Kategorie: Presseaussendung

Beschwerde über den ORF bei der RTR

BESCHWERDE

gem. § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF-Gesetzes

Hier das Dokument zum Download
Beschwerde verfasst und eingebracht von Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl

 

An die

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mariahilfer Straße 77-79

1060 Wien

 

Der Beschwerdeführer ist eine die Rundfunkgebühr entrichtende Person und erhebt der Beschwerdeführer, unterstützt durch jedenfalls 120 Personen, die ebenfalls die Bedingungen des § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF Gesetz erfüllen,

Beschwerde an die Regulierungsbehörde.

 

Beschwerdegegenstand ist die Berichterstattung in der Sendung „Thema“, welche am 27.4.2020

in ORF2 um 21:10 Uhr ausgestrahlt wurde.

Die Berichterstattung in der Sendung Thema betraf den Teil über die häusliche Gewalt, konkret mit der Widmung „Auf engstem Raum - häusliche Gewalt in der Isolation“.

Der österreichische Rundfunk hat seit Beginn der Corona-Krise, sohin seit Mitte März 2020, fast täglich über einen angeblich bevorstehenden Anstieg der häuslichen Gewalt berichtet. Es wurden dabei mehrfach immer wieder in diversen Sendungen Aktivistinnen, des Vereines der Frauenhäuser zu Interviews gebeten, welche über die Gewalt im häuslichen Bereich berichteten.

 

Die in Beschwerde gezogene Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde dann nach einem Zeitraum von ca. sechs Wochen nach dem Beginn des Covid19-Lockdowns ausgestrahlt.

Die Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde durch den Redakteur, Herrn Feuerstein, durchgeführt und führt dieser zu Beginn der Thema-Sendung aus, dass die häusliche Gewalt nach mehr als sechs Wochen nicht angestiegen ist, doch wird dies vom zuständigen Redakteur dann nur als „Ruhe vor dem Sturm“ bezeichnet.

 

In dieser betreffenden Thema-Sendung werden mehrfach Berichte über angeblich gewalttätige Männer dargelegt. Es kommen mehrfach Aktivistinnen des Vereines „Frauenhäuser“ zu Wort und erzählen diese immer wieder Berichte über gewalttätige Männer.

 

Die ebenfalls zu Wort kommende Aktivistin des Vereines Frauenhäuser, Frau Andrea Brehm, berichtet dann zwischendurch über den Rückgang der Gewalt, wobei dann durch den österreichischen Rundfunk nachfolgend mehrere Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien, eines Werbespots der Männerberatung mit den Frauenhäusern gebracht werden.

 

Obwohl in der Sendung mehrfach sowohl durch den Moderator, als auch durch interviewte Personen, wie die Aktivistin des Frauenhauses, Frau Andrea Brehm, berichtet wird, dass die Gewalthandlungen sogar in der Corona-Zeit auf ein Niveau unter dem Februar gefallen sind, wird durch die Redaktion auf derartige Aussagen immer wieder ein Spot geschaltet, in dem über brutale Männergewalt oder gewalttätige Väter berichtet wird.

 

Auf eine Berichterstattung darüber, dass Kindesmisshandlungen zurückgegangen sein, folgt wieder ein Werbespot der Frauenhäuser über gewalttätige Männer und ein Aufruf von Aktivistinnen des Frauenhauses, sich doch zu trauen die Polizei öfters anzurufen.

 

Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass der ORF in der betreffenden Thema-Sendung seinen Objektivitätsgrundsatz bei der Gestaltung der Sendung durch eine keineswegs objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen verletzt hat. Auch die durchgeführten Sachanalysen und die Moderation wird in keinster Weise unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität getätigt, sondern wird trotz eines Sinkens der häuslichen Gewalt durch Männer in einer diskriminierenden Art und Weise ständig durch Zwischenschaltung von Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien sowie anderer Frauenhausorganisationen, im Zusammenwirken mit der Männerberatung, suggeriert, dass Gewalt nur und ausschließlich von Männern ausgeht und die männliche Gewaltbereitschaft auch in der Corona-Krisenzeit offensichtlich besonders hoch ist.

 

Bei einer objektiven Auswahl und Vermittlung von Informationen unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität und einer Nichtdiskriminierung von Männern hätte der Österreichische Rundfunk jedenfalls auch darüber berichten müssen, dass die Gewalttätigkeit durch Frauen gegenüber Männern erheblich angestiegen ist. Über Gewalt durch Frauen gegenüber Männern, gibt es jedoch überhaupt keine Berichterstattung in der gegenständlichen Sendung.

 

Der Beschwerdeführer geht jedenfalls davon aus, dass insbesondere durch die mehrfache Schaltung von Werbespots von Frauenhausvereinen immer wieder durch den Österreichischen Rundfunk in der gegenständlichen Sendung versucht wurde, dem Zuschauer - trotz dem Sinken der häuslichen Gewalt durch Männer - eine anhaltende und steigende Bereitschaft von männlicher Gewalt zu suggerieren.

Der Beschwerdeführer verweist auch noch darauf, dass der ORF offensichtlich auch nicht bereit ist, das Thema „Häusliche Gewalt durch Frauen“ in irgendeiner Art und Weise zu bearbeiten und zu thematisieren. Es ist dem Beschwerdeführer auch bekannt, dass unlängst die Gleichbehandlungsministerin des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Deutschlands, aus Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in einer Pressekonferenz angegeben hat, dass die Gewalttätigkeit von Frauen gegenüber Männern um 24 % angestiegen ist.

 

Derartige Sachanalysen werden jedoch vom Österreichischen Rundfunk in keinster Weise erhoben und stattdessen ausschließlich Männer als massivst gewaltbereite Personen hingestellt, die in der Corona-Krise als besonders gefährlich gelten.

 

Beweis: in Beschwerde gezogene Sendung, sowie Vernehmung des Beschwerdeführers, weitere Beweise vorbehalten;

 

Der Beschwerdeführer stellt den

Antrag

die Regulierungsbehörde möge erkennen, dass der Österreichische Rundfunk durch Ausstrahlung der Sendung „Thema“ vom 27.4.2020 das ORF-Gesetz verletzt hat.

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Internationale PAS Tag: 25. April (2020)

Wie jedes Jahr, wird am 25. April der internationale PAS Tag begangen. PAS heißt Parental Alienation Syndrom, zu Deutsch: Eltern-Entfremdungssyndrom. Eine Elternentfremdung tritt dann ein, wenn einem (minderjährigen) Kind erklärt wird bzw. es so vorgelebt wird, daß der andere (nicht betreuende) Elternteil sich nicht um das Kind kümmern will oder nicht kann. Innerhalb von 6 Monaten tritt im Normalfall die Elternentfremdung beim Kind ein und wird so lange aufrechterhalten, bis eine Gegenmaßnahme eingeleitet wird.

Elternentfremdung (PAS) gilt in einigen Ländern dieser Welt als Krankheit - in Österreich nicht. Es ist ist keine Krankheit, es kommt nicht vor, es ist nicht definiert. Daher kann man sich auch nicht darauf berufen. Die Justiz verleumdet diesen Sachverhalt einfach.

