Kategorie: Allgemein

VoR bei Premiere von Kinderfilm „Hexe Lilli rettet Weihnachten“

Pünktlich zu Weihnachten kommt wieder ein Kinderfilm in die Kinos. Es ist das dritte Abenteuer der Hexe Lilli – diesesmal rettet sie Weihnachten, doch zugleich ist sie durch das Herbeizaubern des unheimlichen Knecht Ruprecht überhaupt erst für das weihnachtliche Chaos verantwortlich.

Trailer:

 Link zur Homepage des Filmes

 

 

 

Darsteller:
Hedda ErlebachJürgen Vogel, Anja Kling, Maresa Hörbiger, Michael Mittermeier

UND das VoR-Mitglied Geri Acetath

Regie:Wolfgang Gross

 

Am 4.11.2017 fand im Cineplexx Wienerberg die VoR-Premiere mit allen Schauspielern und Regisseur statt. Zahlreiche Medien waren vertreten.

 

 

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06VoR bedankt sich sehr herzlich bei Geri Acetath für dieses persönliche Engagement und die gelunge PR-Aktion, für die es kaum einen besser geeigneten Anlass gibt!

Never, never, never give up!
Mit Herz und Verstand!
Im Auftrag unserer Kinder!

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Neues Sendeformat bei VOX – Teilnehmer gesucht – „Die Aussprache“

Das Produktionsstudio itv sucht für ein neues Sendeformat beim Sender VOX Teilnehmer.

Um was geht es?

Mittlerweile getrennte Paare sollen sich in einer Wohnung treffen und vollkommen unbegleitet versuchen ihre alten Geschichten gemeinsam aufzuarbeiten.Den Ex-Partnern soll ein ruhiger, neutraler Boden geboten werden, um abseits von Alltag und äußeren Einflüssen die Möglichkeit auf ein intensives Gespräch zu haben. Die Ex-Partner treffen  sich in einem Appartement –  natürlich haben sie sich schon mal vorher Fragen überlegt, die er dem jeweils  anderen über die Beziehung stellen möchten und über Themen, die sie noch beschäftigen.Das Hauptaugenmerk liegt eigentlich eher darauf, dass sich die Ex-Partner jetzt nicht von irgendwem während des Gesprächs „therapieren“ lassen, sondern die Chance nutzen, ruhig und abgeschottet von dem ganzen Drumherum, das einen sonst im Leben noch so beeinflusst, frei sprechen zu können. Sie müssen natürlich mindestens bereit dazu sein, zuzuhören, was der andere zu sagen hat.

Es wird kein Mediatorenteam vor Ort sein, es wird auch kein Kamerateam im Raum sein. Natürlich gibt es schon fix installierte Kameras, sonst gäbe es ja auch keine Sendung….

Wo findet das statt?

aufgezeichnet wird im Raum Köln  – Betroffene können sich aber von überall melden

Wie kann ich mich bewerben?

Unter folgendem Link : https://www.itvstudios.de/casting/bewerben_da

Kontaktmail: dieaussprache@itvstudios.de

Ansprechperson: Frau Franziska Byns

Die Hoffnung des Senders ist es, dass der Schritt zu diesem Format vielleicht für beide nochmal eine andere Ebene bietet. Vielleicht reißt oder rauft man sich da eher mal zusammen, entgeht einem ehrlichen Gespräch nicht frühzeitig und kann so wirklich mal zu einem Ergebnis kommen.

 

 

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Gastbeitrag #metoo #notme – Scheindebatten und die Frage nach Courage

#meeto und #notme sind aktuell weltweit groß diskutierte Themen im Themenspektrum sexuelle Belästigung usw.

Martin Morauf ist zwar auch der Obmann des Vereines Väter ohne Rechte (VoR) – hat diesen Artikel aber ganz bewusst als Privatperson geschrieben und veröffentlicht. Ein Bezug zu Kinderthemen ist nur bedingt gegeben – mit Falschanschuldigungen gibt es aber schon auch einen indirekten Bezug.

veröffentlicht hat Martin Morauf in der Plattform Fisch + Fleisch und ist in der allgemein hysterisch aufgeladenen Stimmung ein wohltuender, ehrlicher und nachdenklich stimmender Artikel:

Unter »me too« verstand ich bisher Menschen, die sich an Adriastränden oder in Fernostmetropolen billig mit gefälschter Markenware versorgten, um »auch dabei sein« zu können oder F- bis Z-Promis, denen nichts zu peinlich ist um ihr Gesicht mit aller Gewalt ins Fernsehen oder in in eine Zeitung zu zwängen. So gesehen passt die Bezeichnung #MeToo perfekt zu dem, was sich derzeit an Empörungs-Hysterie abspielt.

Zu den Fakten: In Hollywood wurde heraus gefunden, dass geflügelte Worte wie »Besetzungscouch« oder »Wen muss ich hier flachlegen, um einen Job zu bekommen« überraschenderweise einen realen Hintergrund haben. Es gibt also tatsächlich Männer, die ihre Machtpositionen im Geschäftsleben dahingehend ausnutzen, dass sie Frauen Jobs im Tausch gegen sexuelle Gefälligkeiten anbieten. Und es gibt Frauen, die das annehmen. Wer hätte das gedacht?

Im Zuge dieser epochalen Erkenntnis entsteht nun eine Diskussion über sexuelle Belästigung. Darüber inwieweit diese in unserer Gesellschaft tatsächlich (noch) vorhanden ist, inwieweit solches Verhalten tatsächlich (noch) toleriert wird und da offenbaren sich teilweise erbärmliche Zustände. Es böte sich also die Chance, eine sinnvolle Debatte darüber zu führen, wie tatsächlich ungustiöses Verhalten künftig zu minimieren ist und wie man zwischen Nötigung und Handlungen in beiderseitigem Einverständnis unterscheidet. Diese wird leider nicht genutzt.

Statt dessen blüht eine Scheindebatte und eine künstliche Erregungskultur. Es melden sich eben nicht nur Frauen zu Wort, die tatsächlich Opfer sexueller Belästigung wurden. Wir hören und lesen von Frauen, die angeblich traumatisiert sind, weil sie vor Jahren einmal zotige Bemerkungen, ein missglücktes Kompliment über ihr Aussehen oder einen Anmachversuch hinnehmen mussten. Teilweise mit dem Effekt, dass die Täter ohne Verhandlung und ohne Verjährungsfrist medial geächtet werden, vielleicht sogar ihren Job verlieren und damit auch ihre Familien – Frauen und Kinder – in existenzielle Schieflage geraten. Und diese #MeToo-erregten PseudoopferInnen wirft man nun unter medialem Getöse in einen Topf mit den tatsächlichen Opfern.

Das führt natürlich dazu, dass sich die Beführworter des gepflegten Herrenwitzes dazu berufen fühlen, eine Täter-Opfer-Schuldumkehr zu betreiben und sich gegenseitig in der Verächtlichmachung der wahren Opfer übertreffen. Bravo!

Und HardcorefeministInnen wie Heinisch-Hosek nutzen den aufkeimenden Rückenwind um wieder einmal strengere Strafen für verbale Entgleisungen von Männern – und wohl gemerkt NUR von Männern – zu fordern. Nicht nur ein Bauarbeiter, der gegenüber seiner (in der realen Welt wohl kaum existenten aber in der heinisch-hosekschen Gedankenblase durchaus vorkommenden) Bauarbeiterkollegin eine zweideutige Bemerkung macht, soll künftig bestaft werden, sodern auch jeder Bauarbeiter, der einer Passantin hinterher pfeift. Denn pfeiffende Bauarbeiter sind sicher eines der drängensten Probleme, unter denen Frauen in unserer heutigen Gesellschaft zu leiden haben …

Ob es im heinisch-hosekschen klischeehaften Idealbild einer Gesellschaft auch Strafen für Frauen geben soll, die Männer kränken, herabwürdigen oder beleidigen darf bezweifelt werden.

Ich denke jedenfalls, dass es erwachsenen Menschen zuzumuten ist, »Nein« und »Hör damit auf, das empfinde ich als belästigend, verletzend, unangepasst, wasauchimmer …« zu sagen. Wenn der so Angesprochene sein Verhalten nicht einstellt, ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung gegeben und die Linie ist somit klar gezogen. Sich Jahre oder Jahrzehnte später via Twitter, Facebook oder Yellowpress über einen Griff aufs Knie oder eine grausliche Bemerkung zu beschweren, ist nicht erwachsen. Und einen Film-Job für einen Blow-Job anzunehmen und hinterher zu jammern auch nicht.

Hören wir doch bitte auf, so zu tun, als wären alle Frauen auf der einen Seite und alle Männer auf der anderen Seite homogene Gruppen. Es gibt Frauen, die auf macht- und gelddominiertes Alphamännchengehabe reflektieren. Der lugnersche Streichelzoo aus Mausis, Katzis, Bambis und anderen Kleintieren wäre nicht denkbar, handelte es sich nicht um einen millionenschweren Baumeister sondern um einen Mindestrentner, der alleine auf seinen Adoniskörper, seine Eloquenz und seinen Charme angewiesen ist. Und wieviele Männer gibt es, die politisch korrekt, stets höflich, zurückhaltend und freundlich – aber leider auch ungef…t durchs Leben gehen, weil so ein Verhalten eben auf viele Frauen abtörnend wirkt?

Ich will nicht in einer Gesellschaft leben, in der polternde Halbaffen Frauen benutzen, ganz einfach weil sie über Geld und Macht verfügen und denken, dass Regeln nur für die Anderen da sind. Ich will aber auch nicht in einer Gesellschaft leben, in der eine Frau jederzeit die Möglichkeit hat, den Ruf, die Familie und die Existenz eines Mannes zu gefährden indem sie ganz einfach behauptet, er hätte vor Jahren Unerhörtes zu ihr gesagt.

Deshalb denke ich, dass es einerseits natürlich effizienten Opferschutz und harte Sanktionen in Fällen tatsächlicher sexueller Belästigung oder Nötigung braucht und andrerseits eine Diskussion über Zivilcourage. Wenn es nicht mehr cool ist, sich – egal in welcher Form – daneben zu benehmen und wenn man gesellschaftlich geächtet wird, wenn man sich im Job oder in der Öffentlichkeit wie die sprichwörtliche Axt im Walde aufführt, dann wird es auch keiner mehr tun. Dazu wird die Debatte hoffentlich noch irgendwann führen. Und auch dazu, dass wir als Gesellschaft lernen zwischen sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und schlechtem Benehmen zu differenzieren und frei und eigenverantwortlich genug bleiben, um Straftaten zu sanktionieren und einen »Lärcherlschas« als solchen erkennen und auch so bezeichnen zu dürfen.

