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für Großeltern

shutterstock_116310586_72dpiEinem Kind den Vater zu nehmen, ist schon schlimm genug. Mit dem Vater wird ihm aber auch die gesamte väterliche Familie genommen, also Opa, Oma, Onkel, Tante usw. Kinder haben auch zu diesen Verwandten eine oft innigliche Beziehung.

Für beide Seiten ist es schrecklich zu erleben, dass der Kontakt nicht mehr möglich ist. Schrecklich ist aber auch, dass es für diese Verwandtschaft praktisch keine Möglichkeit gibt, persönlichen oder telefonischen Kontakt zum Kind durchzusetzen. § 148 Abs 3 ABGB gibt den Großeltern ein Antragsrecht, das allerdings wertlos ist. Denn der obsorgeberechtigte Elternteil kann den Kontakt grundlos verbieten respektive mit der Begründung: „Der Kontakt würde dem Kindeswohl schaden…“

„Väter ohne Rechte“ setzt sich daher auch für die Rechte von Großeltern ein. Wenn ihr uns dabei unterstützen wollt, meldet euch bitte über unsere Kontaktmöglichkeiten! Danke.

 

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