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ServusTV: Väter ohne Rechte

Am Freitag, 24. September 2021, gab es im Programm von ServusTV in der Sendung "Servus am Abend" einen Beitrag zu Väter ohne Rechte:

YouTube Link zum Beitrag

Väter ohne Rechte spricht zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung.

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Parental Alienation Day 2021!

Wie jedes Jahr, erinnert der Verein Väter ohne Rechte auch heuer an den internationalen Parental Alienation Day, den Tag der Elternentfremdung, am 25. April.

Väter ohne Rechte ist Mitglied in der Platform of European Fathers (PEF), dessen protugiesisches Mitglied "Igualdade Parental" heuer das hier downloadbare Poster hat anfertigen lassen.

Wie zu sehen, bzw. nachzuzählen und nachzulesen, haben sich heuer 54 Organisationen aus 30 Ländern und 5 Kontinenten gemeldet um gemeinsam dieser Schädigung des Kindeswohles zu gedenken.

Bei Fragen zu PAS wenden Sie sich gerne an uns, mailto:office@vaeter-ohne-rechte.at.

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EQUAL CUSTODY DAY

Der Verein "Väter ohne Rechte" ruft am 31.3.2021 erstmals den "EQUAL CUSTODY DAY" aus!

Das ist der Tag, an dem das Kontaktrechts-Kontingent der Kinder für das ganze Jahr erschöpft ist! 

Kinder dürfen ihre getrennt lebenden Väter nach gängiger Rechtsprechung nur 90 Tage pro Jahr sehen!

275 Tage pro Jahr sehen diese Kinder ihre Väter nicht!

Das widerspricht massiv dem Recht auf Familie und dem Recht des Kindes auf beide Elternteile!

Der Verein "Väter ohne Rechte" fordert daher die gleichberechtigte Elternschaft mit gleichen Betreuungszeiten als Standard in der Rechtsprechung!

Alle, die diese Forderung ablehnen, handeln gegen die Rechte der Kinder und positionieren sich gegen Gleichberechtigung im Familienrecht!

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Detektei!

Das Angebot der Detektei hat uns erreicht und wir geben es gerne an Sie weiter. Das Leistungsspektrum der Detektei umfasst im Wesentlichen die Teilbereiche

  • Privatermittlung,
  • Background Checks und Untersuchungen,
  • Untersuchung von Versicherungsfällen,
  • Tiefergehende Ermittlungen,
  • Unternehmensuntersuchungen sowie
  • Lokalisierungen von Personen.

Was verstehen wir nun unter unseren Tätigkeiten in den oben angeführten Teilbereichen?

  • Zur Privatermittlung gehören nicht nur die Überwachung und Beschattung im privaten oder geschäftlichen Umfeld unserer Kunden, sondern auch die Ermittlungen für Anwälte & Anwaltskanzleien und deren Mandanten. Bei der Aufklärung ungeklärter Kriminalfälle nutzen wir die Vorteile und Möglichkeiten unseres bestausgebildeten Personals, ebenso wie beim Personenschutz und den Maßnahmen für Ihre persönliche Sicherheit. Darüber hinaus werden wir bei Sach- oder auch Identitätsdiebstahl umfassend tätig.
  • Bei den Background Checks & Untersuchungen prüfen wir alles, angefangen von einem potenziellen Mieter, über Babysitter und Haushaltshilfen, bis hin zu Möbelpackern oder auch Umzugshelfern. Dies ebenso in Scheidungsverfahren, bei Sorgerechtsstreitigkeiten oder Seitensprüngen, physischen Misshandlungen, aber auch bei Beschattungen oder Überwachungen, bis hin zu Installationen von Sicherheitsvorrichtungen.
  • Bei der Untersuchung von Versicherungsfällen klären wir Betrügereien bei Hypothekenversicherungen, Arbeiterunfallversicherungen und Lebensversicherungen auf, aber auch Betrug bei privaten Unfall- und Krankenversicherungen, Auto- oder Eigentumsversicherungen.
  • Unsere tiefergehenden Ermittlungen basieren auf modernster Technologie, wie digitaler Überwachung, Telefonabhörung, Erkennung versteckter Kameras und Wanzen, aber auch Aufklärung ethischen Hackings und Einsatz von IT-Forensik
  • Unternehmensuntersuchungen mit den Schwergewichten Unternehmungssicherheit und Unternehmensüberwachung sowie Überprüfung von Bewerbern oder Mitarbeitern.
  • Die Lokalisierungen von Personen umfasst das Finden oder Wiederfinden von Vermissten, Ausreißern, Freunden, Familienangehörigen oder auch einer verlorenen Liebe.