Quelle: https://www.fischundfleisch.com/martin-morauf/metoo-40670

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DADDYS PRIDE – Väterdemo in Berlin 10.12.2017

daddys pride berlinDADDYS PRIDE ist eine Initiative die der Italiener Dr. Giorgio Ceccarelli ins Leben gerufen hat. Dabei handelt es sich um den einzigen weltweit organisierten Vätermarsch. Dr. Ceccarelli ist Präsident des italienischen Vereines  „I love Papá“.

Es heißt zwar Daddys Pride – übersetzt bedeutet es Daddys Stolz. Aber das Motto ist geschlechterunabhängig, denn es geht um das Recht der Kinder auf beide Elternteile und Großeltern! Die Botschaft der Daddy’s Pride Parade ist einfach und eigentlich selbstverständlich: „JEDES KIND HAT EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROßELTERN!“

Bei der Daddys Pride handelt es sich nicht um eine klassische Demo – sondern um eine Parade für Kinderrechte. Es sind sowohl Mütter als auch Väter, Großeltern, Geschwister, Verwandte, Freunde und Interessierte aufgerufen an dieser Veranstaltung gemeinsam mit ihren Liebsten teilzunehmen.

Die Daddys Pride hat eine lange Geschichte, so fand sie schon in folgenden europäischen Städten statt:

Italien – Rom
Tschechien – Prag
Frankreich – Paris
Österreich – Wien
Slowakei – Braislava

diesmal findet sie am 10.12.2017 von 09:00 – 16:00 Uhr in Deutschland – Berlin statt.

Die voraussichtliche Route ist:

Platz der Republik. Von dort Rundgang mit Rückkehr zum Versammlungsort. Strecke: Scheidemannstr. – Ebertstr. – Brandenburger Tor – Pariser Platz (Zwischenkundgebung) – Str. d. 17. Juni – Yitzak Rabin-Str. – Tiergarten – Bundeskanzleramt – Moltebrücke – Hbf und zurück.

Zahlreiche internationale Kinderrechtsorganisationen nehmen teil!

Wer gerne  aus Österreich daran teilnehmen will und/oder Informationen braucht meldet sich bitte bei Väter ohne Rechte (Teil der österreichischen Väterplattform und Partner der Platform for european fathers) unter office@vaeter-ohne-rechte.at

Never, never, never give up!
Im Auftrag unserer Kinder!

 

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Stellungnahme Väter ohne Rechte und Plattform Alleinerziehend Österreich zur Unterhalts-Diskussion

Logo VoR Logo Alleinerziehend Österreich

 

 

 

 

 

Der Verein »Väter ohne Rechte« und die Plattform »Alleinerziehend Österreich« nehmen zur aktuellen Unterhalts-Diskussion Stellung und votieren für ein gemeinsames Gesamtkonzept.

In der aktuellen Diskussion um die Einführung einer staatlich finanzierten Unterhaltsgarantie für getrennterziehende Elternteile nehmen nun erstmals die Vertreter des Vereins »Väter ohne Rechte« und der Plattform »Alleinerziehend Österreich« gemeinsam Stellung.

Übereinstimmend anerkennen die Vertreter beider Vereine das Bemühen, Schritte gegen die Kinderarmut zu unternehmen, und unterstützen die Forderungen im Sinne des von der SPÖ eingebrachten Antrags zum unterhaltsichernden Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe. Sowohl »Väter ohne Rechte«, als auch »Alleinerziehend Österreich« begrüßen den überparteilichen Vorstoß, Kinder von Eltern, die ihren Unterhaltspflichten nicht zur Gänze nachkommen können, ein Leben ohne Armut zu gewährleisten.

Bemängelt wird jedoch beiderseits, dass die Einführung eines staatlich finanzierten Mindestunterhalts als singuläre Maßnahme nicht weit genug greift. Wünschenswert wäre eine Reform des Familienrechts, was sowohl nach Ansicht der Plattform »Alleinerziehend Österreich« als auch von »Väter ohne Rechte« die Situation – vor allem für Trennungskinder – entscheidend verbessern würde:

 

 

1.) Aktive Einbindung von Vätern in die Betreuung der gemeinsamen Kinder – vor und nach der Trennung.

2) Im Falle einer Trennung: Umgang als Recht und als Pflicht und für Kinder das Recht auf paritätische Betreuung durch beide Elternteile.

3) Getrennte Behandlung von Unterhalt und Betreuung. Kindesunterhalt dient der Absicherung des Lebensstandards von Kindern und soll nicht zu finanziellem Taktieren in Zusammenhang mit Kontaktrecht oder Betreuungszeiten missbraucht werden.

 

Als positive Konsequenz erhoffen sich die Organisationen, Kindern in allen Familienkonstellationen eine optimale Bindung an beide Elternteile zu erleichtern. Der finanzielle Druck soll aus der Trennungssituation genommen werden, um den Kindern eine optimale Betreuung ohne Konfliktsituation zu ermöglichen. Außerdem soll dazu beigetragen werden, den Gender-Paygap und die Gefahr von Altersarmut Getrennteriehender zu verringern, und somit die Unterhaltsleistungen beider Elternteile zu verbessern, und Kindern und Eltern aus der Armutsfalle zu helfen.

 

 

www.vaeter-ohne-rechte.at

 

www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte

 

https://www.facebook.com/search/top/?q=alleinerziehend%20%C3%B6sterreich

 

 

 

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VoR Wahlprüfsteine an alle Parteien – unfassbare Arroganz der Regierungsparteien – ein Affront

Als größte NGO, die sich in Österreich für das Recht von Kindern auf beide Eltern nach Trennung einsetzt vertreten wir die Interessen von mehreren hunderttausenden Trennungskindern und deren Eltern. Um diesen einen besseren Überblick der jeweiligen Standpunkte aller wahlwerbenden Gruppierungen bei der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 rund um den Themenkomplex Kinderbetreuung nach Trennung und Familienrecht zu verschaffen, bitten wir die Parteien, uns einige wichtige Fragen zum Thema zu beantworten.

Hier der Fragenkatalog: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/nationalratswahl-oesterreich-vor-fragenkatalog-die-parteien/

Die SPÖ und die Liste Pilz haben es nicht der Mühe wert gefunden zu antworten!

Antwort G!LT
Kommentar zu Liste Peter Pilz
Kommentar zur SPÖ
Ergänzungen zur ÖVP

Sonst haben folgende Parteien geantwortet: ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS, FLÖ, Männerpartei, G!lt 

VoR Frage 1
Sehen Sie bzw. Ihre Fraktion Handlungsbedarf, das Recht des Kindes auf beide Eltern nach einer Trennung besser zu schützen und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie zum Schutz von Kindern in der nächsten Legislaturperiode fordern bzw. umsetzen?

Antwort FPÖ Frage 1
Antwort NEOS Frage 1
Antwort Grüne Frage 1
Antwort FLÖ Frage 1
Antwort Männerpartei Frage 1
Antwort ÖVP Frage 1

VoR Frage 2
Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion zum Wechselmodell (gleichberechtigte und gleichteilige Elternschaft nach einer Trennung) als anzustrebendes Standardmodell, wie dies der Europäische Rat in seiner Resolution 2079 seit Oktober 2015 einstimmig für alle Mitgliedsländer fordert? (Die oft gehörte Behauptung, dass gleichteilige Elternschaft nur funktionieren kann, wenn »beide Eltern das wollen« können wir so nicht akzeptieren, da wir aus unserer praktischen Erfahrung aus hunderten Fällen wissen, dass das einem Vetorecht des hauptsorgeberechtigten Elternteiles gleichkommt, und das Recht des Kindes auf beide Eltern in so einer Konstellation somit von der Willkür eines Elternteiles abhängt.)

Antwort FPÖ Frage 2
Antwort NEOS Frage 2
Antwort Grüne Frage 2
Antwort FLÖ Frage 2
Antwort Männerpartei Frage 2
Antwort ÖVP Frage 2

VoR Frage 3
Es läuft derzeit eine Petition P.A.S. (Parental Alienation Syndrome) – also das vorsätzliche Entfremden des Kindes vom anderen Elternteil und damit den vorsätzlichen Missbrauch von Kindern als Waffe im Trennungskrieg unter Strafe zu stellen. Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion dazu?

Antwort FPÖ Frage 3
Antwort NEOS Frage 3
Antwort Grüne Frage 3
Antwort FLÖ Frage 3
Antwort Männerpartei Frage 3
Antwort ÖVP Frage 3

VoR Frage 4
Die Evaluierung des KindNamRÄG 2013 im Auftrag des BMFJ an der der Verein »Väter ohne Rechte« neben den Frauenhäusern und anderen Institutionen als Fokusgruppe mitgearbeitet hat, ergab ganz eindeutig, dass der Wunsch nach gleichteiliger Elternschaft, nach mehr Väterbeteiligung und nach einer faireren Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit in unserer Gesellschaft ständig zunimmt. Weiters liegt auf der Hand, dass ein Familienrecht, welches auf dem Grundgedanken: »Die Mutter betreut die Kinder, der Vater zahlt Unterhalt.«, auch Anforderungen bei Trennungen von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern, wie wir sie in Zukunft häufiger erleben werden, überhaupt nicht gerecht werden kann. Deshalb fordert der Verein »Väter ohne Rechte« eine komplette Neugestaltung des Bereiches Trennungs- und Unterhaltsrecht. Gibt es von Ihrer Seite bzw. innerhalb Ihrer Fraktion bereits Pläne, die den gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung tragen?

Antwort FPÖ Frage 4
Antwort NEOS Frage 4
Antwort Grüne Frage 4
Antwort FLÖ Frage 4
Antwort Männerpartei Frage 4
Antwort ÖVP Frage 4

VoR Frage 5
Derzeit gibt es in Österreich das sogenannte »Anspannungs-Prinzip«. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil zahlt Unterhalt nicht von seinem realen Einkommen, sondern er kann verpflichtet werden, Unterhalt von einem fiktiven Einkommen zu bezahlen, das weit höher als sein tatsächliches Einkommen liegt. Für angespannte Elternteile gibt es auch kein Existenzminimum. Sie dürfen bis zu 25% unter das sonst gültige Minimum exekutiert werden. Sind Sie bzw. Ihre Fraktion mit dieser Praxis einverstanden?

