Kategorie: Presseaussendung

Aufruf für Unterstützungserklärungen

Die Männerpartei möchte darauf hinweisen, dass die derzeitig praktizierte, einseitige Berichterstattung und somit die einseitige öffentliche Meinungsbildung in den Themen Familienrecht, Gewalt bzw. häusliche Gewalt wesentlich dazu beträgt, die Missstände in diesen Bereichen zu erhalten bzw. zu verschlimmern.

Organisationen und Personen, welche sich für eine positive Veränderung und Aufklärung in diesen Themenbereichen einsetzen, erkennen schnell eine "gläserne Decke".
Es scheint fast unmöglich entsprechende Hinweise oder Informationen bei oder mit "Mainstream-Medien" in breiter Öffentlichkeit zu thematisieren.

Die Männerpartei will diesen Themen erweiterte Aufmerksam einräumen, indem Sie bei der Wienwahl 2015 antritt (Bezirks- und Gemeinderatswahl), und somit die erste Schicht dieser "gläsernen Decke" durchbrechen.

Phase 1
Durch das Erreichen der entsprechenden Anzahl der Unterstützungserklärungen ist eine erste mediale Aufmerksamkeit garantiert.
Unterstützungserklärung abgeben ist einfach und schon jetzt möglich!
Hier verständlich erklärt: http://www.maennerpartei.at/wien-0

Wichtig: Durch eine für die Männerpartei abgegebene Unterstützungserklärung geben Sie den Themen eine Chance - unabhängig davon wem Sie die Stimme bei der Wahl geben!

Phase 2
Wenn sich genug Personen dazu überwinden konnten, zwei Unterschriften vor Beamten eines magistratischen Bezirksamtes zu tätigen und die Originale dieser Formulare an die Männerpartei zu senden, dann hat die Männerpartei die Möglichkeit, für diese Menschen folgende Themen im Zuge der Aktivitäten zur Wienwahl 2015 klar anzusprechen:

Missstände im Familienrecht endlich beseitigen!
(veraltete Judikatur, echte gemeinsame Obsorge, sinnvolle (!) Doppelresidenz, modernes, gerechtes Modell für Kindesunterhalt, ... )

Keine einseitige Geschlechterpolitik!
Quoten, Gender-Mainstreaming, Keine Vorverurteilung von Männern als Gewalttäter!

Faires Miteinander von Männern und Frauen stützen und belohnen!

Wichtige Phase 1 -> Unterstützungserklärung!

Zum Wahlantritt der THEMEN bittet die Männerpartei alle vernünftigen Männer und Frauen, alle Betroffenen der Missstände um
möglichst frühe Abgabe der Unterstützungserklärungen!
Aus der Sicht der Männerpartei gehen diese Themen bei den Großparteien unter und viele wissen nicht, dass die Männerpartei für nur genau diese Themen ein- und antritt!

Die Abgabe der Unterstützungserklärung ist ein notwendiges Signal für die Themen und deren Wichtigkeit:
http://www.maennerpartei.at/wien-0

Jede gültige Unterstützungserklärung die der Männerpartei jetzt an folgende Adresse zugesendet wird, hilft:

Männerpartei
Postfach 0015
1222 Wien

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Alles wird gut

Vienna International Short Festival - Das Kurzfilmfestival im Rahmen der Wiener Festwochen, brachte heuer unter anderem den Film "Alles wird gut" von Patrick Vollrath (www.patrickvollrath.com).

Ein Vater holt seine 8-jährige Tochter Lea zum Besuchswochenende ab, so wie alle 14 Tage. Doch nach kurzer Zeit merkt Lea, das etwas nicht so ist, wie sonst. Es beginnt eine verhängnisvolle Reise.

https://vimeo.com/124549109

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Pressekonferenz VoR : Tatort Richterzimmer – wenn Richterinnen nichts mehr richten

Der Verein Väter ohne Rechte lädt zu einer Pressekonferenz ein.

