Kategorie: Allgemein

EDEKA verunglimpft Väter zum Muttertag!

Im EDEKA Werbespot zum Muttertag 2019 werden unter dem Titel "Danke Mama, daß Du nicht Papa bist" Väter verunglimpft, in dem gezeigt wird, wie unfähig Väter bei der Kinderbetreuung und Erziehung wären. Das ist eine klare Diskriminierung. Schade, daß sich EDEKA zu so einer medialen Entgleisung hinreißen läßt. Allerorts und in jeder Organisation wird versucht ein modernes Väterbild aufzubauen, in dem die Erziehung und Betreuung des Nachwuchses unabhängig davon, ob die Eltern gemeinsam oder getrennt leben, geteilt wird. Gemeinsame Obsorge und Doppelresidenz werden vermehrt praktiziert und die Politik erwägt bereits deren generelle Einführung als Standard. Und dann kommt EDEKA und wirbt mit einem Bild von "Ewiggestrigen" für den Muttertag. Damit wird die wichtige Arbeit der Gesellschaftspolitik vernichtet.

Liebe Manager und Entscheider von EDEKA: Sie haben es nicht notwendig sich mit so einem Schrott Ihrer Werbeagentur in der Öffentlichkeit zu präsentieren und damit alle Väter zu diskriminieren. Humor mit einem Augenzwinkern ist noch erträglich, Dummheit aber nicht mehr. Schämen Sie sich und wundern Sie sich nicht über die bereits angelaufenen Protestaktionen in Ihren Supermärkten.

Wir schlagen Ihnen vor, daß Sie den entsprechenden Werbespot aus dem Markt nehmen und sich eine Aktion überlegen, wie diese Diskriminierung einer zentralen Rolle in unserer Gesellschaft, der Vater in einer Familie, vermieden oder besser noch umgekehrt werden kann.

Mit enttäuschten Grüßen, Vorstand Väter-ohne-Rechte.

P.S.: Überlegen Sie einmal was für ein shitstorm losbräche, wenn Sie die Mütter anläßlich des Vatertages als Vollidiotinnen hinstellen würden.

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OGH: Mutter muss Vater 25.000 Euro Alimente zurückzahlen

OGH: Mutter muss Vater 25.000 € Alimente zurückzahlen

Die Kronen Zeitung berichtet von einem besonderen Fall. Hier der Link zum kompletten Artikel.

"Es war eine Plauderei in fröhlicher Wirtshausrunde, die alles ins Rollen brachte: Ein Mann erfuhr nach 30 Jahren, dass er nicht der biologische Vater „seines“ Kindes ist. Für die Mutter hat das böse Folgen. Das Höchstgericht entschied jetzt: Sie muss die Alimente, die der Ex über Jahrzehnte gezahlt hat, retournieren."

"Das Gericht hatte Grundsätzliches zu prüfen: Der Ehebruch ist zwar seit 1997 nicht mehr strafbar. Trotzdem, so betonen die Juristen in dem richtungsweisenden Urteil 4OB82/18i, sei die „eheliche Treuepflicht“ ein wichtiges geschütztes Gut. Die Ehe sei nicht nur von ideellen, sondern auch von Vermögensinteressen geprägt. Im konkreten Fall sei dem Mann auch durch das Bezahlen der Alimente ein erheblicher Schaden entstanden. Und dafür muss jetzt die Mutter aufkommen. Ob sie nun den tatsächlichen Vater belangt, bleibt unbekannt."

Hier das Urteil im Volltext.

VoR begrüßt die Entscheidung des Gerichtes und frägt sich, wie nun die Kinder mit dieser Erkenntnis umgehen, aber auch wie der gehörnte Vater, die untreue Mutter und der leibliche Vater diese Situation handeln.

 

In diesem Zusammenhang darf an unseren Kooperationspartner das DNA-Testlabor "DNA Confidence" hingewiesen werden. Über die diversen wissenschaftlich nun möglichen Tests (auch bereits vor der Geburt des Kindes) informiert Susanne Haas aktuell auf der Baby Expo in der Wiener Stadthalle.

Die Messe läuft noch bis zum 12.05.! Am Stand 412 von Frau Susanne Haas wird ein Messerabatt von 20 Prozent gewährt!

 

 

Frau Haas ist auch zahlreich aus den diversen Medien bekannt. (Teenager werden Mütter, mehrmals ORF, usw.) und kann auch über die rechtlichen Aspekte ausführlich Auskunft geben.

Hier 2 Videos von einem Vortrag von DNA Confidence über Kuckuckskinder:

Susanne Haas für den wissenschaftlichen Beitrag:

Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz über den rechtlichen Teil:

 

 

 

 

 

 

 

Doppelresidenz - JETZT!

 

 

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Väter ohne Rechte trifft ÖVP-Justizsprecherin Frau Michaela Steinacker und ÖVP-Familiensprecher Herrn Norbert Sieber

Die Kinderschutz-NGO Väter ohne Rechte trifft ÖVP-Justizsprecherin Frau Mag. Michaela Steinacker und ÖVP-Familiensprecher Herrn Norbert Sieber

Anton Potoschnig (Plattform Doppelresidenz), Martin Morauf (Obmann VoR), ÖVP Justizsprecherin Frau Mag. Michaela Steinacker, ÖVP Familiensprecher Norbert Sieber, Maximilian Urban (VoR)

Vereinsobmann Martin Morauf und Obmannstellvertreter Dipl.-Ing. Maximilian Urban waren für Väter ohne Rechte am 24. April 2019 im Parlamentsklub der ÖVP mit Justizsprecherin Michaela Steinacker und Familiensprecher Norbert Sieber verabredet. Anton Pototschnig von der Plattform doppelresidenz.at war ebenfalls anwesend.

Wir stellten unseren Verein, seine Forderungen und Tätigkeitsfelder vor. Frau Steinacker konnte sich noch gut an unseren Besuch vor 5 Jahren (!) bei ihr erinnern. Sie erklärte uns, dass sie maßgeblich das Regierungsprogramm im Teil des Privat- und Familienrechts verhandelt habe und dass es mit dem Koalitionspartner FPÖ ganz klar und strikt um die Umsetzung dieses Regierungsprogramms ginge. Wir dürften also erwarten, dass unsere Forderungen in dieser Legislaturperiode auch noch auf die Tagesordnung kämen.