Antwort FPÖ Frage 5
Antwort NEOS Frage 5
Antwort Grüne Frage 5
Antwort FLÖ Frage 5
Antwort Männerpartei Frage 5
Antwort ÖVP Frage 5

VoR Frage 6
Österreich wurde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits mehrfach im Zusammenhang mit dem derzeit gültigen Familienrecht verurteilt (siehe Sporer, Zaunegger, Leitner). Konkret wegen Missachtung der Artikel 6: „Recht auf ein faires Verfahren“, Artikel 8: „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ und Artikel 14: „Verbot der Benachteiligung“. Sehen Sie bzw. Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf und wenn ja, welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um derartige Verurteilungen künftig zu vermeiden?

Antwort FPÖ Frage 6
Antwort NEOS Frage 6
Antwort Grüne Frage 6
Antwort FLÖ Frage 6
Antwort Männerpartei Frage 6
Antwort ÖVP Frage 6

 

G!lt hat eine ganz ungewöhnliche Antwort gegeben, die das neue Demokratieverständnis dieser Bewegung unterstreicht.
Die Kandidatin aus Niederösterreich Stephanie Gaugl hatte den Mut als Einzige VoR zu antworten:

https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=nnxwzUtOtVE

„Zunächst einmal: Danke für den Einsatz für eine Modernisierung des Familienrechts. Es ist für eine Gesellschaft von ungeheurem Wert, wenn Menschen sich einbringen, um an Lösungen mitzuarbeiten. Und dies macht der „Verein Väter ohne Rechte“: es wird nicht bloß betreten weggeschaut, wenn Menschen das System als Ungerechtigkeit erleben – es wird den Betroffenen Hilfestellung angeboten und: es wird konstruktiv die gewonnene Erfahrung immer wieder den zuständigen politischen Instanzen angeboten, um für gerechte Lösungen zu sorgen. Das Familienrecht, das seine Wurzeln in einer vollkommen anderen gesellschaftlichen Grundordnung hat, wird von immer mehr Menschen als ungerecht erlebt. Weil sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stärker verändert haben als die Paragraphen des Familien- und Obsorgerechts. Zeit, das in die Hand zu nehmen. Die Parteien hatten lange genug Zeit dafür, die sie nicht genutzt haben. Ich bin daher mit G!lt dafür, dass den Menschen selbst die Chance gegeben werden muss, hier gerechte und moderne Lösungen zu entwickeln: für Väter, für Mütter und vor allem für die Kinder. Dieses Thema sollte daher eines der ersten sein, zu welchem ein Bürgerparlament abgehalten wird. „Väter ohne Rechte“ hat da ja schon einiges an Vorarbeiten geliefert: Recherche über international gepflegte Praxis, über verschiedene Ansätze und deren Vor- und Nachteile, Gespräche mit Betroffenen und viel zu oft auch leidvolle Selbsterfahrung. Wichtige Grundlagen für ein Bürgerparlament. Das Bürgerparlament, wie es G!lt vorsieht, ist ein repräsentativer Querschnitt all jener Menschen, die es bei einem Thema für notwendig finden, etwas zu ändern. Dabei sollen die Menschen, die dann die Regeln einhalten müssen, selbst die Lösung ausarbeiten. Nicht der Abgeordnete, der vielleicht gar keine Kinder hat oder will; nicht der Mensch, der vielleicht nur abstrakt eine Vorstellung hat, was es heißt, elterlichen Pflichten auch nach einer Trennung nachkommen zu müssen – und auch zu dürfen. Nein: die Menschen, die selbst ein Interesse haben, sollen hier zusammensitzen und eine Lösung ausarbeiten. Und das Ergebnis wird dann von den gewählten Abgeordneten von G!lt im Nationalrat eingebracht und es wird durch Gespräche mit allen Parteien versucht, eine Mehrheit dafür zu bekommen. Was eigentlich funktionieren müsste: denn es ist ja wohl doch nicht anzunehmen, dass eine Partei es auf sich sitzen lassen möchte, basisdemokratisch ausgearbeiteten Lösungen die Zustimmung zu verweigern. Natürlich wird es für die Themen, die in den Bürgerparlamenten behandelt werden, Grundwerte geben, die jedenfalls zu beachten sind. Und eines ist da für mich klar: das Recht eines Kindes auf einen liebevollen Kontakt zu beiden Elternteilen ist nichts, das einfach zur Seite gewischt werden darf: nicht durch ein Gesetz, nicht durch Experten, nicht durch Behörden und Gerichte – und schon gar nicht durch einzelne Menschen, die eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes stellen. Eine Stimme für G!lt ist daher keine Stimme dafür, dass das umgesetzt wird, was sich ein Herr Düringer oder ich vorstellen. Es geht um alle, die sich zu einem Thema einbringen wollen. Es ist eine Stimme für Lösungen von den Menschen für die Menschen. Das ist Demokratie. Das führt zu gerechten Lösungen.“

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Die Liste Pilz hat auch trotz mehrerer Anfragen und diversen Korrespondenzen NICHT öffentlich geantwortet, dies sogar nachdem Peter Pilz nach einem Vorstoß in einem der TV-Duelle einen Vorschlag von Maria Stern (deren neue HP deutlich entschärft ist), der gar nicht ganzheitlich vorgebracht werden konnte, aber trotzdem viel Zustimmung der einzelnen Parteien erhielt. Dabei ging es u.a. um eine Unterhaltsgarantie für Kinder. Die SPÖ brachte dazu sogar bereits einen parlamentarischen Entschliessungsantrag ein., der noch unüberlegt in den Details als Wahlzuckerl vor den Wahlen durchgeboxt werden soll. Dazu wird VoR noch extra Stellung beziehen!

Maria Stern hat allerdings das Gespräch mit VoR gesucht. VoR wird berichten!

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Die SPÖ antwortete trotz mehrerer Zusagen (Mails und Bestätigungen liegen VoR vor) überhaupt nicht. Die SPÖ hat kein Interesse VoR zu antworten, es liegt ein dokumentierbarer Mailverkehr auf – Kinderrechte, Väterrechte, Elternrechte, eine gleichberechtigte Elternschaft, die Doppelresidenz wie es das Europaparlament seit 2015 für alle Mitgliedsstaaten fordert, erwecken bei der SPÖ kein Interesse. Was die Anzahl der  armutsgefährdeten Kinder gibt es nicht nur in 1-Elternfamilien sondern in deutlich größerer Anzahl in 2,3,4 und mehr Kinder Familien, auch wenn der Vater noch vorhanden und somit noch die Familie intakt ist. Die Mehrzahl dieser armutsgefährdeten Kindern scheinen der SPÖ egal zu sein – zumindest bringt es für diese keine Anträge im Parlament ein. Es ist unbestritten, dass der Bundeskanzler sehr wohl sich in getrennterziehende Elternteile einfühlen kann, war er doch selbst getrennt erziehender Vater – aber hat keine Ahnung wie es ist, wenn Väter sich in jahrelangen Prozessen, teilweise unter Falschbeschuldigungen sich für die gemeinsamen Kinder, deren Rechte und um Kontakt vor der Justiz kämpfen muss.

https://youtu.be/GwwPyF5KWcY

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Die Aussagen der ÖVP sind ein Schlag ins Gesicht aller Trennungskinder – und Eltern. Neben den visionslosen Antworten ergaben sich im Wahlkampf in den TV-Duellen und Printmedien weitere haarsträubende Details wie:

Schnellere U-Haft bei Wegweisungen
verpflichtendes Antiaggressionstraining auch ohne Verurteilung bei Wegweisungen
Familiensteuerbonus von € 1500.– / Kind AUTOMATISCH an die getrennterziehende Mutter überweisen
5 neue Frauenhäuser
Erhöhung von Strafen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder – Gewalt gegen Männer ist nicht reformbedürftig
Frauenpensionsalter nicht schneller anheben

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Antwort FPÖ Frage 1
Das BVG über die Rechte von Kindern sieht vor, dass Scheidungskinder „Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates“ haben. Die derzeitigen einfachgesetzlichen Regelungen weisen auch diesbezüglich zahlreiche Defizite auf und können nur als halbherzig und mangelhaft bezeichnet werden. Zur Steigerung des Schutzes von Kindern nach Trennungen haben wir einen Maßnahmenkatalog erstellt, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und unter anderem folgende Punkte enthält:

– Genaue Überprüfung der Umsetzbarkeit der Empfehlungen des Endberichts „Evaluierung des KindNamRÄG 2013“ des Österreichischen Instituts für Familienforschung
– Ausbau des Kinderbeistands
– Aufwertung und Attraktivierung des Standes der Familienrichter
-Sanktionierung der Missachtung von Kontaktrechten

