Kategorie: Allgemein

Parental Alienation Day 2021!

Wie jedes Jahr, erinnert der Verein Väter ohne Rechte auch heuer an den internationalen Parental Alienation Day, den Tag der Elternentfremdung, am 25. April.

Väter ohne Rechte ist Mitglied in der Platform of European Fathers (PEF), dessen protugiesisches Mitglied "Igualdade Parental" heuer das hier downloadbare Poster hat anfertigen lassen.

Wie zu sehen, bzw. nachzuzählen und nachzulesen, haben sich heuer 54 Organisationen aus 30 Ländern und 5 Kontinenten gemeldet um gemeinsam dieser Schädigung des Kindeswohles zu gedenken.

Bei Fragen zu PAS wenden Sie sich gerne an uns, mailto:office@vaeter-ohne-rechte.at.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/parental-aliennation-day-2021/

Beeinflusstes Kind will Vater nicht sehen: Strafe für Mutter

Höchstrichter bestätigen 500 Euro Buße.

Wiederholt hatte sich das Kind geweigert, die Besuchskontakte zum Vater wahrzunehmen. Und dies sei „überwiegend durch die negative Haltung der Mutter gegenüber dem Vater und durch entsprechende Beeinflussung des Kindes herbeigeführt“ worden, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte. Er bestätigte die Verhängung einer Beugestrafe von 500 Euro über die Mutter.

Die Mutter habe das Kind in dem bestehenden Loyalitätskonflikt entweder negativ bestärkt. Oder aber zumindest zu wenig getan, um diesen Konflikt aufzuweichen, betonte der OGH (3 Ob 206/20w). Der erziehungsberechtigte Elternteil sei nämlich „verpflichtet, einer unberechtigten Ablehnung des persönlichen Kontakts zum anderen Elternteil durch das Kind entgegenzuwirken“.

Überhaupt müsse die erziehungsberechtigte Person ein Kind bestmöglich auf die Besuche des anderen Elternteils vorbereiten. Und danach habe man dem Kind zu helfen, den Besuch zu verarbeiten, sagte der OGH. Nur bei nachvollziehbaren Gründen und wenn der andere Elternteil an diesen schuld sei, gelte das nicht.

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/wp-content/Beeinflusstes-Kind-will-Vater-nicht-sehen_-Strafe-fuer-Mutter.pdf

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/beeinflusstes-kind-will-vater-nicht-sehen-strafe-fuer-mutter/

Väter ohne Rechte unterstützt das Arbeitsmarktpaket für Frauen!

Auch nach dem 8. März (Weltfrauentag) unterstützen wir die Forderung nach einem Arbeitsmarktpaket für Frauen und Mütter zum Wohle der Kinder.

Väter ohne Rechte unterstützt die Forderung der SPÖ nach einem Arbeitsmarktpaket für Frauen, weil dies nach Meinung des Vereins eine Unterstützung der Situation von Kindern getrennter und gemeinsam lebender Eltern ist. Damit einhergehend muss die Betreuung der Kinder von einem entsprechenden Angebot (Kindergärten, Schulen) begleitet UND gleichteilig mit den Vätern abgewickelt werden. Durch dieses Modell kann das geltende Unterhaltsrecht reformiert und am Bedarf des Kindes ausgerichtet werden. Sobald das umgesetzt ist, ist die Versorgung und Entwicklung der Kinder besser abgesichert, da unterhaltspflichtige Väter in Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit mit deutlichen Einkommensverlusten nicht angespannt und exekutiert werden, und so durch die unverschuldete finanzielle Notsituation der bisherigen Unterhaltsverpflichtung nachgekommen werden kann!

Hier geht es zur Presseaussendung:

Väter ohne Rechte unterstützt das Arbeitsmarktpaket für Frauen! | Verein Väter ohne Rechte, 08.04.2021 (ots.at)

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/vor_fuer_arbeitsmarktpaket_frauen/

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/vaeter-ohne-rechte-unterstuetzt-das-arbeitsmarktpaket-fuer-frauen/

Ein Erfahrungsbericht mit Rechtsanwälten

[Anmerkung: Rechtsanwalt ist eine Berufsbezeichnung und keine Geschlechterfeststellung.]

Im Familienrecht gibt es seltene Fälle bei denen eine Rechtsanwaltspflicht für die Prozeßführung herrscht. Im allgemeinen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ratsam, da man das Familienrecht und seine juristischen Spielregeln nicht kennt. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bedeutet auch immer ein Vertrauensverhältnis. Und der beste Rechtsanwalt ist immer jener, dem man vertraut. Wir haben im Verein Kontakte zu Rechtsanwälten, die sich im Familienrecht einen Namen gemacht haben. Bei Bedarf geben wir die Kontakte gerne weiter.

