OGH: Mutter muss Vater 25.000 Euro Alimente zurückzahlen

OGH: Mutter muss Vater 25.000 € Alimente zurückzahlen

Die Kronen Zeitung berichtet von einem besonderen Fall. Hier der Link zum kompletten Artikel.

"Es war eine Plauderei in fröhlicher Wirtshausrunde, die alles ins Rollen brachte: Ein Mann erfuhr nach 30 Jahren, dass er nicht der biologische Vater „seines“ Kindes ist. Für die Mutter hat das böse Folgen. Das Höchstgericht entschied jetzt: Sie muss die Alimente, die der Ex über Jahrzehnte gezahlt hat, retournieren."

"Das Gericht hatte Grundsätzliches zu prüfen: Der Ehebruch ist zwar seit 1997 nicht mehr strafbar. Trotzdem, so betonen die Juristen in dem richtungsweisenden Urteil 4OB82/18i, sei die „eheliche Treuepflicht“ ein wichtiges geschütztes Gut. Die Ehe sei nicht nur von ideellen, sondern auch von Vermögensinteressen geprägt. Im konkreten Fall sei dem Mann auch durch das Bezahlen der Alimente ein erheblicher Schaden entstanden. Und dafür muss jetzt die Mutter aufkommen. Ob sie nun den tatsächlichen Vater belangt, bleibt unbekannt."

Hier das Urteil im Volltext.

VoR begrüßt die Entscheidung des Gerichtes und frägt sich, wie nun die Kinder mit dieser Erkenntnis umgehen, aber auch wie der gehörnte Vater, die untreue Mutter und der leibliche Vater diese Situation handeln.

 

In diesem Zusammenhang darf an unseren Kooperationspartner das DNA-Testlabor "DNA Confidence" hingewiesen werden. Über die diversen wissenschaftlich nun möglichen Tests (auch bereits vor der Geburt des Kindes) informiert Susanne Haas aktuell auf der Baby Expo in der Wiener Stadthalle.

Die Messe läuft noch bis zum 12.05.! Am Stand 412 von Frau Susanne Haas wird ein Messerabatt von 20 Prozent gewährt!

 

 

Frau Haas ist auch zahlreich aus den diversen Medien bekannt. (Teenager werden Mütter, mehrmals ORF, usw.) und kann auch über die rechtlichen Aspekte ausführlich Auskunft geben.

Hier 2 Videos von einem Vortrag von DNA Confidence über Kuckuckskinder:

Susanne Haas für den wissenschaftlichen Beitrag:

Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz über den rechtlichen Teil:

 

 

 

 

 

 

 

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