Kategorie: Allgemein

Stellungnahme zu Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Stellungnahme bezieht sich im wesentlichen auf die geänderten Paragraphen 205a und 218.

Nachdem weder dem Gesetzesvorschlag selbst, noch den beigefügten Erläuterungen zu entnehmen ist, daß §205a nicht für Ehe oder (eingetragene) Partnerschaft gilt, ist zur Vollständigkeit des Gesetzesvorschlages zu klären, wie in einer Ehe oder (eingetragenen) Partnerschaft  ein fehlendes Einverständnis zu einer sexuellen Handlung bewiesen werden soll. Die Ehe und (eingetragene) Partnerschaft ist ja genau bereits das Einverständnis zu sexuellen Handlungen.

Weiters fehlt jede Definition von sexueller Sphäre, womit es dem Anzeiger, der Anzeigerin nach Paragraph 218 überlassen bleibt seine/ihre Sexuelle Spähre zu definieren.

In beiden Fällen führen die fehlenden Definitionen zu der Situation, daß der/die TäterIn als angebliches „Opfer“ geschützt werden und die eigentlichen Opfer (der mißbräuchlichen Anwendung durch unbewiesene Behauptung wegen Rache oder sonstigen Intentionen) strafverurteilt. In dem Gesetzesvorschlag fehlt die Bestrafung der mißbräuchlichen Behauptung/Verwendung der Par. 205a und 218, damit die wirklichen Opfer geschützt und die Gesetzesmißbrauchstäter zur Rechenschaft gezogen werden. Dies soll der Gesetzesmißbrauchsprävention dienen.

Es darf nicht sein, daß Menschen den Kontakt zu anderen Menschen zu meiden beginnen, weil eine §218 Behauptung aufgestellt werden könnte. Damit käme unser gesellschaftliches Leben vollständig zum Erliegen, geschweige denn, daß die Zeugungs- und Geburtenrate von Kindern gegen Null konvergieren würde.

Dieser Gesetzesvorschlag wird von uns abgelehnt!

Mit freundlichen Grüßen, der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte

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Trennungsschmerz sichtbar machen – Schmerzbarometer

Eine Scheidung/Trennung führt zu großen Umstellungen für die Eltern, vor allem aber für die gemeinsamen Kinder.

Schmerzbarometer
In Österreich gibt es leider kein automatisches Recht der Kinder, nach einer Trennung weiterhin bei beiden Elternteilen zu möglichst gleichen Teilen leben zu dürfen. Es muss ein hauptbetreuender Elternteil festgelegt werden, selbst bei geteiltem Sorgerecht. Als Basis für die Kinderbetreuung dient lediglich ein Kontaktrecht für den nicht hauptbetreuenden Elternteil im Ausmaß von 2 Tagen alle 14 Tage. Alles andere muss zwischen den nicht selten zerstrittenen Eltern vereinbart werden. Dadurch kommt es regelmäßig zu  jahrelangen Streitigkeiten um die Aufteilung der Betreuungszeiten. Und viel zu oft geschieht das Undenkbare: ein Elternteil – zumeist der Vater – wird mit allen Mitteln von den Kindern ferngehalten. Über Wochen, Monate und Jahre. Bis das Kind den entfremdeten Elternteil nicht mehr kennt. Und man ist vollkommen machtlos.

Diese Initiative macht den Trennungsschmerz sichtbar untermauert durch eine Fülle an Statistiken.

http://schmerzbarometer.at/

Das Schmerzbarometer erfüllt drei Aufgaben:

1.: Erfassung der wichtigsten Faktoren in Bezug auf erschwertes oder verhindertes Umgangsrecht. Über ein Kontaktformular kann jeder Elternteil, der in seinem Besuchsrecht behindert wurde oder wird, anonym die entsprechenden Angaben machen.  Die Umfrage ist so gestaltet, dass man für jede Art der Kontaktverhinderung Angaben machen kann, aktuell oder retrospektiv.