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort NEOS Frage 1
Geschlechtergerechtigkeit bedeutet für uns, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Vätern und Müttern gleichermaßen ermöglichen, Kinderbetreuung fair und gleichwertig untereinander aufzuteilen. Wir fordern deshalb unter anderem die gemeinsame Obsorge als Regelfall auch bei unehelichen Kindern (mit Antragsrecht auf alleinige Obsorge, wenn dies dem Kindeswohl eher entspricht), die Einführung von Doppelresidenzen und eine Erleichterung der Inanspruchnahme verschiedener familienrechtlicher Maßnahmen (z.B. Karenz) im Falle eines getrennten Haushaltes.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort Grüne Frage 1
Seit dem KindNamRÄG 2013 ist das Recht des Kindes auf verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen ein ausdrückliches Kriterium bei der Beurteilung des Kindeswohls.
Eine klare Judikaturlinie hat sich bisher allerdings nicht flächendeckend durchgesetzt.
Nachbesserungen sollten insbesondere durch zielgerichtete Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Gerichte und der Familiengerichtshilfe erreicht werden.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort FLÖ Frage 1
Ja, das Recht auf beide Eltern muss besser geschützt werden. Bleibt ein Elternteil wiederholt und unentschuldigt vereinbarten Besuchsterminen fern, befürworten wir Sanktionen.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort Männerpartei Frage 1
Wir stehen zum Recht aller Verwandten auf familiären Kontakt zueinander. Somit umfasst unsere Sichtweise die Menschenrechte beider Elternteile, der Verwandten in angemessenem Verhältnis und der Kinder gleichermaßen.
Kontaktrecht ist schnellstens durchzusetzen, Kontaktverweigerung zu bestrafen, falls vorhergehende Erläuterungen und Verwarnungen verweigernder Elternteile keinen sofortigen Erfolg hatten.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort ÖVP Frage 1
Die gemeinsame Obsorge nach der Trennung – die auf Betreiben der ÖVP eingeführt wurde – war ein Meilenstein in der Umsetzung der Kinderrechte-Konvention. Für ein Kind bedeutet die Trennung der Eltern eine große Veränderung im Leben. Ein Ziel der Familienrechtsnovelle 2013 war es daher, Kindern nach einer Trennung einen verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen zu sichern.
Die genannte Novelle erhebt das „Kindeswohl“ zur obersten Maxime und konkretisiert in einem detaillierten Katalog, was genau darunter zu verstehen ist: z.B. sind sichere Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten nun als Kriterien des Kindeswohls im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Die Eltern haben bei Entscheidungen möglichst auf die Bedürfnisse des Kindes Bedacht zu nehmen und dürfen dessen Beziehung zum jeweils anderen Elternteil nicht beeinträchtigen.

zur VoR Frage 1
zur VoR Frage 2

Antwort Frage 2 FPÖ
Das Wechselmodell betrachten wir positiv, da es zahlreiche Vorteile, vor allem für das Kindeswohl, mit sich bringt.

zur VoR Frage 2
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Antwort Frage 2 NEOS:
Wenn Eltern nach einer Trennung gleichermaßen die Betreuung und Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, sollte die Möglichkeit dazu geschaffen werden. NEOS setzt sich deshalb für die Einführung von Doppelresidenzen und die gemeinsame Obsorge als Regelfall auch bei unehelichen Kindern ein. Dazu haben wir in der vergangenen Legislaturperiode auch schon Anträge und Anfragen eingebracht. Unter anderem hier: https://www.parlament.gv.at/…/…/J/J_13607/imfname_641932.pdf oder hier: https://www.parlament.gv.at/…/…/A/A_01513/imfname_499733.pdf

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Antwort Frage 2 Grüne
Der VfGH kommt in seiner Entscheidung vom 23.10.2015 über die Prüfung der Frage, ob die Vorschreibung des hauptsächlichen Aufenthalts des Kindes bei Trennung der Eltern verfassungskonform sei, zu dem Ergebnis, dass das Gesetz von den Gerichten dahingehend auszulegen sei, dass eine Doppelresidenz schon derzeit möglich sei, wenn es aus Sicht des Gerichts für das Kindeswohl am besten sei. Die Lesart des VfGH ist verpflichtend und die Doppelresidenz somit rechtlich möglich.
Aus Grüner Sicht ist es zu befürworten, dass Eltern auch im Falle einer Trennung weiterhin die Betreuungspflichten fair aufteilen. Allerdings setzt das Leben dieses Modells bei Eltern eine hohe Problem- und Konfliktlösungskompetenz voraus und nicht jedem Kind ist der regelmäßige Wechsel der gewohnten Umgebung zumutbar. Kurzum: Wir begrüßen, dass die Doppelresidenz nach einer Trennung als Modell vereinbart werden kann, halten es jedoch als Standardmodell für nicht geeignet. Doppelresidenz erfordert auch viele Voraussetzungen, die nicht in vielen getrennten Familien vorliegen (Bsp. Nähe der Wohnorte, hohes Einkommen beider Elternteile, um zwei große Wohnungen finanzieren zu können, etc.). Aus Grüner Sicht ist daher eine Einzelfallprüfung notwendig, ob diese Lebensform dem Kindeswohl entspricht.

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Antwort Frage 2 FLÖ
Die Hürden zu einer gleichteiligen Elternschaft sollten deutlich gesenkt werden. Nur im Fall, dass dieses Modell eines Tages für die Mehrheit der getrennten Eltern das bevorzugte Modell darstellt, soll es als Standardmodell übernommen werden.

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Antwort Frage 2 Männerpartei
Die Doppelresidenz, das Wechselmodell, soll gesetzlicher Regelfall und Rechtsanspruch für Eltern und Kinder darstellen.
Jedes Elternteil soll jederzeit, somit auch nachträglich, wenn die berufliche Situation danach ausgerichtet werden konnte, den Rechtsanspruch auf Doppelresidenz erhalten.
Die Aufenthaltsveränderung der Kinder darf nur einvernehmlich zwischen beiden Eltern geschehen, wenn beide Eltern sich kümmern oder kümmern wollen. Eine Zuwiderhandlung stellt den Straftatbestand der Kindesentführung dar.

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Antwort ÖVP Frage 2
Durch die Novelle des Kinder- und Namensrechtsänderungsgesetzes 2013 wurde die Möglichkeit zur gemeinsamen Obsorge beider Eltern weiter ausgebaut: Wird die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft der Eltern aufgelöst, so sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass eine bestehende Obsorge beider Eltern aufrecht bleibt (§ 179 Abs 1 ABGB). Einigen sich die Eltern binnen angemessener Frist nicht auf eine Obsorgeregelung, hat das Gericht – unter Wahrung des Kindeswohls – letztlich eine Regelung zu treffen (§ 180 ABGB).
Es empfiehlt sich, solche Fragen im Sinne des Kindeswohles vor der Trennung zu klären. Jedenfalls sind daher Bemühungen zu forcieren, welche die Eltern bei der einvernehmlichen Lösung der Probleme unterstützen So bieten z.B. die österreichweit rund 400 Familienberatungsstellen Unterstützung in dieser Lebenslage. Damit wird geholfen, die Trennung so zu gestalten, dass für alle Beteiligten akzeptable Wege gefunden werden können. Denn die Familienmediation bietet besondere Chancen, eine passende Lösung zu entwickeln, die die Handschrift beider Elternteile trägt.
Inwiefern die Regelung der Obsorge einer neuerlichen Änderung unterzogen werden soll, wäre in einem breiten Diskussionsprozess zu klären. Zumal die letzte Änderung noch nicht lange zurückliegt, erscheint eine Reform des Unterhaltsrechts vordringlich und sollte daher zuerst in Angriff genommen werden.

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zur VoR Frage 3

Antwort FPÖ Frage 3
Eine Sonderform der rein psychischen Kindesmisshandlung stellt die Eltern-Kind-Entfremdung dar, die zu einer psychischen Erkrankung, dem Eltern-Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome; PAS) führen kann. Obwohl das Eltern-Entfremdungssyndrom seit über 30 Jahren in der medizinischen Literatur genau beschrieben wird, steht diese Form von Kindesmissbrauch in Österreich (im Gegensatz zu anderen Ländern) nicht unter Strafe. Wir fordern, dass die Eltern-Kind-Entfremdung definiert und unter Strafe gestellt wird.

zur VoR Frage 3
zur VoR Frage 4

Antwort NEOS Frage 3
Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität. Wenn während eines Scheidungsverfahrens derartige Vorwürfe erhoben werden, sollte man verstärkt psychologische Beratung und Betreuung anbieten. Es müssen Möglichkeiten für Eltern geschaffen werden, sich Hilfe und Unterstützung zu holen.

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zur VoR Frage 4

Antwort Grüne Frage 3
Die Grünen stehen dem Vorschlag, das Parental Alienation Syndrome (PAS) im Strafrecht zu verankern, kritisch gegenüber. Unabhängig von der Diskussion über den wissenschaftlichen Status des Syndroms muss gesagt werden, dass das gesamte österreichische Obsorgerecht vom Grundgedanken des Kindeswohls geprägt ist. Die Grünen befürchten, dass eine mögliche strafrechtliche Sanktionierung diesem Gedanken im Einzelfall nicht gerecht werden kann und einem solchen in der Regel auch entgegenstehen wird. StaatsanwältInnen und StrafrichterInnen haben ihre Entscheidungen ausschließlich anhand der Parameter Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld zu treffen. Eine darüber hinausgehende Interessensabwägung hat hingegen ausdrücklich zu unterbleiben. Die Grünen vertreten die Auffassung, dass die Entscheidungen im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht auch weiterhin ausschließlich bei den dafür ausgebildeten und darauf spezialisierten PflegschaftsrichterInnen verbleiben sollen. Sollte ein Pflegschaftsgericht die Auffassung vertreten, dass ein Kind zu Unrecht dauerhaft einem Elternteil entzogen wird, so wird es diesen Umstand bei der Entscheidung über die Obsorge/über das Kontaktrecht auch entsprechend berücksichtigen müssen.

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Antwort FLÖ Frage 3
Wenn der Tatbestand durch öffentlich zugängliche Fakten (zB Vereitelung des Besuchsrechts) festgestellt werden kann, soll vorsätzliche Entfremdung geahndet werden. Ein Aushorchen des Kindes über Gespräche mit einem Elternteil für einen Strafprozess lehnen wir jedoch ab.

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Antwort Männerpartei Frage 3
Eltern-Kind-Entfremdung ist schwere seelische Gewalt. Der Staat soll endlich damit aufhören, diese Gewalt auch noch zu unterstützen, und die überfällige Kehrtwende einleiten. Entfremdung ist eine Straftat und ist wie jede andere Körperverletzung zu bestrafen.

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Antwort ÖVP Frage 3
Es darf nicht sein, dass Kinder zum Spielball der Eltern im Scheidungsfall und danach werden. Die Forschung hat hier wichtige Erkenntnisse zu Tage gebracht. Deshalb gibt es seit der Familienrechtsnovelle 2013 für Eltern von nicht volljährigen Kindern eine verpflichtende Elternberatung (§ 95 Abs 1a AußStrG). Sie bietet die Möglichkeit, wichtige Alltagsfragen nach der Scheidung zu erörtern, z.B. Wer ist wann bei welchem Elternteil? Wo haben die Kinder ihre persönlichen Sachen? Wie soll der Urlaub aussehen? Wie werden Weihnachten oder Geburtstag gefeiert? Dabei kann auch überlegt werden, wie die Kinder in diese Fragen einbezogen werden können, ohne ihnen die Verantwortung für diese Entscheidungen aufzubürden, denn diese bleibt nach wie vor bei den Eltern.
Das Gericht hat seinerseits nach § 107 Abs. 2 AußStrG vorläufige Regelungen im Bereich der Obsorge und des Kontaktrechts schon dann zu treffen, wenn dies das Kindeswohl gebietet und solche Regelungen gelten grundsätzlich sofort, also auch dann, wenn sie angefochten werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einen Besuchsmittler einzusetzen, der durch nachgehende Elternarbeit das Kind unterstützt. Die Tätigkeit des Besuchsmittlers soll nachhaltig und daher effektiver wirken als eine zusätzliche Verschärfung des bestehenden Konflikts durch Verhängung von Strafen.