Dieses Angebot hat uns die Detektei zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Interesse an diesen Dienstleistungen haben, kontaktieren Sie uns bitte!

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Studie zu Elternentfremdung enthüllt verstörende Trends

Dieser Bericht legt zum ersten Mal offen, wie verheerend, finanziell ruinös und seelisch schädigend für Elternentfremdung für Betroffene. Dabei wurde diese Studie durchgeführt, obwohl die UK Familiengerichte darüber Stillschweigen bewahren.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Die Hälfte der Befragten haben ihre Kinder mehr als 6 Monate nicht gesehen (die Grenze, die James A. Gardener für das Entstehen von PAS anführt)
  • 10% haben ihre Kinder mehr als 5 Jahre nicht gesehen
  • 58% der Kinder waren von einem Nichteinhalten der Kontaktvereinbarungen betroffen, großteils zum wiederholten Male
  • 80% berichten von Gesundheitsschäden
  • 55% haben monetäre Schwierigkeiten erlebt
  • 16 Personen dachten an Selbstmord oder haben diesen versucht.

Den Bericht in englischer Sprache finden Sie unter: https://parentalalienationuk.info/our-report/ 

Den Bericht veröffentlicht hat Good Egg Safety: https://www.prnewswire.co.uk/news-releases/good-egg-safety-releases-report-following-one-year-study-into-parental-alienation-revealing-disturbing-trends-857441097.html?m

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Beschwerde über den ORF bei der RTR

BESCHWERDE

gem. § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF-Gesetzes

Hier das Dokument zum Download
Beschwerde verfasst und eingebracht von Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl

 

An die

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mariahilfer Straße 77-79

1060 Wien

 

Der Beschwerdeführer ist eine die Rundfunkgebühr entrichtende Person und erhebt der Beschwerdeführer, unterstützt durch jedenfalls 120 Personen, die ebenfalls die Bedingungen des § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF Gesetz erfüllen,

Beschwerde an die Regulierungsbehörde.

 

Beschwerdegegenstand ist die Berichterstattung in der Sendung „Thema“, welche am 27.4.2020

in ORF2 um 21:10 Uhr ausgestrahlt wurde.

Die Berichterstattung in der Sendung Thema betraf den Teil über die häusliche Gewalt, konkret mit der Widmung „Auf engstem Raum - häusliche Gewalt in der Isolation“.

Der österreichische Rundfunk hat seit Beginn der Corona-Krise, sohin seit Mitte März 2020, fast täglich über einen angeblich bevorstehenden Anstieg der häuslichen Gewalt berichtet. Es wurden dabei mehrfach immer wieder in diversen Sendungen Aktivistinnen, des Vereines der Frauenhäuser zu Interviews gebeten, welche über die Gewalt im häuslichen Bereich berichteten.

 

Die in Beschwerde gezogene Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde dann nach einem Zeitraum von ca. sechs Wochen nach dem Beginn des Covid19-Lockdowns ausgestrahlt.

Die Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde durch den Redakteur, Herrn Feuerstein, durchgeführt und führt dieser zu Beginn der Thema-Sendung aus, dass die häusliche Gewalt nach mehr als sechs Wochen nicht angestiegen ist, doch wird dies vom zuständigen Redakteur dann nur als „Ruhe vor dem Sturm“ bezeichnet.

 

In dieser betreffenden Thema-Sendung werden mehrfach Berichte über angeblich gewalttätige Männer dargelegt. Es kommen mehrfach Aktivistinnen des Vereines „Frauenhäuser“ zu Wort und erzählen diese immer wieder Berichte über gewalttätige Männer.