2.: Darstellung der Daten in plakativer Form: In Grafiken und Landkartendarstellungen wird die Dauer der Kontaktverhinderung und auch die Stärke des Trennungsschmerzes dargestellt. Durch kombinierte Analysen lässt sich auch ableiten, wie lange und umfangreich die eingebundenen Stellen benötigen, um das Besuchsrecht wieder herzustellen bzw.  wie häufig dies nicht geschieht. Alles erfolgt in kumulativer Form, sodass es keine Möglichkeit auf Rückschlüsse zu den einzelnen Teilnehmern gibt.

3.: Die Ergebnisse dienen zur Argumentation gegenüber Politik und Bevölkerung und sollen das dramatische Ausmaß der Entfremdung und Blockade von Kindern zu ihren Vätern darstellen. Die Umfrage ist zwar geschlechtsneutral, aber bereits kurz nach Eröffnung der Seite war eindeutig zu sehen, dass ca. 95% der Betroffenen Väter sind.

Je größer die Teilnehmerzahl wird, desto aussagekräftiger können die kombinierten Analysen gegenüber der Politik und auch der Bevölkerung eingesetzt werden. Jede einzelne Teilnahme ist äußerst wertvoll!

Sowohl die Teilnahme als auch die Nutzung der Statistiken des Schmerzbarometers sind kostenlos und stehen öffentlich zur Verfügung. Die einzelnen Datensätze der Teilnehmer sind nur für jeden einzelnen Teilnehmer verschlüsselt einsehbar und jederzeit nur für den registrierten Teilnehmer selbst veränderbar. Die E-Mail-Adressen zur Registrierung werden für keinen anderen Zweck als zur Registrierung verwendet.

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Kostenloses Quartier für Väter mit langer Anreise

Eine Gruppe engagierter Väter hat eine Initiative ins Leben gerufen, die Besuchsväter mit langer Anreise zu den gemeinsamen Kindern mit kostenlosen Quartieren unterstützt. Die Initiative wird von dutzenden Personen in Deutschland, Österreich, Schweiz und Belgien unterstützt, die gemeinsam diese Idee tragen.

Logo Quartier für Väter mit langer Anreise

Intention:
"Es kommt viel zu oft vor, dass ein Trennungskind und ein Elternteil hunderte Kilometer voneinander entfernt leben. Damit fehlt dem Kind eine wesentliche Bezugsperson in der persönlichen Entwicklung – meist der Vater.

Und oft fällt es ihnen schwer, die kompletten Besuchskosten von Anreise bis zu Übernachtung und Entertainmentprogramm zu finanzieren. Diese Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, zumindest eine kleine Hilfestellung für einige dieser Besuchseltern zu sein und vermittelt KOSTENLOSE Quartiere bei Personen, die sich – teilweise auch aufgrund eigener Erfahrungen – bereit erklären, Trennungskindern zu helfen, den Kontakt zu BEIDEN ELTERN aufrecht zu erhalten."

Infos in der Facebookgruppe   Quartier für Väter mit langer Anreise

Hier eine Karte mit den bisher zu Verfügung stehenden Quartieren.

Quartiersuchende und auch interessierte Quartiergeber können Kontakt aufnehmen.

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VoR zum Entschließungsantrag betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile

Stellungnahme des Vorstands des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum Entschließungsantrag 986/A (E) vom 18.3.2015 (XXV.GP) der FPÖ:

