Kategorie: Allgemein

Ist Gewalt männlich?

Martin Stiglmayr beschäftigt sich mit der Frage, ob Gewalt männlich ist und warum der Feminismus die Unwahrheit sagen muß. Es ist dies eine kritische Analyse der Gewaltprävalenzstudie 2011 des BMWFJ.

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Neuerlicher Freispruch durch Mag. Michaela Krankl!

Neuerlicher FREISPRUCH, auch im zweiten Rechtsgang!
 
Nach jahrelangen Verhandlungen für den Kampf um seine Tochter und die Aktivitäten für Kinderrechte wurde der Vater Kurt Essmann auch beim neuaufgerollten Prozess am 2. Verhandlungstag, den 21.11.2013 durch die Richterin Dr.Gerda Krausam zur Gänze freigesprochen. Vertreten wurde Kurt Essmann wie üblich durch Frau Mag. Michaela Krankl.
Wie schon der Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte, Kurt Essmann hatte zu keinem Zeitpunkt nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen, noch hat er objektive Drohhandlungen gesetzt!

Wir gratulieren unserer Anwältin der Kinderrechte, Mag. Michaela Krankl.

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Stellungnahme zum Urteil des LG St. Pölten

Stellungnahme des Vereins zum Urteil des LG St. Pölten (Vorsitzender HR Dr. Christian Schramm, Mag. M. Fischer und Mag. Wessely) GZ 21 R 58/13g-42 vom 16.Mai 2013:

Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat auf Grund zahlreicher Hinweise durch die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass es Sachverständige gibt, deren Gutachten ganz offensichtlich NICHT dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen. Diese Aussage wurde in einem speziellen Fall untermauert durch mehrere kritische Stellungnahmen von WissenschaftlerInnen aus dem Bereich „Sachverständige im Familienrecht“.

Wichtig ist zu betonen, dass es in Österreich nach wie vor KEINE bindenden Standards oder Richtlinien gibt, um Gutachten zu erstellen. Dieses Faktum ist beispielsweise in anderen europäischen Ländern völlig undenkbar. Bei uns kann daher jede und jeder Sachverständige im Grunde genommen machen, was er/sie will.

Nachdem der Verein also die Tätigkeit einer bestimmten Person aus dem Sachverständigenpool in Zweifel zog, wurde der Verein von dieser Person angezeigt. In der ersten Instanz bekam der Verein zu 75% Recht. Die Person berief und bekam erstaunlicherweise in der zweiten Instanz zu 100% Recht. Der Verein wurde verurteilt, seine Behauptungen zurückzunehmen und € 10.345,70 Euro zu zahlen.

Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass Kritik an Gerichtssachverständigen in Obsorgeverfahren in Österreich offensichtlich nicht zulässig ist. Ebenso ist das Hinterfragen von Methodik und Wissenschaftlichkeit selbst durch vorliegende Kritik kompetenter Fachleute nicht möglich. Betroffene sind daher ganz offensichtlich auf Gedeih und Verderb dem Gutdünken von Sachverständigen ausgeliefert, die, wie oben angeführt, offensichtlich machen können, was sie wollen.

Kritik zu üben, ist ein Menschenrecht. Der Konsumentenschutz lebt davon ebenso wie viele andere Institutionen. Nur im familienrechtlichen Sachverständigenbereich scheint Kritik nicht erlaubt zu sein geschweige denn, das Aufzeigen von massiven Missständen. Inwieweit dies mit der allgemeinen Meinungsfreiheit in Einklang steht, möge der Leser selbst beurteilen.

Die Tatsache, dass die betreffende Person mit einem betroffenen Vorstandsmitglied in mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen steht (mehrfache Anzeigen und Gegenanzeigen), wurde vom LG St. Pölten dahingehend interpretiert, dass dies kein Streit sei. Daher sei auch die Standesregel nicht verletzt, die zum Inhalt hat, dass ein Sachverständiger sich als befangen erklären muss, wenn er mit einer betroffenen Person Streit hat. Solche Entscheidungen tragen aus Sicht des Vereines massiv dazu bei, dass das Vertrauen in die Justiz immer mehr schwindet. Aus Sicht des Vereines wird niemand in der Bevölkerung ernsthaft bestreiten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr wohl als „Streit“ zu interpretieren ist.

Der Verein „Väter ohne Rechte“ betrachtet das vorliegende Urteil daher als politisch motivierte Justizwillkür und als Versuch, die Arbeit des Vereins im Sinne unserer Kinder zu unterbinden. In der zweiten Instanz sitzen aus Sicht des Vereines sehr oft RichterInnen, die weniger nach dem Gesetz als nach politischer väterfeindlicher Ideologie handeln. Man wollte ganz offensichtlich den Verein „Väter ohne Rechte“ vernichten insbesondere durch die auferlegte Zahlung.

