuung (nach Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft) vom Gesetz nicht kategorisch ausgeschlossen sei, es handelt sich hierbei aber um auszuverhandelnde Ausnahmefälle.
Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 wurde die Obsorge beider Eltern im Fall der Scheidung bzw. der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ermöglicht. Der Gesetzgeber wollte aber ausdrücklich festlegen, wo sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. Auch im Kindschafts- und Namenrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde am „Heim erster Ordnung“ festgehalten. Es kam lediglich zu einer begrifflichen Anpassung. Das Gesetz verwendet nun neben dem „hauptsächlichen Aufenthalt“ auch die „hauptsächliche Betreuung“ des Kindes. Während der Diskussionen zum KindNamRÄG 2013 zeigte sich, dass eine Regelung der Doppelresidenz nicht an der juristischen Umsetzung oder den Anwendungsfällen scheiterte, sondern an der politischen Einigung der Regierungspartner.
De facto gibt es aber immer mehr Fälle in denen Eltern nach einer Trennung gleichermaßen die Betreuung und Verantwortung übernehmen wollen. Dies ist eine äußerst positive Entwicklung in Hinblick auf das Kindeswohl und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und sollte durch die Politik unterstützt werden. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen stehen dieser Entwicklung nach wie vor entgegen und führen zu „geheimen Vereinbarungen“ an den Gerichten vorbei, die dadurch erst recht nicht auf die Eignung für das Kindeswohl überprüft werden können.
Es soll daher im Interesse der Familien einerseits die bestehende Pflicht zur Bestimmung eines hauptsächlichen Aufenthalts entfallen und die Möglichkeit Geld-Unterhalt zu fordern für diese Fälle abgeschafft werden. Gleichzeitig soll ein Verfahren geschaffen werden, durch das nach pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung und einer strengen Prüfung des Kindeswohls eine gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile in getrennten Haushalten ermöglicht wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die bestehende Pflicht zur Bestimmung des hauptsächlichen Aufenthaltsortes des Kindes und die daran geknüpfte Verpflichtung eines Elternteils zur Zahlung von Geld-Unterhalt entfällt. Gleichzeitig sollen entsprechende Bestimmungen geschaffen werden, um mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung und einer strengen Prüfung des Kindeswohls durch ein Gerichtsverfahren die gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile in getrennten Haushalten zu ermöglichen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01513/fnameorig_499818.html
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Autor Markus Jacobs unterstützt mit diesem Buch Väter ohne Rechte und andere Väterorganisationen!
Hände hoch! Unterhalt" basiert auf wahren Begebenheiten. Autor Markus Jacobs lässt uns hautnah seinen 14 Jahre andauernden - eines Sisyphus würdigen - Kampf um seine Kinder und um ein wenig Gerechtigkeit miterleben. Es ist sein sehr persönlicher Erfahrungsbericht über Trennung und Scheidung, sowie über Manipulation und Instrumentalisierung seiner Kinder. Aber auch eine erschütternde Bestandsaufnahme des Rechtssystems und eine harsche Kritik an der gängigen Praxis, mit der Anwälte das Objekt „Mann" im Streitfall mit der Ehefrau bewerten. Das Buch ist zugleich eine Abrechnung mit Jugendämtern und Familiengerichten. So deckt der Autor auf, weshalb Männer vor Gericht kaum Chancen auf Gleichberechtigung haben. „Hände hoch! Unterhalt" zeigt außerdem auf, dass eine Scheidungsindustrie eine sprudelnde Einnahmequelle geschaffen hat, die ein boomendes Geschäft in Milliardenhöhe garantiert. Die Rechnung geht voll auf: wenn eine Familie auseinanderbricht, freuen sich in der Regel gleich zwei Anwälte. Auch Gerichte kassieren gut und gerne. Der Autor weist ebenfalls darauf hin, welche dubiose Rolle Vater Staat beim Scheitern einer Ehe spielt und wie er sich, in schöner Scheinheiligkeit, sogar daran bereichert. So wird deutlich gemacht, aus welchem Grunde der Gesetzgeber das Recht der Kinder im Unterhalt tatsächlich stärkte und welche finanziellen Vorteile er sich durch einen simplen „Taschenspielertrick" verschaffte. Schließlich belegt „Hände hoch! Unterhalt!", welche bescheidenen Zukunftsperspektiven geschiedene Väter haben und was uns Rabenväter jährlich kosten. Detailliert verdeutlicht der Autor, wie familienfeindlich unser Gesellschaftssystem ist. Im Trennungsstreit verliert immer die Familie. Gewinner sind andere. Am Ende fragt Autor Markus Jacobs nach Auswegen aus dem Dilemma.
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