Der Vorstand unterstützt den Entschließungsantrag vollinhaltlich. Die Erfahrungen des Vereins mit Betroffenen zeigen eine deutliche Missachtung des Rechts des Kindes auf beide Elternteile mit einer nach wie vor extremen Schieflage zu Ungunsten der österreichischen Väter und deren Kinder. Nach wie vor werden 93% der strittigen Obsorgeverfahren mit deutlicher Bevorzugung der Mütter abgeschlossen. Vielfach werden bei den Beschlussfassungen der Familiengerichte verfassungsmäßige Grundrechte des Kindes und das Recht auf Familie außer Acht gelassen und hiermit auch der Grundstein für die Entwicklung von Entfremdung zwischen Vater und Kind gelegt. Die sogenannte „Familienrechtsreform“ von 2012 (wirksam ab 1.2.2013) hat nach unseren Erfahrungen nicht die gewünschte Wirkung im Sinne unsere Kinder erzielt, was angesichts der Tatsache, dass de facto auch eindeutige Verschlechterungen darin enthalten sind (z.B. alleinige Bestimmung des Aufenthaltsorts durch die Mutter) nicht verwundert. Im internationalen Vergleich hinkt Österreich noch immer weit hinten nach und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sich nach wie vor extrem schwierig. Auch die Verkürzung der Verfahren zum Schutz vor PAS sowie die Durchsetzung gültiger Beschlüsse scheint in weiter Entfernung zu sein.

Die politische Verantwortung dafür tragen die Regierungsparteien, die es über viele Jahrzehnte nicht geschafft haben, ein modernes und wissenschaftlichen sowie internationalen Standards angepasstes Familienrecht zu beschließen.

Wir finden es schade, dass bereits mehrere parlamentarische Anträge zur Verbesserung der familienrechtlichen Situation von den politisch Verantwortlichen abgelehnt wurden. Es stimmt auch nachdenklich, dass es keine Eigeninitiative der Regierungsparteien zur Beendigung der verfassungswidrigen Situation gibt, sondern offenbar das Familienrecht für ideologische Machtspiele am Rücken unserer Kinder missbraucht wird.

Es bleibt daher gar nichts anderes übrig, als den vorliegenden Entschließungsantrag zu unterstützen und die Regierungsparteien aufzufordern, endlich das österreichische Familienrecht nach internationalen Grundsätzen im Sinne unserer Kinder zu so gestalten, dass nicht bei Scheidung / Trennung das Kind de facto automatisch auf einen Elternteil verzichten muss.

Der Vorstand                                                                                   24.3.2015

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00986/imfname_390526.pdf

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Offener Brief an Dr. Walter Engelberger (BG Linz)

OFFENER BRIEF

an Dr. Walter Engelberger

Vorsteher des Bezirksgerichts Linz

Sehr geehrter Herr Dr. Engelberger!

Der Verein „Väter ohne Rechte“ als Teil der österreichischen Väterplattform nimmt zu Ihrer Aussage

„Das Gesetz behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht“ (Quelle: ORF Oberösterreich, 16.2.2015)

im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Gleichbehandlung von Väter im Familienrecht wie folgt Stellung:

Um Ihrer Vorstellungskraft auf die Beine zu helfen, erinnern wir daran, dass nach wie vor über 95% der Obsorge-Entscheidungen zugunsten der Mütter ausgehen. Das würde im Umkehrschluss bedeutet, dass nur 5% der Väter in Österreich in der Lage wären für ihr Kind in geeigneter Weise sorgen zu können.

Es ist wohl bekannt, dass zwar das Gesetz grundsätzlich Vater und Mutter als gleichberechtigte Elternteile sieht, aber die österreichischen Familiengerichte sich nicht an die vorgegebenen Richtlinien halten. Im Gegenteil, es wird nach unseren Erfahrungen vielfach nach Ausschlussgründen für die gemeinsame Obsorge als Regelfall gesucht. Selbst bei Erhaltung der gemeinsamen Obsorge nach Trennung oder Scheidung wird dem Vater bei Boykott dieser Regelung keine Möglichkeit gegeben, die gemeinsame Obsorge auch faktisch zu leben. Dasselbe gilt natürlich für das sogenannte „Kontaktrecht“, das vielfach nicht einmal das Papier auf dem es geschrieben steht, wert ist. Die Umsetzung von Beschlüssen bleibt, sofern diese gegen Mütter durchzusetzen sind, noch immer kläglich auf der Strecke!