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Antwort Frage 4 FPÖ
Wir haben im österreichischen Parlament zahlreiche Anträge aus diesem Bereich, der verbesserungswürdig ist, gestellt. So steht etwa derzeit oftmals jeder der beiden Geschiedenen finanziell am Rande des Ruins und ist nicht mehr in der Lage in einer neuen Partnerschaft eine Existenz, vielleicht sogar mit Kindern, aufzubauen. Dieser Entwicklung gilt es durch legistische Maßnahmen gegenzusteuern, wobei eine komplette Neugestaltung des Scheidungs- und Unterhaltsrechts nicht ausgeschlossen wird.

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Antwort Frage 4 NEOS
Das österreichische Unterhaltsrecht hinkt dem gesellschaftlichen Denken und neuen Familienrealitäten hinterher und muss reformiert werden. Wir wollen Rahmenbedingungen, die es allen Eltern ermöglichen gleichberechtigt für ihre Kinder zu sorgen, ganz gleich ob zusammen, verheiratet, getrennt oder geschieden. Deshalb fordern wir schon vor einer Trennung Maßnahmen, die die Väterbeteiligung erhöhen, zum Beispiel einen individuellen Karenzanspruch für jeden Elternteil bis zu 18 Monate. Im Fall einer Trennung oder Scheidung wollen wir die Einführung von Doppelresidenzen und (dort wo möglich) gemeinsame Obsorge als Regelfall.

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Antwort Frage 4 Grüne
Ja im Bereich des Unterhaltsrechtes sehen wir Handlungsbedarfs. Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung. Viele Probleme entstehen in Ein-Eltern-Familien wenn Geldunterhalt vom getrennt lebenden Elternteil nicht bzw. nicht regelmäßig geleistet wird. Wir wissen, dass dies bei knapp der Hälfte der Kinder der Fall ist. Das Unterhaltsvorschussgesetz sollte diese Lücke schließen. In der Regel werden Vorschüsse aber nur dann gewährt, wenn Aussicht auf Rückzahlung besteht. Neben der oft langen Dauer der Verfahren ist auch die Höhe der Vorschüsse unzureichend, da sie meistens unter dem Regelbedarf liegt. Die Grünen fordern daher einen existenzsichernden Mindestunterhalt, der einem definierten Regelbedarf entspricht.
Weiters streben wir an, dass die Unterhaltsbevorschussung alle Kinder betrifft. Denn in der derzeitigen Situation haben Kinder, deren Elternteile gestorben sind, oder unverschuldet kein Einkommen haben überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt. Aus Grüner Sicht darf es nicht sein, dass Kinder weder Unterstützung vom getrennt lebenden Elternteil, noch vom Staat bekommen.
Wir streben auch an, dass der Unterhaltsvorschuss nicht nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt wird. Wir fordern, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung garantiert wird.

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Antwort Frage 4 FLÖ
Eine weit überwiegende Mehrheit der Eltern lebt nach wie vor eine traditionelle Rollenverteilung. Andere Lebensmodelle sollen möglich sein, aber nicht als Maßstab allgemeiner Gesetze herangezogen werden.

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Antwort Frage 4  Männerpartei
Unser Plan besteht darin, endlich zwischen der Paarbeziehung und der Elternschaft zu unterscheiden! Ein Kind hat zwei Eltern, völlig egal, wie diese beiden in Beziehung stehen.
Diese Eltern können nicht beliebig ersetzt und ausgetauscht werden, schon gar nicht nach Belieben eines einzigen Elternteils, das den anderen zu ersetzen strebt.
Aus diesem Grund lehnen wir schon die Bezeichnung „Trennungsrecht“ in Bezug auf Elternschaft ab. Trennung hat nichts mit der Elternschaft zu tun.
Unterhaltsrecht soll menschlich werden. Beiden Eltern sind in der heutigen Zeit Geldunterhaltsverpflichtungen zumutbar, besonders mit steigendem Alter der Kinder.
Erwachsene sollen ihre Eltern nicht mehr auf Unterhalt klagen können. Freundlich und anständig zu fragen ist zumutbar, die Entscheidung der Eltern ist zu akzeptieren.

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Antwort Frage 4 ÖVP
Väter bringen sich immer mehr und aktiver in das Familienleben ein. Die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld liegt im Durchschnitt aller Varianten bei mittlerweile rund 20 Prozent. Klar ist, dass wir hier aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht haben. Die Anstrengungen für mehr Väterbeteiligung müssen weiter gehen. Wir setzen hier zum einen auf mehr Bewusstseinsbildung und auf der anderen Seite auf konkrete Anreize im System. So sind beispielsweise beim neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto von der jeweiligen Gesamtanspruchsdauer pro Kind 20 Prozent dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten. Mehr Väterbeteiligung in der Kinderbetreuung und eine bessere Aufteilung der Hausarbeit sind gesellschaftspolitische Entwicklungen die zweifellos auch Auswirkungen auf andere Bereiche wie das Trennungs- und Unterhaltsrecht haben werden. Dazu wurde im BMJ bereits ein breit angelegter Prozess zur Neugestaltung des Unterhaltsrechts begonnen. Der Prozess ist inklusiv angelegt, um sämtlichen betroffenen Interessengruppen ausreichend Gehör zu bieten. Auch Väter ohne Rechte wird in weiterer Folge die Möglichkeit haben, sich mit konkreten Problemlagen und Lösungsansätzen daran zu beteiligen.

zur VoR Frage 4
zur VoR Frage 5

Antwort Frage 5 FPÖ
Richtigerweise kann die Nichterfüllung der Geldunterhaltspflicht strafrechtlich verfolgt werden. Leistet der Unterhaltsschuldner nicht freiwillig, können auch Exekutionen gegen ihn geführt werden. Wir sind der Ansicht, dass die Erfüllung der Unterhaltspflicht jedoch nicht die Existenz des Unterhaltsschuldners gefährden darf. Derzeit kann gemäß Exekutionsordnung bei der Exekution gegen einen Unterhaltsschuldner das Existenzminimum um 25 Prozent unterschritten werden. Diese Regelung ist unmenschlich und nimmt Menschen jegliche Existenzgrundlage. Wir sind der Ansicht, dass Kinder eine Investition in die Zukunft sind und es daher gerechtfertigt ist, dass der Staat jenen Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuldner nicht ohne Unterschreiten des Existenzminimums geleistet werden kann, aufzubringen hat.

Zur Entlastung von Unterhaltsschuldnern fordern wir zudem eine höhere Bewertung von Unterhaltszahlungen im Steuerrecht.

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zur VoR Frage 6

Antwort Frage 5 NEOS
Das österreichische Familien- und Unterhaltsrecht muss reformiert werden. Im Zuge der Einführung von gemeinsamer Obsorge und Doppelresidenzen sollten auch Unterhaltsverpflichtungen neu geregelt werden.

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zur VoR Frage 6

Antwort Frage 5 Grüne
Wir glauben, dass das Anspannungs-Prinzip notwendig ist, um die unterhaltsberechtigten Kinder gegenüber Unterhaltsverpflichteten zu schützen, die versuchen, Unterhaltszahlungen mutwillig zu vereiteln.
Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass das Existenzminimum selbstverständlich auch für Väter/Mütter mit Unterhalspflicht gilt. Unterhaltszahlungen sollen überhaupt Vorrang vor allen anderen Forderungen haben an, es soll aber keine Pfändung unter Existenzminimum geben. Wenn es dem Elternteil nicht möglich ist, den Unterhaltszahlungen nachzukommen, muss es eine Unterhaltssicherung vom Staat erfolgen – unabhängig davon, ob eine Chance besteht, dass der Staat das Geld wieder zurückbekommt oder nicht.

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zur VoR Frage 6

Antwort Frage 5 FLÖ
Das Anspannungsprinzip soll nur noch in klar definierten Ausnahmefällen herangezogen werden.

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zur VoR Frage 6

Antwort Frage 5 Männerpartei
Die Anspannung ist ersatzlos abzuschaffen. Alle Opfer dieses Menschenrechtsbruchs sind durch ein Wiedergutmachungsprogramm der Republik Österreich zu entschädigen, auch unter Rückgriff auf zu hoch bemessene Unterhaltszahlungen bei deren Empfängern. Rechtlich ist dies durch den Sinn der bestehenden Gesetzestexte abgesichert und möglich.

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zur VoR Frage 6

Antwort Frage 5 ÖVP
Sowohl bei der Sicherung, als auch bei der Höhe des Unterhalts steht das Kindswohl im Vordergrund. Deshalb sieht das Anspannungsprinzip vor, dass der verpflichtete Elternteil bemüht sein muss, nach seinen Kräften zum Unterhalt des Kindes beizutragen. Versucht ein zum Geldunterhalt verpflichteter Elternteil sich der Zahlung von Alimenten zu entziehen, indem sie/er die Beschäftigung aufgibt oder einen Beruf wählt, der nicht ihrer/seiner Ausbildung entspricht, dann wird nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das fiktive Einkommen zur Berechnung herangezogen. Diese Fiktion ist nötig, um den Kindesunterhalt in der entsprechenden Höhe sicherzustellen. Begleitet wird dies durch den Unterhaltsvorschuss, mit dem dafür Sorge getragen wird, dass die Kinder den ihnen zustehenden Unterhalt (für den auch in diesem Fall das Anspannungsprinzip herangezogen wird) auch tatsächlich bekommen. Diese Instrumente dienen der Existenzsicherung der Kinder und haben sich in der Praxis bewährt. Allfällige Verbesserungen sollten bei der bereits angesprochenen Neugestaltung des Unterhaltsrechts erörtert und gegebenenfalls berücksichtigt werden.

