VoR Wahlprüfsteine an alle Parteien – unfassbare Arroganz der Regierungsparteien – ein Affront

Als größte NGO, die sich in Österreich für das Recht von Kindern auf beide Eltern nach Trennung einsetzt vertreten wir die Interessen von mehreren hunderttausenden Trennungskindern und deren Eltern. Um diesen einen besseren Überblick der jeweiligen Standpunkte aller wahlwerbenden Gruppierungen bei der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 rund um den Themenkomplex Kinderbetreuung nach Trennung und Familienrecht zu verschaffen, bitten wir die Parteien, uns einige wichtige Fragen zum Thema zu beantworten.

Hier der Fragenkatalog: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/nationalratswahl-oesterreich-vor-fragenkatalog-die-parteien/

Die SPÖ und die Liste Pilz haben es nicht der Mühe wert gefunden zu antworten!

Antwort G!LT
Kommentar zu Liste Peter Pilz
Kommentar zur SPÖ
Ergänzungen zur ÖVP

Sonst haben folgende Parteien geantwortet: ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS, FLÖ, Männerpartei, G!lt 

VoR Frage 1
Sehen Sie bzw. Ihre Fraktion Handlungsbedarf, das Recht des Kindes auf beide Eltern nach einer Trennung besser zu schützen und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie zum Schutz von Kindern in der nächsten Legislaturperiode fordern bzw. umsetzen?

Antwort FPÖ Frage 1
Antwort NEOS Frage 1
Antwort Grüne Frage 1
Antwort FLÖ Frage 1
Antwort Männerpartei Frage 1
Antwort ÖVP Frage 1

VoR Frage 2
Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion zum Wechselmodell (gleichberechtigte und gleichteilige Elternschaft nach einer Trennung) als anzustrebendes Standardmodell, wie dies der Europäische Rat in seiner Resolution 2079 seit Oktober 2015 einstimmig für alle Mitgliedsländer fordert? (Die oft gehörte Behauptung, dass gleichteilige Elternschaft nur funktionieren kann, wenn »beide Eltern das wollen« können wir so nicht akzeptieren, da wir aus unserer praktischen Erfahrung aus hunderten Fällen wissen, dass das einem Vetorecht des hauptsorgeberechtigten Elternteiles gleichkommt, und das Recht des Kindes auf beide Eltern in so einer Konstellation somit von der Willkür eines Elternteiles abhängt.)

Antwort FPÖ Frage 2
Antwort NEOS Frage 2
Antwort Grüne Frage 2
Antwort FLÖ Frage 2
Antwort Männerpartei Frage 2
Antwort ÖVP Frage 2

VoR Frage 3
Es läuft derzeit eine Petition P.A.S. (Parental Alienation Syndrome) – also das vorsätzliche Entfremden des Kindes vom anderen Elternteil und damit den vorsätzlichen Missbrauch von Kindern als Waffe im Trennungskrieg unter Strafe zu stellen. Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion dazu?

Antwort FPÖ Frage 3
Antwort NEOS Frage 3
Antwort Grüne Frage 3
Antwort FLÖ Frage 3
Antwort Männerpartei Frage 3
Antwort ÖVP Frage 3

VoR Frage 4
Die Evaluierung des KindNamRÄG 2013 im Auftrag des BMFJ an der der Verein »Väter ohne Rechte« neben den Frauenhäusern und anderen Institutionen als Fokusgruppe mitgearbeitet hat, ergab ganz eindeutig, dass der Wunsch nach gleichteiliger Elternschaft, nach mehr Väterbeteiligung und nach einer faireren Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit in unserer Gesellschaft ständig zunimmt. Weiters liegt auf der Hand, dass ein Familienrecht, welches auf dem Grundgedanken: »Die Mutter betreut die Kinder, der Vater zahlt Unterhalt.«, auch Anforderungen bei Trennungen von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern, wie wir sie in Zukunft häufiger erleben werden, überhaupt nicht gerecht werden kann. Deshalb fordert der Verein »Väter ohne Rechte« eine komplette Neugestaltung des Bereiches Trennungs- und Unterhaltsrecht. Gibt es von Ihrer Seite bzw. innerhalb Ihrer Fraktion bereits Pläne, die den gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung tragen?