Auf die Unterhaltsreform angesprochen meinte sie, dass die Arbeitsgruppe im Justizministerium volle Arbeit leiste und demnächst die Unterhaltsvorschussreform angegangen werde. Doppelresidenz und Unterhalt an sich würden anschließend behandelt werden.

Auf die Eltern-Kind-Entfremdung angesprochen meinte Frau Steinacker, dass ihr dieses Syndrom bekannt sei und jedenfalls ein Problem. Unklar sei aber, wie man es lösen könne (??). Daher müssten erst einmal Untersuchungen über alle Dimensionen des Parental Alienation Syndrome angestellt werden. Sie wolle jedenfalls zu den von uns angesprochenen Themen unsere Kontakte an die „Stakeholder“ weitergeben, weil unsere Erfahrungen aus der Praxis sehr wichtig seien.

Unser Eindruck war: Frau Steinacker war gut informiert,. Und hoffentlich stimmt es, dass die Punkte Doppelresidenz und Unterhalt noch umgesetzt werden, denn bei Mag. Harald Stefan von der FPÖ haben wir einen nicht so entschlossenen Eindruck gewonnen. Immerhin haben wir von FPÖ, SPÖ und ÖVP ausschließlich Zusagen zu unseren Forderungen bekommen. Wir müssen uns also in der nächsten Zeit darauf konzentrieren zu verfolgen, ob den Worten auch Taten folgen. Was uns freut, ist, dass wir offensichtlich bei den politisch Verantwortlichen als Gesprächspartner akzeptiert und geschätzt werden.

 

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Vater ohne Rechte demonstriert seit 7 Wochen in Salzburg

 

 

Und wieder setzt ein Vater ein Zeichen und versucht die Salzburger Bevölkerung auf  sein Schicksal als Beispiel von tausenden "Einzelfällen" hinzuweisen. Salzburg24 interviewte den Vater und frug bei Martin Morauf , dem Obmann von Väter ohne Rechte und anderen nach.

"Vater ohne Rechte" kämpft um Tochter

"Will nicht nur Besucher sein"

„Vater ohne Rechte“ steht auf dem selbstgebastelten Schild, das Josef S. (Name von der Redaktion geändert) in den Händen hält. Seit sieben Wochen steht er damit beinahe täglich auf öffentlichen Plätzen in der Stadt Salzburg und im Pinzgau. Es ist ein Kampf um seine Tochter und ein stiller Protest gegen das Rechtssystem, sagt er. Wir haben uns seine Geschichte angehört.

Seine Tochter wird bald 14 Jahre alt und wohnt bei ihrer Mutter im Pinzgau. Sie hat das Sorgerecht. Josef S. (59) darf sie jeden zweiten Donnerstag und alle 14 Tage ein Wochenende lang sehen. Das hat das Gericht so bestimmt. Insgesamt käme er so auf eine gemeinsame Zeit mit seiner Tochter von etwa 80 Tagen pro Jahr. Doch die Realität sehe anders aus, sagt S. im Interview mit SALZBURG24. Von Seiten der Mutter kämen immer wieder vermeintliche Gründe, warum er sein Kind nun doch nicht sehen könne – auch dann, wenn er den Weg von knapp zwei Autostunden von Pfaffstätt (Bezirk Braunau) in Oberösterreich in den Pinzgau schon hinter sich hat und vor der Haustüre steht. Und seit Mitte Februar komme es zu gar keinen Treffen mehr – für Josef S. nicht nachvollziehbar. „Wir haben eigentlich ein inniges Verhältnis, aber seit Anfang April antwortet sie kaum noch auf meine SMS.“ Hat sie sich entfremdet?

„Ich will Vater, nicht Besucher sein“

Josef S. ist mit jener Ohnmacht konfrontiert, die Väter zu spüren bekommen, die eine gleichberechtigte Elternschaft möchten, diese aber im Alltag nicht durchsetzen können. Hat ein Paar ein gemeinsames Kind und es kommt zur Trennung, würden die Väter in der Frage rund um die Obsorge meist diskriminiert, kritisieren etwa Vereine wie Vaterverbot oder Väter ohne Rechte. Die derzeitige Obsorgeregelung gebe jenem Elternteil, das die Obsorge über das Kind zugesprochen bekomme, die Entscheidungsgewalt darüber, ob, wie oft und wie lange der Besuchsberechtigte sein Kind sehen könne.

„Ich bin kein Einzelfall“, sagt S.. „Es ist mir eine Herzensangelegenheit, auf dieses gesellschaftliche Tabuthema aufmerksam zu machen.“ Die permanente Anspannung und der Streit zwischen den Eltern bringe die Kinder in Konflikte und gefährde deren Entwicklung. „Ich merke das bei meiner Tochter, sie ist jetzt in der Pubertät und wirkt mehr und mehr zurückgezogen. Ich komme nur noch schwer an sie ran“, berichtet S. aus eigener Erfahrung. Er erfahre auch nichts über die Termine in der Schule, wie Elternsprechtage, oder Arzttermine seiner Tochter. „Eigentlich müsste mich die Kindsmutter laut Beschluss darüber informieren“, schildert der 59-Jährige.

Sind Väter Eltern zweiter Klasse?

Mit solchen und ähnlichen Problematiken ist der Verein „Väter ohne Rechte“, der sich als NGO für Kinderrechte versteht, regelmäßig konfrontiert. „Wenn die Mutter das Kontaktrecht ignoriert – also zum Beispiel die Tür nicht aufmacht, wenn der Vater läutet oder sagt, das Kind sei krank oder auf einer Geburtstagsfeier, dann kann sie das Monate, manchmal sogar Jahre lang spielen, ohne dass etwas passiert“, erklärt der Obmann des Vereins, Martin Morauf auf SALZBURG24-Anfrage.

