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Obsorge und Kontaktrecht

Alleinige oder gemeinsame Obsorge sowie die Besuchs-/Kontaktrechtsbeschlüsse können ausschließlich per schriftlichem Antrag beim zuständigen Bezirksgericht (Wohnbezirk des Kindes bzw. der Kinder) gestellt werden.

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Wenn Sie Mitglied des Vereines Väter ohne Rechte sind, steht Ihnen im Mitgliederbereich ein Antragsformular zur Verfügung. Als Mitglied unterstützen Sie die Arbeit eines sehr engagierten Vereines für Elternrechte. Danke!

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