TATORT RICHTERZIMMER - WENN RICHTERINNEN NICHTS MEHR RICHTEN

justiziaDerzeit häufen sich die Berichte in den Medien bei denen die Richterschaft sich als Opfer von Anfeindungen sieht. Auch anlässlich der RichterInnenwoche in Kitzbühel vom 4. - 8. Mai 2015 gab es dazu einen Themenschwerpunkt mit Workshops „Das Internet und die  Grundrechte“ und „Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz“.

Die Presse veröffentlichte am 07.05.2015 dazu den Artikel Justizschutz - wenn Richter zu Opfern werden
Auch der ORF widmete sich kürzlich diesem Thema im Report Bedrohte RichterInnen

Auffällig, dass sich ausschließlich Familienrichterinnen oder Richterinnen in Strafsachen im Zuge von Anschuldigungen in Scheidungsverfahren zu Wort melden. Selbst ein Justizschutzgesetz wird gefordert.
Auch bei der RichterInnenwoche wurden Bedenken laut ob nicht die vorhandenen Rechtsmöglichkeiten gegen solche Bedrohungen vorzugehen ausreichend seien und ob die Bedrohung einzelner Richter gleichsam das gesamte Justizsystem ins Wanken bringt.

Martin Stiglmayr und Dr. Robert Holzer informieren über die Wirklichkeit im Familienrecht und den nunmehrigen offensichtlichen Versuch von Teilen der Richterschaft, nicht nur die Meinungsfreiheit zu beschneiden, sondern auch Personen mundtot zu machen, die oftmals menschenrechtsverletzenden Aktionen von RichterInnen aufdecken.

WANN: 21. Mai 2015   14:00 Uhr

WO:  Café Museum

Operngasse 7, A-1010 Wien

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VoR zum Entschließungsantrag betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile

Stellungnahme des Vorstands des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum Entschließungsantrag 986/A (E) vom 18.3.2015 (XXV.GP) der FPÖ:

Der Vorstand unterstützt den Entschließungsantrag vollinhaltlich. Die Erfahrungen des Vereins mit Betroffenen zeigen eine deutliche Missachtung des Rechts des Kindes auf beide Elternteile mit einer nach wie vor extremen Schieflage zu Ungunsten der österreichischen Väter und deren Kinder. Nach wie vor werden 93% der strittigen Obsorgeverfahren mit deutlicher Bevorzugung der Mütter abgeschlossen. Vielfach werden bei den Beschlussfassungen der Familiengerichte verfassungsmäßige Grundrechte des Kindes und das Recht auf Familie außer Acht gelassen und hiermit auch der Grundstein für die Entwicklung von Entfremdung zwischen Vater und Kind gelegt. Die sogenannte „Familienrechtsreform“ von 2012 (wirksam ab 1.2.2013) hat nach unseren Erfahrungen nicht die gewünschte Wirkung im Sinne unsere Kinder erzielt, was angesichts der Tatsache, dass de facto auch eindeutige Verschlechterungen darin enthalten sind (z.B. alleinige Bestimmung des Aufenthaltsorts durch die Mutter) nicht verwundert. Im internationalen Vergleich hinkt Österreich noch immer weit hinten nach und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sich nach wie vor extrem schwierig. Auch die Verkürzung der Verfahren zum Schutz vor PAS sowie die Durchsetzung gültiger Beschlüsse scheint in weiter Entfernung zu sein.

Die politische Verantwortung dafür tragen die Regierungsparteien, die es über viele Jahrzehnte nicht geschafft haben, ein modernes und wissenschaftlichen sowie internationalen Standards angepasstes Familienrecht zu beschließen.

Wir finden es schade, dass bereits mehrere parlamentarische Anträge zur Verbesserung der familienrechtlichen Situation von den politisch Verantwortlichen abgelehnt wurden. Es stimmt auch nachdenklich, dass es keine Eigeninitiative der Regierungsparteien zur Beendigung der verfassungswidrigen Situation gibt, sondern offenbar das Familienrecht für ideologische Machtspiele am Rücken unserer Kinder missbraucht wird.

