Die gemeinnützige und unabhängige Kinderschutz - NGO "Väter ohne Rechte" erlebte neulich am Bezirksgericht Korneuburg eine verbale Entgleisung eines Richters kurz vor Beginn eines Pflegschaftsverfahrens. VoR richtete daraufhin eine Beschwerde an verschiedene Personen. Es folgte eine Entschuldigung des Richters über den Gerichtsvorsteher HR Dr. Peter Huber.
Selbstverständlich nimmt Väter ohne Rechte die Entschuldigung an und betrachtet diese Angelegenheit als erledigt. Der zuständige Richter, dessen Namen wir hier selbstverständlich nur geschwärzt wiedergeben, hatte die persönliche Größe sich für seine unpassende Wortwahl zu entschuldigen.
Väter ohne Rechte weist nochmal ausdrücklich darauf hin, dass der Vereinsname historisch gewachsen ist, mittlerweile eine Wort/Bild - Marke mit hohem Wiedererkennungswert ist. Vor 10 Jahren im Zuge der Vereinsgründung war der Vereinsname durchaus gerechtfertigt; ist es auch noch immer, da bis dato immer noch keine echte Gleichberechtigung beider Elternteile besteht - die gesetzlichen Entwicklungen hinken der gesellschaftlichen Realität hinterher - auch noch 2016.
Die oberste Prämisse bei dem von Väter ohne Rechte angebotenen Erfahrungsaustausch ist der Erhalt beider Elternteile nach einer Scheidung / Trennung. Das Kindeswohl und das in der UN-Kinderrechtskonvention der UNICEF, in der österreichischen Verfassung verankerte Kinderrecht und auch im ABGB unter Punkt 9 angeführte Recht auf beide Elternteile liegt im Fokus unserer Betrachtung.
Es gibt über 400.000 Trennungskinder in Österreich, jährlich kommen rund 10.000 neue hinzu. Immer wieder kommt es dabei im Zuge von Obsorgeverfahren zu Verletzungen dieses Rechtes.
VoR wird sich auch weiterhin für die Rechte dieser Kinder einsetzen.
Hier die Beschwerde von VoR zum downloaden:
beschwerde-vaeter-ohne-rechte-an-bezirksgericht-korneuburg
Stellungnahme und Entschuldigung des Bezirksgerichtes Korneuburg zum downloaden:
entschuldigung-und-stellungnahme-bezirksgericht-korneuburg
hier zum Nachsehen:
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