Das ist nicht gelungen! Und wir werden uns weiterhin von solchen Maulkorberlässen und Urteilen nicht beirren lassen. Wir werden weiterhin unsere ganze Kraft dafür einsetzen, weiter für Gerechtigkeit und die Umsetzung der Rechte unserer Kinder auf beide Elternteile im Familienrecht zu kämpfen. Auf Basis dieses Grundrechts werden weiterhin Sachverständige in Obsorgeverfahren kritisch beobachtet werden, dies gilt selbstverständlich auch für die angesprochene Person.

Der Vorstand                                                                                                      Wien, am 12.11.2013

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Klare Servicestruktur des Vereins Väter ohne Rechte

Nicht nur unsere Umgebung entwickelt sich weiter, auch unser Verein wächst und wird immer bekannter. Nachdem die mitarbeitenden Mitglieder ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit (unter Einschränkung von Hobbys und Partnerschaften) durchführen und mit ihrem Privatgeld finanzieren, das Aufkommen aber weiter steigt, haben wir uns entschlossen, unser Angebot neu zu strukturieren:

  1. Auskünfte ausschließlich für eingetragene Mitglieder des Vereins (50,- EUR jährlich als Einmalzahlung).
  2. Beibehaltung der 14 - tägigen Sprechstunden nur für zahlende Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag kann auch in der Sprechstunde übergeben werden.
  3. Telefonische Auskünfte über eine kostenpflichtige Rufnummer.
  4. Möglichkeit der Kontaktaufnahme über e-mail (office@vaeter-ohne-rechte.at) jederzeit.
  5. Terminvereinbarung für die Sprechstunde erfolgt auch nur mehr über diese office-e-mail-Adresse.

Die fehlende finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand, mangelnde Sponsorenverträge und nicht zuletzt die vielen Versuche von Proponenten derjenigen politischen Minderheit, die definitiv keine echte Gleichberechtigung beider Elternteile und auch keinen Schutz unserer Kinder vor dem Verlust eines Elternteils bei Trennung / Scheidung wollen, schließen den Verein von Fördermitteln aus.

Zum Beispiel bekommen die österreichischen Frauenhäuser öffentliche Förderungen von ca. 10 Millionen EUR jährlich, parteinahe Verlagsgesellschaften öffentliche Förderungen in der Höhe von 133 Millionen EUR. Daher sind Aktivitäten mit kostenintensiver Rechtsberatung und die mediale Präsenz für diese Einrichtungen vergleichsweise günstig und flächendeckend möglich. Um in eine ähnliche Position zu kommen, müssen also finanzielle Aspekte eine zentrale Rolle spielen. Der Vorstand hat sich jedoch entschlossen, für Mitglieder sehr moderate Beiträge einzuheben, weil wir wissen, dass viele Betroffene aufgrund der finanziellen Belastung durch Unterhaltsleistungen, Vermögensaufteilungsverfahren und Gerichtskosten sehr eingeschränkt zahlungsfähig sind.

Der Verein fühlt sich verpflichtet, die Kernthemen (gemeinsame Obsorge als Regelfall ohne Bedingungen; Verkürzung der Verfahren auf max. 6 Monate; Umsetzung gültiger Beschlüsse; Etablierung von Kontaktrechtsverletzungen sowie Entfremdung und PAS als strafrechtliche Tatbestände; Förderung von Doppelresidenz; gerechteres Unterhaltssystem ohne Anspannung und mit garantierter Mindestsicherung) auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu transportieren und entsprechende Gesetzesänderungen durchzusetzen. Zusätzlich sind natürlich Kosten für unser Büro, Plakate, Folder, Info-Tische und Telefonie abzudecken.

Alle Vorstände und Mitarbeiter führen die Aktivitäten des Vereins kostenlos und caritativ durch. An dieser Stelle sei auch allen gedankt, die ihre Mitgliedschaft ordnungsgemäß wahrnehmen, ganz besonderer Dank gilt jenen Mitarbeitern, die unermüdlich die Inhalte des Vereins mit hohem persönlichen Engagement im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit medienwirksam verbreiten.