90 Prozent aller Trennungskinder leben in Österreich ausschließlich im Haushalt der Mutter. Väter haben ein Kontaktrecht und sind unterhaltspflichtig. Im Jahr 2015 hat der Europarat einstimmig beschlossen, dass in allen Mitgliedsstaaten gleichteilige und gleichberechtigte Betreuungsformen eingeführt werden sollen. „Das ist in Österreich bis heute geflissentlich ignoriert worden“, so Morauf.

Zwar habe sich die Situation in den letzten Jahren leicht verbessert, doch Väter würden vor Gericht nach wie vor als Elternteile zweiter Klasse behandelt, lautet die scharfe Kritik. Das treffe vor allem bei unverheirateten Vätern zu. „Wenn die Mutter, die das alleinige Obsorgerecht hat, den Kontakt nicht möchte, hat der Vater keinerlei Rechte an seinen Kindern. Es ist eine Diskriminierung par excellence, dass der Vater vor Gericht darum kämpfen muss, Vater sein zu dürfen“, sagt Morauf.

Kein rechtliches, sondern gesellschaftliches Problem

Familienrechtsexperte Johannes Koman beurteilt die Kritik des Vereins zwar als „berechtigt“, erkennt aus seiner Sicht jedoch eher ein gesellschaftliches, als ein rechtliches Problem. „Die meisten Familien leben in den klassischen Rollenbildern und Mütter widmen den gemeinsamen Kindern in aller Regel mehr Zeit. Diese Tatsache wird von den Gerichten natürlich gewertet“, schildert der Anwalt gegenüber S24. Männer, die nach Trennungen ihre Vaterrolle gleichberechtigt neben der Mutter übernehmen wollen, seien erfahrungsgemäß noch in der Minderheit und hätten es tatsächlich schwer, dies – gegen den Willen der Mutter – durchzusetzen, zumal die Gerichte selten Vorreiter in Sachen fortschrittlicher Betrachtungsweisen seien, bewertet Koman die derzeitige Situation.

Josef S. will nicht aufgeben und weiterkämpfen. Er sucht den Kontakt zu Eltern, die Ähnliches erleben oder erlebt haben. S. protestiert vor dem Schloss Mirabell, dem Bezirksgericht und vor dem ORF-Gebäude in der Stadt Salzburg. Im Pinzgau trifft man ihn vor der Bezirkshauptmannschaft Zell am See. „Ich schreibe meiner Tochter fast täglich, egal ob sie antwortet oder nicht. Sie soll einfach wissen, dass ich als ihr Papa da bin, wenn sie mich braucht.“

 

Link: https://www.salzburg24.at/news/salzburg/vater-ohne-rechte-kaempft-um-seine-tochter-69543586

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Väter ohne Rechte trifft Familiensprecherin der SPÖ Frau Birgit Silvia Sandler

Martin Morauf (Obmann VoR), Familiensprecherin SPÖ Birgit Silvia Sandler, Maximilian Urban (VoR)

 

Am 29.03.2019 traf die Kinderschutz-NGO »Väter ohne Rechte« – vertreten durch Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban – die Familiensprecherin der SPÖ, Frau Birgit Silvia Sandler. Frau Sandler ist seit 2017 Nationalratsabgeordnete, der Name »Väter ohne Rechte« war ihr zwar schon bekannt, die Menschen dahinter wurden aber dem Hörensagen nach als "extrem" bzw. "wild" dargestellt. Wir danken Frau Sandler, dass sie bereit war, sich ein persönliches Bild von unserem Verein und seinen Organen zu machen. Aus unserer Sicht ist es uns auch gelungen, das falsche Bild zu korrigieren und darzulegen, dass der Verein äußerst konstruktiv im Sinne der Kinderrechte agiert.

In diesem Sinne wurden nach einer einleitenden Vorstellung des Vereines unsere Arbeitsweise (Lobbying und Betroffenenbetreuung) und unsere Ziele erklärt: Doppelresidenz, Gemeinsame Obsorge, Unterhalt und die Abschwächung der Schwierigkeiten bei Gericht, die vor allem Väter und Kinder treffen. Zu allen Themen konnten wir unsere Fachkenntnisse unter Beweis stellen. Frau Sandler konnte sich davon überzeugen, dass der Verein ein hohes Fachwissen besitzt und lösungsorientiert handelt. Frau Sandler machte sich viele Notizen zu den oben genannten Themen und vor allem zu den - auch ihr - teilweise völlig unbekannten Zuständen im österreichischen Familienrecht.

Wir konfrontierten Frau Sandler auch mit dem Umstand, dass viele Väter nicht nachvollziehen könnten, dass eine Partei, die sich der Einhaltung von Menschenrechten und der Gleichberechtigung verschrieben hat, diese völlig außer Acht lässt, wenn es um das Recht von Kindern auf beide Eltern oder um die Gleichberechtigung von Vätern im Familienrecht geht.

Überraschender Weise erklärte uns Frau Sandler, dass, im Sinne des modernen Gesellschaftsbildes, die SPÖ schon immer für gleiche Pflichten in der Kinderbetreuung war und ist und daher auch für die Doppelresidenz. Sie konnte deshalb kaum glauben, dass es gerade die SPÖ war, die bislang die völlige Gleichberechtigung von Vätern zum Wohle der Kinder abgelehnt hatte. Sie musste erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass es die derzeit mitregierende FPÖ ist, die diese Gleichberechtigung eher vorantreibt. Bis dato meinte sie, dass diese Partei das konservative Familienbild präferiert, bei dem die Mutter die Kinder allein zu erziehen habe.

Auch in der Frage der Unterhaltsproblematik, die leider auch vielfach von PolitikerInnen falsch dargestellt wird, gelang es uns, Frau Sandler über die tatsächlichen Gegebenheiten aufzuklären. Des Weiteren konnten wir anhand der - in Österreich nach wie vor und völlig unverständlicherweise nicht anerkannten - Krankheit PAS (Parential Alienation Syndrom, Eltern-Kind-Entfremdung) darlegen, warum das Cochemer Modell dem Kindeswohl am meisten dient und daher in Österreich eingeführt werden sollte.