Es bleibt daher gar nichts anderes übrig, als den vorliegenden Entschließungsantrag zu unterstützen und die Regierungsparteien aufzufordern, endlich das österreichische Familienrecht nach internationalen Grundsätzen im Sinne unserer Kinder zu so gestalten, dass nicht bei Scheidung / Trennung das Kind de facto automatisch auf einen Elternteil verzichten muss.

Der Vorstand                                                                                   24.3.2015

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00986/imfname_390526.pdf

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Offener Brief an Dr. Walter Engelberger (BG Linz)

OFFENER BRIEF

an Dr. Walter Engelberger

Vorsteher des Bezirksgerichts Linz

Sehr geehrter Herr Dr. Engelberger!

Der Verein „Väter ohne Rechte“ als Teil der österreichischen Väterplattform nimmt zu Ihrer Aussage

„Das Gesetz behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht“ (Quelle: ORF Oberösterreich, 16.2.2015)

im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Gleichbehandlung von Väter im Familienrecht wie folgt Stellung:

Um Ihrer Vorstellungskraft auf die Beine zu helfen, erinnern wir daran, dass nach wie vor über 95% der Obsorge-Entscheidungen zugunsten der Mütter ausgehen. Das würde im Umkehrschluss bedeutet, dass nur 5% der Väter in Österreich in der Lage wären für ihr Kind in geeigneter Weise sorgen zu können.

Es ist wohl bekannt, dass zwar das Gesetz grundsätzlich Vater und Mutter als gleichberechtigte Elternteile sieht, aber die österreichischen Familiengerichte sich nicht an die vorgegebenen Richtlinien halten. Im Gegenteil, es wird nach unseren Erfahrungen vielfach nach Ausschlussgründen für die gemeinsame Obsorge als Regelfall gesucht. Selbst bei Erhaltung der gemeinsamen Obsorge nach Trennung oder Scheidung wird dem Vater bei Boykott dieser Regelung keine Möglichkeit gegeben, die gemeinsame Obsorge auch faktisch zu leben. Dasselbe gilt natürlich für das sogenannte „Kontaktrecht“, das vielfach nicht einmal das Papier auf dem es geschrieben steht, wert ist. Die Umsetzung von Beschlüssen bleibt, sofern diese gegen Mütter durchzusetzen sind, noch immer kläglich auf der Strecke!

Sie haben durch Ihre Aussage ca. 180.000 österreichische Väter, die nachweislich den Kontakt zum eigenen Kind durch die Untätigkeit der Gerichte verlieren, obwohl sie alle rechtlichen Möglichkeiten nützen, öffentlich desavouiert. Wie Sie wahrscheinlich genau wissen, führt die Ungleichbehandlung der Väter in ca. 40% nach 2 Jahren nach der Trennung zum totalen Kontaktverlust zwischen Vater und Kind. Ursache dafür ist die massive Untätigkeit der Gerichte und die überlangen Verfahren über viele Monate und Jahre mit der raschen Entstehung von Entfremdung (PAS). Anzumerken ist, dass viele Pflegschaftsrichter das Phänomen von PAS nicht einmal ansatzweise kennen und daher überhaupt nicht dementsprechend agieren können – hier besteht viel Schulungsbedarf!

Ihre Aussage ist daher zurückzuweisen, weil sie weder den Tatsachen, noch dem modernen internationalen und wissenschaftlich gesicherten Grundsatz des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile entspricht. Das Kindeswohl ist daran zu messen, dass es nach Trennung der Eltern keinen der beiden Elternteile verliert.

Alles andere ist Polemik wider besseres Wissen. Als Vertreter der Justiz sollten Sie sich der Wahrheit verpflichtet fühlen und die Realität zu diesem wichtigen Thema erkennen können. Sie haben offensichtlich Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Tatsachen, denn selbst nicht betroffene Staatsbürger wissen sehr genau, dass Kinder und Väter in Österreich de facto keine Rechtssicherheit im Familienrecht haben.