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zur VoR Frage 6

Antwort Frage 6 FPÖ
Der Staat ist nicht Selbstzweck, sondern hat der Freiheit, der Sicherheit und dem Wohl seiner Bürger zu dienen. Er darf die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten des Einzelnen nur dort begrenzen, wo der Missbrauch dieser Rechte die Freiheitsräume anderer oder der Gemeinschaft verletzen würde. Einfachgesetzliche Bestimmungen, die den Grundrechten widersprechen sind zu ändern bzw. aufzuheben. Gesetze sind zudem möglichst einfach, klar und verständlich zu formulieren und das Verfahrensrecht ist zusätzlich zu straffen. Um die Qualität der Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern, soll zudem der Stand der Familienrichter aufgewertet und attraktiviert werden. Festzustellen ist aber, dass es in Österreich auch ausgezeichnete und schon sehr lange in diesem Bereich tätige Familienrichter gibt. Es hängt aber vom Zufall ab, ob ein solcher einen Fall bearbeitet.

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Antwort Frage 6 NEOS
Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule in unserer Demokratie. Grundsätzlich gilt es, Entscheidungen der Justiz zu respektieren. Die Politik kann nicht gegen als ungerecht empfundene Urteile vorgehen, sie kann aber gesetzliche Vorgaben modernisieren und anpassen, um europäischem Recht und neuen gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden. Im Familienrecht muss das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen und prozessuale Gleichwertigkeit beider Elternteile gewährleistet sein.

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Antwort Frage 6 Grüne
Tatsächlich hat die Judikatur des EGMR die Gesetzgebung insbesonders im Bereich des Famlienrechts in den letzten Jahren mitgeprägt. Dass dieser Zustand wenig erfreulich ist, hat auch die Bundesregierung mittlerweile erkannt. So wurde die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens als Wirkungsziel im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung aufgenommen, wobei als Erfolgsindikator die Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Zivil- und Strafsachen gewählt wurde. Das kann weitere Verurteilungen naturgemäß nicht verhindern, soll aber zu einer verstärkten Sensibilisierung der Behörden und nicht zuletzt der Politik beitragen.

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Antwort Frage 6 FLÖ
Die Gesetzgebung soll nicht an möglichen zukünftigen Entscheidungen des EGMR ausgerichtet werden, sondern an den Wünschen und Bedürfnissen der Mehrheit der österreichischen Staatsbürger.

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Antwort Frage 6 Männerpartei
Wir werden in Österreich ein menschliches Familienrecht schaffen, welches Vorbild für Europa und die Welt sein soll. Alle oben genannten Forderungen dienen diesem Ziel.

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Antwort Frage 6 ÖVP
Grundsätzlich bilden Urteile des EGMR Einzelfallentscheidungen ab, die oft auch Aussagen enthalten, welche auf eine größere Zahl von Sachverhalten anwendbar sein können. In Österreich steht die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anders als in vielen anderen Vertragsstaaten im Verfassungsrang, Entscheidungen des EGMR entfalten in Österreich daher auch eine direkte Wirkung. Österreich hat schon bislang Entscheidungen des EGMR nach entsprechender Analyse und Notwendigkeit umgesetzt. Wir werden die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch weiterhin sehr aufmerksam studieren, allfälligen Änderungsbedarf im österreichischen Rechtssystem evaluieren und die erforderlichen Schritte setzen.

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Nationalratswahl Österreich – VoR Fragenkatalog an die Parteien

Als größte NGO, die sich in Österreich für das Recht von Kindern auf beide Eltern nach Trennung einsetzt vertreten wir die Interessen von mehreren hunderttausenden Trennungskindern und deren Eltern. Um diesen einen besseren Überblick der jeweiligen Standpunkte aller wahlwerbenden Gruppierungen bei der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 rund um den Themenkomplex Kinderbetreuung nach Trennung und Familienrecht zu verschaffen, baten wir die Parteien, uns einige wichtige Fragen zum Thema zu beantworten.

Die Antworten der Parteien werden jedenfalls veröffentlicht.

Mails gingen an:

christian.kern@bka.gv.at Bundeskanzler der Republik Österreich SPÖ
sebastian.kurz@bmeia.gv.at Bundesparteiobmann ÖVP
hc.strache@fpoe.at Bundesparteiobmann FPÖ
matthias.strolz@parlament.gv.at Bundesparteiobmann NEOS
ulrike.lunacek@gruene.at Spitzenkandidat Die Grünen
ingrid.felipe@gruene.at Bundessprecher Die Grünen
liste@peterpilz.at Parteivorsitzender Liste Peter Pilz
kommunikation@gilt.at Liste G!lt
fps-klub@salzburg.gv.at Liste Karl Schnell

Seite 1
Muster Seite 1 Fragen an die Parteien August 2017
Seite 2
Muster Seite 2 Fragen an die Parteien August 2017
Seite 3
Muster Seite 3 Fragen an die Parteien August 2017
Seite 4
Muster Seite 4 Fragen an die Parteien August 2017

Im Auftrag unserer Kinder!

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Betroffener Vater mit besonderen Bedürfnissen unterstützt VoR bei Stadtlauf mit beachtlichem Ergebnis

Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (wer es nicht versucht schafft es auf gar keinen Fall…)

Dieser Aphorismus von Vaclav Havel ist zum Leitmotiv des betroffenen Vaters Michael Hoffman – Bringts ( *Name wegen laufendem Pflegschaftsverfahren geändert.) geworden.

Startnummer 69Er hat am 22.06.2017 den 4,8 km und 8 Runden langen Neulengbacher Stadtlauf in einer Zeit von 36:59,1 Minuten bei brütender Hitze – 32 Grad Celsius im Schatten – absolviert.

Dies trotz gesundheitlicher “Beschwerden“ wie chronischen Kniegelenksproblemen . Als hochgradig Gehör- und vor allem auch hochgradig Sehbehinderter startete er offiziell für die Hilfsgemeinschaft der Blinden- und Sehschwachen .

Aus seiner persönlicher Historie heraus wollte er aber nicht nur auf die spezifischen Bedürfnisse der Gruppe „Menschen mit Behinderung“ aufmerksam machen .Sondern eben auch auf die schwierige Situation von Trennungskindern

Er hielt im Gegensatz zu manch anderen Teilnehmern, die erschöpfungsbedingt aufgeben mussten bis zum Finish durch und lief mit einem „Kinder brauchen beide Elternteile“ T-Shirt (bestellbar in unserem Shop) über die Ziellinie. Auch bei der Medaillienübergabe fand das Shirt Aufmerksamkeit.

Der mehrfache Vater hat auch im Alltag immer wieder viel Durchhaltevermögen und Standfestigkeit zu beweisen. In seinen Bemühungen Kontakt zu seinem 11 jährigem Sohn aufrecht zu erhalten wird es ihm nicht leicht gemacht und  er wird seit Monaten enttäuscht indem die Mutter des gemeinsamen Sohnes – die nun in einem anderen Bundesland wohnt – meint, der Sohn habe mit Neulengbach abgeschlossen und wolle nicht auf Besuch kommen. Dies obwohl der gemeinsame Sohn in Neulengbach von klein auf aufgewachsen ist, den Kindergarten besucht hat und zur Volksschule gegangen ist.

 

„Nie hätte ich gedacht das ich hier einmal mitlaufen werde“ erzählt der 52 jährige „Väter ohne Rechte“. „Doch mein Bub ist hier selbst einmal als Volksschüler 2 Runden mitgelaufen – mit meiner Teilnahme möchte ich gegen dieses Vergessen ankämpfen. Es glaubt einem kaum ein Mensch wie schwer es oft Vätern – und im Besonderen einem behinderten Vater – gemacht wird Kontakt zu ihren Kindern zu bewahren.“

Zieleinlauf

Langfristig sind doch die Kinder die Leidtragenden die durch einen Kontaktverlust und die einseitige Sichtweise ihrer eigenen Geschichte ihre Wurzeln verlieren. Dies führt oft später im Leben zu schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen. (siehe u.a. PAS-Studie von Annie Lemberger)

Er befindet sich noch in einem laufenden Verfahren, Ende August findet der nächste Gerichtstermin am in einem Bezirksgericht in Oberösterreich statt.

Medaillie

 

Das beeindruckende Ergebnis des Vaters im Detail:

1. Platz in der Gruppe der Menschen mit besonderen Bedürfnissen
5. Platz in der Gruppe 50+
25. Platz gesamt

Das Thema „Menschen mit Behinderung “ und „Kinder brauchen beide Elternteile“ hat über die „Siegerehrung“ hinaus jedenfalls ganz sicher in Neulengbach seine Kreise gezogen und somit hat sich die Mühe gelohnt und das Eintreten für die scheinbar verlorengegangenen Wurzeln unseres Sohnes – und somit sein Recht auf beide Elternteile wird weiter gehen – mit dem selben Durchhaltevermögen wie beim Stadtlauf werde ich nicht aufhören auf ein Wunder für meinen Sohn zu hoffen, den ich aus ganzem Herzen liebe.

schreibt der Vater

Väter ohne Rechte (VoR) gratuliert aus ganzem Herzen zu diesem Sieg – vor allem dem über sich selbst!

Viel Erfolg für ihn und den gemeinsamen Sohn bei der nächsten Verhandlung und DANKE für die Courage  des mehrfach behinderten Vaters das Thema Trennungskinder noch mehr in die Öffentlichkeit und damit noch weiter in die Mitte der Gesellschaft zu tragen mit diesem Zeichen  – Im Auftrag unserer Kinder  – auch wenn sie es heute vielleicht noch nicht verstehen (dürfen…)!

Artikel NÖN

 

 

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Artikel – Die Furche – „Der Kampf um den Kontakt zum Kind“ mit VoR

furche_logoDie Wochenzeitung „Die Furche“ veröffentlichte in ihrer letzten Printausgabe einen Artikel mit dem Titel: „Der Kampf um den Kontakt zum Kind“. Anlass war das OGH-Urteil  3Ob66/17b vom 10.05.2017 indem unter anderem klar festgehalten wurde, dass gegen Elternteile die ein Kontaktrecht vereiteln, auch mit Beugestrafen (oder anderen Zwangsmitteln) vorgegangen werden kann.  Zu dem Interview wurde der Obmann des Vereins „Väter ohne Rechte“ (VoR) Martin Morauf und die Vorsitzende der Familienrichter Österreichs Frau Doris Täubel-Weinreich eingeladen und um Stellungnahmen gebeten. In einem weiteren Interview kam die Scheidungsanwältin Frau Helene Klaar zu Wort und lies in gewohnter Manier wieder Außerordentliches von sich – auch darauf wird VoR im Anschluss replizieren.