Leider mussten wir feststellen, dass sich offensichtlich jede Parteiauf die andere ausredet, warum die Gleichberechtigung von Vätern im Familienrecht nicht endlich umgesetzt wird.

Im Verlauf des fast zweistündigen Gespräches konnten wir in vielen Punkten inhaltliche Übereinstimmungen feststellen. So zum Beispiel, dass das derzeitige System denjenigen Elternteil, dem es gelingt, sich die alleinige Betreuung der gemeinsamen Kinder zu sichern, finanziell belohnt, statt positive Anreize zu einer konsensualen Zusammenarbeit zu setzen. Auch darüber, dass das Residenzmodell nicht nur für Kinder und den nicht obsorgeberechtigten Elternteil - zumeist die Väter - nachteilig ist, sondern auch den betroffenen Müttern massive Nachteile am Arbeitsmarkt bringt (Gender-Pay-Gap, Gefahr von Altersarmut, e.a.), herrschte Einigkeit.

Wir danken der Abgeordneten zum Nationalrat, Frau Birgit Silvia Sandler, für das Gespräch, die gute Atmosphäre und vor allem für ihr Interesse an den tatsächlichen Gegebenheiten des österreichischen Familienrechts.

 

 

 


Mit Herz und Verstand.

Im Auftrag unserer Kinder!

  
  

 

 

 

 

 

 

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Väter ohne Rechte trifft Justizsprecher der FPÖ Mag. Harald Stefan

Martin Morauf (Obmann VoR), Mag. Harald Stefan (Justizsprecher FPÖ), Maximilian Urban (stv. Obmann VoR)

 

 

Am 18.03.2019 empfing der Justizsprecher der FPÖ, Herr Mag. Harald Stefan die Kinderschutz-NGO "Väter ohne Rechte" (VoR) in seiner Kanzlei. Väter ohne Rechte wurde von Obmann Martin Morauf und Dipl.-Ing. Maximilian Urban vertreten.

Die Gesprächsthemen waren unter anderem wie üblich:
Doppelresidenz
Pfändung unter das Existenzminimum bei Vätern
gleichberechtigte Elternschaft
Eltern-Kind-Entfremdung (EKE/PAS)

Herr Mag. Harald Stefan hat zugesichert die Pläne des Regierungsprogrammes noch in dieser Legislaturperiode mit umsetzen zu wollen.

Regierungsprogramm Seite 42

Regierungsprogramm Seite 43

 

 

Besonders interessiert zeigte er sich, als Väter ohne Rechte die Vorteile der Doppelresidenz aufzeigten und gerade das aktuell bevorzugte Residenzmodell (Mutter betreut/Vater zahlt) ganz wesentlich zum Gender-Pay-Gap und der Gefahr von Altersarmut von Frauen beiträgt. Es wurde versucht ein bestimmtes Wording zu finden, da es "Alleinerziehende" praktisch nicht gibt - unser Vorschlag war "getrennt erziehend", da Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Horte, Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Väter selbst, Großeltern, neue Lebensgefährten etc. sich alle in die Erziehung einbringen.

Die beharrliche Verteidigung des Residenzmodells von manchen Mütter-/Frauenvertretern steht im diametralen Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen wie Gleichberechtigung, mehr Väterbeteiligung, Aufbrechen konventioneller Geschlechterrollen usw.

Herr Mag. Harald Stefan hat Väter ohne Rechte versichert

dass das Thema »Unterhaltspfändung unter das Existenzminimum« auf der
Agenda weit oben steht und bald in Angriff genommen werden soll.
Diese Information haben wir bisher von ALLEN Parteien erhalten und scheint daher valide.Väter ohne Rechte bedankt sich für das amikale Gespräch, weitere Termine sind fixiert. VoR wird informieren.

Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

 

 

 

 

 

 

 

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VoR braucht Dich – sonst tut sich nichts im Familienrecht

Liebe Freunde und Mitstreiter,

VoR BRAUCHT HILFE!

Wie viele 100.000 Euro hat Euch schon VoR an Anwaltskosten erspart?
Wie viele 100.000 Euro hat Euch VoR schon an Unterhalt erspart?
und sowieso nicht mit Geld aufzuwiegen, wie viele Stunden, Tage, Wochen hat Euch VoR Zeit mit Euren Kindern erkämpft?

Wir hatten auch Misserfolge, am häufigsten Teilerfolge, manchmal volle Erfolge!

Viele beenden ihr Engagement nach persönlich beendeten Verfahren - das ist OK.
VoR nimmt Euch jetzt in die Pflicht - nicht monetär (wiewohl das auch willkommen ist).

 

Worum geht es?

VoR benötigt einen Datenschutzbeauftragten, der uns mindestens finanziell entgegen kommt.
VoR benötigt Personen die in bestimmten Themenbereichen recherchieren.
VoR benötigt Hilfe bei der Erstellung von Tätigkeitsberichten.
VoR hat einen Lektor gewonnen.
VoR benötigt Personen die mit Videoschnitt etc. Erfahrung haben.
VoR braucht einen weiteren affinierten Twitter-Profi.
VoR braucht jemanden der sich in WordPress auskennt,
VoR braucht erfahrene Personen die abseits ihres eigenen Falles die Sprechstunden mitbetreuen.
VoR sucht jemanden der Erfahrung mit Förderungen hat (national und in weiterer Folge EU-Förderungen).
VoR sucht in den Zweigstellen Oberösterreich und Salzburg vernünftige Personen, die dort die Betroffenen auffangen. Schulung usw. inkl. - Ansprechpartner in erster Instanz ist Wien.
VoR steht auch neuen österreichischen Zweigstellen positiv gegenüber. Man bekommt Einschulung, Dokumente, Equipment usw, bei Bedarf.

Wie kann ich mich melden, wenn ich interessiert bin?

Kurzes Bewerbungsschreiben an office@vaeter-ohne-rechte.at

VoR nimmt Kontakt mit Euch auf.

Was wir nicht wollen:

Personen die nur Ideen einbringen und sich nicht an der Umsetzung beteiligen.

Einige der Arbeiten können auch von zu Hause erledigt werden.