Sie haben durch Ihre Aussage ca. 180.000 österreichische Väter, die nachweislich den Kontakt zum eigenen Kind durch die Untätigkeit der Gerichte verlieren, obwohl sie alle rechtlichen Möglichkeiten nützen, öffentlich desavouiert. Wie Sie wahrscheinlich genau wissen, führt die Ungleichbehandlung der Väter in ca. 40% nach 2 Jahren nach der Trennung zum totalen Kontaktverlust zwischen Vater und Kind. Ursache dafür ist die massive Untätigkeit der Gerichte und die überlangen Verfahren über viele Monate und Jahre mit der raschen Entstehung von Entfremdung (PAS). Anzumerken ist, dass viele Pflegschaftsrichter das Phänomen von PAS nicht einmal ansatzweise kennen und daher überhaupt nicht dementsprechend agieren können – hier besteht viel Schulungsbedarf!

Ihre Aussage ist daher zurückzuweisen, weil sie weder den Tatsachen, noch dem modernen internationalen und wissenschaftlich gesicherten Grundsatz des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile entspricht. Das Kindeswohl ist daran zu messen, dass es nach Trennung der Eltern keinen der beiden Elternteile verliert.

Alles andere ist Polemik wider besseres Wissen. Als Vertreter der Justiz sollten Sie sich der Wahrheit verpflichtet fühlen und die Realität zu diesem wichtigen Thema erkennen können. Sie haben offensichtlich Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Tatsachen, denn selbst nicht betroffene Staatsbürger wissen sehr genau, dass Kinder und Väter in Österreich de facto keine Rechtssicherheit im Familienrecht haben.

Es ist bedauerlich, dass Vertreter der Justiz, als Schutzmacht von Kindern und Jugendlichen, damit vielfach auch mitverantwortlich für die Zerstörung der vitalen Vater-Kind-Beziehung sind. Es ist daher aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ höchste Zeit, dass die von Ihnen geleugnete Ungleichbehandlung österreichischer Väter aufgehoben wird und das Recht des Kindes auf beide Elternteile ohne Wenn und Aber als oberste Maxime installiert wird. Davon sind wir aber leider noch meilenweit entfernt.

Aus Sicht des Vereins bleibt zu hoffen, dass Richter wie Sie endlich aufwachen und sich der Realität stellen, anstatt das Gesetz wiederzugeben, in Kenntnis dessen, dass es überwiegend negiert wird.

Der Vorstand Väter ohne Rechte fordert Sie aufgrund ihrer Aussage auf, diese den Tatsachen entsprechend öffentlich richtig zu stellen.

 

Der Vorstand

Verein „Väter ohne Rechte“                                            Reidling, 3.3.2015

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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Väter

Der Verein „Väter ohne Rechte“ begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in welcher die deutsche Justiz im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Umgangsrechts (Besuchsrecht) als zu lasch gerügt wird. Die Gesetzeslage sei lückenhaft, die Verfahren seien zu lange und die Gerichte verhängen zu niedrige Strafgelder bei Verstößen betreffend Besuchsregelungen. Außerdem fehle ein Rechtsmittel, sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht zu wehren.

Es erscheint aus Sicht des Vereins dringend notwendig, auch in Österreich endlich wirksame Maßnahmen gegen den hier üblicherweise völlig konsequenzlosen Boykott des Besuchsrechts durchzusetzen. Auch die hier vielfach über Jahre hinausgezögerten Verfahren stellen ein schwerwiegendes Problem dar. Wirksame Rechtsmittel dagegen sind in Österreich nicht einmal im Ansatz vorhanden, was in vielen Fällen dazu führt, dass die Vater-Kind-Entfremdung zu einem unüberbrückbares Hindernis für eine vitale Beziehung zwischen Vater und Kind wird.