Antwort FPÖ Frage 4
Antwort NEOS Frage 4
Antwort Grüne Frage 4
Antwort FLÖ Frage 4
Antwort Männerpartei Frage 4
Antwort ÖVP Frage 4

VoR Frage 5
Derzeit gibt es in Österreich das sogenannte »Anspannungs-Prinzip«. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil zahlt Unterhalt nicht von seinem realen Einkommen, sondern er kann verpflichtet werden, Unterhalt von einem fiktiven Einkommen zu bezahlen, das weit höher als sein tatsächliches Einkommen liegt. Für angespannte Elternteile gibt es auch kein Existenzminimum. Sie dürfen bis zu 25% unter das sonst gültige Minimum exekutiert werden. Sind Sie bzw. Ihre Fraktion mit dieser Praxis einverstanden?

Antwort FPÖ Frage 5
Antwort NEOS Frage 5
Antwort Grüne Frage 5
Antwort FLÖ Frage 5
Antwort Männerpartei Frage 5
Antwort ÖVP Frage 5

VoR Frage 6
Österreich wurde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits mehrfach im Zusammenhang mit dem derzeit gültigen Familienrecht verurteilt (siehe Sporer, Zaunegger, Leitner). Konkret wegen Missachtung der Artikel 6: „Recht auf ein faires Verfahren", Artikel 8: „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens" und Artikel 14: „Verbot der Benachteiligung". Sehen Sie bzw. Ihre Fraktion in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf und wenn ja, welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um derartige Verurteilungen künftig zu vermeiden?

Antwort FPÖ Frage 6
Antwort NEOS Frage 6
Antwort Grüne Frage 6
Antwort FLÖ Frage 6
Antwort Männerpartei Frage 6
Antwort ÖVP Frage 6

 

G!lt hat eine ganz ungewöhnliche Antwort gegeben, die das neue Demokratieverständnis dieser Bewegung unterstreicht.
Die Kandidatin aus Niederösterreich Stephanie Gaugl hatte den Mut als Einzige VoR zu antworten:

https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=nnxwzUtOtVE

"Zunächst einmal: Danke für den Einsatz für eine Modernisierung des Familienrechts. Es ist für eine Gesellschaft von ungeheurem Wert, wenn Menschen sich einbringen, um an Lösungen mitzuarbeiten. Und dies macht der "Verein Väter ohne Rechte": es wird nicht bloß betreten weggeschaut, wenn Menschen das System als Ungerechtigkeit erleben - es wird den Betroffenen Hilfestellung angeboten und: es wird konstruktiv die gewonnene Erfahrung immer wieder den zuständigen politischen Instanzen angeboten, um für gerechte Lösungen zu sorgen. Das Familienrecht, das seine Wurzeln in einer vollkommen anderen gesellschaftlichen Grundordnung hat, wird von immer mehr Menschen als ungerecht erlebt. Weil sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stärker verändert haben als die Paragraphen des Familien- und Obsorgerechts. Zeit, das in die Hand zu nehmen. Die Parteien hatten lange genug Zeit dafür, die sie nicht genutzt haben. Ich bin daher mit G!lt dafür, dass den Menschen selbst die Chance gegeben werden muss, hier gerechte und moderne Lösungen zu entwickeln: für Väter, für Mütter und vor allem für die Kinder. Dieses Thema sollte daher eines der ersten sein, zu welchem ein Bürgerparlament abgehalten wird. „Väter ohne Rechte“ hat da ja schon einiges an Vorarbeiten geliefert: Recherche über international gepflegte Praxis, über verschiedene Ansätze und deren Vor- und Nachteile, Gespräche mit Betroffenen und viel zu oft auch leidvolle Selbsterfahrung. Wichtige Grundlagen für ein Bürgerparlament. Das Bürgerparlament, wie es G!lt vorsieht, ist ein repräsentativer Querschnitt all jener Menschen, die es bei einem Thema für notwendig finden, etwas zu ändern. Dabei sollen die Menschen, die dann die Regeln einhalten müssen, selbst die Lösung ausarbeiten. Nicht der Abgeordnete, der vielleicht gar keine Kinder hat oder will; nicht der Mensch, der vielleicht nur abstrakt eine Vorstellung hat, was es heißt, elterlichen Pflichten auch nach einer Trennung nachkommen zu müssen – und auch zu dürfen. Nein: die Menschen, die selbst ein Interesse haben, sollen hier zusammensitzen und eine Lösung ausarbeiten. Und das Ergebnis wird dann von den gewählten Abgeordneten von G!lt im Nationalrat eingebracht und es wird durch Gespräche mit allen Parteien versucht, eine Mehrheit dafür zu bekommen. Was eigentlich funktionieren müsste: denn es ist ja wohl doch nicht anzunehmen, dass eine Partei es auf sich sitzen lassen möchte, basisdemokratisch ausgearbeiteten Lösungen die Zustimmung zu verweigern. Natürlich wird es für die Themen, die in den Bürgerparlamenten behandelt werden, Grundwerte geben, die jedenfalls zu beachten sind. Und eines ist da für mich klar: das Recht eines Kindes auf einen liebevollen Kontakt zu beiden Elternteilen ist nichts, das einfach zur Seite gewischt werden darf: nicht durch ein Gesetz, nicht durch Experten, nicht durch Behörden und Gerichte – und schon gar nicht durch einzelne Menschen, die eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes stellen. Eine Stimme für G!lt ist daher keine Stimme dafür, dass das umgesetzt wird, was sich ein Herr Düringer oder ich vorstellen. Es geht um alle, die sich zu einem Thema einbringen wollen. Es ist eine Stimme für Lösungen von den Menschen für die Menschen. Das ist Demokratie. Das führt zu gerechten Lösungen."

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Die Liste Pilz hat auch trotz mehrerer Anfragen und diversen Korrespondenzen NICHT öffentlich geantwortet, dies sogar nachdem Peter Pilz nach einem Vorstoß in einem der TV-Duelle einen Vorschlag von Maria Stern (deren neue HP deutlich entschärft ist), der gar nicht ganzheitlich vorgebracht werden konnte, aber trotzdem viel Zustimmung der einzelnen Parteien erhielt. Dabei ging es u.a. um eine Unterhaltsgarantie für Kinder. Die SPÖ brachte dazu sogar bereits einen parlamentarischen Entschliessungsantrag ein., der noch unüberlegt in den Details als Wahlzuckerl vor den Wahlen durchgeboxt werden soll. Dazu wird VoR noch extra Stellung beziehen!

Maria Stern hat allerdings das Gespräch mit VoR gesucht. VoR wird berichten!

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Die SPÖ antwortete trotz mehrerer Zusagen (Mails und Bestätigungen liegen VoR vor) überhaupt nicht. Die SPÖ hat kein Interesse VoR zu antworten, es liegt ein dokumentierbarer Mailverkehr auf - Kinderrechte, Väterrechte, Elternrechte, eine gleichberechtigte Elternschaft, die Doppelresidenz wie es das Europaparlament seit 2015 für alle Mitgliedsstaaten fordert, erwecken bei der SPÖ kein Interesse. Was die Anzahl der  armutsgefährdeten Kinder gibt es nicht nur in 1-Elternfamilien sondern in deutlich größerer Anzahl in 2,3,4 und mehr Kinder Familien, auch wenn der Vater noch vorhanden und somit noch die Familie intakt ist. Die Mehrzahl dieser armutsgefährdeten Kindern scheinen der SPÖ egal zu sein - zumindest bringt es für diese keine Anträge im Parlament ein. Es ist unbestritten, dass der Bundeskanzler sehr wohl sich in getrennterziehende Elternteile einfühlen kann, war er doch selbst getrennt erziehender Vater - aber hat keine Ahnung wie es ist, wenn Väter sich in jahrelangen Prozessen, teilweise unter Falschbeschuldigungen sich für die gemeinsamen Kinder, deren Rechte und um Kontakt vor der Justiz kämpfen muss.