Daher freut es uns umso mehr, daß wir, Väter ohne Rechte, als Mitglied der Platform of Europen Fathers (PEF) jedes Jahr bei dem gemeinsamen Plakatprojekt dabei sein können, um auf diesen PAS Umstand und PAS Mißstand in Österreich aufmerksam zu machen!

Hier finden Sie das Plakat zum diesjährigen PAS Awareness Day der PEF: Plakat-link-klick-hier.

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Zu viel Nähe als Konfliktpotential?

Stellungnahme des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum ORF Artikel „Zu viel Nähe als Konfliktpotential“ vom 19.3.2020. https://orf.at/stories/3157761/

Sehr geehrte ORF Redaktion!

Abgesehen davon, dass schon der Ausdruck „Nähe“ in Ihrem Artikel aus unserer Sicht als negativ besetzte Assoziation im Zusammenhang mit Familie dargestellt wird, sind wir der Meinung, dass inhaltlich völlig unhaltbare schwere Anschuldigungen und Vorurteile gegenüber Vätern und Männern in Form eines angeblichen prinzipiellen Bedrohungspotentials durch diese als propagandistische Auflistung zu finden sind. Zusätzlich wird unserer Ansicht nach mit Werbeeinschaltungen und in Form von Links zu feministischen Organisationen der Eindruck erweckt, als wäre tatsächlich die Familie durch „zu viel Nähe“ (und zwar offenbar nur durch die Väter) ein höchstgefährlicher Ort.

Alle seriösen Gewaltstudien belegen, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern in gleichem Ausmaß ausgeübt wird! Diesbezüglich hat der Verein den ORF schon mehrfach auf unzählige Studien hingewiesen, die dies belegen und die aus unserer Sicht von Seiten des ORF nach wie vor konsequent ignoriert werden.

Ihre, wie wir meinen, massiv tendenzielle Darstellung ist aus Sicht des Vereins besonders in Krisenzeiten mehr als verwerflich und schürt den Verdacht, dass der ORF – wie schon so oft – feministischer und extrem väterfeindlicher Organisationen zu mehr Öffentlichkeit und damit verbunden auch zu mehr Fördergeldern verhelfen möchte.

Aus unserer Sicht sollten Sie ganz besonders in Krisenzeiten von Hetze und Hass gegenüber einer Bevölkerungsgruppe (in diesem Fall Väter) Abstand nehmen und keinem möglicherweise politischen Auftrag väterfeindlicher Organisationen folgen!

Wir verbleiben mit familienfreundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ Wien, am 22.3.2020

Rückfragehinweis:
Helpline: 0660 315 67 85
Martin Stiglmayr 0699 1198 1587

Väter ohne Rechte
www.vaeter-ohne-rechte.at
www.eltern-ohne-rechte.at

https://www.youtube.com/user/VaeterohneRechte
https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/

Doppelresidenz - JETZT!

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Kontaktrecht und COVID-19 Pandemie

Aufgrund von vielen Anfragen haben wir die wichtigsten Informationen zum Kontaktrecht innerhalb der derzeit bestehenden Ausgangsbeschränkungen zusammen getragen.
Ursprünglich war der Kontakt zu den Kindern als nicht betreuender Elternteil untersagt, aber in der Zwischenzeit wurde das Problem erkannt und daher gibt es folgende Überlegungen.

Nachdem es (zumindest zum aktuellen Zeitpunkt) keine rechtliche Grundlage für ein generelles Kontaktverbot bei Scheidungskindern gibt, hat das Justizministerium dann am Donnerstagabend doch Entwarnung gegeben und angekündigt, dass in einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums eine Ausnahme für Scheidungskinder geplant sei. Wie genau diese Ausnahmen aussehen sollen, wird am Montag (Anmerkung 23.3.2020) bekanntgegeben. Derzeit gilt daher Folgendes: Bis auf Weiteres kann das Kontaktrecht grundsätzlich ausgeübt werden, zumindest in den Gebieten, die nicht unter Quarantäne stehen. Eine Aussetzung des Kontaktrechts wäre in manchen Fällen aber gerechtfertigt, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kind oder eine weitere Person, die mit dem Kind im Haushalt lebt, krank ist und potenziell infiziert sein könnte. Gleiches gilt, wenn eine Person aus den Risikogruppen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, durch den Kontakt mit dem anderen Elternteil gefährdet werden würde. (DerStandard.at, 20.3.2020)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200320_OTS0183/kontaktrecht-und-coronavirus

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Holt Euch bitte rechtzeitig Hilfe!

Leider erreicht uns zum wiederholten Male die Nachricht vom Selbstmord eines Vaters, der die psychische Gewalt durch die Scheidungsindustrie nicht mehr ausgehalten hat.
Hier sein Abschiedsbrief.

Liebe Leute!
1.) Da ich meine Kinder nicht sehen darf und meine Noch Ehefrau N. B. geb. 1.4.jj mich auf alles klagt was es gibt muss ich mir das Leben nehmen. Sie weigert sich das ich telefonieren kann mit meinen 3 kleinen. Jeder weiss dass ich an meine Kids hänge und nicht ohne sie leben möchte. Deshalb ist meine Entscheidung gefallen. Ich habe so viel geboten sogar mein Haus und 1000 Euro monatlich für die Kids aber sie will mehr. Die Gier, leider sie will halt nicht arbeiten gehen. Bitte lasst dieses Schreiben auch der Presse, Kronenzeitung und Medien zukommen da es viele Männer gibt denen es so geht wie mir. Gerichtbrief habe ich einer Frau übergeben. Da ich bei klarem Verstand bin und ein Testament schreibe mit Zeugen habe ich gewisse letzte Wünsche. […]
2.) Eine grosse Bitte habe ich, sagt meinen 3 Kleinen das ich sie über alles liebe. Meine 2 grossen auch bitte. Es ist mir sehr WICHTIG!
3.) Es ist wichtig das es die Medien erfahren dass Menschen (Frau) wie N. B. gibt die Männer wie mir keine andere Wahl lassen. […]
4.) Frau B. sollte sich schämen dass sie den Kindesvater gezwungen hat Selbstmord zu begehen!
5.) So nun war es. Ich hoffe anderen Männern (Väter) passiert nicht das gleiche
B. H.

Anmerkung Vorstand Väter ohne Rechte: Selbstmord ist kein Ausweg. Man nimmt sich damit die Chance, für seine Kinder da zu sein und sie vielleicht irgendwann wieder in die Arme schließen zu können. Man nimmt aber auch den Kindern die Chance sich dem Elternteil wieder zuzuwenden und zwei Elternteile zu haben. Holt euch bitte rechtzeitig Hilfe, aus Liebe zu euren Kindern!

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Geschenke für alle Kinder – solange der Vorrat reicht!