Der Verein fordert daher die sofortige Behebung dieser in der EGMR-Entscheidung beschriebenen Mängel auch in Österreich.

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684

 

Der Vorstand am 26.1.2015

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Stellungnahme zum FMedRÄG2015

1. Dezember 2014. Der Verein Väter ohne Rechte nimmt zum geplanten Fortpflanzungsmedizin-Rechtsänderungsgesetz 2015 (FMedRÄG2015) Stellung:

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/?attachment_id=4395

Oder auf der Parlaments-Homepage unter:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02388/index.shtml

Das gesamte Begutachtungsverfahren können Sie hier verfolgen: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00077/index.shtml

 

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Mit Geschlossenheit ist vieles möglich – eine Erfolgsgeschichte

teamgeist-durch-einigkeit_neuZu Weihnachten 2013 hat Nivea unter der Schirmherrschaft des Weltkonzerns Beiersdorfer AG mit Sitz in Hamburg folgendes Video veröffentlicht:
Video Nivea Weihnachten 2013 
Es folgte eine gerechtfertigte Aufregung, warum ein Onkel in dem Spot zu sehen war, aber kein Vater als wesentlicher Bestandteil einer Familie. Aktuell läuft dieses Video:

Nivea Weihnachten 2014

Wie kam es zum Meinungsumschwung - eine Erfolgsgeschichte

Dem Weihnachtsfilm 2013 folgte eine Online-Petition die hunderte Personen unterzeichnet haben und eine Beschwerde beim Werberat und der Antidiskriminierungsstelle (in mehreren Ländern). Ebenso wurde das Video von einer messbaren Menge von Frauen, Männern, Müttern, Vätern und Großeltern auf YouTube kritisch kommentiert, Eine Lawine war losgetreten! Es folgten zahlreiche Kommentare und Mails an die Geschäftsleitung und Marketingabteilung auf allen Ebenen - selbst Boykottaufrufe wurden laut.

GESCHLOSSENHEIT FÜHRTE ZUM ERFOLG

Zahlreiche Väterorganisationen schlossen sich zusammen und traten mit einer Stimme auf. Es wurden Stellungnahmen von

AGENS e.V.
Trennungsväter-Initiative
MANNdat e.V.
Verein Papa gibt Gas
Väter ohne Rechte
Verein Kindergefühle
Vaterverbot Schweiz
Detroit Parent Network USA
Gleichmass e.V.
Väter ohne Grenzen
INEV - Im Namen elterlicher Verantwortung
Eltern für Kinder im Revier
Sternenkinder
Team PAGO
VAfk Mainz e.V.
vaterlos.eu
Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V
Humanes Recht
und vielen mehr.

abgegeben. Weiters wollten manche Vereine unabhängig auftreten:

Vaterverbot Österreich
Kurt Essmann - freier Journalist
und zahlreiche Zivilpersonen und mehrere andere Organisationen

Der Druck war so groß, da alle diese und andere Organisationen für eine Hundertschaft und manchmal Tausendschaft von betroffenen Vätern oder Großeltern sprachen, dass der CEO der Beiersdorf AG, Herr Tanger und sein umsichtiges Marketing, sich zu einem persönlichen Treffen mit mehreren Vertretern bereit erklärt hat.

Im Februar 2014 fanden sich dann mehrere Vertreter in der Zentrale in Hamburg ein und wurden verständnisvoll vom CEO empfangen, es folgte ein reger Gedankenaustausch - seit dem gibt es regelmäßige Kontakte zu den Vertretern. Bereits im Vatertagsspot zeigte sich eine erste Wandlung. Nun auch bei dem Weihnachtsspot 2014 zeigte sich die fruchtbare Wirkung dieser Zusammenarbeit und weiterhin besteht ein damals geschaffenes Bewusstsein bis in die Chefetage der Beiersdorf AG.

