Tiefe Trauer um verstorbenen Vater – Spende € 1.200,-- an Väter ohne Rechte - VoR
Andreas Zahrl war der mittlere dreier Brüder. Am 08.04.2018 verstarb er unerwartet an einem Herzinfarkt. Er wurde nur 50 Jahre alt und hinterlies eine 12-jährige Tochter - Natalie. Seinen beiden Brüdern Martin und Jürgen, seinen Eltern und seiner neuen Lebensgefährtin Theresia gilt unser tiefstes Mitgefühl und unsere Anteilnahme.
Zu seiner Tochter Natalie hatte nicht nur er über vier Jahre keinen Kontakt mehr, sondern auch die väterlichen Großeltern Annemarie und Karl Zahrl. Nach der ledigen Trennung 2008 zogen Mutter und gemeinsames Kind ca. 30 km weiter. Anfangs gab es noch geregelte Kontaktzeiten und Urlaube, doch ab 2013 wendete sich das Blatt.
So, wie es tausenden Trennungsvätern geht, sah auch er sich urplötzlich einer Reihe von Falschbeschuldigungen ausgesetzt. Es kam zum Kontaktabbruch. Viele Jahre versuchte er mit Hilfe der Justiz und ihren Helfern den Kontakt zu seiner geliebten Tochter wieder aufzunehmen – Natalie war sein Ein und Alles. Bedauerlicherweise zermürbte auch ihn das Justizgebahren und viele wissen welche ungeheuerliche psychische Belastung eine absolute Trennung für Kinder und einen Elternteil bedeutet.
So, wie es bei vielen Krankheiten der Fall ist, gehen den körperlichen Leiden, psychische Leiden voraus oder einher – es ist also durchaus angebracht zu sagen, dass Andreas Zahrl an gebrochenem Herzen verstorben ist.
Sein jüngerer Bruder Jürgen begleitete Andreas geraume Zeit während der Gerichtsverfahren und wurde so selbst Zeuge der Absurditäten der Justiz – die oft die Betroffenen fassungslos und ohnmächtig zurücklässt. Einmal erzählte Andreas seiner Familie, dass es sich anfühlen würde, als ob die gemeinsame Tochter tot sei – ein Gefühl, das sehr viele Trennungskinder und Trennungselternteile befällt und auch bereits in der Fachliteratur Einzug gefunden hat.
Familie Zahrl entschied, dass statt Kranz- und Blumenspenden einer NGO die sich für die Rechte von Kindern auf beide Eltern- und Großelternteile einsetzt, gespendet werden soll – schließlich war dieses Anliegen das, dass den Vater und die väterlichen Großeltern die letzten Jahre psychisch am Meisten zusetzte. Die Wahl fiel auf "Väter ohne Rechte".
Das Begräbnis fand am 13.04.2018 in würdigem Rahmen in Waidhofen an der Thaya statt. Familie, die Lebensgefährtin, Verwandte, Freunde, Nachbarn, Arbeitskollegen und der Arbeitgeber sammelten gemeinsam unfassbare € 1.200,-- welche am 07.05.2018 übergeben wurden. Stellvertretend für den Verein übernahmen Sven Gründel und Christian Schmölz den symbolischen Scheck und überreichten der Familie eine Honorationsmitgliedschaft.
Väter ohne Rechte gedachte Andreas Zahrl auch (leider passend) bei der PAS-Pressekonferenz am 25. April 2018. Absurderweise ist der internationale PAS-Tag auch der Geburtstag von Andreas Zahrl......
Die gesamte Gemeinschaft von Väter ohne Rechte ist tief bedrückt über die Ereignisse und steht bei Bedarf der Familie in rechtlichen oder anderen Fragen zur Verfügung.
Leider muss die Gemeinschaft Jahr für Jahr solche und ähnliche Trauerfälle beklagen und wir kennen diesen Schmerz - er erschüttert alle Betroffenen bis ins Mark.
Was der Hausverstand schon lange weiß, ist auch wissenschaftlich untersucht und bestätigt!
Jeden Tag werden weltweit Kinder von ihren Eltern getrennt, sei es durch Flucht, Krieg, Tod, Trennung der Eltern, gerichtliche oder behördliche Maßnahmen. Die Erfassung von Folgen solcher Traumata und ihre Bedeutung für die medizinische Versorgung der Betroffenen werden immer wichtiger.