All jenen, die sich nicht entschließen können oder wollen, die Inhalte des Vereins mitzutragen, möge die Brutalität des Beziehungsmordes zwischen getrennt lebenden Elternteil und seinem leiblichen Kind erspart bleiben. Die gesetzliche Lage ist menschenrechtswidrig, verfassungswidrig und diskriminierend und vor allem gegen das Kindeswohl gerichtet! Das hat sich leider mit der sog. „Familienrechtsreform 2012“ nicht geändert. Alle Betroffenen, die etwas dazu betragen möchten, dass sich dieses krankmachende System ändert, sind herzlich eingeladen als Mitglieder und Mitarbeiter beim Verein mitzuwirken. Unterstützung in Form einer Mitgliedschaft beim Verein "Väter ohne Rechte" ab einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50 Euro ist über unsere Website möglich: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/mitgliedschaft-unterstutzung/mitgliedschaft/

Der Vorstand am 8.11.2013

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Fast 40 Prozent weibliche Zustimmung!

Bei unseren vielen Informationsständen und -veranstaltungen dieses Jahr haben wir unsere Besucher gebeten, sich für eine gemeinsame Obsorge und gleichberechtigte Scheidungs- und Trennungsfolgen einzusetzen.

2202 Menschen haben sich bei dieser Gelegenheit für mehr Gleichberechtigung ausgesprochen und unsere Petition unterschrieben. Das erfreuliche daran: 38,5 % davon sind Frauen und Mütter. Das zeigt einmal mehr, daß es an der Zeit für Veränderung ist und die Männer und Väter mit ihrer Sorge um die österreichische Gesellschaftspolitik nicht alleine sind.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und ersuchen darum, in Kontakt mit dem Verein zu bleiben, damit Änderungen im Familienrecht umgesetzt werden können. Die politischen Verantwortlichen werden über den Erfolg der Petition informiert. Dazu bitten wir die bisherigen fleißigen Sammler zu dem noch bekanntzugebenden Termin zu erscheinen. Und die Aktion wird weitergeführt.

Wir laden Sie weiterhin ein, Mitglied zu werden und ersuchen Sie Betroffene an den Verein weiterzuleiten.

An alle, die noch nicht mitgearbeitet haben und an einer Mitarbeit in unserem Verein interessiert sind: bitte meldet und beteiligt Euch. Wir müssen gemeinsam die Rahmenbedingungen ändern, im Einzelfall stoßen die meisten von uns allzu bald an die Grenzen des Machbaren.

Der Vorstand, Väter ohne Rechte.

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Keine Morddrohung gegen Fr. Heinisch-Hosek!

KURIER.at online veröffentlicht unsere Klarstellung beim Ursprungsartikel!

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek behauptet, von einem (oder mehreren) "Väterrechtler(n)" Morddrohungen zu bekommen. Der Verein "Väter ohne Rechte" lehnt jede Gewalt ab und verurteilt Morddrohungen, gegen wen auch immer, auf das Schärfste. Offensichtlich nützt die Frauenministerin die Vorwahlzeit um Stimmung  gegen Väter zu machen, die sich für die Rechte ihrer Kinder und ihre elterliche Verantwortung einsetzen

Der Versuch, jene hunderttausenden österreichischen Väter, die sich ganz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention um ihre Kinder kümmern wollen, aber auf brutale Weise oft von Familiengerichten und Jugendämtern daran gehindert werden, zu kriminalisieren, geht dabei völlig ins Leere und stellt eine unhaltbare Anschuldigung dar.

Der Vorstand, Väter ohne Rechte.

Klarstellung_VoR_Kurier_20131010

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Kommentar zur Begutachtung des NÖ Jugendhilfegesetzes 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Hr. Mag. Gänger,

Vielen Dank für die Einladung zur Begutachtung des neuen Jugendhilfegesetzes für NÖ. Anbei finden Sie unsere Kommentare (Download), von denen wir hoffen, daß alle Eingang in den Vorschlag an den NÖ Landtag finden.

Unabhängig davon hegen wir die Hoffnung, daß mit diesem Gesetz auch die praktische Haltung der in der Jugendwohlfahrt Beschäftigten in der täglichen Arbeit sich hin zu mehr Gleichberechtigung zwischen den Eltern und vorallem dem Vorrang für das Kind entwickelt. In vielen Fällen erkennen wir diese Haltung leider noch nicht.

Schöne Grüße,

Maximilian URBAN; Obmann

 

 

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Das SPÖ Wahlprogramm negiert das Familienrecht

Im SPÖ-Wahlprogramm für 2013 finden sich 111 Projekte auf 44 A4-Seiten, dem Familienrecht ist gerade eine halbe A4-Seite gewidmet und zwar in folgender Weise:

 

Projekt 35: Familienrecht weiter modernisieren

In den letzten Jahren wurde das Familienrecht modernisiert. Dennoch besteht noch Handlungsbedarf. In diesem Sinn wollen wir zu einer Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren im Familienrecht kommen. So soll beispielsweise künstliche Befruchtung auch für alleinstehende Frauen und lesbische Paare möglich sein und homosexuelle Paare sollen Kinder adoptieren dürfen. Im Eherecht soll nicht mehr festgelegt sein, dass es Zweck der Ehe sei, Kinder zu zeugen. Ebenso wollen wir die Vorgabe des gemeinsamen Wohnsitzes wie auch die Mitwirkung am Erwerb des Anderen streichen. Die rechtliche Position von langjährigen Lebensgefährten wollen wir zum Beispiel im Erbrecht deutlich verbessern.