VoR wird dazu nach angemessener Rückmeldung ein moderiertes Treffen veranstalten.
Danach folgen , mehr im privaten Rahmen Arbeitsgruppen.

BITTE MELDET EUCH, WENN IHR IN DER BEDEUTENSTEN  VÄTERORGANISATION ÖSTERREICHS MITGESTALTEN MÖCHTET. 

Unsere Lobbytermine in Parlament und Co. sind wahrscheinlich bekannt.

WERDET TEIL DES TEAMS!

Hier noch ein Motivationsvideo für Euch:

Mit Herz und Verstand.
Im Auftrag unserer Kinder!

 

VoR bleibt Euch treu!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stellungnahme zur Petition BI/44 PAS ins Strafrecht

Stellungnahme des Vereins »Väter ohne Rechte« zu der Bürgerinitiative BI/44 „PAS ins Strafrecht“

FAZIT:
Der Verein "Väter ohne Rechte" ist dem Kinderschutz während und nach elterlichen Trennungen verschrieben und nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung, allen voran die Familienministerin keinen Handlungsbedarf sieht, Verbesserungen für Trennungskinder zu schaffen. Dabei wird wieder einmal ignoriert, dass angebliche rechtliche Möglichkeiten nach einer stattgefundenen Entfremdung den Zugang zum Kind nicht mehr ermöglichen und diese angeblichen rechtlichen Möglichkeiten seitens der Justiz gleich gar nicht angewendet werden. Vorsätzlich entfremdende Elternteile haben in Österreich nichts zu befürchten, dieser Missbrauch ist konsequenzlos.

hier die komplette Stellungnahme der Kinderschutz-NGO Väter ohne Rechte zum Download

hier die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zum Nachlesen

hier die Stellungnahme des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend zum Nachlesen

hier die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zum Nachlesen

hier die Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt gewaltinfo.at zum Nachlesen

hier das Video der Absage ("zur Kenntnisnahme") und Stellungnahme der Menschenrechtssprecherin der ÖVP Frau Dr. Gudrun Kugler im Nationalrat zur Bürgerinitiative.
Frau Dr. Kugler war beruflich bei der UNO tätig, also darf davon ausgegangen werden, dass sie die UN-Kinderrechtskonvention kennt. Weiters war sie im Europarat tätig, dort gibt es u.a. die Resolution 2079.

https://youtu.be/bb7hpFDcVWA

Stellungnahme des Vereins »Väter ohne Rechte«
zu der Bürgerinitiative BI/44 „PAS ins Strafrecht“

An das
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

An das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

An das
BKA – Bundeskanzleramt
Abteilung V/II für Kinder- und Jugendhilfe
www.gewaltinfo.at

Betrifft:
Bürgerinitiative 44/Bl betreffend
„PAS ins Strafrecht“

22/SBI
Zl.44/Bl-NR/2018 BMVRDJ

40/SBI
BMASGK-10001/0473-I/A/4/2018

Stellungnahme des Vereins „Väter ohne Rechte“ zu den Ausführungen des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Bürgerinitiative „PAS ins Strafrecht“ - in weiterer Folge an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und weitere.

Wien, 15.02.2019

Trotz der gesetzlichen Garantenstellung von Pflegschaftsgerichten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verlieren tagtäglich Kinder einen Elternteil bzw. Eltern den Kontakt zum Kind. Dies oftmals trotz Beschlüssen, trotz selten und zaghaft verhängten Beugestrafen, die oftmals Dritte bezahlen!

Wer das Kind vom anderen Elternteil - der sich absolut nichts zu Schulden kommen ließ - entfremden will, kann es in Österreich konsequenzlos erreichen.

Es ist daher ganz offensichtlich, dass die Mittel des Zivilrechts nicht ausreichend sind!

Schon im ersten Absatz finden sich in der Interpretation des KindNamRÄG 2013 Ausführungen, die mit der realen Rechtsprechung an den Gerichten so gut wie gar nichts zu tun haben!

§138 Z 9 ABGB, § 138 Z 10 ABGB werden in den üblichen Beschlüssen der Familiengerichte in der Regel nicht beachtet.

§ 107 Abs. 2 AußStrG wird überwiegend (bei strittigen Fällen zu über 90%) nicht nach Maßgabe des Kindeswohls, sondern nach Maßgabe des geringsten Widerstands entschieden. Das bedeutet, dass die Übertragung der alleinigen Obsorge in diesen Fällen regelmäßig auf die Mutter erfolgt und/oder Kontaktrechtsregelungen äußerst gering ausfallen. Rekurse werden in der Regel abgewiesen. Damit schafft die Rechtsprechung die Grundlage für PAS (elterliches Entfremdungssyndrom), selbst minimale Kontaktrechtsbeschlüsse (2 x monatlich für 2 Tage) werden bei Verletzung durch den Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (in der Regel die Mutter) ohne Konsequenzen geduldet.

Dies generiert einen weiteren Schritt in Richtung Entfremdung zwischen dem barunterhaltspflichtigen Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht (in der Regel der Vater) und dem Kind. Entfremdung (PAS) ist nachweislich eine Schädigung der Gesundheit des Kindes und somit des Kindeswohls. Mit der derzeitigen Rechtsprechung beteiligen sich daher die Gerichte aktiv und vielfach unwiderruflich an der Zerstörung der Beziehung zwischen dem nicht-obsorgeberechtigten Elternteil (in der Regel der Vater) und dem Kind. Die Aufrechterhaltung der verlässlichen Kontakte wie im betreffenden Paragraphen beschrieben, ist daher durch die Duldung von Kontaktrechtsverletzungen durch die Gerichte nicht möglich.

§107 Abs. 3 AußStrG wird zahnlos, wenn sich ein Elternteil (in der Regel die Mutter) den vorgeschlagenen Maßnahmen entzieht. Dennoch hat auch dieser Boykott keine Auswirkungen in Bezug auf Obsorgeentscheidung und Kontaktrecht. Ebenso wird das Verbot der Ausreise mit dem Kind praktisch nicht exekutiert. Umzüge der Mütter mit den gemeinsamen Kindern in andere Bundesländer sind davon ausgenommen, finden aber regelmäßig mit dem Ziel der Entfremdung des Kindes vom unerwünschten Elternteil statt.