Scheidungs/Trennungskinder leiden besonders heftig, wenn der Kontakt zu einem Elternteil fehlt. Zu diesem Ergebnis kommen zahlreiche neuere Studien aus den USA, Großbritannien und Skandinavien.
Es gibt nur wenige Studien, die sich mit der Frage gesundheitlicher Folgen von Kontaktabbruch zwischen Kindern und ihren lebenden leiblichen Eltern befassen. Die hier vorgestellten Studien kommen zusammengefasst zu folgendem Ergebnis:
Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern führt bei den Kindern zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die lebenslang andauern können. Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern ist mit einem deutlich erhöhten Risiko für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten, schweren Depressionen, Suchterkrankungen, Angst- und Panikerkrankungen verbunden. Es finden sich auch organische Veränderungen, wie zB des neuroendokrinen Stoffwechsels.
Jungen und Mädchen sind von diesen gesundheitlichen Folgen gleichermaßen betroffen.
Die Konsequenz aus diesen durch wissenschaftliche Untersuchungen gewonnenen Erkenntnissen kann aus ärztlicher Sicht nur sein, dass Kontaktabbruch von Kindern zu ihren lebenden Eltern verhindert werden muss. Die vorliegenden Studien nennen meist keine Unterschiede bzgl. der Ursache des Kontaktabbruchs, so dass der Kontaktabbruch unabhängig von den äußeren Bedingungen für die Kinder ein schweres Trauma mit anhaltender gesundheitlicher Schädigung bedeutet.
Der Kontaktabbruch zu lebenden Eltern schädigt die Kinder etwa doppelt so lang und dreimal so intensiv wie der Kontaktabbruch aufgrund von Tod eines Elternteils
Der 25. April jedes Jahres ist der internationale PAS-Tag.
PAS(Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, teilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie - an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest. Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen.
Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.
Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten
Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.
Die gesamte Pressekonferenz wird vom Team PAGO mitgefilmt und anschließend veröffentlicht!
Datum: 25.04.2018 Uhrzeit: 10:00 - 12:00 Uhr
Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich
Die dänische Regierung hat am 27. März 2018 in Zusammenarbeit mit sämtlichen Parteien im Parlament ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen. Am 1.April 2019 tritt es in Kraft! (Änderungen vorbehalten)
Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.
Für Paare, die Kinder haben, führt man eine Reflektionsperiode von drei Monaten ein. Bislang konnten sich alle Paare augenblicklich scheiden lassen, wenn sie das wünschten. Jetzt müssen sie drei Monate warten.
Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt.
Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.
Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.
Es entsteht eine neue Behörde, "Familieretshuset" (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:
1) Grün.Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.
2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.
3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.
In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die "Børneenhed" (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte."*
Die Quote ist pikant: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote Fälle. Es gibt also - nur durch Einführung des Doppelresidenzmodells - einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als in Österreich. Das österreichische System dagegen versagt vollkommen. Es ist nicht nur erheblich schlechter, es produziert durch Fehlanreize sogar aktiv die Katastrophen für Kinder.
Die österreichische Väterplattform hat planmäßig am 12.03.2018 die Bürgerinitiative "PAS ins Strafrecht" dem Parlament übergeben. Bisher wurden 1.652 Stimmen übermittelt, davon mehr als 40 Prozent weibliche Unterstützer!
Ab sofort kann nur noch online am Parlamentsserver unterzeichnet werden. Voraussetzungen: österreichischer Staatsbürger und älter als 16 Jahre.
PAS, Parental Alienation Syndrome, ist ein psychischer Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt. Angenehmer Nebeneffekt für den missbrauchenden Elternteil: der verhasste Ex-Partner muss weder von einem selbst noch von dem Kind kontaktiert werden. Dieses beliebte "Spiel" im Verteilungskampf nach einer elterlichen Trennung muss unterbunden werden. Damit die Tragweite dieser Instrumentalisierung der Kinder erkannt wird, fordern wir: Parental Alienation gehört strafrechtlich verfolgt!
Wie geht es nun weiter?