Es ist bedauerlich, dass Vertreter der Justiz, als Schutzmacht von Kindern und Jugendlichen, damit vielfach auch mitverantwortlich für die Zerstörung der vitalen Vater-Kind-Beziehung sind. Es ist daher aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ höchste Zeit, dass die von Ihnen geleugnete Ungleichbehandlung österreichischer Väter aufgehoben wird und das Recht des Kindes auf beide Elternteile ohne Wenn und Aber als oberste Maxime installiert wird. Davon sind wir aber leider noch meilenweit entfernt.

Aus Sicht des Vereins bleibt zu hoffen, dass Richter wie Sie endlich aufwachen und sich der Realität stellen, anstatt das Gesetz wiederzugeben, in Kenntnis dessen, dass es überwiegend negiert wird.

Der Vorstand Väter ohne Rechte fordert Sie aufgrund ihrer Aussage auf, diese den Tatsachen entsprechend öffentlich richtig zu stellen.

 

Der Vorstand

Verein „Väter ohne Rechte“                                            Reidling, 3.3.2015

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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Väter

Der Verein „Väter ohne Rechte“ begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in welcher die deutsche Justiz im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Umgangsrechts (Besuchsrecht) als zu lasch gerügt wird. Die Gesetzeslage sei lückenhaft, die Verfahren seien zu lange und die Gerichte verhängen zu niedrige Strafgelder bei Verstößen betreffend Besuchsregelungen. Außerdem fehle ein Rechtsmittel, sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht zu wehren.

Es erscheint aus Sicht des Vereins dringend notwendig, auch in Österreich endlich wirksame Maßnahmen gegen den hier üblicherweise völlig konsequenzlosen Boykott des Besuchsrechts durchzusetzen. Auch die hier vielfach über Jahre hinausgezögerten Verfahren stellen ein schwerwiegendes Problem dar. Wirksame Rechtsmittel dagegen sind in Österreich nicht einmal im Ansatz vorhanden, was in vielen Fällen dazu führt, dass die Vater-Kind-Entfremdung zu einem unüberbrückbares Hindernis für eine vitale Beziehung zwischen Vater und Kind wird.

Der Verein fordert daher die sofortige Behebung dieser in der EGMR-Entscheidung beschriebenen Mängel auch in Österreich.

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684

 

Der Vorstand am 26.1.2015

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Anmeldung zur Enquette „25 Jahre UN Kinderrechtskonvention“; 10.11.2014

Aussendung des Vereins „Väter ohne Rechte“ zur parlamentarischen
Enquete: „ 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ am 10.11.2014 von 9:00 – 16:30 Uhr.

Wir fordern interessierte Menschen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im österreichischen Familienrecht einsetzen, auf, sich zu dieser Veranstaltung anzumelden (per mailto:tatjana.walter@parlament.gv.at) und an der Diskussion teilzunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, Betroffene und Unterstützer!

Der von allen sechs Parlamentsparteien eingebrachte diesbezügliche Antrag enthält insofern ein Novum, als diesmal die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen ist, geht es ja um ihre Lebensrealität. Die Enquete wird auch öffentlich zugänglich sein. (link zum Originaltext auf der Parlamentshomepage)

Nach einer Begrüßung durch Nationalratspräsidentin Doris Bures und einleitenden Statements der Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek sind Impulsreferate von einem/einer JugendvertreterIn sowie von der österreichischen Vertreterin im UN-Kinderrechtsausschuss Renate Winter und der Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt vorgesehen. Im Anschluss daran werden vier verschiedene Themen behandelt. Dabei geht es um Lebens- und Gestaltungsräume für Kinder, Jugendliche und ihr familiäres Umfeld, um Schule und Partizipation, um Kinder- und Jugendgesundheit und um das Recht auf ein gewaltfreies Leben für Kinder und Jugendliche. Die JugendsprecherInnen der Parlamentsparteien sind schließlich aufgerufen, ein Resümee über die Vorträge und Diskussionen zu ziehen. (link zum Originaltext auf der Parlamentshomepage)

Alle genannten Themen sind wichtig und richtig, aber das RECHT DES KINDES AUF BEIDE ELTERNTEILE ist offenbar kein diskussionswürdiges Thema bei dieser Veranstaltung, obwohl es unserer Ansicht nach ein ganz wesentlicher Teil einer gesunden Entwicklung des Kindes ist.