Der Verein Väter ohne Rechte verteilt wieder allerlei Geschenke für Kinder zur Erinnerung an jene Kinder, die ihre Mutter oder ihren Vater zu Weihnachten wieder einmal nicht sehen dürfen. Väter ohne Rechte ist der einzige Verein, der auf diese sich jährlich wiederholende Kindesmisshandlung hinweist. Im Sinne der Kinder und ihres Wohls setzt sich Väter ohne Rechte dafür ein, dass ein Kind nach einer Trennung zu Mutter und Vater den gleichen Kontakt hat. Wir laden alle MedienvertreterInnen ein, zu unserem Stand zu kommen und sich davon zu überzeugen, wie traurig die Realität für viele Kinder in Österreich ist. Vielleicht können wir auch Sie überzeugen, dass viele Aussagen bestimmter Gruppierungen nicht der Wahrheit entsprechen. Denn viele könnten es besser wissen, wollen das aber nicht.

Wo: 1060 Wien, Mariahilferstraße 75 (Ecke Neubaugasse)

Wann: Samstag 7.12.2019; 10:00 – 16:00 Uhr

Rückfragen bitte an:

Martin Stiglmayr

069911981587

ms@vaeter-ohne-rechte.at

oder Väter ohne Rechte hotline: 0660/ 315 67 85

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Das geschwächte Geschlecht

Sehr geehrte Fr. Angelika Hager,

mir fiel durch Zufall Heft Nr. 44 mit Ihrer Titelgeschichte, „das geschwächte Geschlecht“ in die Hände und als an dem Thema Interessierter habe ich Ihre Geschichte nicht zufällig gelesen. Auf der Suche nach einer Adresse von Ihnen fiel mir der online-Kommentar: „alles schon geschrieben, nur nicht vom profil - bis jetzt“ auf. Stimmt, es kommen keine neuen Argumente oder Elemente.

Und das ist mein Kritikpunkt an Ihrer Geschichte: sie übernehmen unreflektiert die ideologisch gefärbten Argumente einer bestimmten Gesellschaftsgruppe und versuchen mit Hinweisen auf den hochgeschätzten Hrn. Helmuth Figdor Ihrem Artikel Wissenschaftlichkeit zu verleihen.

Sie wiederholen leider ohne wissenschaftliche oder statistische Grundlage das Drama bei Trennungen und Scheidungen ohne sich darüber informiert zu haben wie folgt:

  • Gewalt geht (in Beziehungen) mehrheitlich von Männern aus!
    - Sie schulden noch die Definition von Gewalt (es gibt physische und psychische Gewalt in Familien) und bringen zum Beispiel nicht die vor ein paar Jahren veröffentlichte Hell-/Dunkelfeldstudie zu der Frage ob Gewalt männlich ist. Gewalt ist nämlich nicht männlich sondern in beiden Geschlechtern gleichverteilt vorhanden. Zumindest was die physische Gewalt betrifft. Bei der psychischen Gewalt gewinnen die Damen.
    - Sie führen – und damit markieren Sie sich mit der von mir oben gemeinten Ideologie – den Anstieg der Wegweisungen nach SPG §38a (ohne diese Quelle zu zitieren) an. Und bringen nicht die Aussage der österreichischen Justiz, daß bis zur Hälfte dieser Wegweisungen justiziell abgewiesen werden, weil das Substrat fehlt und diese nur behauptet werden um an Ehegattenunterhalt nach der Scheidung heranzukommen.
  • Männliche Obdachlosigkeit nach Scheidung und Trennung
    - Damit sind wir beim nächsten Problem: die strittige Scheidung mit Schuldausspruch und dem danach gerichtlich beschlossenen Ehegattenunterhalt bis ans Lebensende.
    (Lebenslange) Unterhaltsschuld und Vermögensaufteilung führen zu wirtschaftlichen Konkursen meistens der Männer. Allerdings ist Unterhalt das einzige Substrat in Österreich, das eine Exekution unter das Existenzminimum zuläßt. 25% darunter, um genau zu sein. Es ist nach einer strittigen, schuldhaften Trennung einem Unterhaltsschuldner nicht mehr möglich ein Leben in einer eigenen Wohnung zu führen.
    - Und dann gibt es als Draufgabe noch das Anspannungsprinzip, das erstaunliche Schuldenberge während der Zahlungsunfähigkeit erzeugt, so daß die betreffende Person sicher nie wieder an einem normalen Leben wird teilnehmen können.

Sie übersehen dabei völlig, daß die von Ihnen beschriebene Unfähigkeit des männlichen Geschlechtes Gefühle zuzulassen oder mit ihnen umzugehen, dazu führen würde, daß sich Männer (mangels emotionaler Reflexion) nach einer Trennung/Scheidung nicht in die Obdachlosigkeit stürzen. Es ist vielmehr eine seit 1811 im ABGB gelebte, bewußte wirtschaftliche und zwischenzeitlich auch physische Diskriminierung eines Geschlechts per Gesetz und von unseren Gerichten exekutiert. Ob zu Gefühlen fähig oder nicht: eine Person, die durch die Scheidungsindustrie ging und dort fertig gemacht wurde, verz(s)agt.
Nicht die fehlende Gefühlsreflexion, sondern die wohlerworbene Justizpraxis, gepaart mit dem diskriminierenden Gesellschaftsbild führt zu den von Ihnen beschriebenen Zuständen bei Männern.

Leider fällt Ihr Blatt, profil, immer wieder mit fehlender Objektivität, nicht vorhandener Wissenschaftlichkeit und übertriebener Ideologie auf:
- Die verlorenen Kinder, 2014
- Was für ein Papa bist Du, 2016
- Mängel in der Justiz, 2017

Schade,

Max Urban

P.S.: der Artikel findet sich unter https://www.profil.at/ausgaben/profil-1844

 

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PAS Pressekonferenz VoR alle Video- und Audiosequenzen

Die gemeinnützige NGO Väter ohne Rechte (VoR) veranstaltete eine Pressekonferenz am 25. April 2018, dem internationalen PAS-Tag. VoR ist Mitglied der österreichischen Väterplattform und Mitglied der platform for european fathers. VoR bekommt keinerlei finanzielle Unterstützung oder Subvention, weder auf Bundes-  ,Landes- oder Gemeindeebene. VoR bleibt damit tatsächlich unabhängig!

PAS Plakat 2018

PEF platform of european fathers PAS awareness day 25th. April

Thema: Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht!!!

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, teilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.

Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie - an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann des Vereines.
Jeder der Referenten unterstützt oder befürwortet die Bürgerinitiatie "PAS ins Strachrecht"
JETZT mitzeichnen und unterstützen unter diesem Link!

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/jetzt-buergerinitiative-zu-pas-unterzeichnen/

 

Die gesamte Pressekonferenz wurde vom teampago mitgefilmt und geschnitten! Herzlichen Dank für die jahrelange Kooperation!

Zur besseren Übersicht, personellen und thematischen Strukturierung wurden 10 Sequenzen erstellt, welche hier in weiterer Folge chronologisch veröffentlicht werden, ebenso auf dem YouTube-Channel , in der Facebookgruppe und auf dem Twitter-Channel von Väter ohne Rechte.

PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 1v10 (6:19 Minuten)

Martin Morauf, Obmann der gemeinnützigen NGO "Väter ohne Rechte" eröffnet die Pressekonferenz am 25. April 2018, dem internationalen PAS-Tag und stellt die Fachreferenten vor.
Mag. Michaela Krankl, Rechtsanwältin
zu den Themen Falschbeschuldigungen, Konsequenzen, Jugendwohlfahrt.
Mag. Thomas Kaumberger, Rechtsanwalt
zu den Themen PAS, willkürlicher Wegzug von Elternteilen.
Franz Brunner, Väter ohne Rechte zum Thema Befangenheit von Gerichten.
Dr. Alexander Krasser, Rechtsanwalt
zu den Themen Kindesabnahme, Heimskandal, Systemfehler und mögliche Lösungsansätze.

Es wird dem verstorbenen Vater Andreas Zahrl mit einer Schweigeminute gedacht, der sich bis zu seinem Tod für die Rechte der gemeinsamen Tochter vergeblich eingesetzt hat.
Link zu der Historie von Andreas Zahrl

Martin Morauf erläutert die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung und die Symptomatik des Parental-Alienation-Syndrome (PAS). Das Recht des Kindes auf beide Elternteile wird vom österreichischen Familienrecht nur mangelhaft, oftmals gar nicht geschützt. Die gesetzlichen Grundlagen für gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung, wie sie der Europarat seit 2015 in seiner Resolution 2079 fordert, sind in Österreich noch nicht annähernd geschaffen.

Martin Morauf zu PAS

Martin Morauf mit Kritik am Familiensystem

Besorgniserregend ist auch der Bereich Kindesabnahme und Fremdunterbringung. Väter ohne Rechte weist bereits seit über einem Jahrzehnt auf gravierende Missstände im Bereich Fremdunterbringung hin.
Seit kurzem widmen sich auch die österreichischen Parteien NEOS und Liste Pilz diesem Thema.

Es geht in dieser Pressekonferenz darum, ein fehlerhaftes System und mangelhafte Kontrolle aufzuzeigen.

Link zur deutschen Übersetzung der Resolution 2079
Link zur UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 9 "Trennung von den Eltern"
Artikel 9 Absatz 3 "Recht des Kindes auf beide Elternteile"
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
§ 138 ABGB "Kindeswohl"
Ziffer 9 "verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen"
Ziffer 10 "die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes"
Link zur Pressekonferenz der Liste Pilz zum Thema "Tatort: Jugendamt"
interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die eigens eingerichtete Seite "Tatort Jugendamt" aktuell nicht verfügbar ist?!
Link zur Rechnungshofkritik an der Familienrechtsnovelle
Link zum Liveinterview von Martin Morauf im Radio Wien

Link zur Person und Kontakt

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 2v10 (5:19 Minuten)

Mag. Michaela Krankl, Rechtsanwältin betrachtet PAS aus dem Blickwinkel der Gesundheit! Dabei spricht sie über den Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention, der ein "Recht auf Gesundheit" definiert, damit ist die körperliche, geistige und seelische Gesundheit des Kindes gemeint. In Österreich ist dieses Grundrecht für Kinder NICHT ratifiziert.

Mag. Michaela Krankl zur Gesundheitsfrage bei PAS

Mag. Michaela Krankl zum Recht des Kindes auf beide Elternteile

Link zum VoRsprechen im österreichischen Familienministerium
Link zur UN-Kinderrechtskonvention gesamt
Artikel 24 "Recht auf Gesundheit"
Link zur Studie von Prof. Dr. Ursula Gresser
Children Planet Award Preisauszeichnung Mag. Michaela Krankl

Kontakt Rechtsanwältin Mag. Michaela Krankl

per Mail: mag.krankl@aon.at

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 3v10 (13:23 Minuten)

Rechtsanwalt Mag.Thomas Kaumberger mit einer Falldarstellung. Sichtbar werden diverse Systemfehler in der Justiz und Verweise auf mangelnde Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren.

Die Mutter führt einen Rosenkrieg gegen den Vater. Dabei kommt es zu einer Vielzahl an "Pannen" und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen. Während der Vater in einer 50m2 Mietwohnung sein Ausdingen findet, lebt die Gattin in (s)einer Villa, hat 2 Haushaltsgehilfen und einen Gärtner. Sie bezieht Ehegattenunterhalt und geht trotz Hochschulstudium und Zusatzausbildung maximal einer kleinen Anstellung für den Erhalt des eigenen Unterhalts nach.

Die Eltern haben 2 Söhne (12 und 17 Jahre). Im Zuge der Trennung wurde eine Anzeige wegen Gewalt an der Mutter und auch an den Kindern gemacht. Es folgte das obligatorische Betretungsverbot und eine Wegweisung. Befunde zu Verletzungen konnten nicht vorgelegt werden, selbst der konsultierte Hausarzt konnte keine Verletzungen feststellen. Trotzdem ging die Mutter in den Krankenstand und flog mit den Kindern 2 Wochen in den Türkei-Urlaub.

Das Verfahren gegen den Vater wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, trotzdem kam es nicht zu weiteren Kontakten zwischen Vater und Söhnen. Es wurde ein begleitetes Kontaktrecht vereinbart, dort konnte mit Leichtigkeit die Beziehung zu den Kindern sogar vertieft werden. Dies war der Mutter ein Dorn im Auge, sodass sie fortan auch diese Kontakte unterband. Die Besuchsbegleitung stellte dem Vater ein hervorragendes Zeugnis aus und meinte gar, dass die Kinder beim Vater leben sollten, wenn die Mutter es nicht schaffe Kontaktvereinbarungen einzuhalten. Plötzlich wurden auch vereinbarte Telefonzeiten und alle anderen Kontakte unterbunden.

Die Kinder wurden einem massiven Loyalitätskonflikt ausgesetzt. Auch die gerichtlich beauftragte Familiengerichtshilfe forderte regelmäßige Kontakte, ohne Erfolg. Der Vater hat noch immer Gemeinsame Obsorge, aber keinerlei Informationen über die gemeinsamen Kinder.

§ 38a SPG Betretungsverbot und Wegweisung
Link zur Familiengerichtshilfe
Link und Infos zum Ehegattenunterhalt
Pressemappe Fall Herr X
Mag. Kaumberger in Puls4 bei einem anderen erfolgreichen Fall

Kontakt Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 4v10 (10:58 Minuten)

Mag. Werner Laher betritt das Podium und stellt sich als jener betroffene Vater vor, dessen Fall zuvor von Mag. Thomas Kaumberger präsentiert wurde. Werner Laher schildert seine Erfahrungen mit dem österreichischen Familienrecht.

Nach erfolgreichem Job schlitterte er in ein Burn-Out. Aufgrund der Erkrankung wandte sich die Frau von ihm ab. Er absolvierte sechs stationäre Aufenthalte und war auf REHA. Nach Wiederaufnahme der Arbeit gestand ihm seine Frau, dass sie fremdgeht.

Das symbiotische Verhältnis der Ehefrau mit den Schwiegereltern wird als Problemfeld geschildert. Werner Laher wartet seit 4 Jahren auf seine Scheidung! Nach der Wegweisung hatte er keine Möglichkeit, sich von den Kindern zu verabschieden. Die Besuchsbegleitung stellt ihm ein ausgezeichnetes Zeugnis aus und empfiehlt gar die Unterbringung der Kinder beim Vater.