♦ Zunächst wurde die Bürgerinitiative dem Petitionsausschuss übergeben, der entsprechende Beratungen aufnehmen wird.
♦ Anschließend werden Stellungnahmen verschiedener Ministerien folgen. Die österreichische Väterplattform forderte Stellungnahmen von folgenden Ministerien:
♦ irgendwann kommt dann die Bürgerinitiative zur Behandlung im Petitionsausschuss auf die Tagesordnung und es wird abgestimmt, ob die Bürgerinitiative "zur Kenntnis genommen" wurde, was soviel bedeutet, dass sie im Rundordner landet; oder eben an einen anderen Ausschuss (zB. Justiz) oder an den Nationalrat weitergeleitet wird.
Dabei können alle Petitionsausschussmitglieder selbstverständlich auch das Wort ergreifen - wir werden ganz genau hinsehen ob und wer sich in welcher Form dazu äußert.
Wie es dann weitergehen kann, werden wir erläutern, wenn es soweit ist.
Wir hoffen auf große Unterstützung, damit sich endlich etwas im Familienrecht ändert.
Väter ohne Rechte (VoR) schließt eine Kooperation mit der deutschen Kinderschutzaktivistin Renata Kochta.
Renata Kochta betreibt sehr erfolgreich eine Facebookgruppe mit dem Namen "Mama ist nicht genug - Papa ist unverzichtbar." VoR berichtete bereits einmal dazu. Hier der damalige Beitrag.
In den letzten Monaten initiierte sie eine Plakataktion mit dem Schwerpunkt der Eltern- Kind Entfremdung (EKE) - häufig auch Parental Alienation Syndrom (PAS) genannt. Obwohl es dazu tausende internationale Arbeiten, diversester Disziplinen und Studien gibt, bezweifeln bestimmte (Mütter)Organisationen hartnäckig dessen Existenz, ähnlich wie beim Klimawandel.....
Die Plakataktion hat eine virale, flächenbrandähnliche Ausbreitung in Deutschland gefunden - man läuft offene Türen ein. Diverse Prominente engagieren sich neben Geschäftsleuten und hunderten betroffenen Elternteilen, Großelternteilen, Geschwistern, Verwandten und Freunden. Das Echo ist so gewaltig, dass bereits erste Medienanfragen eingetroffen sind.
Im Grunde gibt es zwei Sujets:
und
Väter ohne Rechte unterstützt diese Aktion vorbehaltlos in Österreich und bittet so viele Interessenten wie möglich sich an der Aktion zu beteiligen - ein öffentliches Zeichen zu setzen - und ein bzw. zwei Fotos von sich zu machen und an VoR zu schicken.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wie kommt man zu den Plakaten?
Variante 1:
VoR übersendet postalisch KOSTENLOS an jeden österreichischen Empfänger ein doppelseitiges Plakat in der Größe DIN A3
(keine Druckkosten, keine Papierkosten, keine Portokosten)
dazu schreibt man eine Mail mit der Zustelladresse an office@vaeter-ohne-rechte.at
Variante 2:
Man lädt die Sujets ganz einfach aus diesem Beitrag herunter und druckt sie selbst aus.
Hier die beiden Downloadlinks:
Man sendet über Facebook eine Privatnachricht (PN/PM) an Rainer Bugl- er übernimmt dankenswerterweise den Versand. Anfragen können aber auch in der VoR-Facebookgruppe gestellt werden - dort bekommt man auch zu allen anderen Themenbereichen Feedback.
Grundsätzlich werden diese einmal veröffentlicht - vorrangig in sozialen Medien. Selbstverständlich werden diese Statements zum Kinderschutz auch sorgfältig gesammelt um eventuell mal einen kleinen Film darüber zu machen. Ein deutscher Fernsehsender hat auch bereits Interesse bekundet und will einige der Fotos in seinem geplanten Beitrag bringen.
VÄTER OHNE RECHTE BETONT, DASS DIE PLAKATE NUR AN ÖSTERREICHISCHE EMPFÄNGER VERSANDT WERDEN. Braucht wer aus Deutschland Plakate wendet man sich bitte per Mail an: stoppt-Umgangsboykott@web.de
Am 12. März 2018 um 13 Uhr übergibt die österreichische Väterplattform ihre Bürgerinitiative dem Nationalrat im Parlament. Erstunterzeichner ist der Verein "Väter für Recht im Auftrag unserer Kinder" aus Kärnten.
Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns und der österreichischen Väterplattform diese Bürgerinitiative dem Nationalrat zu übergeben:
Montag, 12. März 2018, 13 Uhr, österreichisches Parlament in 1010 Wien, Reichsratsstraße 1.
PAS, Parental Alienation Syndrome, ist ein psychischer Mißbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Mißbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt. Angenehmer Nebeneffekt für den mißbrauchenden Elternteil: der verhaßte Ex-Partner muß weder von einem selbst noch von dem Kind kontaktiert werden. Dieses beliebte Spiel im Verteilungskampf nach einer elterlichen Trennung muß unterbunden werden. Damit die Tragweite dieser Instrumentalisierung der Kinder erkannt wird, fordern wir: Parental Alienation gehört strafrechtlich verfolgt!
Ein weiterer Vater hat die Möglichkeit eines Plakatgrusses wahrgenommen. Seit geraumer Zeit besteht die Möglichkeit bei einem österreichweit tätigen Werbeträger für Charitytarife Plakatflächen, Citylights usw. zu mieten.
Zwischen dem Vater, Sven Gründel und dem gemeinsamen Kind Vienna (8) liegen 750 km Distanz. Die Gerichtscausa dauert bereits 6 Jahre an und vorläufig ist kein Ende in Sicht.
Der Vater gibt als Motivation für den Kampf der Rechte des gemeinsamen Kindes an, dass er, sollte er jemals von Vienna gefragt werden : "Papa, was hast du dagegen/dafür getan?" eine Antwort geben möchte, für die er sich nicht schämen muss.
Das Citylight ist am Hauptbahnhof Dornbirn aufgestellt, dort wo auch die Tochter regelmäßig vorbeikommt. Der Ort ist der zentrale Hotspot in Dornbirn mit der wahrscheinlich größten Reichweite - wird also auch von tausenden anderen gesehen.
Der Vater hofft, dass selbst wenn das Kind nicht das Citylight wahrnimmt, die Existenz dem Kind zugetragen wird - falls nicht hat es trotzdem eine Botschaft an die Gesellschaft, die der Vater für wichtig hält: "Kinder haben das Recht auf beide Elternteile".
Das Motiv entstammt einer Fotokunstaktion die sich"Red Hand Revolution" genannt hat und als einen Schwerpunkt Väteranliegen hatte. Der dafür verantwortliche Künstler ist Andreas Fischer, der es mit diesem Projekt auch zu einer Vernissage geschafft hat.
Auch dieses Jahr nimmt er diese Gelegenheit für Weihnachtsgrüße wahr!
Sven Gründel findet es erstaunlich, dass er zwar ständig Anfragen zu gewünschten Plakataktionen bekommt, sich aber relativ selten Väter sich auch dazu durchringen eine Bestellung zu tätigen, zumal VoR auch noch über ein professionelles Grafikbüro sich um das perfekte Layout bemüht. Auch aus Deutschland erreichen ihn regelmäßig Anschreiben. Auch in der BRD hat er den günstigsten Anbieter recherchiert.
Für eventuelle Anfragen steht er natürlich zur Verfügung unter sven.gruendel@live.at
Herr Gründel hofft damit der Tochter Vienna eine Freude gemacht zu haben! Er wird sie vom 29.12.2017. - 6.1.2018 in Wien betreuen dürfen. Vater und Tochter freuen sich schon sehr auf die gemeinsame Zeit!
LIDL Österreich unterstützt Väter ohne Rechte (VoR) und den blauen Weihnachtsmann.
Die Presseabteilung von Lidl wurde von uns bezüglich eines Parkplatzschildes angeschrieben, dass für Verwirrung sorgte, da es augenscheinlich nur Müttern zugestanden wird dort zu parken - aber nicht Vätern. Dabei handelt es sich um Positivdiskriminierung für Mütter, die damit auf die Hausfrauenrolle reduziert werden und Negativdiskriminierung für Väter, dessen neue Rolle nicht entsprechend gewürdigt wird.