 

Projekt 36: Unterhaltsansprüche für Kinder durchsetzen

Viele AlleinerzieherInnen haben Schwierigkeiten, Unterhaltsansprüche für ihre Kinder durchzusetzen. So besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur dann, wenn die Aussicht besteht, dass der vom Staat vorgestreckte Unterhalt auch zurückgezahlt werden kann. Das bedeutet, dass sich lange Wartezeiten ergeben können, bis die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen geklärt werden kann. Wir werden das Unterhaltsvorschussgesetz zu einem Unterhaltssicherungsgesetz weiterentwickeln. Im Unterhaltsrecht müssen bestehende Lücken geschlossen werden. Jedes Kind soll, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, Anspruch auf Unterhalt bis zum Ende einer Berufsausbildung haben.

 

Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat zwar nichts anderes erwartet, ist aber dennoch schockiert über die mangelnde Sensibilität und den völlig fehlenden Realitätsbezug der SPÖ in Sachen Familienrecht.

Die Familienrechtsreform aus dem Jahre 2012 hat kein Umdenken bewirkt und die Richterschaft selbst ist völlig planlos, wie das „neue Familienrecht“ umgesetzt werden soll, was dazu führt, dass die seit Jahren eingeführten pragmatischen Entscheidungen weitergeführt werden, obwohl diese vielfach menschenrechtswidrig, verfassungswidrig und diskriminierend imponieren, vor allem aber häufig gegen das Kindeswohl gerichtet sind.

Im SP-Wahlprogramm finden sich keine Formulierungen wie gemeinsame Obsorge, Kontaktrecht, Entfremdung (PAS) oder Bestimmung des Aufenthaltsrechts, sondern ist lediglich von Gleichstellung  und Adoptionsrecht  von Homosexuellen sowie von künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen die Rede (Projekt 35).

Im Projekt 36 findet sich die jetzt schon praktizierte Unterhaltsbevorschussung, die per Exekution von den Unterhaltspflichtigen zurückgefordert wird. Es fehlt die Verknüpfung von Unterhaltszahlungen und dem gesetzlich verankerten Kontaktrecht, dies bedeutet, dass die SPÖ offensichtlich weiterhin an der Zahlungsverpflichtung ohne garantiertes Kontaktrecht festhält.

Das ist angesichts der Tatsache, dass über 100.000 österreichische Väter ungewollt keinen Kontakt zu ihren Kindern haben können (weil dieser jederzeit ohne Konsequenzen boykottiert werden kann), aber für ihre entfremdeten Kinder bis zum Ende der Berufsausbildung finanziell aufkommen müssen, geradezu zynisch und gegen das eigene SPÖ-Parteiprogramm gerichtet.

Das Recht des Kindes auf beide Elternteile wird dogmatisch-ideologischen Inhalten wie Radikalfeminismus und anderen Minderheiten mit Ignorieren von Kinderrechten und Väterrechten untergeordnet.

Die Ausrichtung des SP-Wahlprogramms ist daher eindeutig als Negieren der alltäglichen  Probleme  im Familienrecht aufzufassen. Aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ kann daher kein verantwortungsvoller Elternteil diesen Teil des SP- Wahlprogramms im Sinne seiner/ihrer Kinder unterstützen.

Grafik positionen

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Erfolgreiche Vatertagsaktion in Klagenfurt !

Väter ohne Rechte hat am Vatertag einen Infostand in Klagenfurt gemacht. Die Kinder durften malen, die Erwachsenen wurden über das nach wie vor reformbedürftige Familienrecht in Österreich informiert.

Ein gelungener Tag!

Bitte schauen Sie sich die Bilder als Slideshow oder Bilderliste (erstes Bild anklicken) an.

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Offener Brief an die GLEICHSTELLUNGSMINISTERIN

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Sehr geehrte Frau BundesministerIn für Frauen und GLEICHSTELLUNG!

In Ihrer Eröffnungsrede bei der Frauenenquete „Maskulinismus.Anti.Feminismus“ äußerten Sie sich zum wiederholten Male negativ über die „Vaterrechtsszene“ und ihre in Europa längst Standard gewordene Forderung nach gemeinsamer Obsorge und Doppelresidenz nach Scheidung und .....

Offener Brief (Download)

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