Nach einer Scheidung sind Väter auf das Wohlwollen der Mütter angewiesen, wollen sie weiterhin Kontakt zu ihren Kindern haben.
von Daniela Tomasovsky (Die Presse)
Der 20. August 2007 wird Robert Holzer immer in Erinnerung bleiben. Als der zweifache Familienvater an diesem Tag von seinem Spitalsdienst nach Hause kommt, stürmen ihm keine ungeduldigen Kinder entgegen. Niemand fragt: „Papa, was unternehmen wir heute?“ Niemand hängt sich an ihn, und niemand busselt ihn ab. Das Haus ist leer, das Auto der Ehefrau fehlt. Als diese am nächsten Tag mit einem Anhänger vorfährt, Möbelstücke einlädt und die beiden Kinder anweist, ihre Spielsachen einzupacken, ist Holzer klar: Die Frau zieht aus und nimmt die Kinder mit.
Der nächste Schock folgt mit Schulbeginn. Die Mutter hat – trotz aufrechter Ehe und gemeinsamer Obsorge – die neunjährige Tochter und den achtjährigen Sohn von ihrer bisherigen Volksschule in Strebersdorf abgemeldet und sie in einer Kremser Volksschule angemeldet. Der Kinderarzt versucht, über seine Ehefrau, ebenfalls Ärztin, mit seinen Kindern in Kontakt zu kommen. Doch diese blockt ab, will sich auf keine regelmäßigen Besuchszeiten einlassen. So beschließt Holzer, sich an die Justiz zu wenden, um zu seinem Recht zu kommen. Schließlich hat er seine Kinder bis zum Tag des Auszugs täglich gesehen: Hat sie in den Kindergarten und in die Schule ge- und ihnen Radfahren beigebracht, hat Hausaufgaben mit ihnen gemacht und sie von Geburtstagspartys abgeholt.
Verhandlungen. Die erste Verhandlung am Bezirksgericht Krems ist schnell wieder vorbei. Holzer bekommt ein Besuchsrecht zugesprochen – er darf die Kinder alle vierzehn Tage ein Wochenende sehen. Gleichzeitig bemerkt der Richter, dass er keine Beugestrafen verhängen werde, sollte die Mutter das Besuchsrecht nicht einhalten. Doch das erste Papa-Wochenende verläuft gut – und so ist der 44-Jährige voller Hoffnung, seine Kinder zumindest regelmäßig zu sehen. Eine Hoffnung, die enttäuscht wird: Beim nächsten Besuchswochenende können sie nur samstags. Zwei Wochen später wollen sie den Vater gar nicht sehen – sagt die Mutter.
Holzer weiß nun: Seine Noch-Ehefrau beeinflusst die Kinder gegen ihn. Er kann mit ihnen nur über die Mutter telefonieren, und wenn er mit ihnen sprechen darf, erkennt er sie kaum wieder. „Natürlich hatte ich im Bekanntenkreis von Fällen gehört, in denen Kinder nach einer Trennung den Kontakt zum Vater verlieren. Aber ich dachte natürlich nicht, dass mich das einmal treffen könnte. Und ich ahnte auch nicht,
Der nächste Schock folgt mit Schulbeginn. Die Mutter hat – trotz aufrechter Ehe und gemeinsamer Obsorge – die neunjährige Tochter und den achtjährigen Sohn von ihrer bisherigen Volksschule in Strebersdorf abgemeldet und sie in einer Kremser Volksschule angemeldet. Der Kinderarzt versucht, über seine Ehefrau, ebenfalls Ärztin, mit seinen Kindern in Kontakt zu kommen. Doch diese blockt ab, will sich auf keine regelmäßigen Besuchszeiten einlassen. So beschließt Holzer, sich an die Justiz zu wenden, um zu seinem Recht zu kommen. Schließlich hat er seine Kinder bis zum Tag des Auszugs täglich gesehen: Hat sie in den Kindergarten und in die Schule ge- und ihnen Radfahren beigebracht, hat Hausaufgaben mit ihnen gemacht und sie von Geburtstagspartys abgeholt.
Verhandlungen. Die erste Verhandlung am Bezirksgericht Krems ist schnell wieder vorbei. Holzer bekommt ein Besuchsrecht zugesprochen – er darf die Kinder alle vierzehn Tage ein Wochenende sehen. Gleichzeitig bemerkt der Richter, dass er keine Beugestrafen verhängen werde, sollte die Mutter das Besuchsrecht nicht einhalten. Doch das erste Papa-Wochenende verläuft gut – und so ist der 44-Jährige voller Hoffnung, seine Kinder zumindest regelmäßig zu sehen. Eine Hoffnung, die enttäuscht wird: Beim nächsten Besuchswochenende können sie nur samstags. Zwei Wochen später wollen sie den Vater gar nicht sehen – sagt die Mutter.