Lidl Österreich hat Größe und Weitsicht gezeigt und erklärt, dass sich das Unternehmen der Thematik bewusst ist und aktuell gerade neue Designs für die betreffenden Parkplätze erstellt werden und sukzessive flächendeckend ausgetauscht werden!
Wussten Sie, dass Lidl Österreich schon heute viele Dinge tut, um Beruf und Familie besser zu vereinen? Mit dem Gütesiegel des Audits „berufundfamilie“ hat sich Lidl sogar verpflichtet, die Rahmenbedingungen für berufliche und private Zufriedenheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Dazu bietet Lidl beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, die Möglichkeit einer Verlängerung der Karenzzeit um bis zu ein Jahr oder den Papa-Monat, bei dem Väter nach der Geburt Ihres Kindes bis zu 31 Tage bei ihren Kleinen zu Hause bleiben können.
Auf Nachfrage von VoR, ob dann nicht auch Trennungskinder mit einer Sachspende unterstützt werden könnten, sandte uns Lidl ein Paket voll Spielsachen zu. Herzlichen Dank für dieses Bewusstsein!
Damit Lidl Österreich, seine Kunden und Interessierte sich ein Bild davon machen können, wie VoR hier Kinder unterstützt, hat VoR ein Video gestaltet vom ersten Aktionstag am 2.12.2017 in Wien Favoriten. Am 16.12.2017 findet der nächste Aktionstag statt.
Väter ohne Rechte (VoR) und die Mütterlobby/Mütterinitiative sind sich nur ganz selten eins. Man könnte meinen beide Parteienvertreter stellen das diametral andere Ende einer Erfahrungslinie dar. Beide Organisationen sind Schicksalsgemeinschaften, bei der keiner vorsätzlich Mitglied ist. Gegenseitig wird sich Militanz, dogmatisches Denken und viel schlimmere Dinge an den Kopf geworfen.
Man darf nicht vergessen, dass VoR das besondere Kunststück gelungen ist, alle wesentlichen Vertreter der Väter/Männervereine in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zu bündeln - ein gemeinsames Forum geboten hat, dass angenommen wurde (bei gleichzeitiger Autonomie der einzelnen Vereine). Gleichzeitig hat VoR niemals offensiv Vertreter der Frauen/Mütter Organisationen aus der Diskussion ausgeschlossen - noch jetzt befinden sich diverse Gründer und Aktivisten dieser Organisationen aktiv im VoR-Forum.
Die Gruppenmitgliedschaft bei anderen Seiten, die Mütter im Fokus haben ist selbstverständlich kein Ausschlussgrund - im Gegensatz zu anderen Müttergruppen. Oftmals wenden sich Frauen an uns, denen der ungewohnt erbarmungslose Unterhaltungs- und Argumentationsstil in diesen Gruppen nicht gefällt an VoR - Mütter die zwar ihre Rechte durchgesetzt haben wissen wollen, aber nicht auf Kosten des Kindes - diese fangen wir gerne auf. Nicht umsonst hat VoR einen 42% Frauenanteil.
VoR hat sich ganz bewusst zu einem öffentlichen Forum entschlossen - geschlossene und geheime Gruppen sind nicht unser Anspruch - das FamilienUNrecht soll öffentlich aufgezeigt werden - jeder soll die Missstände lesen können - auch vor dem Hintergrund, dass es auch stumme Mitleser gibt, die sich nicht trauen ihren Fall zu schildern und trotzdem sich Informationen herausziehen können - und wie wir wissen, wird das Angebot häufig angenommen.
Teil 2 Rosinen picken bei Studiennennungen der Mütterinitiative
Die Mütterinitative für Alleinerziehende MIA nennt gerne NUR 2 Studien, warum die Doppelresidenz so richtig furchtbar für die Kinder ist - und schießt sich dabei ungewollt selbst ins Knie.
So genannt von der Mitbegründerin der Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA) Cosima Herrstein.
In folgendem Interview vom 02.12.2017 erwähnt die Dame 2 Studien, die ganz verheerende Auswirkungen für Kinder (einmal bis zum Alter von 4 Jahren) aufzeigen sollen.