Man muss betonen, dass die Geschäftsleitung dieses Global Players mit dutzenden Marken im Vertrieb sich vorbildlich verhalten hat, sich konstruktiv persönlich der Kritik stellte und entsprechende Maßnahmen setzte - eine Vorbildstellung für andere Unternehmen!!!!!!

Für die Zukunft wünschen wir uns, dass auch andere Unternehmen diesem Beispiel folgen - deren gibt es genug!

Die Rolle und Durchschlagskraft der Männer und Väter hat sich enorm gewandelt - wir sind auch gesellschaftspolitisch nicht mehr zu übersehen und überhören.

Dies ist ein erfolgreiches Beispiel wie es funktionieren kann, welche Möglichkeiten bestehen wenn geschlossen aufgetreten wird!

Wir bauen weiterhin auf die grundsätzliche Einigkeit aller Organisationen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz!

GEMEINSAM KÖNNEN WIR VIEL ERREICHEN!

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Dank eines betreuten Mitgliedes

Heute erreichte uns folgende erfreuliche E-Mail:

Hallo. Ich melde mich bei Ihnen um zu berichten das es auch einmal gute Nachrichten geben kann. Ich habe nach langer Zeit (ca. 1 Jahr) es geschafft das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen. Ich war auch bei euch und habe mich beraten lassen. Das hat mir wirklich sehr geholfen. Wenn sie irgendwelche Fragen an mich haben gebe ich gerne noch Antworten.Danke noch einmal.

MfG E. W.

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Anfrage betreffend Tag der Kinderrechte (Fall E.)

20.11.2014 der Tag der Kinderrechte; 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) eine Errungenschaft, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_03154/index.shtml
Die Grundsätze der UN-KRK beschreiben den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Beteiligung, das Verbot der Diskriminierung, sowie Lebens- und Existenzsicherung. Der österreichische Nationalrat hat 2011 6 von 54 Kinderrechte
als Bundesverfassungsgesetz erlassen. Zwei davon sind das Kindeswohl und das Recht auf beide Eltern.
Im Zusammenhang mit der UN-KRK ist auch das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 25. Oktober 1980, welches das Ziel hat, Kinder von schädlichen Folgen einer Entziehung oder
des Zurückhaltens über internationale Grenzen hinweg zu beschützen, zu sehen.
In beiden Übereinkommen, bei denen Österreich, Griechenland und Zypern Vertragsstaaten sind, ist der Kern das Wohl des Kindes und das Recht auf beide Elternteile. Dieses Recht des Kindes ist auch in der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, die durch den Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich wurde, im Artikel 24, insbesondere im Abs. 3 „Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn,
dies steht seinem Wohl entgegen.“, verankert.
Um diese Rechte des Kindes durchsetzen zu können, bedarf es die Unterstützung der zuständigen Behörden der Staaten, insbesondere dann, wenn diese Vertragspartner der oben genannten Übereinkommen und Mitglieder der EU sind.
Im Fall des minderjährigen Sohnes von Herrn Eipeldauer, der medial schon für Aufsehen gesorgt hat, sind die zuständigen Behörden, insbesondere die griechischen und zypriotischen, dem Anschein nach der Verpflichtung im Sinne des
Kindeswohl, so wie es die vertraglichen Verpflichtungen vorsehen, nicht entsprechend nachgekommen.