 

Die ebenfalls zu Wort kommende Aktivistin des Vereines Frauenhäuser, Frau Andrea Brehm, berichtet dann zwischendurch über den Rückgang der Gewalt, wobei dann durch den österreichischen Rundfunk nachfolgend mehrere Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien, eines Werbespots der Männerberatung mit den Frauenhäusern gebracht werden.

 

Obwohl in der Sendung mehrfach sowohl durch den Moderator, als auch durch interviewte Personen, wie die Aktivistin des Frauenhauses, Frau Andrea Brehm, berichtet wird, dass die Gewalthandlungen sogar in der Corona-Zeit auf ein Niveau unter dem Februar gefallen sind, wird durch die Redaktion auf derartige Aussagen immer wieder ein Spot geschaltet, in dem über brutale Männergewalt oder gewalttätige Väter berichtet wird.

 

Auf eine Berichterstattung darüber, dass Kindesmisshandlungen zurückgegangen sein, folgt wieder ein Werbespot der Frauenhäuser über gewalttätige Männer und ein Aufruf von Aktivistinnen des Frauenhauses, sich doch zu trauen die Polizei öfters anzurufen.

 

Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass der ORF in der betreffenden Thema-Sendung seinen Objektivitätsgrundsatz bei der Gestaltung der Sendung durch eine keineswegs objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen verletzt hat. Auch die durchgeführten Sachanalysen und die Moderation wird in keinster Weise unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität getätigt, sondern wird trotz eines Sinkens der häuslichen Gewalt durch Männer in einer diskriminierenden Art und Weise ständig durch Zwischenschaltung von Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien sowie anderer Frauenhausorganisationen, im Zusammenwirken mit der Männerberatung, suggeriert, dass Gewalt nur und ausschließlich von Männern ausgeht und die männliche Gewaltbereitschaft auch in der Corona-Krisenzeit offensichtlich besonders hoch ist.

 

Bei einer objektiven Auswahl und Vermittlung von Informationen unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität und einer Nichtdiskriminierung von Männern hätte der Österreichische Rundfunk jedenfalls auch darüber berichten müssen, dass die Gewalttätigkeit durch Frauen gegenüber Männern erheblich angestiegen ist. Über Gewalt durch Frauen gegenüber Männern, gibt es jedoch überhaupt keine Berichterstattung in der gegenständlichen Sendung.

 

Der Beschwerdeführer geht jedenfalls davon aus, dass insbesondere durch die mehrfache Schaltung von Werbespots von Frauenhausvereinen immer wieder durch den Österreichischen Rundfunk in der gegenständlichen Sendung versucht wurde, dem Zuschauer - trotz dem Sinken der häuslichen Gewalt durch Männer - eine anhaltende und steigende Bereitschaft von männlicher Gewalt zu suggerieren.

Der Beschwerdeführer verweist auch noch darauf, dass der ORF offensichtlich auch nicht bereit ist, das Thema „Häusliche Gewalt durch Frauen“ in irgendeiner Art und Weise zu bearbeiten und zu thematisieren. Es ist dem Beschwerdeführer auch bekannt, dass unlängst die Gleichbehandlungsministerin des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Deutschlands, aus Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in einer Pressekonferenz angegeben hat, dass die Gewalttätigkeit von Frauen gegenüber Männern um 24 % angestiegen ist.

 

Derartige Sachanalysen werden jedoch vom Österreichischen Rundfunk in keinster Weise erhoben und stattdessen ausschließlich Männer als massivst gewaltbereite Personen hingestellt, die in der Corona-Krise als besonders gefährlich gelten.

 

Beweis: in Beschwerde gezogene Sendung, sowie Vernehmung des Beschwerdeführers, weitere Beweise vorbehalten;

 

Der Beschwerdeführer stellt den

Antrag

die Regulierungsbehörde möge erkennen, dass der Österreichische Rundfunk durch Ausstrahlung der Sendung „Thema“ vom 27.4.2020 das ORF-Gesetz verletzt hat.