1. Studie: Jennifer McIntosh (Australien 2008) 2010 wurden für die australische Regierung 2 Studien zusammengeführt.
Dabei befasst sich die erste Studie mit Langzeitfolgen von hochkonflikthaften Fällen. Nicht vergessen werden darf, dass, je nach Studie 3-10 Prozent der Fälle als hochkonflikthaft bezeichnet werden. Ergo werden über 90 Prozent der Fälle erst gar nicht untersucht. Das war auch nicht der Anspruch der Studie. Wenig erstaunlich, dass sich die Mütterinitiative, mangels gleichlautenden Studien genau diese herauspickt.
Die 2. Studie befasst sich mit wechselnden Übernachtungen von Säuglingen und jungen Kindern und kommt zu dem Schluss, dass es aufgrund der Gehirnentwicklung zu Stressoren bei bis zu dreijährigen Kindern kommen kann. Etwas anders schauen die Ergebnisse bei 4-5 jährigen Kindern aus. In Summe wird zu einem Residenzmodell tendiert.
Frau McIntosh und die Mütterinitiative haben anscheinend noch nicht die Anzahl der Kindesübernahmen zwischen dem Residenzmodell und einer Doppelresidenz miteinander verglichen, sonst kämen sie rasch zu der Erkenntnis, dass gleich viele, bis weniger Übergaben, je nach vereinbarten Wechselmodalitäten im Doppelresidenzmodell stattfinden.
Hier ein Video, dass beide Modelle miteinander vergleicht:
Richtig ist allerdings auch, dass bei Säuglingen grundsätzlich weniger Kontakt dem Vater zugesprochen wird, gerade das Stillen wird hier häufig als Argument angeführt.
Die zweite genannte Studie von Cosima Herrstein ist von Rae Kaspiew aus 2009 und auch aus Australien.
Dabei handelt es sich sogar um eine PRO-Wechselmodellstudie - das wird von der Dame erst gar nicht erwähnt. Ein Schuss ins eigene Knie!
Die Studie in Gesamtheit ist PRO-Wechselmodell - das verschweigt die MIA. Vorsatz muss nicht unterstellt werden, sondern eher Unwissenheit - es ist jedenfalls nicht seriös die große Mehrzahl der Studien einfach zu ignorieren.
Richtig ist, dass sich diese Studie ausschließlich in einem Literaturhinweis und kurzem Traktat zu der McIntosh-Studie erschöpft.
Teil 4 Dutzendfache Nennung diverser anderer PRO WechselmodellStudien
Doppelresidenzforschung gibt es in den unterschiedlichsten Disziplinen seit 4 Jahrzehnten. Die Mütterinitative will diese nicht wahr haben.
Abarbanel (1977) USA
Steinmann (1981) USA
Irving (1984) Kanada
Irving & Benjamin (1991) Kanada
Luepitz (1986) USA
Richards & Goldenberg (1986) USA
McKinnon & Wallerstein (1986) USA
Shiller (1986) USA
Underwood (1989) USA
Johnson (1989) USA
Paerson & Thoennes (1990) USA
Williams (1991) USA
Maccoby (1993) USA
Cloutier & Chaques (1997) Kanada
Bausermann (2002) USA
Juby (2005) Kanada
Breivik & Olwens (2006) Norwegen
Hahn (2006) USA
Lacroix (2006) Australien
Fabricius & Luecken (2007) USA
Skorten & Barlindaug (2007) Schweden
Jablanska & Lindberg (2007) Schweden
Berger (2008) USA
Campoina (2008) USA
Melli & Brown (2008) USA
Frigger (2008) Deutschland
Kaspiew (2009) Australien
Smyth (2004/2005/2008/2009) Australien
Fehlberg, Millward & Campo (2009) Australien
Campo (2009) Australien
Spruijt & Duindam (2010) Niederlande
Cashmare (2010) Australien
Pazen (2011) USA
Bjarnasson & Arnasson (2011) 36 westliche Länder
Bergström (2012) Schweden
Fortin, Hunt & Scanlan (2012) Great Britain
Sodermans,Matthijs & Swicegood (2013) Belgien
Bergström (2013) Schweden
Bergström (2014) Schweden
im Anschluss noch eine Grafik über die gesetzlichen Entwicklungen