https://youtu.be/GwwPyF5KWcY

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Die Aussagen der ÖVP sind ein Schlag ins Gesicht aller Trennungskinder - und Eltern. Neben den visionslosen Antworten ergaben sich im Wahlkampf in den TV-Duellen und Printmedien weitere haarsträubende Details wie:

Schnellere U-Haft bei Wegweisungen
verpflichtendes Antiaggressionstraining auch ohne Verurteilung bei Wegweisungen
Familiensteuerbonus von € 1500.-- / Kind AUTOMATISCH an die getrennterziehende Mutter überweisen
5 neue Frauenhäuser
Erhöhung von Strafen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder - Gewalt gegen Männer ist nicht reformbedürftig
Frauenpensionsalter nicht schneller anheben

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Antwort FPÖ Frage 1
Das BVG über die Rechte von Kindern sieht vor, dass Scheidungskinder „Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates“ haben. Die derzeitigen einfachgesetzlichen Regelungen weisen auch diesbezüglich zahlreiche Defizite auf und können nur als halbherzig und mangelhaft bezeichnet werden. Zur Steigerung des Schutzes von Kindern nach Trennungen haben wir einen Maßnahmenkatalog erstellt, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und unter anderem folgende Punkte enthält:

- Genaue Überprüfung der Umsetzbarkeit der Empfehlungen des Endberichts „Evaluierung des KindNamRÄG 2013“ des Österreichischen Instituts für Familienforschung
- Ausbau des Kinderbeistands
- Aufwertung und Attraktivierung des Standes der Familienrichter
-Sanktionierung der Missachtung von Kontaktrechten

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Antwort NEOS Frage 1
Geschlechtergerechtigkeit bedeutet für uns, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Vätern und Müttern gleichermaßen ermöglichen, Kinderbetreuung fair und gleichwertig untereinander aufzuteilen. Wir fordern deshalb unter anderem die gemeinsame Obsorge als Regelfall auch bei unehelichen Kindern (mit Antragsrecht auf alleinige Obsorge, wenn dies dem Kindeswohl eher entspricht), die Einführung von Doppelresidenzen und eine Erleichterung der Inanspruchnahme verschiedener familienrechtlicher Maßnahmen (z.B. Karenz) im Falle eines getrennten Haushaltes.

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Antwort Grüne Frage 1
Seit dem KindNamRÄG 2013 ist das Recht des Kindes auf verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen ein ausdrückliches Kriterium bei der Beurteilung des Kindeswohls.
Eine klare Judikaturlinie hat sich bisher allerdings nicht flächendeckend durchgesetzt.
Nachbesserungen sollten insbesondere durch zielgerichtete Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Gerichte und der Familiengerichtshilfe erreicht werden.

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Antwort FLÖ Frage 1
Ja, das Recht auf beide Eltern muss besser geschützt werden. Bleibt ein Elternteil wiederholt und unentschuldigt vereinbarten Besuchsterminen fern, befürworten wir Sanktionen.

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Antwort Männerpartei Frage 1
Wir stehen zum Recht aller Verwandten auf familiären Kontakt zueinander. Somit umfasst unsere Sichtweise die Menschenrechte beider Elternteile, der Verwandten in angemessenem Verhältnis und der Kinder gleichermaßen.
Kontaktrecht ist schnellstens durchzusetzen, Kontaktverweigerung zu bestrafen, falls vorhergehende Erläuterungen und Verwarnungen verweigernder Elternteile keinen sofortigen Erfolg hatten.