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Internationale PAS Tag: 25. April (2020)

Wie jedes Jahr, wird am 25. April der internationale PAS Tag begangen. PAS heißt Parental Alienation Syndrom, zu Deutsch: Eltern-Entfremdungssyndrom. Eine Elternentfremdung tritt dann ein, wenn einem (minderjährigen) Kind erklärt wird bzw. es so vorgelebt wird, daß der andere (nicht betreuende) Elternteil sich nicht um das Kind kümmern will oder nicht kann. Innerhalb von 6 Monaten tritt im Normalfall die Elternentfremdung beim Kind ein und wird so lange aufrechterhalten, bis eine Gegenmaßnahme eingeleitet wird.

Elternentfremdung (PAS) gilt in einigen Ländern dieser Welt als Krankheit - in Österreich nicht. Es ist ist keine Krankheit, es kommt nicht vor, es ist nicht definiert. Daher kann man sich auch nicht darauf berufen. Die Justiz verleumdet diesen Sachverhalt einfach.

Daher freut es uns umso mehr, daß wir, Väter ohne Rechte, als Mitglied der Platform of Europen Fathers (PEF) jedes Jahr bei dem gemeinsamen Plakatprojekt dabei sein können, um auf diesen PAS Umstand und PAS Mißstand in Österreich aufmerksam zu machen!

Hier finden Sie das Plakat zum diesjährigen PAS Awareness Day der PEF: Plakat-link-klick-hier.

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Justizministerium zu Kontaktrecht während der COVID-19 Pandemie

Dürfen Kinder trotz der verordneten Maßnahmen zu einem Elternteil, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen, gebracht werden (zB. bei Scheidungskindern)?

Es ist auch unter den aktuellen Maßnahmen zulässig, das Haus zu verlassen, um vorgesehene Kontaktrechte zwischen Eltern und Kindern auszuüben. Die derzeit geltende Verordnung erlaubt die Betretung des öffentlichen Raums für diesen Zweck (siehe dazu https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.htm)

Kinder, die schon bisher zur Hälfte in dem einen und zur Hälfte in dem anderen Haushalt lebten, können daher wie gewohnt wechseln. Ebenso sind die üblichen Wochenendkontakte oder stundenweisen Kontakte mit einem Elternteil durch die Verordnung nicht eingeschränkt.

Eltern können auch - wie bisher - einvernehmlich andere Besuchsregelungen treffen (im Streitfall müsste das zuständige Pflegschaftsgericht entscheiden).

Überlegen Sie gemeinsam, wie vorzugehen ist, wenn in einem Haushalt besonders gefährdete Personen leben (zB Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen). Gehen Sie zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Kinder gemeinsam mit Hausverstand vor und nehmen Sie die Gefahren ernst. Überlegen Sie gemeinsam, ob Sie zum Schutz von besonders gefährdeten Menschen den Kontakt nicht vorübergehend einschränken und vermehrt auf Telefonate und Videotelefonie umsteigen können.

Wir können nur an alle appellieren, die Gefahren ernst zu nehmen und in dieser Krisenzeit eine einvernehmliche Lösung zu finden, die zu der konkreten Situation passt. Helfen Sie mit, diese Krisensituation gemeinsam zu bewältigen.

Im Fall einer behördliche verhängten Quarantäne sind natürlich die behördlichen Auflagen jedenfalls einzuhalten.

Ist es in diesen Zeiten möglich, entführte Kinder zurückzuführen?

Der Betrieb der Gerichte und des BMJ steht für dringende Angelegenheiten des Kindschaftsrechts weiterhin zur Verfügung. Dazu zählen zweifellos auch Rückführungen entführter Kinder. Inwieweit es allerdings faktisch möglich ist, die Rückführung in der Praxis umzusetzen, wenn Einreisesperren bestehen und Flugverbindungen reduziert werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei kann auch das BMEIA behilflich sein.

Quelle: https://www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen--corona-und-justiz~7bd.de.html

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Zu viel Nähe als Konfliktpotential?