In den tausenden Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren hat sich seit der großmundigen Verkündung der sogenannten „Familienrechtsreform“ nämlich gar nichts geändert. Das bestätigen uns täglich hunderte Berichte von Betroffenen.

 

Der Vorstand                                                                                                                  Wien, am 18.10.2014

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EVN-Team im Einsatz für RETTET DAS KIND NÖ

JUDENAU/TULLN/TRAISMAUER: 12 engagierte MitarbeiterInnen der EVN stellten im Rahmen der Aktion „EVN für NÖ“ ihre Arbeitskraft einen Tag lang RETTET DAS KIND NÖ zur Verfügung.
Einige gingen in der Außenwohngruppe Traismauer-Stollhofen ans Werk, welche 8 Kindern und Jugendlichen ein liebevolles Zuhause und professionelle Betreuung bietet. Das EVN-Team bestieg couragiert ein Gerüst und strich die Holzfassade. Im Garten wurden mitgebrachte Himbeeren für die Kinder gepflanzt.
Eine zweite Gruppe ließ eine Wohnung in Tulln in frischen Farben erstrahlen. In dieser werden Jugendliche, die zuvor in den Wohngruppen von JuVis Judenau betreut wurden, auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben unterstützt.
„EVN für NÖ“ ist ein Projekt, das Mitarbeiter-Engagement und Eigeninitiative für gemeinnützige Zwecke fördert. Dem Initiator dieses Aktionstags, Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Urban, ist es ein großes Anliegen, sich für Kinder zu engagieren. Zusätzlich zum persönlichen Einsatz der MitarbeiterInnen, stellte die EVN dankeswerterweise das benötigte Material zur Verfügung.
EVN-MitarbeiterInnen werden seitens des Unternehmens ermutigt und unterstützt, gemeinnützige Aktionen in die Tat umzusetzen. Als führendes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen nimmt EVN damit auch seine gesellschaftliche Verantwortung wahr. Das Projekt „EVN für NÖ“ schlägt eine Brücke zwischen Beruf und Privatleben, zwischen Unternehmen und Gesellschaft.

link zu Bericht in der NÖN Herzogenburg

link zu Bericht in der NÖN Tulln

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Antwort zum parlamentarischen Antrag zur Anerkennung von PAS

An

NR Mag. Harald STEFAN

Betreff: Entschließungsantrag 572/A(E) XXV.GP 

Sehr geehrter Hr. Abgeordneter!                                         Wien, am 4.8.2014

Der Verein „Väter ohne Rechte“ bedankt sich bei Ihnen für die Einreichung des vorliegenden Entschließungsantrags betreffend PAS, der ja auch bereits 2011von Dr. Fichtenbauer eingebracht wurde. Offensichtlich wurde darauf schon 2011 von den Regierungsparteien nicht reagiert bzw. wurde der Antrag abgewiesen.

Aus unserer Sicht stellt sich die Situation leider trotz des seit 1.2.2013 gültigen „neuen“ FamNamRechtsänderungsgesetzes, das ausdrücklich als „Meilenstein  des Familienrechts“  gelobt wurde, für die meisten Betroffenen unverändert dar:

Nach wie vor wird bei den meisten strittigen Obsorgeverfahren NICHT die gemeinsame Obsorge belassen bzw. verfügt.