Die Eltern des Minderjährigen leben in Scheidung. Der rechtmäßige Aufenthalt des minderjährigen Sohnes war in Österreich.
Der Minderjährige und sein Vater, die auf den Philippinen auf Urlaub waren, wurden am Flughafen von philippinischen Beamten angehalten. Das Kind wurde dem Vater entzogen und an die griechischen Behörden ausgeliefert. Aus dem Mailverkehr mit der Vizekonsulin Zobel wurde ersichtlich, dass diese Order - durch Intervention aus Griechenland und Zypern – vom BMeiA kam, ohne dass es einen internationalen Haftbefehl gegeben hatte. Selbst der griechische Geheimdienst war zum Nachteil des österreichischen Vaters involviert.
Die Mutter des Minderjährigen ist griechische Staatsbürgerin und die Nichte der zypriotischen Außenministerin, welche schwer gegen den österreichischen Staatsbürger interveniert hatte (siehe parlamentarische Anfragen 15537/J, 15519/J,
15515/J, XXIV. GP) Das Strafverfahren wegen „Kindesentführung“ wurde von einem österreichischen Gericht eingestellt, jedoch nach dieser Einstellung wurde der Vater von einem unzuständigen griechischen Gericht, unter Missachtung aller Rechte eines Beschuldigten, zu 18 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Ihm wurde während des Verfahrens kein Dolmetscher gestellt und gleichzeitig wurde ihm ein Redeverbot auferlegt. Gesetze, internationales Recht sowie auch internationale Verträge wurden bei diesem Verfahren, bewusst wegen politischer Einflussnahme, nicht eingehalten.
Vor diesem unrühmlichen Verfahren in Griechenland gab es schon eine Sorgerechtsvereinbarung am BG Mödling, welche den regelmäßigen Kontakt beider Elternteile im Sinne des Kindeswohles und dem Recht des Kindes auf beide
Elternteile gewährleisten sollte. Um all diese Internationalen Übereinkommen, Konventionen und Verträge im
Verfahren in Griechenland unter den Tisch zu kehren, gab es Interventionen der zypriotischen Außenministerin beim ehemaligen Bundesminister Spindelegger.
Weiters wurde der Vater, ein österreichischer Staatsbürger, vom griechischen Geheimdienst in und außerhalb Österreichs überwacht. Herr Eipeldauer stellte aufgrund der Sorgerechtsvereinbarung am 27.10.2014 einen Antrag an das BMEIA auf Durchführung des Rechts zum persönlichen Umgang nach Artikel 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) iVm Verordnung EG Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa).
Auch eine internationale Mediation über das BMEIA mit der Kindesmutter wurde vom Vater erbeten.
Das Antwortschreiben stellte im Grunde klar, dass das BMEIA nichts auf politischer oder sonstiger Ebene tun, um das Recht des Minderjährigen auf den Vater zu gewährleisten und teilte weiters mit, dass das BMJ zuständig sein.

Vor dem Hintergrund, dass jedes Kind ein Recht auf beide Elternteile hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende Anfrage:
1. Haben Sie mit ihrem griechischen Amtskollegen betreffend den tragischen Fall „Eipeldauer“, schon Kontakt aufgenommen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wie war das Ergebnis?
4. Haben Sie Ihren griechischen Amtskollegen von der Einstellung des Verfahrens wegen „Kindesentführung“ unterrichtet?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, gab es zwischenzeitig bereits eine Stellungnahme von griechischer Seite?
7. Was werden Sie unternehmen, dass die Sorgerechtsvereinbarung gemeinsam mit den griechischen Behörden umgesetzt wird?
8. Wie beurteilen Sie - vor dem Hintergrund der internationalen und insbesondere der europäischen Vereinbarungen und Verträge (UN-KRK, HKÜ, ect. ) sowie der Verordnung EG Nr2201/2003 als auch der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - das Verfahren und das Urteil in Griechenland gegen den Vater des Minderjährigen?

9. Was werden sie unternehmen, um die dem Vater des Minderjährigen zustehenden Rechte nach der Verordnung EG Nr2201/2003 (Brüssel IIa) und dem HKÜ in Griechenland durchzusetzen?
10. Was werden Sie tun, dass es eine Mediation, welche nur dem Kindeswohl dienen kann, gibt?
11. Was gedenken Sie auf europäischer Ebene zu unternehmen, damit solche Fälle nicht jedes Mal zum Nachteil des Kindes ausgehen?

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