Stellungnahme des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum ORF Artikel „Zu viel Nähe als Konfliktpotential“ vom 19.3.2020. https://orf.at/stories/3157761/

Sehr geehrte ORF Redaktion!

Abgesehen davon, dass schon der Ausdruck „Nähe“ in Ihrem Artikel aus unserer Sicht als negativ besetzte Assoziation im Zusammenhang mit Familie dargestellt wird, sind wir der Meinung, dass inhaltlich völlig unhaltbare schwere Anschuldigungen und Vorurteile gegenüber Vätern und Männern in Form eines angeblichen prinzipiellen Bedrohungspotentials durch diese als propagandistische Auflistung zu finden sind. Zusätzlich wird unserer Ansicht nach mit Werbeeinschaltungen und in Form von Links zu feministischen Organisationen der Eindruck erweckt, als wäre tatsächlich die Familie durch „zu viel Nähe“ (und zwar offenbar nur durch die Väter) ein höchstgefährlicher Ort.

Alle seriösen Gewaltstudien belegen, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern in gleichem Ausmaß ausgeübt wird! Diesbezüglich hat der Verein den ORF schon mehrfach auf unzählige Studien hingewiesen, die dies belegen und die aus unserer Sicht von Seiten des ORF nach wie vor konsequent ignoriert werden.

Ihre, wie wir meinen, massiv tendenzielle Darstellung ist aus Sicht des Vereins besonders in Krisenzeiten mehr als verwerflich und schürt den Verdacht, dass der ORF – wie schon so oft – feministischer und extrem väterfeindlicher Organisationen zu mehr Öffentlichkeit und damit verbunden auch zu mehr Fördergeldern verhelfen möchte.

Aus unserer Sicht sollten Sie ganz besonders in Krisenzeiten von Hetze und Hass gegenüber einer Bevölkerungsgruppe (in diesem Fall Väter) Abstand nehmen und keinem möglicherweise politischen Auftrag väterfeindlicher Organisationen folgen!

Wir verbleiben mit familienfreundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ Wien, am 22.3.2020

Rückfragehinweis:
Helpline: 0660 315 67 85
Martin Stiglmayr 0699 1198 1587

Väter ohne Rechte
www.vaeter-ohne-rechte.at
www.eltern-ohne-rechte.at

https://www.youtube.com/user/VaeterohneRechte
https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/

Doppelresidenz - JETZT!

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Kontaktrecht und COVID-19 Pandemie

Aufgrund von vielen Anfragen haben wir die wichtigsten Informationen zum Kontaktrecht innerhalb der derzeit bestehenden Ausgangsbeschränkungen zusammen getragen.
Ursprünglich war der Kontakt zu den Kindern als nicht betreuender Elternteil untersagt, aber in der Zwischenzeit wurde das Problem erkannt und daher gibt es folgende Überlegungen.

Nachdem es (zumindest zum aktuellen Zeitpunkt) keine rechtliche Grundlage für ein generelles Kontaktverbot bei Scheidungskindern gibt, hat das Justizministerium dann am Donnerstagabend doch Entwarnung gegeben und angekündigt, dass in einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums eine Ausnahme für Scheidungskinder geplant sei. Wie genau diese Ausnahmen aussehen sollen, wird am Montag (Anmerkung 23.3.2020) bekanntgegeben. Derzeit gilt daher Folgendes: Bis auf Weiteres kann das Kontaktrecht grundsätzlich ausgeübt werden, zumindest in den Gebieten, die nicht unter Quarantäne stehen. Eine Aussetzung des Kontaktrechts wäre in manchen Fällen aber gerechtfertigt, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kind oder eine weitere Person, die mit dem Kind im Haushalt lebt, krank ist und potenziell infiziert sein könnte. Gleiches gilt, wenn eine Person aus den Risikogruppen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, durch den Kontakt mit dem anderen Elternteil gefährdet werden würde. (DerStandard.at, 20.3.2020)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200320_OTS0183/kontaktrecht-und-coronavirus

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