Die erwähnten Zwangsmittel gemäß § 79 AußStrG kommen in der Regel kaum zur Anwendung. Die Aktivierung der Familien- und Jugendgerichtshilfe ist prinzipiell zu begrüßen, fördert de facto aber aufgrund der Verfahrensverlängerung häufig die Entfremdung.

Aus oben angegeben Gründen und den Erfahrungswerten betreffend „PAS“ kann daher mit den von Ihnen genannten Maßnahmen keine ausreichende Wirkung auf das Recht des Kindes auf beide Elternteile erreicht werden. Die übliche Rechtsprechung der Gerichte sieht anders aus und wird keiner „Qualitätskontrolle“ unterzogen. Daraus folgt, dass nur die Überführung ins Strafrecht die nötige Potenz zur Verhinderung von PAS besitzt. Ansonsten wäre die hohe Zahl der betroffenen Kinder nicht erklärbar.

Warum eine Überführung in das Strafrecht „sehr problematisch“ wäre, kann aus Ihren Ausführungen nicht abgeleitet werden. Offenbar handelt es sich um eine verfehlte Analyse in Ihrem Haus, weil gerade erst der Kindesentzug eine einvernehmliche Lösung nicht ermöglicht und den „Zündstoff“ birgt, der eine weitere Eskalation bedingt. Statistisch primär einvernehmliche Lösungen werden regelmäßig erst dann zum strittigen Fall, wenn die Entfremdungsstrategien einsetzen und PAS sichtbar wird.
Die zivilrechtlichen Möglichkeiten müssen daher als eindeutig ungenügend zur Verhinderung von PAS angesehen werden, zumal diese formal ex lege richtigen Maßnahmen eben nicht exekutiert werden.

Die angeführten Möglichkeiten aus dem Strafrecht (§ 83 ff StGB, Körperverletzung; und § 195 StGB, Kindesentziehung) werden in der Regel nicht bei PAS eingesetzt. Das Monitoring der Justiz nimmt (bewusst?) keine Fälle auf, die von einem zunächst einvernehmlichen Verfahren nach Erkennen von PAS in ein strittiges Verfahren übergeführt werden. Die Zahlen zu den Verfahren stimmen daher nicht überein.

Auch findet keine „Kriminalisierung“ durch die geforderte Überführung von PAS ins Strafrecht statt, denn bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, kommt niemand in den Bereich des Strafrechts. Es darf keine Täter-Opfer-Umkehr stattfinden, so wie es ohne Straftatbestand der Fall ist.

Das Phänomen Kriminalisierung würde ja sonst jeden gesetzestreuen Mitbürger und jede gesetzestreue Mitbürgerin treffen, denn die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen hindert üblicherweise an der Gesetzesverletzung! In der Familiengerichtsbarkeit gelten offenbar Gesetzesverletzungen, im besonderen wenn es um das Kindeswohl geht, überhaupt nicht, weswegen die Überführung ins Strafrecht natürlich Sinn machen würde.

In diesem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass einige Staaten die Entfremdung eines Kindes als Straftatbestand ansehen, so zum Beispiel Brasilien seit 2010.

Die Beibehaltung der derzeitigen Situation durch Gerichte und die Tendenz der Beschlüsse wird also nichts ändern, was auch deutlich durch die Stellungnahme des Ministeriums für „Reformen“ sichtbar wird.

Im Verfahrensstand einer bereits wissentlich herbeigeführten monate- oder oft jahrelangen Entfremdung (oftmals durch Gutachten belegt) geht es nicht mehr um eine einvernehmliche Lösung. Diese ist in derartigen Fällen ohnehin kaum noch zu erreichen.

PAS im Strafrecht hat auch den Charakter von Jugendschutz, denn es geht um eine Gesundheitsschädigung, um einen Eingriff in die körperliche und seelische Integrität von Kindern, die verhindert werden muss.

Das Strafrecht hat auch präventiven Charakter und ist, wie jedes Gesetz, Maßstab der gesellschaftlichen Ordnung. Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht einzusehen, dass die oftmals absichtliche und wissentliche Herbeiführung einer Entfremdung zwischen einem Kind und einem Elternteil gebilligt wird.

Um die vom Ministerium zitierten Straftatbestände im Zusammenhang mit PAS anzuwenden, bedürfte es zuvor einer Schulung der Staatsanwälte und Strafrichter zu diesem Thema.

Der Verein „Väter ohne Rechte“ ist enttäuscht über die fehlende Einsicht und vor allem über die realitätsferne Interpretation des Familienrechts in der Familiengerichtspraxis im Zusammenhang mit PAS durch das zuständige Ministerium.

Die "Beantwortung" des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist ein deutliches Indiz dafür, dass PAS unbekannt ist oder schlichtweg ignoriert wird, vor allem aber seine Entstehung und seine Auswirkungen völlig unbekannt zu sein scheinen.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Aufnahmekatalog des ICD-11 bereits "PA" (Eltern-Entfremdung) enthalten ist – schon hier zeigt sich der gesundheitliche Belang. Die entsprechenden Indizes lauten:

QE 52.0 - Caregiver-Child Relation Problem

QE 52.1 - Loss of love relationship in Childhood

Die gesundheitlichen Folgen von PAS sind ein ganz wesentlicher Faktor besonders bei Kindern, die dadurch häufig in einen Loyalitätskonflikt getrieben werden. Diverse Verhaltensauffälligkeiten, (Auto)Aggressives Verhalten, Depressionen, Angststörungen und zahlreiche andere psychische Erkrankungen sind je nach Ausprägung ein oft jahrelanges Martyrium bis in das Erwachsenenalter. Aus kindergesundheitlicher Sicht entsteht hier ein kaum reparabler Schaden an der Gesundheit der Kinder.