Hier kommt ein Erfahrungsbericht eines Vaters, der um Kontakt zu seinem Kinde kämpfen mußte und die Zusammenhänge mit der Bauftragung eines Rechtsanwaltes noch nicht kannte.

Anonym schreibt uns:

- make sure you know the jurisprudence in your state (eg: Vienna). This is important in relation to your lawyer, but not at least in relation to yourself.

It might sound like your lawyer helps you, if he/she proposes a generous visitation schedule, but actually this is a way to guarantee that a trial will happen, especially when the mother is very inflexible.

- make sure you understand the tariffs and always make sure that both you and the lawyer know how much money you pay with every bill and how much you will have to pay in the future (if any).

If there are things that are not clear, discuss them as soon as possible. If you have the sensation that your lawyer doesn't respond to your requests, it is a good idea to immediately terminate its empowerment, this will be (much) cheaper in the end.

- the entire communication process must happen in written form, so that you can defend later on in case your lawyer will turn against you.

- make sure that you know in any moment how much will be paid on the next bill, but more important if there is any other money left to be paid.

- make sure that you don't do actions (through your lawyer) just for the sake of it. Keep in mind that instances/judges are very much biased into mothers (just to put it mildly). Keep in mind that FGH exists not for the best interest of the child, but for the best interest of the mother (and to weaponize the mother).

Background explanation: in order to show their usefulness, lawyers will create work for them. Make sure that you don't throw money on the window for some actions that not only help, but might turn against you.

- avoid as much as possible payment by hour. You have very little to no control over it. Your only "option" will be to pay in the end.

The story:

Many lawyers charge you over your income, so they know from the beginning that you (as a client, can't do this for long periods of time). Please keep in mind that the lawyer knows your income, since you are supposed to pay child support. At some moment you will be close to running out of money. Then the lawyer will come with the "solution" to limit the bills, but this will happen only verbally. You will have the sensation that the things are now settled, but the lawyer will keep a double register, one will present it to you regularly, but you will find out about some payments from behind at the end, when your own lawyer will come with the final bill that might bury you. Literally. In this case it is strongly recommended to terminate the lawyer's empowerment immediately.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/ein-erfahrungsbericht-mit-rechtsanwaelten/

EQUAL CUSTODY DAY

Der Verein "Väter ohne Rechte" ruft am 31.3.2021 erstmals den "EQUAL CUSTODY DAY" aus!

Das ist der Tag, an dem das Kontaktrechts-Kontingent der Kinder für das ganze Jahr erschöpft ist! 

Kinder dürfen ihre getrennt lebenden Väter nach gängiger Rechtsprechung nur 90 Tage pro Jahr sehen!

275 Tage pro Jahr sehen diese Kinder ihre Väter nicht!

Das widerspricht massiv dem Recht auf Familie und dem Recht des Kindes auf beide Elternteile!

Der Verein "Väter ohne Rechte" fordert daher die gleichberechtigte Elternschaft mit gleichen Betreuungszeiten als Standard in der Rechtsprechung!

Alle, die diese Forderung ablehnen, handeln gegen die Rechte der Kinder und positionieren sich gegen Gleichberechtigung im Familienrecht!

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/equal-custody-day/

Detektei!

Das Angebot der Detektei hat uns erreicht und wir geben es gerne an Sie weiter. Das Leistungsspektrum der Detektei umfasst im Wesentlichen die Teilbereiche

  • Privatermittlung,
  • Background Checks und Untersuchungen,
  • Untersuchung von Versicherungsfällen,
  • Tiefergehende Ermittlungen,
  • Unternehmensuntersuchungen sowie
  • Lokalisierungen von Personen.

Was verstehen wir nun unter unseren Tätigkeiten in den oben angeführten Teilbereichen?

