Urteil: Euro 10.000,– Schmerzengeld für Vater wegen Entfremdung

Das Landesgericht Korneuburg hat unter der Leitung des Richters Mag. Robert Altmann ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Eine Mutter wurde zu einer Schmerzengeldzahlung und Übernahme der Kosten einer Therapie des Kindesvaters von gesamt Euro   10.983,75 verurteilt.

Dabei hat das Gericht es sich nicht leicht gemacht - auch eine Teilschuld des Vaters wurde festgestellt. Das Verschuldensverhältnis wurde mit 1:3 zu Lasten der Mutter beurteilt.

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Es handelt sich um eine jahrelange Gerichtsodysee, die mit diesem Urteil ihr vorläufiges Ende gefunden hat. Eine Kindesmutter hat über Jahre den Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater massiv erschwert oder vereitelt und laut Gericht vorsätzlich die Entfremdung zum Kind vorangetrieben. Die Liste der Vorhalte ist lang und der 50-seitige Beschluss gibt Einblick in die wesentlichsten Ereignisse.

Video des betroffenen Vaters Helmut Zeiner aus 2012 "Nicht ohne meinen Sohn!"

Tausende Trennungsväter sehen sich immer wieder mit Besuchsboykotten und einer unendlichen Kreativität der entfremdenden Mütter konfrontiert warum denn Kontakte der gemeinsamen Kinder mit dem Vater nicht stattfinden können oder sollen - dabei werden auch strafrechtlich relevante Behauptungen vorgebracht und rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse ignoriert. Häufig werden dabei nicht objektivierbare Schutzbedürfnisse entwickelt und die eigene Aversion gegen den Kindesvater als Ängste auf die Kinder projiziert - diese Kindesentfremdung wird auch, wie im vorliegenden Fall vorsätzlich betrieben - äußerst selten kommt es zu einer Konsequenz für den entfremdenden Elternteil, auch mangels Anerkennung eines strafrechtlichen Tatbestands - eine langjährige Forderung des Vereins.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen um entfremdenden Elternteilen Einhalt zu gebieten und das Recht des Kindes auf beide Elternteile entsprechend zu stärken!


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