Aber auch die betroffenen Elternteile (meist Väter) tragen jahrelang diverse Folgeschäden davon – die letzte Stufe von PAS bei betroffenen Elternteilen kann der Suizid sein. PAS hat daher nicht nur eine gesamtgesellschaftliche, sondern vor allem auch eine gesundheitliche Dimension. Als Folge der gesundheitlichen Schäden ergeben sich aber auch ganz andere Konsequenzen für das BMAGSK. Die sich zunehmend verschlechternde psychische und physische Situation der Betroffenen reduziert wirtschaftliche Leistung, Krankenstände, Kuren, Rehabilitationsaufenthalte steigen kontinuierlich an – Lebensqualität und Lebenszeit reduzieren sich. Häufig sind komplette Arbeitsausfälle, Arbeitslosigkeit bis hin zur Obdachlosigkeit eine Folge von PAS als Ursprung der Abwärtsspirale – die notwendigen staatlichen finanziellen Leistungen betreffen dann das Sozialministerium.

Nicht zuletzt geht es darum Eltern und auch Richtern gegenüber ein klares Statement zu setzen, dass der vorsätzliche Missbrauch von Kindern als Waffe im Trennungskonflikt, das Entziehen eines Elternteiles, damit also der Bruch nicht nur der UN-Kinderrechtskonvention sondern auch des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes für Rechte der Kinder und die wissentliche Inkaufnahme von psychischen Schäden und Entwicklungsstörungen eben kein Kavaliersdelikt ist, der im schlimmsten Fall mit ein paar Hundert Euro Beugestrafe geahndet wird. Laut Rechnungshof sind das 0,7% der Fälle. Die Intention ist nicht, zu kriminalisieren oder Konflikte zu verschärfen, sondern das Recht von Kindern auf beide Elternteile besser zu schützen und das Bewusstsein dafür zu stärken.

Das Bundeskanzleramt hat Väter ohne Rechte (VoR) geantwortet, dass aus dem Verstoß gegen
§ 159 ABGB "Wohlverhaltensgebot" sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegründet werden können. Das Prozessrisiko dabei ist so groß und kostenintensiv, dass dieser Weg vielen Vätern verwehrt bleibt; also auch diese Handhabe scheint kein adäquates Mittel gegen Kindesentfremdung zu sein.

 

Mit kinderfreundlichen Grüßen

NGO – Kinderschutzorganisation
Väter ohne Rechte

office@vaeter-ohne-rechte.at
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ZVR: 856266734

Der Vorstand

Martin Morauf
Maximillian Urban
Robert Holzer
Susanne Engelmann
Sven Gründel
Christian Schmölz
Franz Brunner

 

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Aufruf zur Petitionsunterzeichnung an Österreicher!

Liebe Freunde, Mitstreiter, Unterstützer und Betroffene!

Eure Unterstützung ist gefragt!

Im deutschen Bundestag läuft aktuell die Petition mit der Nummer 89358 mit dem Titel:

"Sorgerecht der Eltern - Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild"

 

Wo kann ich mitzeichnen?
Hier der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_12/_22/Petition_89358.mitzeichnen.registrieren.html

Warum soll ich als Österreicher mitunterzeichnen?

Die österreichische Gesetzgebung lehnt sich seit Jahrzehnten sehr stark an die deutsche Gesetzgebung an. Ändern sich Gesetze in Deutschland, zieht die österreichische Gesetzgebung häufig nach.


Wer steht hinter der Petition?

Die Organisation Doppelresidenz.org


Wie lautet der Text der Petition?

Mit der Petition wird gefordert, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) als gesetzliches Leitbild und als vorrangig zu prüfende Option (widerlegbare Vermutung i.S. einer negativen Kindeswohlprüfung) dem Familienrecht zugrunde gelegt wird.
Die Doppelresidenz soll auch in allen weiteren tangierten Rechtsbereichen (z. B. Unterhaltsrecht, Sozialleistungsrecht, Steuerrecht, Melderecht) als Leitbild zugrunde gelegt und die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gestärkt werden.


Wie wird die Petition begründet?

Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern in Familie und Beruf gekennzeichnet. Frauen möchten nicht mehr nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Männer nehmen in immer größerem Maße Verantwortung in Haushalt und Kinderbetreuung wahr. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Beruf ist heute ein von der Mehrzahl der Bevölkerung gewünschtes Familienbild .

Trotzdem leben noch immer die meisten Kinder nach einer Trennung überwiegend nur bei einem Elternteil. Dieses Modell wird durch den bestehenden rechtlichen Rahmen priorisiert. Dies wird den Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht mehr gerecht.

Die vorliegenden Ergebnisse der Bindungs- und Scheidungsforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz gegenüber dem bisher in Deutschland bevorzugten Modell alleinerziehender Elternschaft im Residenzmodell.

Gemeinsame Elternschaft nützt den Kindern, erhält und sichert ihnen die Beziehung zu beiden Eltern. Sie verteilt die erzieherischen und materiellen Lasten auf beide Eltern, vermeidet die Überlastung eines Elternteils, reduziert Streit und führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hiervon profitieren Eltern und Kinder.

Das Recht muss überall dort, wo es bisher an das Leitbild der „Hausfrauenehe“ und des „Alleinerziehendenmodells“ anknüpft, den Erfordernissen an ein zeitgemäßes, gleichberechtigtes Familienleben angepasst werden: beim Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, im Jugendhilfe-, Sozial-, Melde- und Steuerrecht und allen weiteren berührten Rechtsgebieten.

Wir fordern daher die Politik auf, jetzt für Deutschland ein zeitgemäßes Familienrecht mit der Doppelresidenz als Leitbild zu schaffen, welches nicht nur internationalen Standards entspricht. Es soll auch dem Wunsch des überwiegenden Teils der Eltern nachkommen, nach einer Trennung ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen und auch und vor allem den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern.

Zum Begriff des Leitbildes:
Ein Leitbild soll Orientierung geben. Die Wahl eines konkreten Betreuungsmodells ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in jedem Einzelfall eine optimale Betreuungsregelung sicher zu stellen. Dies obliegt – gleichberechtigt – den sorgeberechtigten Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Der Staat hat nur das „Wächteramt“ inne (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), d.h. ein familiengerichtlicher Eingriff ist nur erforderlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raume steht.

Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, so braucht es eine gesetzliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei soll, wenn beide Eltern willens und in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern, das Leitbild der Doppelresidenz als widerlegbare Vermutung zugrunde gelegt werden von der nur abgewichen werden soll, wenn die Doppelresidenz dem Kindeswohl widersprechen würde.

Wie lange läuft die Petition noch, bis wann kann ich mitzeichnen?

bis zum 27.02.2019

Darf ich als Österreicher überhaupt mitunterzeichnen?

Ja, an dieser Petition kann JEDER teilnehmen, unabhängig von der Nationalität. Bitte lasst auch Eure Lebensgefährten etc. mitunterzeichnen und leitet diesen Artikel an andere eventuell Interessierte weiter!

Wie hoch ist mein persönlicher Arbeitsaufwand um mitunterzeichnen zu können?

Weniger als 1 Minute!

Die Chance auf Veränderungen für Trennungskinder ist JETZT!

Never, never, never give up!
Im Auftrag unserer Kinder!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Liste JETZT übt massive Kritik an der Jugendwohlfahrt / Fallbeispiel Thomas Claricini

Die Liste JETZT veranstaltete am 23.01.2019 eine Pressekonferenz mit dem Titel: "Sie nennen es Kindeswohl" in deren Parteizentrale. Betroffener Vater und VoR-Mitglied Thomas Claricini und seine rechtsfreundliche Vertretung Dr. Adrian Hollaender waren anwesend. Geführt wurde sie von Dr. Peter Kolba, Leiter des Bürgerbüros. Zahlreiche Medien waren vertreten, es gab mehrere Veröffentlichungen in reichweitestarken Medien.

Bericht in der Kronen Zeitung
Bericht in der Presse
Bericht in der Kleinen Zeitung
Bericht Salzburger Nachrichten
Bericht ORF

Dr. Peter Kolba skizzierte eine Reihe von Missständen bei der Jugendwohlfahrt. Unter anderem die verdächtig hohe Zahl von 13.740 Fremdunterbringungen in Österreich. In Deutschland ist die Anzahl gemessen an der Bevölkerungszahl nur halb so hoch!

 

Pressemappe Liste JETZT Sie nennen es Kinderwohl zum Download

Hier das Video der Pressekonferenz

Herr Kolba spricht bei der Pressekonferenz von 180 Fällen die dem Projekt "TATORT Jugendamt" übermittelt wurden, VoR hat von Mitarbeitern und Nationalratsabegordneten der Liste JETZT mehrmals eine deutlich höhere Zahl genannt bekommen.

Herr Kolba verweist ebenso auf den Sonderbericht der Volksanwaltschaft, den Bericht des Rechnungshofes und den Bericht des Österreichischen Institutes für Familienforschung zum Thema, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Sonderbericht der Volksanwaltschaft "Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen"
Bericht des Rechnungshofes zur Familiengerichtsbarkeit
Endbericht Evaluierung KindRamRäg2013 ÖIF

FALLBEISPIEL Thomas Claricini

Dieser Fall ist geprägt von einer so großen Fülle an absurden, rechtswidrigen Entscheidungen, unterlassenen Erhebungen, einseitigen Beurteilungen uvm. seitens der zuständigen Richterin des Bezirksgerichts Döbling, Frau Mag. Sigrid Gomsi dass der Vater die Öffentlichkeit als notwendiges Mittel zur Wahrung der Rechte der gemeinsamen Tochter gewählt hat. Herr Kolba sprach in der Pressekonferenz davon, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, also das Rekursgericht, die Richtern regelrecht "abwatschte". Wer sich den Beschluss (ab Seite 8) durchliest, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Im Anschluss ist der komplette Rekursentscheid einsehbar.

wesentliche Eckpunkte der Chronologie:

nach der Geburt des Kindes 2011 wurde eine Gemeinsame Obsorge (GO) vereinbart
nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft stellt die Mutter einen Antrag auf Alleinige Obsorge
12/2011 Mutter unterzeichnet eine Widerrufs- und Unterlassungsvereinbarung wegen diverser Falschbeschuldigungen
08/2012 weiterhin GO, Hauptaufenthalt bei der Mutter, Kontaktregelung
01/2017 Antrag des Vaters auf Doppelresidenz
07/2017 Erziehungsberatung für beide Eltern, Mutter verschleppt bis dato (!) die Termine,
modifiziertes Kontaktrecht
08/2017 JWF Stellungnahme, Empfehlung Obsorgeübertragung an die Mutter ohne ausreichende Begründung und Empfehlung keine Kontaktausweitung
10/2017 Antrag Vater Kontaktausweitung
03/2018 Rekursentscheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen
10/2018 Bestellung Sachverständige
12/2018 Einschaltung Koruptionsstaatsanwaltschaft wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs und Betrug durch widerrechtliche Inanspruchnahme und Gewährung von Verfahrenshilfe
01/2019 Bestellung andere Sachverständige

Der Umfang der Fehlbeurteilungen und der Richterin rechtfertigt aus der Sicht von VoR eine Befangenheit der zuständigen Richterin.

Hinzu kommt, dass der Mutter rechtswidrig Punkte in der Verfahrenshilfe zugestanden werden die sie gar nicht beantragt hat. Auch hier überschreitet die Richterin die Grenzen der Objektivität. Der Vater meldete Beschwerde bei der zuständigen Revisorin an. Die Revisorin rekursierte selbstständig im Namen des Bundes am BG Döbling, stimmte aber letztlich der Gewährung der Übernahme der Gutachterkosten zu?!

Rekurs zur Verfahrenshilfe zum Nachlesen

Nur einige exemplarische Beispiele:

 

kompletter Rekursentscheid zum Nachlesen

 


Thomas Claricini erwähnt auch Väter ohne Rechte (VoR), welche ihn besonders durch Edith Schützenhofer unterstützend zur Seite stand! Herzlichen Dank an Edith für dieses außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement und Thomas für die Erwähnung im Auftrag unserer Kinder!

https://www.youtube.com/watch?v=yDzmvLKQc6Y&t=26s

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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