Holzer weiß nun: Seine Noch-Ehefrau beeinflusst die Kinder gegen ihn. Er kann mit ihnen nur über die Mutter telefonieren, und wenn er mit ihnen sprechen darf, erkennt er sie kaum wieder. „Natürlich hatte ich im Bekanntenkreis von Fällen gehört, in denen Kinder nach einer Trennung den Kontakt zum Vater verlieren. Aber ich dachte natürlich nicht, dass mich das einmal treffen könnte. Und ich ahnte auch nicht, wie hilflos man als Vater ist.“ Der Kremser Richter bestätigt Holzers Vermutung. „Die sind instrumentalisiert von der Kindsmutter, da kann man gar nichts tun.“ Und er tut auch nichts. Stattdessen stellt die Mutter einen Antrag auf Aussetzung des Besuchsrecht bis zum Ende des Scheidungsverfahrens, dem aus fadenscheinigen Gründen stattgegeben wird.
Kampf gegen Windmühlen. Der Kinderarzt, der täglich Dutzende Kinder sieht, nur seine eigenen nicht, hat das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen. Mit schwindendem Vertrauen in die Justiz verlagert er sich auf andere Methoden: Er vernetzt sich mit Gleichgesinnten, demonstriert mit ihnen in der Kremser Innenstadt, versucht, über Verwandte in Kontakt mit den Kindern zu kommen. Währenddessen passiert viel ohne ihn: Schwimmwettbewerbe und Theatervorführungen, neue Freundschaften, Urlaube, Familienfeste, der Wechsel von der Volksschule ins Gymnasium.
Um sich nicht ganz so hilflos zu fühlen, beginnt Holzer, sich gesellschaftspolitisch zu engagieren: Im Verein Väter ohne Rechte übernimmt er die Pressearbeit und kämpft für gemeinsame Obsorge nach einer Trennung oder Scheidung, für die Verkürzung von Verfahren, um die Eltern-Kind-Entfremdung zu verhindern und für die Umsetzung gültiger Beschlüsse. Außerdem schreibt er ein Buch: „Väter in Österreich. Eine forensisch- autobiografische Analyse für mehr Gerechtigkeit“ (2012). Darin gibt es auch ein Gedicht an die Kindsmutter: „Er war gut genug, meine Kinder zu zeugen. Er war gut genug, mit mir ein Haus zu bauen. Er war gut genug, die Kinder zehn Jahre lang zu versorgen. Er war gut genug, aber jetzt habe ich genug von ihm. Er ist nun gut genug, Unterhalt zu bezahlen. Aber er ist nicht gut genug, weiterhin Vater sein zu dürfen. Ich werde es verhindern. Mit allen Mitteln. Und ich werde gewinnen. Weil ich bin die Mutter. Er ist jetzt niemand mehr. Er ist wer?“ (Auszug)
Der entsorgte Vater. Mittlerweile sind die Kinder 16 und 15 Jahre alt und das Verfahren ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der „entsorgte Vater“ (so der Titel eines Films von Douglas Wolfsberger) hat schwere Zeiten hinter sich („Das erste Weihnachten allein war die Hölle.“) Jetzt hofft er, dass die Kinder bald von sich aus beginnen, die Version ihrer Mutter zu hinterfragen und den Kontakt zu ihm zu suchen. Betroffenen Vätern rät er deshalb, alles zu dokumentieren. „Halten Sie fest, welche Briefe und Geschenke Sie schicken und welche Schritte Sie unternommen haben, um den Kontakt zu Ihren Kindern aufrechtzuerhalten.“
Väter ohne rechte
Der Verein Väter ohne Rechte setzt sich dafür ein, dass Väter auch nach einer Trennung oder Scheidung das Recht haben, am Leben ihrer Kinder teilzunehmen. Gefordert wird vor allem die gemeinsame Obsorge beider Eltern als Normalfall sowie die Möglichkeit der Doppelresidenz (das Kind wohnt zur Hälfte bei der Mutter, zur Hälfte beim Vater). Der Verein bietet Sprechstunden, in denen sich betroffene Väter beraten lassen können.
Das Buch „Väter in Österreich“ von Robert Holzer ist 2012 im Verlag Books on demand erschienen.