Werner Laher absolvierte eine Erziehungsberatung bei fitforkids bei Dr. Mühlberger-Leibovici – die Mutter nimmt nicht einen einzigen Termin wahr. Es kommt zu zahlreichen weiteren Kontaktboykotten. Die Mutter erhält keinerlei Strafen – daher fordert der Vater, dass Kontaktboykotte bestraft werden müssen und PAS ins Strafrecht soll.

Werner Laher sagt: Massive Strafen würden helfen. 

§ 38a SPG Betretungsverbot und Wegweisung
Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Preisauszeichnung Children Planet Award Dr. Martina Mühlberger-Leibovici
Videobeitrag Dr. Martina Mühlberger-Leibovici "Was Kinder brauchen"
Burn-Out Prävalenzstudie (Langfassung) im Auftrag des Sozialministeriums BMASK
Pressemappe PAS Mag. Laher
Kontakt fitforkids

Kontakt über office@vaeter-ohne-rechte.at

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 5v10 (16:31 Minuten)

Franz Brunner, betroffener Vater schildert die Lücken der Gesetzgebung bei Befangenheit von Richtern.

Eine Odyssee an Verfahren scheint hier notwendig! In der Regel wird ein Befangenheitsantrag zuerst vom Gerichtsvorsteher bearbeitet. In diesem Fall geht der Vater davon aus, untermauert mit diversen Unterlagen, dass ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gerichtsvorsteher und Richterin besteht. Erst nach Vorlegen diverser Unterlagen erklärt sich der Gerichtsvorsteher selbst für befangen, dazu waren aber einige Anträge und weitere Instanzen notwendig.

Die Richterin des Bezirksgerichts Mödling zeigt den Vater wegen beharrlicher Verfolgung an und fühlt sich trotzdem nicht befangen in seiner Causa. Insgesamt 15 Befangenheitsanträge hat der Vater bisher gestellt. In einem Teilverfahren hat sich gar JEDER Richter des Bezirksgerichtes Mödling für befangen erklärt.

Das Präsidium des Landesgerichtes, die Präsidentin des Landesgerichtes zeigt den Anwalt des Vaters bei der Rechtsanwaltskammer an, er würde "die Machenschaften seines Mandanten decken". Die Staatsanwaltschaft spricht von Bildung einer kriminellen Organisation, "das werde sicher nicht untersucht."

Nicht nur ein sehr kostspieliges Unterfangen, sondern eben auch ein sehr langwieriges – mittlerweile ziehen die Jahre ins Land und die bisher getroffenen Entscheidungen der befangenen Personen sind immer noch aufrecht. Für Vater und Kind ist diese Zeit verloren.

Die Justiz kümmert sich um Befangenheiten überhaupt nicht.

Die Richtervereinigung verweigert eine geforderte Stellungnahme seit dem Jahr 2016.
Die Welser Ethikerklärung der Richter findet de facto keine oder nur mangelhafte Anwendung.

§ 7 AVG Befangenheit von Verwaltungsorganen
§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung
Link zu einem Teilverfahren des Vaters - er klagt eine Kinderschutzorganisation auf 50.000 Euro

Kontakt über office@vaeter-ohne-rechte.at

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 6v10 (19:32 Minuten)

Mag. Michaela Krankl mit einer Fallschilderung. In diesem Fall ist enthalten: Missbrauchsvorwurf, Missbrauch mit dem Missbrauch. unzumutbar lange Verfahrensdauer, Recht auf ein faires Verfahren, Verletzung der Unschuldsvermutung

§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen
§ 207 StGB Sexueller Mißbrauch von Unmündigen
Missbrauch mit dem Missbrauch
§ 13 Außerstreitgesetz
Link zur Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK)
Artikel 6 der EMRK "Recht auf ein faires Verfahren"
interessante Seite zum EMRK Art. 6 mit diversen Erläuterungen und (inter)nationalen Urteilen
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (besonders Artikel 2)
Children Planet Award Preisauszeichnung Mag. Michaela Krankl

Kontakt Rechtsanwältin Mag. Michaela Krankl
per Mail: mag.krankl@aon.at

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 7v10 (13:50 Minuten)

Mag. Thomas Kaumberger mit einer weiteren Fallschilderung. Kindesmutter und Jugendamt haben die Entsorgung des Kindesvaters vorangetrieben. Der Vater sieht mittlerweile seine Kinder seit einem Jahr nicht mehr.

Die Mutter wollte die Rolle des Vaters nicht akzeptieren. Der Vater musste sich die Kontakte zu seinen Kindern erarbeiten, Vereinbarungen mit der Mutter wurden von Seiten der Mutter prinzipiell nicht eingehalten. Die Minderjährige blieb aufgrund des symbiotischen Lebenssystems in ihrer Entwicklung immer weiter zurück. Eine Sachverständige wurde vom Gericht beauftragt, über Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung durch die Mutter ein Gutachten anzufertigen. Die Sachverständige kam zu einem ganz klaren Ergebnis: Es liegt eine eindeutige Kindeswohlgefährdung und eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Mutter vor.

Die Obsorge wurde dem Vater übertragen, was heutzutage ebenfalls keine Selbstverständlichkeit darstellt. Immer wieder ist es in der Praxis so, dass verschiedene Gutachter zu demselben Schluss kommen, nämlich, dass der Vater im Gegensatz zur Mutter keine Einschränkung in der Erziehungsfähigkeit besitzt, der Verbleib der Kinder bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung darstellt, die Kinder jedoch dennoch bei der Mutter verbleiben, weil diese bereits so sehr von der Mutter gegen den Vater aufgebracht wurden, dass sie keinen Kontakt zum Vater wünschen.

Auch in diesem Fall wurde dem Vater vom Gericht und vom Jugendamt stets zu verstehen gegeben, dass er nur ja mit der Mutter zu kooperieren habe. Eine solche Aufforderung hätte er sich einmal als Warnung für die Mutter in früheren Zeiten gewünscht. Die Mutter hat nichts unversucht gelassen, die Obsorgeübertragung zu kippen. Mit Privatgutachten ist sie gegen die erfahrene gerichtlich bestellte Gutachterin vorgegangen, der fachliche Inkompetenz vorgeworfen wurde. Letztlich wurde der Mutter der hauptsächliche Aufenthalt der Kinder bei fast gleichteiliger Betreuung übertragen. Aus Sicht des Vaters hat man sich einer massiven Kampagne der Mutter gebeugt, die ihre Position einfach lauter dargestellt hat. Ungeklärt bleibt für ihn jedoch, in welcher Form und vor allem in welcher Konsequenz für die Mutter bei der Sachverständigen interveniert wurde. Seitdem der hauptsächliche Aufenthalt der Kinder bei der Mutter ist, wird die Rolle des Vaters, man möchte fast sagen selbstverständlich missachtet, und die Kinder gegen den Vater aufgebracht. Das Kontaktrecht wurde schrittweise eingeschränkt, bis er eines Tages im Sommer 2017 einen Anruf des Jugendamtes erhalten hat, dass sein Kontaktrecht ausgesetzt sei, weil der Verdacht formuliert wurde, das der Vater die Kinder geschlagen bzw. sexuell missbraucht habe.