  • Zur Privatermittlung gehören nicht nur die Überwachung und Beschattung im privaten oder geschäftlichen Umfeld unserer Kunden, sondern auch die Ermittlungen für Anwälte & Anwaltskanzleien und deren Mandanten. Bei der Aufklärung ungeklärter Kriminalfälle nutzen wir die Vorteile und Möglichkeiten unseres bestausgebildeten Personals, ebenso wie beim Personenschutz und den Maßnahmen für Ihre persönliche Sicherheit. Darüber hinaus werden wir bei Sach- oder auch Identitätsdiebstahl umfassend tätig.
  • Bei den Background Checks & Untersuchungen prüfen wir alles, angefangen von einem potenziellen Mieter, über Babysitter und Haushaltshilfen, bis hin zu Möbelpackern oder auch Umzugshelfern. Dies ebenso in Scheidungsverfahren, bei Sorgerechtsstreitigkeiten oder Seitensprüngen, physischen Misshandlungen, aber auch bei Beschattungen oder Überwachungen, bis hin zu Installationen von Sicherheitsvorrichtungen.
  • Bei der Untersuchung von Versicherungsfällen klären wir Betrügereien bei Hypothekenversicherungen, Arbeiterunfallversicherungen und Lebensversicherungen auf, aber auch Betrug bei privaten Unfall- und Krankenversicherungen, Auto- oder Eigentumsversicherungen.
  • Unsere tiefergehenden Ermittlungen basieren auf modernster Technologie, wie digitaler Überwachung, Telefonabhörung, Erkennung versteckter Kameras und Wanzen, aber auch Aufklärung ethischen Hackings und Einsatz von IT-Forensik
  • Unternehmensuntersuchungen mit den Schwergewichten Unternehmungssicherheit und Unternehmensüberwachung sowie Überprüfung von Bewerbern oder Mitarbeitern.
  • Die Lokalisierungen von Personen umfasst das Finden oder Wiederfinden von Vermissten, Ausreißern, Freunden, Familienangehörigen oder auch einer verlorenen Liebe.

Dieses Angebot hat uns die Detektei zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Interesse an diesen Dienstleistungen haben, kontaktieren Sie uns bitte!

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/detektei/

Männerpolitik auf dem Abstellgleis

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Aigner,
zunächst möchte ich mich sehr herzlich für Ihren Kommentar in der Presse vom 25.11.2020 bedanken. Als Gründer und Obmann des Vereins Väter ohne Rechte (VoR) kann ich Ihren Worten nur vollinhaltlich zustimmen, die ich durch folgende persönliche Erfahrungen ergänzen möchte:
Obwohl der Verein ausdrücklich überparteilich ist, wurde er immer in eine Nähe zur FPÖ gerückt, die es in Wahrheit nie gab. Dieses Faktum wurde von den Medien ebenso negiert, wie die Tatsache, dass der Verein sich immer für die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung BEIDER Geschlechter eingesetzt hat. Von Anbeginn an war die Frauenquote im Verein annähernd gleich hoch wie die der Männer, die bei uns Unterstützung gesucht haben. Von einer einseitigen Ausrichtung kann daher nicht die Rede sein, ganz abgesehen davon, dass sich der Verein in erster Linie nicht um Väter oder Mütter gekümmert hat, sondern tatsächlich um das Kind und dessen Recht auf BEIDE Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung. Die ausdrückliche Kompetenz des Vereins wurde von DiskussionsveranstalterInnen und den Medien konsequent missachtet. Das ging sogar soweit, dass Entgegnungen oder Hinweise auf unrichtige Berichterstattungen, die auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Studien basierten, einfach ignoriert wurden. Aus meiner Sicht wurden stattdessen ganz bewusst Fake News in den Medien kolportiert. Vermutlich wurden auch ganz bewusst keine VertreterInnen des Vereins in Fernsehsendungen eingeladen, weil deren Kompetenz die gewünschte Botschaft der, wie ich meine, oftmals politisch instrumentalisierten Medien, zumindest in Frage gestellt hätte. Nicht selten mussten wir hören, dass unsere Äußerungen leider nicht gedruckt werden dürfen, weil die Chefredaktion das abgelehnt hat. Die fertigen, weit objektiveren und faktenbasierten Artikel von JournalistInnen landeten im Rundordner. Als ein Beispiel unter vielen darf ich die, wie ich meine, im Frühjahr 2020 laufende Kampagne des ORF gegen Männer und Väter bringen, bei der beispielsweise in der Sendung Thema, moderiert von Herrn Feuerstein, oder im ORF Wien zahlreiche Diskriminierungen von Männern und Vätern sanktionslos ausgesprochen wurden. Die vom Verein Väter ohne Rechte sofort erfolgten Erwiderungen wurden sowohl von den Printmedien, als auch vom ORF und allen anderen angeschriebenen Sendern, vor allem aber auch von der Politik nicht einmal mit einem Beistrich erwähnt. Diese aus meiner Sicht bewusst gesteuerte Missachtung lässt einem Verein, der auf ehrenamtliche MitarbeiterInnen angewiesen ist und nicht einmal annähernd die finanziellen Mittel erhält, wie sie die kleinste Frauenorganisation bekommt, kaum eine Chance, öffentlich wirksam aufzutreten. Umso stolzer kann der Verein sein, dass er nach wie VoR aktiv ist und im Sinne des oben erwähnten Rechts des Kindes auf BEIDE Eltern nicht müde wird, sich für dieses einzusetzen.