Manch andere Medien und Stellungnahmen diverser Institutionen vermuteten glatt, dass dies neu sei, dass nun auch ein Vater eine Beugestrafe beantragen kann. Mitnichten. VoR veröffentlicht zuerst den Artikel, im Anschluss wird es noch ergänzende Informationen, weitere Presseartikel zum Thema und eine Kritik und Forderungen von VoR geben.

Furche Artikel VoRDie Vorsitzende der österreichischen Familienrichter Frau Doris Täubel-Weinreich wird in dem Artikel so zitiert:

Es ist ja nicht so, dass sich eine Mutter hinstellt und sagt: Ich will nicht, dass der Vater das Kind sieht.

Väter ohne Rechte liegen unzählige genau solche Aussagen von Müttern, unverhohlen im Gerichtssaal geäußert und protokolliert vor. Es ist längst bekannt, dass manche Mütter nach Trennungen die Väter der gemeinsamen Kinder mit einer Kontaktvereitelung bestrafen wollen – denn hier trifft es die Väter mitten ins Herz. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich klar der Trend erkennen, dass die finanziell betreffenden Aufteilungsverfahren verhältnismäßig schnell geklärt werden, der Kampf um geregelte Kontaktzeiten zum Kind dafür in der Verfahrensdauer exorbitant gestiegen sind.

Als eines von vielen Beispielen darf dieser Auszug eines Beschlusses veröffentlicht werden:

Verhalten KM Beispiel

 

Für einen Richter ist es natürlich unangenehm, wenn ein Beschluss nicht eingehalten wird. Es ist aber die Frage ob es durch eine Beugestrafe tatsächlich zu einem Kontakt kommt.

Wenn die Rechte der Kinder auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen nicht einmal von Gerichten durchgesetzt werden, wird der Rechtsstaat ad absurdum geführt. Wenn richterliche Beschlüsse nicht eingehalten werden, die Autorität des Gerichts damit einseitig diskreditiert wird, dann hat das Gericht dafür zu sorgen, dass diese Beschlüsse umgesetzt werden. Dem anderen Elternteil und dem Gericht selbst stehen dazu eine ganze Reihe an Mitteln zur Verfügung. Ein vollkommenes Ignorieren solcher Beschlüsse seitens eines Elternteils und das Nichteingreifen des Gerichts bestärkt ja geradezu entfremdende Elternteile in ihrem aktuellen Verhalten und kommt einem stillen Einverständnis seitens der Gerichte diesem Verhalten gegenüber gleich. Beugestrafen sind ja nur ein Mittel, es liegt in der Natur der Sache, dass sich Beugestrafen von mal zu mal verdoppeln. Irgendwann ist die finanzielle Belastung so spürbar, dass es sich die Kindesmütter wohl überlegen werden, weiterhin die Kontakte zum Vater zu unterbinden.

§ 79 AußStrG beschreibt solche Zwangsmittel „von Amts wegen“ – für diese Mittel braucht es nicht einmal den Antrag eines Vaters, sondern diese können von jedem Richter selbständig angeordnet werden können.
79 AußStrG

§ 110 AußStrG beschreibt Möglichkeiten zur Durchsetzung von Regelungen der Obsorge oder des Rechts auf persönliche Kontakte, auch gegen den Willen eines Elternteils

110 AußStrG

Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten wie zB. wie in § 107 AußStrG aufgelistet

107 AußStrG

Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten, in Summe also eine ganze Fülle, die viel zu selten Anwendung finden.

Selbstverständlich kann schon seit Jahren ein Antrag auf Beugestrafe eingebracht werden – dies ist keineswegs neu in der Rechtssprechung, sorgt aber gerade jetzt aufgrund des OGH-Urteils für mediale Aufmerksamkeit. Der eigentliche Skandal ist, dass diese Tatsache anscheinend einige Richter entweder nicht wahrhaben wollen, es schlicht nicht wissen oder die Antragsteller schlicht falsch informieren.

Erst im vergangenen Monat war ein betroffener Vater mit einer Vertrauensperson von Väter ohne Rechte am Bezirksgericht Schwechat bei der Richterin Frau Christine Toth und erhielt dort ebenso die falsche Aussage, dass ein Antrag auf Beugestrafe nicht eingebracht werden könne, sondern nur „von Amts wegen“ ausgesprochen werden könne.

Laut einem aktuellen Bericht des Rechnungshofes werden in nur 0,7% der Fälle Beugestrafen verhängt.
VoR hat sich diesem Bericht ausführlich gewidmet.

Weiters sollte darauf hingewiesen werden, dass u.U. auch Schmerzengeld- und Schadenersatzansprüche gegen die entfremdende Mutter eingebracht werden können. Väter ohne Rechte liegt auch dazu ein Urteil vor, bei dem die Mutter zu € 10.983,75 verurteilt wurde.

 

Stellungnahme zu dem Interview in der Wochenzeitung „Die Furche“ mit Scheidungsanwältin Helene Klaar:

Helene Klaar Interview Furche groß Zitat Helene Klaar:

Ob das Kind den Vater wahnsinnig liebgewinnt, wenn die Mutter seinetwegen eingesperrt wird ist eine andere Frage.

Aktuell werden nur in 0,7% der Fälle überhaupt Beugestrafen verhängt. Eine Beugestrafe ist auf Antrag eines Elternteils möglich, dieses Geld bekommt nicht der Kindesvater, wie fälschlicherweise oft angenommen, sondern der österreichische Staat. Erst wenn die Sanktion von mehrere Beugestrafen keine Früchte trägt, wird erst einmal über eine Beugehaft nachgedacht. Väter ohne Rechte ist in 10 Jahren Vereinsarbeit nur ein einziger Fall bekannt geworden bei dem eine Beugehaft veranlasst wurde. Dabei handelte es sich um eine Pornodarstellerin die den Säugling zu den Filmaufnahmen mitbrachte und konsequent den Kontakt zum Vater vorsätzlich unterband. Es ist also absurd hier den Teufel an die Wand zu malen.

Es gilt zu beachten, dass es nicht dem Vater, sondern dem durchgängigen Fehlverhalten der Mutter und einer Entscheidung des Gerichts geschuldet ist, wenn eine Mutter in Beugehaft muss. Dass es zu einer mütterlichen Manipulation des Kindes kommt ist in solchen Fällen wahrscheinlich und verstößt auch gegen das in § 159 ABGB angeführte Wohlverhaltensgebot

159 ABGB
aber auch gegen das in § 138 ABGB definierte Kindeswohl, besonders in den Ziffern 9, 10 und 11

138 ABGB 9 10 11

Es ist Aufgabe des Gerichtes auch bereits bei den o.a. Missständen vorbeugend einzugreifen. In Summe muss auch überlegt werden ob die mangelnde Erziehungsfähigkeit einer solchen Mutter nicht auch eine Obsorgeübertragung nach sich ziehen müsste.

Hinzu kommt, dass wie in dem Anlassfall, aber auch bei einvernehmlichen Scheidungen, es sehr häufig zu einer Verletzung der Informationspflicht wie in § 189 ABGB kommt. Diese Informationspflicht haben auch allein obsorgeberechtigte Elternteile gegenüber dem leiblichen Vater. Auch dort sind die diversen Antrags- bzw. Sanktionsmittel „von Amts wegen“ aufgelistet:

189 ABGB

ein hämisches Zitat von Helene Klaar:

… und angesichts einer Beugestrafenandrohung wird sie (die Mutter) diesen Kontakt sicher aus ganzem Herzen befürworten…

Es ist völlig unerheblich ob die Mutter diese Beugestrafenandrohung goutiert oder nicht. Gerichtlichen Anordnungen ist Folge zu leisten – das gilt für unterhaltspflichtige Väter genauso – dort scheut man sich auch nicht entsprechende Zwangsmaßnahmen (Exekutionen, Anspannung, etc…) zu beschließen. Die Bedürfnisse und Rechte des Kindes können nicht nur in eine Richtung und zum Wohlgefallen eines Elternteils bedient werden.

 

Helene Klaar über die Erfahrungen mit der Familiengerichtshilfe:

Sehr negativ.   … weniger Folgeverfahren kann ich nur darauf zurückführen, dass die Erfahrung der Frauen mit der Familiengerichtshilfe so furchtbar sind, dass sie mit diesen Behörden nie mehr etwas zu tun haben wollen.

Frau Klaar ist immer für ein reißerisches Kommentar zu haben, daher besteht für Journalisten immer Interesse an einem Interview. Dass sie dabei andere Menschen, vor allem Väter, deutlich mehr als nur durch den Kakao zieht, ist Kalkül – auch wenn im Großen und Ganzen erfolgreiche Institutionen, die nicht ausreichend das Meinungsbild der bekennenden Feministin widerspiegeln, herabgewürdigt werden.

So hält sie auch einen Kinderbeistand für ein furchtbares Instrument:

Alles_KlaAr_Schilder_Schild_ISA4

 

Solche Zitate, die einen nur mit dem Kopf schütteln lassen und das Weltbild von Frau Klaar beleuchten gibt es zahlreiche. Bei Bedarf stellt Väter ohne Rechte (VoR) diese gesammelt zur Verfügung. Dazu bitten wir um eine Kontaktaufnahme unter office@vaeter-ohne-rechte.at .

 

FORDERUNGEN VoR zu BEUGESTRAFEN

ForderungenBereits mehrmals hat VoR auf die Problematik bei Beugestrafen hingewiesen – hier wäre eine Reform dringend notwendig! Zum einen erleben wir sehr häufig, dass sich Richter scheuen eine solche auszusprechen; oft mit der Begründung dass damit dem Kind weniger Geld zur Verfügung stehen würde, weiters wird diese zumeist in einem so geringen finanziellen Rahmen angesetzt, dass dies Mütter in Kauf nehmen. Zum Anderen liegt häufig ein wesentliches Mißverständnis der Betroffenen über die Beugestrafe vor, denn keineswegs kann diese ausgesprochen werden für bereits begangene Kontaktrechtsvereitelungen, sondern findet nur dann Anwendung, wenn auch in Zukunft mit weiterer Boykottierung zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass dann Mütter vor Gericht zusagen, dass die weiteren Kontakte funktionieren werden – dies ist häufig nur bei den ersten ein- bis zweimal der Fall, dann beginnt das Prozedere von Neuem. Beugehaft wird praktisch nie ausgesprochen.