In weiser Voraussicht hat er damals schon sämtlichen Behörden gesagt, dass er bereits alle Verleumdungen hinter sich hat, außer jene des sexuellen Missbrauchs, die aber mit Sicherheit auch noch eines Tages kommen werde. Nunmehr sollte auch noch das letzte Totschlagargument gegen ihn ins Treffen geführt werden. Auch wenn keine objektiven Verletzungen bei den Kindern erkannt wurden, wurde der Vater sehr lange im Unklaren gelassen, wer welche angeblichen Verletzungen erkannt habe.

Mittlerweile sind die Kinder so stark aufgehetzt, dass sie keinen Kontakt mehr zum Vater wünschen. Die Entfremdung erscheint vollendet. Das Jugendamt wollte temporär die Kinder abnehmen, hat aber aufgrund der Intervention der Mutter davon Abstand genommen. Dabei darf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass eine Entfremdung von Kindern nur dann wirksam bekämpft werden kann, wenn sie aus dem Haushalt des entfremdenden Elternteils herausgenommen werden. Als der Vater die Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt aufgegriffen hat, wurde ihm vorgeworfen, dass er "keine Empathie gegenüber seinen Kindern" empfinden würde“. Als er einen gerichtlichen Antrag auf Fremdunterbringung eingebracht hat bzw. hauptsächlicher Aufenthalt bei ihm oder alleinige Obsorge, weil er überhaupt keine Information mehr bekommen hat und verständlicherweise in größter Sorge gewesen ist, wurde ihm vorgeworfen, dass er wider das Kindeswohl agiere. Dabei hat ihm das Jugendamt ursprünglich empfohlen, weiter für seine Kinder zu kämpfen.

Man sieht: Alles, was der Vater macht, wird als Fehler ausgelegt!

Dabei hat er sogar einer Beruhigungsphase zugestimmt, in der er keinen Kontakt zu seinen Kindern hatte, gebracht hat es freilich nichts, außer die Vollendung der Entfremdung. Das gut verdienende Helfersystem, dass an einer Wiederanbahnung der Kontakte zum Vater eigentlich arbeiten sollte, gibt lediglich eine Empfehlung ab, den Vater weiterhin sechs Monate aus dem Leben des Kindes zu verbannen. Die psychologische Betreuung seitens des Jugendamtes zielt mittlerweile darauf ab, ihn auf eine endgültige Trennung von seinen Kindern vorzubereiten! Informationen über seine Kinder hat er seitdem nicht bekommen, obwohl mit dem Jugendamt vereinbart war, dass er über das Helfersystem Informationen erhalten sollte, weil er trotz aufrechter gemeinsamer Obsorge sich in der Schule nicht informieren dürfe über die schulischen Leistungen und eine allfällige Verhaltensauffälligkeit.

Selbstverständlich hat er auch keine Information seitens der Mutter erhalten über die Kinder, obwohl bei einem Totalkontaktabbruch die Mutter verpflichtet gewesen wäre, ihm Information zukommen zu lassen. Wie sicher sich die Mutter im Verbund mit der Unterstützung des Jugendamtes ist, kann man daraus erkennen, dass sie auch das Angebot des Vaters oder Ersuchen des Vaters nach einem gemeinsamen Gespräch abgelehnt hat. Der Vater wurde also über den Zustand der Kinder völlig im Unklaren gelassen, obwohl bereits das von der Mutter in Auftrag gegebene Privatgutachten dargelegt hat, dass kein sexueller Missbrauch vorgelegen hat und offensichtlich ein Wunsch nach einer Präsenz einer Vaterfigur bei den Kindern gegeben ist. Es wurde vielmehr trotz dieser Hinweise ein weiterer Totalkontaktabbruch von weiteren sechs Monaten empfohlen.

Dieser Meinung hat sich das Jugendamt angeschlossen, obwohl der Privatgutachterin vom Gericht schon einmal mehr oder minder die Rute ins Fenster gehalten wurde, weil sie eine Stellungnahme ohne Aktenkenntnis abgegeben hat.

Die Mutter missachtet Gerichtsbeschlüsse, kann sich nur mangelhaft von den Kindern abgrenzen, ist symbiotisch mit den Kindern verbunden, und begründet ihre Handlungen ausschließlich mit der Verfolgung des (manipulierten) Kindeswillens - unabhängig vom Kindeswohl.

Buchtipp

Dieses Verhalten ist einer guten psychosozialen Entwicklung abträglich. Wie regelmäßig in pflegschaftsgerichtlichen Verfahren verfolgt werden muss, nimmt das Jugendamt zur besseren Klärung der Fronten massiv die Stellung eines Elternteils an, um nach außen mit einer Beruhigung argumentieren zu können, auf Sicht aber den Kindern den Vater und eine gesunde Entwicklung zu nehmen.

Eine zweite Facette ist neben dem familienrechtlichen problematischen Zusammenhängen auch die Frage des Unterhalts. Auffällig ist nämlich im gegebenen Zusammenhang, dass Unterhaltsherabsetzungsanträge des Vaters nur sehr schleppend bearbeitet werden, obwohl die Sache aufgrund der Sachverständigengutachten eigentlich entscheidungsreif wäre. Umgekehrt werden jedoch die Unterhaltserhöhungsanträge rasch bearbeitet. Es versteht sich von selbst, dass der fleißige, selbst und ständig arbeitende selbstständige Vater auch mit hohen Gutachterkosten belastet wird, um sein Grundeinkommen feststellen lassen zu können. Der Sachverständige übergeht die Kritikpunkte einer renommierten Steuerberatungskanzlei des Vaters, so dass es nicht verwundert, dass er trotz entsprechend großer und größer werdender Verbindlichkeiten und schlechterem Geschäftsaufkommen das Einkommen auf hohem Niveau angenommen wird.

Wenn der Vater die erstgerichtliche Unterhaltsentscheidung am Landesgericht überprüfen lässt, unter anderem deshalb, da ja bei der Unterhaltsfestsetzung die annähernd gleichteilige Betreuung der Kinder nicht berücksichtigt wurde, wird ihm bei der Entscheidung des Landesgerichts ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen. Auch die Überprüfung der Entscheidung beim OGH hat keine Änderung der Situation gebracht, weil sich der OGH einfach nicht mit der Causa auseinandersetzen wollte.

Der Vater ortet eine Ungleichbehandlung zwischen ihm und der Mutter in der Frage des Unterhaltes, weil die Mutter in der Zeit, als die Mutter die Kinder nicht hatte und der Vater hauptsächlich und in weitaus überwiegenden Maße betreut hat, nicht angehalten wurde, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.

Der Vater hofft nun, dass man nicht nur Beschlüsse erwirken kann, sondern dass diese auch dem Kindeswohl und der Gerechtigkeit entsprechen und dienen.