Martin Stiglmayr, Obmann

https://www.diepresse.com/5902289/mannerpolitik-auf-dem-abstellgleis

Männerpolitik auf dem Abstellgleis _ DiePresse.com

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/maennerpolitik-auf-dem-abstellgleis/

Studie zu Elternentfremdung enthüllt verstörende Trends

Dieser Bericht legt zum ersten Mal offen, wie verheerend, finanziell ruinös und seelisch schädigend für Elternentfremdung für Betroffene. Dabei wurde diese Studie durchgeführt, obwohl die UK Familiengerichte darüber Stillschweigen bewahren.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Die Hälfte der Befragten haben ihre Kinder mehr als 6 Monate nicht gesehen (die Grenze, die James A. Gardener für das Entstehen von PAS anführt)
  • 10% haben ihre Kinder mehr als 5 Jahre nicht gesehen
  • 58% der Kinder waren von einem Nichteinhalten der Kontaktvereinbarungen betroffen, großteils zum wiederholten Male
  • 80% berichten von Gesundheitsschäden
  • 55% haben monetäre Schwierigkeiten erlebt
  • 16 Personen dachten an Selbstmord oder haben diesen versucht.

Den Bericht in englischer Sprache finden Sie unter: https://parentalalienationuk.info/our-report/ 

Den Bericht veröffentlicht hat Good Egg Safety: https://www.prnewswire.co.uk/news-releases/good-egg-safety-releases-report-following-one-year-study-into-parental-alienation-revealing-disturbing-trends-857441097.html?m

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/studie-zu-elternentfremdung-enthuellt-verstoerende-trends/

Beschwerde über den ORF bei der RTR

BESCHWERDE

gem. § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF-Gesetzes

Hier das Dokument zum Download
Beschwerde verfasst und eingebracht von Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl

 

An die

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mariahilfer Straße 77-79

1060 Wien

 

Der Beschwerdeführer ist eine die Rundfunkgebühr entrichtende Person und erhebt der Beschwerdeführer, unterstützt durch jedenfalls 120 Personen, die ebenfalls die Bedingungen des § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF Gesetz erfüllen,

Beschwerde an die Regulierungsbehörde.

 

Beschwerdegegenstand ist die Berichterstattung in der Sendung „Thema“, welche am 27.4.2020

in ORF2 um 21:10 Uhr ausgestrahlt wurde.

Die Berichterstattung in der Sendung Thema betraf den Teil über die häusliche Gewalt, konkret mit der Widmung „Auf engstem Raum - häusliche Gewalt in der Isolation“.

Der österreichische Rundfunk hat seit Beginn der Corona-Krise, sohin seit Mitte März 2020, fast täglich über einen angeblich bevorstehenden Anstieg der häuslichen Gewalt berichtet. Es wurden dabei mehrfach immer wieder in diversen Sendungen Aktivistinnen, des Vereines der Frauenhäuser zu Interviews gebeten, welche über die Gewalt im häuslichen Bereich berichteten.

 

Die in Beschwerde gezogene Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde dann nach einem Zeitraum von ca. sechs Wochen nach dem Beginn des Covid19-Lockdowns ausgestrahlt.

Die Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde durch den Redakteur, Herrn Feuerstein, durchgeführt und führt dieser zu Beginn der Thema-Sendung aus, dass die häusliche Gewalt nach mehr als sechs Wochen nicht angestiegen ist, doch wird dies vom zuständigen Redakteur dann nur als „Ruhe vor dem Sturm“ bezeichnet.

 

In dieser betreffenden Thema-Sendung werden mehrfach Berichte über angeblich gewalttätige Männer dargelegt. Es kommen mehrfach Aktivistinnen des Vereines „Frauenhäuser“ zu Wort und erzählen diese immer wieder Berichte über gewalttätige Männer.

 

Die ebenfalls zu Wort kommende Aktivistin des Vereines Frauenhäuser, Frau Andrea Brehm, berichtet dann zwischendurch über den Rückgang der Gewalt, wobei dann durch den österreichischen Rundfunk nachfolgend mehrere Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien, eines Werbespots der Männerberatung mit den Frauenhäusern gebracht werden.