 

Selbstverständlich ist das Signal an die entziehenden Mütter verheerend, wenn mehr oder weniger willkürlich und ohne Konsequenzen ein solcher Boykott oft über Jahre vorangetrieben wird, häufig mit dem Ergebnis, dass das Kind den Vater als Feind betrachtet und erst z.B.: wieder Besuchscafes zur finanziellen Einzellast des Vaters herangezogen werden müssen. VoR fordert daher die österreichische Vereinigung der Richter und das Bundesministerium für Justiz auf bei der bald anstehenden Reform des betreffenden Gesetzes (KindNamRäg) eine Nachschärfung einzuarbeiten. Eine weitere Forderung von VoR ist es PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) als Straftatbestand einzuführen.

 

Nicht aus der Verantwortung sind hier die Richter zu nehmen, die mit solchen Beschlüssen und mangelnder Konsequenz, auch in Kooperation mit den Sachverständigen die Entfremdung des Kindes zum Vater noch vorantreiben.Verschleppte Anträge spielen hier zumeist die größte Rolle um Anträge wie zb. Durchsetzungsanträge auf Kontaktrecht, welche über mehrere Wochen – ja sogar Monate – unbeantwortet bleiben. Während aber der eine Elternteil um Durchsetzung seiner Kontaktrechte kämpft, treibt der andere die Kindesentfremdung ungehindert voran und werden somit, teils ganz bewusst (!), vom Richter Fakten geschaffen! Nicht selten sind Kinder dann bereits derart entfremdet und manipuliert, sodass sie den anderen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Der Kindeswille wurde neu kreiert.

Weiterführende Links zum OGH-Urteil und zu Beugestrafen etc. :

Kurier Artikel „Kampf ums Kind bis zur Beugehaft“ vom 24.05.2017

NEUE Artikel vom 04.06.2017 „Besuch verweigert – Strafe für Mutter“

Kleine Zeitung Kärnten vom 08.04.2015 Kind war nicht beim Vater: 500 Euro Beugestrafe für Mutter

Kurier Artikel vom 12.09.2016 „Harte Bandagen im Kampf ums Kind“

Gastkommentar Anwaltskanzlei Heinke, Skribe + Partner bezüglich eines Kurier Artikels vom 31.05.2017 bezüglich „Beugestrafe für Kontaktverweigerer“

Die Presse Artikel vom 14.09.2014 Mutter darf Urteile nicht „aushebeln“

OGH-Urteil 8Ob 71/16y vom 17.08.2016

Beitrag tirol.orf.at Der erbitterte Kampf der Väter um das Kind

Väter ohne Rechte sind mehrere BG, LG, OGH, aber auch AG, OLG und BGH zu den einzelnen Themen bekannt.

 

 

Besonderes Augenmerk sollte auf diesen Artikel gelegt werden, bei dem die Tiroler Männerberatung „Mannsbilder“  unter Klaus Edlinger zu Wort kommt:

Mannsbilder wird unterstützt von:

Förderung Mannsbilder

Tiroler Tageszeitung Artikel Staat unterstützt Rosenkrieg


Das OGH-Urteil stößt in Tirol auf Unverständnis und Entsetzen.

Ist den „Mannsbildern“ noch gar nicht bewusst, dass Beugestrafen schon seit Jahren von einem Vater beantragt werden können?

„Wenn ein Elternteil das Kontaktrecht des anderen unterläuft, können Zwangsmittel ergriffen werden“, fasst Stefan Schwalm von der auch auf Ehe- und Familienrecht spezialisierten Kanzlei in Wien – sie vertrat den Vater – zusammen. Treffen würde das meistens die Mütter, denn sie haben zum großen Teil das Sorgerecht. Er könne zwar nachvollziehen, dass das Gericht in diesen Fällen eine gewisse Zurückhaltung übe. „Aber wenn das Gesetz einem Vater ein Kontaktrecht einräumt, dann muss das System auch darauf schauen, dass dieses Recht durchgesetzt wird.“ Es könne nicht sein, dass einer einfach macht, was er will.“

Elisabeth Harasser von der Kinder- und Jugendanwaltschaft KIJA Tirol meint dazu zitiert:

„Ob Beugehaft das richtige Mittel ist, das bezweifle ich“, sagt Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser.

Bei der KIJA Tirol ist, neben einer Praktikantin, ausschließlich Frau Harasser mit einer Vollzeitstelle angestellt.  Frau Harasser bläst damit ins selbe Horn wie die Scheidungsanwältin Helene Klaar, Die Argumentation wurde bereits in der Stellungnahme von VoR zu dem Interview von Frau Klaar entkräftet.

 

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Projekt eines VoR-Mitglieds gewinnt Sozialmarie Publikumspreis

Sao Bien

SozialMarie ist der älteste Preis für soziale Innovation in Europa und würdigt seit 2005 jährlich 15 hervorragende Projekte. Neben der finanziellen Anerkennung in Höhe von insgesamt 54.000 Euro bietet die SozialMarie vor allem eine öffentliche Bühne für Projekte, die mit neuen Denkansätzen innovative Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen geben. VoR übt Kritik an der Preisvergabe mit finanziellem Hintergrund am Ende des Beitrags!

Väter ohne Rechte (VoR) hat sich auch beworben, verpasste die preisgekrönten Ränge aber knapp. Wir bedanken sich für die abgegebenen Stimmen! Das österreichische Siegerprojekt erhielt 385 Stimmen – VoR 233.

Es freut uns aber besonders, dass ein bemerkenswertes Projekt aus Österreich das Rennen um den Publikumspreis gemacht hat, vor allem auch, dass es von Thomas Farthofer, einem VoR-Mitglied als Projektleiter wesentlich mitgetragen wird. Ist doch der Publikumspreis der einzig transparent gestaltete und gewinnt dadurch noch zusätzlich an Wert!


VoR gratuliert herzlich und ersucht ALLE, den betroffenen Vater und dessen kinderfreundliches Projekt zumindest mit einem LIKE zu unterstützen! Danke!

Facebookgruppe Sao Bien dort LIKEN!

Schulklasse

 

Das Projekt:

Sao Bien. Room for Education ist eine österreichische Non-Profit-Organisation, die die Förderung von Bildung 6-11jähriger Kinder mittels Bau von Schulgebäuden in den ärmsten, entlegenen Provinzen Vietnams zum Ziel hat. In diesen infrastrukturell schwachen Kommunen profitieren hier ansässige ethnische Minderheiten von Anfang an, da beim Bau der Schulen örtliche Arbeitskräfte eingebunden werden.

Als Siegerprojekt wurde ein Imagevideo erstellt:

VoR kennt eine Vielzahl an unglaublichen Geschichten, Thomas Farthofers Geschichte birgt eine so große Zahl an Absurditäten, wie es VoR kaum je zuvor gesehen hat. Er hat sich nun entschlossen in Vietnam dieses Projekt zu stemmen.

Seine persönliche Geschichte:

Genau seit dem Tag des Scheidungsvergleichs verweigert seine Tochter (angeblich) jeglichen Kontakt – die Richterin verbietet eine neuerliche Kontaktanbahnung, weil sie einen erneuten Abbruch der Kontakte durch die Mutter erwartet und der Tochter dies ersparen will – und dann wird der Vater nicht nur auf einen fiktiven Job, SONDERN ZUSÄTZLICH AUF EINEN Studienabschluss ANGESPANNT, den der Vater neben (!) seinem Job hätte erreichen müssen und der ihm jetzt angeblich ein noch höheres fiktives Gehalt ermöglichen sollte.

Was macht der Vater? – Er ging nach Vietnam, um dort Schulen in besonders armen Dörfern zu errichten und Kindern zu helfen! Sein Projekt @saobienroomforeducation gewann den Publikumspreis der heurigen ‚Sozialmarie‘

Facebookgruppe Sao Bien dort LIKEN

 

KRITIK an der Preisvergabe mit finanziellem Hintergrund der Expertenjury der Sozialmarie

Festgehalten muss werden, die Expertenjury kann frei nominieren wen sie nach ihren Kriterien will. VoR hat sich alle Preisträger 2017 und deren erhaltenen Stimmen und Projekte im Detail angeschaut – und kann sich dem Eindruck nicht erwehren, dass hier politisch motiviert entschieden wurde. Große Resonanz fanden die Siegerprojekte in den seltensten Fällen.

Beispiele:

Tschechien:
Den 1. Preis machte ein Projekt mit 1 (einer) Stimme – Preisgeld € 15.000,-
Den 3. Preis machte ein Projekt mit 23 Stimmen. – Preisgeld € 5000,–
Einen mit € 2000,– dotierter Preis erhielt ein Projekt mit 69 Stimmen.
Einen mit € 2000,-– dotierter Preis erhielt ein Projekt mit 0 (null) Stimmen.

Ungarn:
Einen mit € 2000,– dotierter Preis erhielt ein Projekt mit immerhin 303 Stimmen.
Einen mit € 2000,-– dotierter Preis erhielt ein Projekt mit immerhin 293 Stimmen.
Einen mit € 2000,– dotierter Preis erhielt ein Projekt mit 15 Stimmen.
Einen mit € 2000,– dotierter Preis erhielt ein Projekt mit 29 Stimmen.

Slowakei:

Ein mit € 2000,– dotierte Projekt erhielt 0 (null) Stimmen.

Österreich:
Der 2. Platz ging an ein Projekt mit 1 (einer) Stimme – Preisgeld € 10.000,–
€ 2000,– erhielt ein Projekt mit 56 Stimmen.
€ 2000.– erhielt ein Projekt mit 41 Stimmen
€ 2000.– erhielt ein Projekt mit 120 Stimmen
€ 2000.– erhielt ein Projekt mit 0 (null) Stimmen
€ 2000.-– erhielt ein Projekt mit 9 Stimmen

Tatsache ist, dass der Publikumspreis im Gegensatz zu allen anderen honorierten Preisen transparent gestaltet ist und dieser gewinnt dadurch auch an Wert!

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