§ 189 ABGB Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrecht
§ 297 StGB Verleumdung
Mag. Kaumberger in Puls4 bei einem anderen erfolgreichen Fall

Kontakt Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 8v10 (27:34 Minuten)

Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser fordert, dass gesetzliche Normen durchgesetzt werden. Das findet nicht statt. Die Rolle der Familiengerichtshilfe (FGH) ist ein Feigenblatt. Richter finden es bequem, die FGH zu beauftragen und übernehmen die angeblich fachlich fundierten Stellungnahmen einfach in ihre Beschlüsse. Es fehlt an Zivilcourage, etwa von Richtern, Gutachtern, auch von Betroffenen. Mangelhafte Kontrolle ist systemimmanent. Entfremdungsmechanismen werden vom System ganz gezielt umgesetzt.

Falldarstellung "Michelle", ein PAS-Supergau.
Pressemappe PAS Fall Michelle

Zur Fremdunterbringung des Kindes kam es, weil ein Gutachter im Verfahren anmerkte, es könne in der Zukunft möglicherweise zu einer Entfremdung von der Mutter kommen, weil das Kind bei seinem Vater lebt. Aus heutiger Sicht hat das gesamte Helfersystem schlichtweg versagt. Das Jugendamt hätte den gesetzlichen Auftrag, die Familie zu stärken. Anstatt dem Kind wenigstens Teilbereiche einer unbeschwerten Kindheit zu bewahren, wurde dem Kind sein gesamtes familiäres Umfeld entzogen und jedweder Kontakt schlicht und einfach verboten. Das System ist deshalb so stark geworden, weil es Keile in die Verantwortung der Erwachsenen hineingetrieben hat. Und nur dadurch, dass die Erwachsenen nicht an einem Strang ziehen, kann das System weiter gefüttert werden.

Dr. Alexander Krasser zum Versagen des Helfersystems

Unübersichtliche Verfahrensabläufe decken sich mit einem gesunden Empfinden eines durchschnittlichen Menschen überhaupt nicht mehr. Das alles kann man nicht mehr verstehen. Und wohin hat es ein Rechtsstaat gebracht, wenn das alles nicht mehr verständlich ist?

"Das Kind muss zur Ruhe kommen" ist ein Standardsatz, den man in jedem Verfahren hört. Und teilweise geschieht das dann mit medikamentöser Unterstützung, so werden die Kinder "zur Ruhe" gebracht. Die Kinder dunsen innerhalb weniger Monate auf, der Verdacht erhärtet sich: Medikamentöse Unterstützung.
Eine Fremdunterbringung, die – man kolportiert – 7000 Euro pro Kopf pro Monat bringt, bedenken sie das, wenn nur ein Bruchteil dieses Geldes liebevollen Eltern zur Verfügung gestellt wird, wir hätten in dieser Republik lauter Genies. Was mit dem Geld passiert? Medikamente sind teuer. Personal ist teuer, auch wenn es minder ausgebildet ist, davon müssen wir uns immer wieder überzeugen. In einer Fremdunterbringung wird das Kind nicht so angenommen, wie es kommt. Eine Kindesabnahme ist immer traumatisch und Stress für ein Kind, die Bindung wird unterbrochen, das ergibt Stress.

Dr. Alexander Krasser zu Fremdunterbringungen

Es geht hier nicht um Einzelfälle, es geht hier um ein System!

Standardsätze, wie "Das Kind ist gut angekommen" oder "Dem Kind geht es gut" kommen stets zur Anwendung. Aber wie kann es einem Kind, das aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen wurde, gut gehen? Sie landen ja nicht im Paradies. Sie landen bei fremden Menschen, und meistens in einer Gruppe, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird. Die Kinder untereinander nehmen dann sehr viel voneinander an, nicht nur Vokabeln, nicht nur Alltagsabläufe, teilweise schaffen es die Betreuer nicht einmal, dafür zu sorgen, dass die Kinder regelmäßig in die Schule gehen, weil es am Vorabend eine Feier gab. Jedenfalls spielt Alkohol auch eine ganz große Rolle.
Statt notwendiger Zusammenarbeit aller beteiligter Stellen werden die biologischen Eltern einfach ausgegrenzt. Es gibt keine Informationen, wenn man merkt, dass hier wieder ein Kontakt aufgebaut werden kann, werden sofort sämtliche Kontakte gekillt, ohne jegliche Begründung. Das Jugendamt treibt Keile zwischen die Erwachsenen, holt sich einzelne zu Einzelgesprächen, verbreitet Furchtbares über den anderen, dann holt man sich den anderen zum Einzelgespräch.

Und wenn das alles nicht funktioniert, dann gibt es eine anonyme Anzeige. Wer dieser Herr oder Frau Anonymus ist, darüber kann sich jeder ein Bild machen. Aber, wenn man bedenkt, wer ein Interesse daran hat, dass ein Kind fremduntergebracht sein sollte, und das ist mittlerweile ein Wirtschaftsfaktor geworden dann ist es klar, wer dieser Herr oder diese Frau Anonym sein könnte.

Rückführungen von Kindern aus der Fremdunterbringung dauern ewig, sind fast unmöglich. Es taucht immer ein lapidarer Grund auf. Besuchskontakte werden an Geburtstagen und an hohen Feiertagen verunmöglicht. Was macht das mit der Kinderseele? Das ist eine Katastrophe, und es gibt nicht den geringsten Grund, warum ein Kind seinen Geburtstag in der Fremde feiern soll, es gibt keinen Grund!

Psychische Mechanismen des Kindes führen zu einer Anpassung an die Zwänge der Fremdunterbringung, so löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Der Entfremdungsmechanismus widerspricht vielen gesetzlichen Normen, zumindest aber einer Dachnorm, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Artikel 8, Recht auf Familie.

Dr. Alexander Krasser zum EMRK Recht auf Familie

Die Rolle der Volksanwaltschaft und der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist etwas enttäuschend. Kontrollen ergeben, dass eigentlich immer alles bestens ist. Im Sonderbericht der Volksanwaltschaft 2017 werden zwar die WGs, also Fremdunterbringungen in Wohngemeinschaften ein bisschen angeprangert, aber das ist wirklich sehr wenig, wenn man Bildmaterial, Zeugenaussagen etc. hat, über Medikamentenmissbrauch, Gewalt, und dergleichen, wundert man sich, was die in ihren Monitoringberichten als gut empfinden, oder nicht.

Das ganze System lebt auch durch Intransparenz. Es fließt keine, oder falsche Information. Die Jugendwohlfahrt, wenn sie die Obsorge hat, ist verpflichtet, den § 138 ABGB (Kindeswohl) einzuhalten.

Kein einziger Punkt, keine einzige Ziffer zum Wohle des Kindes wird eingehalten! Da kann ja etwas nicht stimmen!

Höfliche Beharrlichkeit ist die Empfehlung von Dr. Alexander Krasser für die Betroffenen. Alles andere ist natürlich Knochenarbeit. Der Gesetzgeber muss sich etwas einfallen lassen, sprich das Parlament, die Menschenrechtsausschuss im Nationalrat will eigentlich nichts davon wissen, die Dimension ist unverständlich, unerklärlich, aber hier ist dann natürlich einiges auf ministerieller Ebene zu erledigen.