Nach wie vor werden Besuchsrechtsregelungen trotz eindeutiger Hinweise auf absichtliches Vereiteln und damit Induktion von PAS von den Gerichten NICHT durchgesetzt, obwohl das Gesetz ausreichend Möglichkeiten dafür einräumt.

Nach wie vor dauern Obsorge-und Besuchsrechtsverfahren viel zu lange, sodass es häufig rasch zu Entwicklung von PAS kommt.

Nach wie vor negieren Gutachter klassische PAS-Symptome, vielfach wird überhaupt „Entfremdung“ gar nicht wahrgenommen oder absichtlich geleugnet.

Nach wie vor werden Anträge von Vätern, die die Kinderrechte und die Einhaltung der Art. 3,6,8 und 14 der EMRK einfordern,  durch alle Instanzen bis zum OGH abgewiesen. Hier wird die Abweisung durch den OGH praktisch immer mit §62 (keine ausreichende rechtliche Relevanz!) begründet, d.h. der OGH beschäftigt sich mit der Sache gar nicht, weil er davon ausgeht, dass kein öffentliches rechtliches Interesse damit verbunden sei. Im Klartext heißt das, dass man aus politischen Gründen keine Änderung der Judikatur zulassen möchte. Für die betroffenen Elternteile und deren Kindern bedeutet dies aber, dass es keine rechtliche Unterstützung für die Aufrechterhaltung einer vitalen Eltern-Kind-Beziehung in Österreich gibt, sondern diese von der Haltung eines Elternteils (zumeist der Mutter) abhängig ist.

Wir sind daher überzeugt davon, dass die unveränderte Rechtsprechung im österreichischen Familienrecht

-      verfassungswidrig

-      menschenrechtswidrig

-      diskriminierend

-      kindeswohlschädigend

ist, und begrüßen daher Ihren Antrag.

Die Hoffnung auf eine positive Behandlung bzw. einer Annahme dieses Antrags durch die politisch Verantwortlichen erscheint jedoch im Lichte der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament und den bekannten Proponenten zur Verhinderung eines menschenrechtskonformen österreichischen Familienrechts als eher gering.

Aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ bedarf es einer echten Reform des Familienrechts mit den entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten sowie einer öffentlichen Darstellung der schwerwiegenden Folgen von PAS für Kinder und Elternteile.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Holzer (Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“)

Dipl.-Ing. Maximilian Urban (Obmann des Vereins „Väter ohne Rechte“)

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Leserbrief von Dr. Holzer zu Profilartikel: „Die verlorenen Kinder“

Leserbrief zu Profil Nr. 29 vom 14.7.2014 (und der link zum tatsächlich abgedruckten)

zum Leitartikel von Edith Meinhart und Christa Zöchling  „Die verlorenen Kinder“: (link zum Artikel)

Der Artikel bezieht sich hauptsächlich auf strafrechtlich relevante – und damit medienwirksame -  Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen.

Die alltäglichen Schwierigkeiten mit orientierungslosen Kindern und Jugendlichen in Familie, Schule und Freundeskreis sind aber viel häufiger als schwere Straftaten. Die deutliche Zunahme an psychischen Auffälligkeiten durch Trennungssituationen und vor allem die gesellschaftlich akzeptierte Vaterlosigkeit von hunderttausenden Kindern wird in der Zukunft noch enorme Kosten für den Staat verursachen und die gesellschaftspolitische Herausforderung der nächsten Generationen sein.

Diese Tatsache ist hinlänglich bekannt, aber solange das österreichische Rechtssystem als politisches Protektorat der AlleinerzieherInnen-Ideologie fungiert , diese per Gerichtsbeschluss umsetzt und das Recht des Kindes auf beide Elternteile missachtet, wird es zu keiner Lösung der Probleme kommen können.

 

Dr. Robert Holzer

Facharzt für Kinder-und Jugendheilkunde

Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“

Heiligenstädter Str. 51

1190 Wien

e-mail: dr.robert.holzer@drei.at

Wien, am 15.7.2014

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