Stellungnahme zum Urteil des LG St. Pölten

Stellungnahme des Vereins zum Urteil des LG St. Pölten (Vorsitzender HR Dr. Christian Schramm, Mag. M. Fischer und Mag. Wessely) GZ 21 R 58/13g-42 vom 16.Mai 2013:

Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat auf Grund zahlreicher Hinweise durch die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass es Sachverständige gibt, deren Gutachten ganz offensichtlich NICHT dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen. Diese Aussage wurde in einem speziellen Fall untermauert durch mehrere kritische Stellungnahmen von WissenschaftlerInnen aus dem Bereich „Sachverständige im Familienrecht“.

Wichtig ist zu betonen, dass es in Österreich nach wie vor KEINE bindenden Standards oder Richtlinien gibt, um Gutachten zu erstellen. Dieses Faktum ist beispielsweise in anderen europäischen Ländern völlig undenkbar. Bei uns kann daher jede und jeder Sachverständige im Grunde genommen machen, was er/sie will.

Nachdem der Verein also die Tätigkeit einer bestimmten Person aus dem Sachverständigenpool in Zweifel zog, wurde der Verein von dieser Person angezeigt. In der ersten Instanz bekam der Verein zu 75% Recht. Die Person berief und bekam erstaunlicherweise in der zweiten Instanz zu 100% Recht. Der Verein wurde verurteilt, seine Behauptungen zurückzunehmen und € 10.345,70 Euro zu zahlen.

Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass Kritik an Gerichtssachverständigen in Obsorgeverfahren in Österreich offensichtlich nicht zulässig ist. Ebenso ist das Hinterfragen von Methodik und Wissenschaftlichkeit selbst durch vorliegende Kritik kompetenter Fachleute nicht möglich. Betroffene sind daher ganz offensichtlich auf Gedeih und Verderb dem Gutdünken von Sachverständigen ausgeliefert, die, wie oben angeführt, offensichtlich machen können, was sie wollen.

Kritik zu üben, ist ein Menschenrecht. Der Konsumentenschutz lebt davon ebenso wie viele andere Institutionen. Nur im familienrechtlichen Sachverständigenbereich scheint Kritik nicht erlaubt zu sein geschweige denn, das Aufzeigen von massiven Missständen. Inwieweit dies mit der allgemeinen Meinungsfreiheit in Einklang steht, möge der Leser selbst beurteilen.

Die Tatsache, dass die betreffende Person mit einem betroffenen Vorstandsmitglied in mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen steht (mehrfache Anzeigen und Gegenanzeigen), wurde vom LG St. Pölten dahingehend interpretiert, dass dies kein Streit sei. Daher sei auch die Standesregel nicht verletzt, die zum Inhalt hat, dass ein Sachverständiger sich als befangen erklären muss, wenn er mit einer betroffenen Person Streit hat. Solche Entscheidungen tragen aus Sicht des Vereines massiv dazu bei, dass das Vertrauen in die Justiz immer mehr schwindet. Aus Sicht des Vereines wird niemand in der Bevölkerung ernsthaft bestreiten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr wohl als „Streit“ zu interpretieren ist.

Der Verein „Väter ohne Rechte“ betrachtet das vorliegende Urteil daher als politisch motivierte Justizwillkür und als Versuch, die Arbeit des Vereins im Sinne unserer Kinder zu unterbinden. In der zweiten Instanz sitzen aus Sicht des Vereines sehr oft RichterInnen, die weniger nach dem Gesetz als nach politischer väterfeindlicher Ideologie handeln. Man wollte ganz offensichtlich den Verein „Väter ohne Rechte“ vernichten insbesondere durch die auferlegte Zahlung.

Das ist nicht gelungen! Und wir werden uns weiterhin von solchen Maulkorberlässen und Urteilen nicht beirren lassen. Wir werden weiterhin unsere ganze Kraft dafür einsetzen, weiter für Gerechtigkeit und die Umsetzung der Rechte unserer Kinder auf beide Elternteile im Familienrecht zu kämpfen. Auf Basis dieses Grundrechts werden weiterhin Sachverständige in Obsorgeverfahren kritisch beobachtet werden, dies gilt selbstverständlich auch für die angesprochene Person.

Der Vorstand                                                                                                      Wien, am 12.11.2013


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