Europäische Menschenrechtskonvention komplett dt. EMRK
Artikel 8 der EMRK "Recht auf Familie"
diverse Berichte der Volksanwaltschaft an das Parlament, Landtage, Sonderberichte usw.
Parlamentskorrespondenz Menschenrechtskontrolle im Volksanwaltschaftsausschuss
Volksanwaltschaftsausschuss im Parlament
Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen (III-55d.B.)
41. Bericht der Volksanwaltschaft 2017 (III-86 d.B.)
§ 138 ABGB Kindeswohl
Menschenrechtsausschuss im Parlament
Pressemappe PAS Fall Michelle
Dr. Alexander Krasser in THEMA (ORF) zu Fremdunterbringungen
Pressekonferenz "Kinder als Ware" u.a. mit Dr. Alexander Krasser zu Heimskandalen

Kontakt Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 9v10 (4:14 Minuten)

Mag. Michaela Krankl spricht über Lösungsansätze. Fremdunterbringung, genauer eine Entscheidung über die Gefährdungsabklärung, braucht standardisierte Regeln! Mag. Michaela Krankl fordert standardisiertes Vorgehen der Jugendwohlfahrt und Checklisten, insbesondere bei Kindesabnahmen.

Childrens Planet Award Preisauszeichnung Mag. Michaela Krankl

Kontakt Rechtsanwältin Mag. Michaela Krankl
per Mail: mag.krankl@aon.at

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 10v10 (3:02 Minuten)

Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger mit einer weiteren Falldarstellung: Wohnortwechsel nach Tirol, die Mutter zieht mit dem Kind nach Tirol. Gerichte in Wien und in Tirol fühlen sich nicht zuständig, die Verfahrensdauer wird unnötig verlängert. Meldungen von Kindeswohlgefährdung bleiben unbearbeitet liegen. Der Verlust sozialer Bindungen zu Geschwistern, Eltern oder Freunden kümmert das Gericht nicht.

Wenn das Kontaktrecht von der Mutter nicht eingehalten wird, so braucht sie keine Konsequenzen zu befürchten. Trotz Beeinflussung ist es der Wunsch des Kindes, bei seinem Vater in Wien zu leben. Der Vater soll nun im Unterhaltsverfahren auf ein fiktives Einkommen angespannt werden. Das bedeutet, dass der Vater Unterhalt leisten soll von einem Einkommen, das er gar nicht erzielt. Selbst für solche Zeiträume wird Unterhalt gefordert, in denen der Vater die hauptsächliche Betreuung des Kindes innehatte. Es ist ganz offensichtlich, dass über das Unterhaltsverfahren der Vater auch im Pflegschaftsverfahren mundtot gemacht werden soll.

Anspannungsgrundsatz
Mag. Kaumberger in Puls4 bei einem anderen erfolgreichen Fall

Kontakt Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger

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Martin Morauf zur Ohnmachtsfrage bei Klagen beim EGMR

Martin Morauf zur Konsensorientierung

Welche mediale Bedeutung PAS zukommt, lässt sich anhand der Medienresonanz an diesem Tag deutlich ablesen. Ausschließlich das Printmedium "Krone Vorarlberg" hatte die Courage einen Artikel dazu zu bringen! Kinderrechte haben in den österreichischen Medien ganz offensichtlich kaum einen Wert, ebenso wenig die Tatsache, dass das Entfremdungssyndrom (PAS) durch die (Miss-)Handlungen der österreichischen Justiz und der österreichischen Behörden massive Schäden an unseren Kindern verursacht.

Hier der Artikel zur Nachschau.

Österreich bezeichnet sich als Erfolgsmodell einer Demokratie. Bei der Umsetzung der Kinderrechte ist die Lage äußerst besorgniserregend. Doch das ist der österreichischen Politik ganz offensichtlich bislang gleichgültig! Der Verein „Väter ohne Rechte“ wird regelmäßig mit nichtssagenden Standardantworten abgespeist, die nur eines klar offenlegen: Vom Bundespräsidenten abwärts haben die Behörden und die Justiz offenbar kaum Ahnung wie die Wirklichkeit aussieht – oder man will keine Ahnung haben!

Der CRIN ist ein internationales Erhebungsinstrument zum Monitoring bei der Umsetzung von Kinderrechten weltweit. Österreich belegt den letzten Platz in der EU mit dem beschämenden Platz 71 im Global Ranking!!! Deutschland ist kaum besser aufgestellt und liegt auf Platz 66! Österreich und Deutschland liegen somit hinter Ländern wie Kenia, Südafrika, Indien, Uganda, Türkei, Togo, Albanien, Burkina Faso, Bangladesch, Namibia oder Nicaragua!

Der Better Life Index der OECD wird nach 11 verschiedenen Kategorien ermittelt. Er soll Aufschluss darüber geben wo es sich am besten leben lässt, die Lebensqualität gemessen wird. Kind sollte man in Österreich nicht sein, denn auf deren Rechte wird gepfiffen!
Länder wie die oben genannten stehen alle hinter Österreich im Better Life Index.

Beschämender kann die Situation für unsere Kinder kaum sein!

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85

office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressionen von der PAS-Pressekonferenz:

 

 

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Pressekonferenz VoR 25.April internationaler PAS Tag

Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht!!!

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

Der 25. April jedes Jahres ist der internationale PAS-Tag.

PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, teilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.

Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie - an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest. Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen.

Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten

Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.

Die gesamte Pressekonferenz wird vom Team PAGO mitgefilmt und anschließend veröffentlicht!


Datum: 
25.04.2018
Uhrzeit: 10:00 - 12:00 Uhr

Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich

Rückfragen & Kontakt:

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85
office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

Interessierte Pressevertreter werden um Kontaktaufnahme gebeten.

APA-OTS: inkl. Videos
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180416_OTS0142/pressekonferenz-vaeter-ohne-rechte-25-april-internationaler-pas-tag-justizdebakelausnahmezustand-im-familienrecht

Videos Dank freundlicher Genehmigung von Bobby van der Pan und KGPG zur Verfügung gestellt.

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Übergabe Bürgerinitiative: PAS ins Strafrecht! 12.3.2018, 13 Uhr

Am 12. März 2018 um 13 Uhr übergibt die österreichische Väterplattform ihre Bürgerinitiative dem Nationalrat im Parlament. Erstunterzeichner ist der Verein "Väter für Recht im Auftrag unserer Kinder" aus Kärnten.

Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns und der österreichischen Väterplattform diese Bürgerinitiative dem Nationalrat zu übergeben:

Montag, 12. März 2018, 13 Uhr, österreichisches Parlament in 1010 Wien, Reichsratsstraße 1.

PAS, Parental Alienation Syndrome, ist ein psychischer Mißbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Mißbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt. Angenehmer Nebeneffekt für den mißbrauchenden Elternteil: der verhaßte Ex-Partner muß weder von einem selbst noch von dem Kind kontaktiert werden. Dieses beliebte Spiel im Verteilungskampf nach einer elterlichen Trennung muß unterbunden werden. Damit die Tragweite dieser Instrumentalisierung der Kinder erkannt wird, fordern wir: Parental Alienation gehört strafrechtlich verfolgt!

https://www.facebook.com/events/146721602683404/

Der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte,
Mitglied der österreichischen Väterplattform,
Mitglied der Platform of European Fathers.

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