 

Obwohl in der Sendung mehrfach sowohl durch den Moderator, als auch durch interviewte Personen, wie die Aktivistin des Frauenhauses, Frau Andrea Brehm, berichtet wird, dass die Gewalthandlungen sogar in der Corona-Zeit auf ein Niveau unter dem Februar gefallen sind, wird durch die Redaktion auf derartige Aussagen immer wieder ein Spot geschaltet, in dem über brutale Männergewalt oder gewalttätige Väter berichtet wird.

 

Auf eine Berichterstattung darüber, dass Kindesmisshandlungen zurückgegangen sein, folgt wieder ein Werbespot der Frauenhäuser über gewalttätige Männer und ein Aufruf von Aktivistinnen des Frauenhauses, sich doch zu trauen die Polizei öfters anzurufen.

 

Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass der ORF in der betreffenden Thema-Sendung seinen Objektivitätsgrundsatz bei der Gestaltung der Sendung durch eine keineswegs objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen verletzt hat. Auch die durchgeführten Sachanalysen und die Moderation wird in keinster Weise unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität getätigt, sondern wird trotz eines Sinkens der häuslichen Gewalt durch Männer in einer diskriminierenden Art und Weise ständig durch Zwischenschaltung von Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien sowie anderer Frauenhausorganisationen, im Zusammenwirken mit der Männerberatung, suggeriert, dass Gewalt nur und ausschließlich von Männern ausgeht und die männliche Gewaltbereitschaft auch in der Corona-Krisenzeit offensichtlich besonders hoch ist.

 

Bei einer objektiven Auswahl und Vermittlung von Informationen unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität und einer Nichtdiskriminierung von Männern hätte der Österreichische Rundfunk jedenfalls auch darüber berichten müssen, dass die Gewalttätigkeit durch Frauen gegenüber Männern erheblich angestiegen ist. Über Gewalt durch Frauen gegenüber Männern, gibt es jedoch überhaupt keine Berichterstattung in der gegenständlichen Sendung.

 

Der Beschwerdeführer geht jedenfalls davon aus, dass insbesondere durch die mehrfache Schaltung von Werbespots von Frauenhausvereinen immer wieder durch den Österreichischen Rundfunk in der gegenständlichen Sendung versucht wurde, dem Zuschauer - trotz dem Sinken der häuslichen Gewalt durch Männer - eine anhaltende und steigende Bereitschaft von männlicher Gewalt zu suggerieren.

Der Beschwerdeführer verweist auch noch darauf, dass der ORF offensichtlich auch nicht bereit ist, das Thema „Häusliche Gewalt durch Frauen“ in irgendeiner Art und Weise zu bearbeiten und zu thematisieren. Es ist dem Beschwerdeführer auch bekannt, dass unlängst die Gleichbehandlungsministerin des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Deutschlands, aus Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in einer Pressekonferenz angegeben hat, dass die Gewalttätigkeit von Frauen gegenüber Männern um 24 % angestiegen ist.

 

Derartige Sachanalysen werden jedoch vom Österreichischen Rundfunk in keinster Weise erhoben und stattdessen ausschließlich Männer als massivst gewaltbereite Personen hingestellt, die in der Corona-Krise als besonders gefährlich gelten.

 

Beweis: in Beschwerde gezogene Sendung, sowie Vernehmung des Beschwerdeführers, weitere Beweise vorbehalten;

 

Der Beschwerdeführer stellt den

Antrag

die Regulierungsbehörde möge erkennen, dass der Österreichische Rundfunk durch Ausstrahlung der Sendung „Thema“ vom 27.4.2020 das ORF-Gesetz verletzt hat.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/beschwerde-ueber-den-orf-bei-der-rtr/

intensives Essay der hafenbraut – „Mein Vater“

Herzlichen Dank an die #hafenbraut, dass Sie die diesen unfassbar intensiven Text am 16.01.2019 mit dem Titel "Mein Vater" veröffentlicht hat. Und DANKE; dass sie die Genehmigung zur Veröffentlichung auf "Väter ohne Rechte" (VoR) erteilt hat.

Haltet Euch fest! Denn dieser Artikel ist facettenreich, tiefschürfend und drückt auch oft die "letzte Hoffnung" vieler Trennungsväter aus.

Hier der Original-Link

 

 


office@vaeter-ohne-rechte.at

Doppelresidenz - JETZT!

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/intensives-essay-der-hafenbraut-mein-vater/

Mehr lesen