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Antwort ÖVP Frage 1
Die gemeinsame Obsorge nach der Trennung – die auf Betreiben der ÖVP eingeführt wurde – war ein Meilenstein in der Umsetzung der Kinderrechte-Konvention. Für ein Kind bedeutet die Trennung der Eltern eine große Veränderung im Leben. Ein Ziel der Familienrechtsnovelle 2013 war es daher, Kindern nach einer Trennung einen verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen zu sichern.
Die genannte Novelle erhebt das „Kindeswohl“ zur obersten Maxime und konkretisiert in einem detaillierten Katalog, was genau darunter zu verstehen ist: z.B. sind sichere Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten nun als Kriterien des Kindeswohls im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Die Eltern haben bei Entscheidungen möglichst auf die Bedürfnisse des Kindes Bedacht zu nehmen und dürfen dessen Beziehung zum jeweils anderen Elternteil nicht beeinträchtigen.

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Antwort Frage 2 FPÖ
Das Wechselmodell betrachten wir positiv, da es zahlreiche Vorteile, vor allem für das Kindeswohl, mit sich bringt.

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Antwort Frage 2 NEOS:
Wenn Eltern nach einer Trennung gleichermaßen die Betreuung und Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, sollte die Möglichkeit dazu geschaffen werden. NEOS setzt sich deshalb für die Einführung von Doppelresidenzen und die gemeinsame Obsorge als Regelfall auch bei unehelichen Kindern ein. Dazu haben wir in der vergangenen Legislaturperiode auch schon Anträge und Anfragen eingebracht. Unter anderem hier: https://www.parlament.gv.at/…/…/J/J_13607/imfname_641932.pdf oder hier: https://www.parlament.gv.at/…/…/A/A_01513/imfname_499733.pdf

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Antwort Frage 2 Grüne
Der VfGH kommt in seiner Entscheidung vom 23.10.2015 über die Prüfung der Frage, ob die Vorschreibung des hauptsächlichen Aufenthalts des Kindes bei Trennung der Eltern verfassungskonform sei, zu dem Ergebnis, dass das Gesetz von den Gerichten dahingehend auszulegen sei, dass eine Doppelresidenz schon derzeit möglich sei, wenn es aus Sicht des Gerichts für das Kindeswohl am besten sei. Die Lesart des VfGH ist verpflichtend und die Doppelresidenz somit rechtlich möglich.
Aus Grüner Sicht ist es zu befürworten, dass Eltern auch im Falle einer Trennung weiterhin die Betreuungspflichten fair aufteilen. Allerdings setzt das Leben dieses Modells bei Eltern eine hohe Problem- und Konfliktlösungskompetenz voraus und nicht jedem Kind ist der regelmäßige Wechsel der gewohnten Umgebung zumutbar. Kurzum: Wir begrüßen, dass die Doppelresidenz nach einer Trennung als Modell vereinbart werden kann, halten es jedoch als Standardmodell für nicht geeignet. Doppelresidenz erfordert auch viele Voraussetzungen, die nicht in vielen getrennten Familien vorliegen (Bsp. Nähe der Wohnorte, hohes Einkommen beider Elternteile, um zwei große Wohnungen finanzieren zu können, etc.). Aus Grüner Sicht ist daher eine Einzelfallprüfung notwendig, ob diese Lebensform dem Kindeswohl entspricht.

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Antwort Frage 2 FLÖ
Die Hürden zu einer gleichteiligen Elternschaft sollten deutlich gesenkt werden. Nur im Fall, dass dieses Modell eines Tages für die Mehrheit der getrennten Eltern das bevorzugte Modell darstellt, soll es als Standardmodell übernommen werden.

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Antwort Frage 2 Männerpartei
Die Doppelresidenz, das Wechselmodell, soll gesetzlicher Regelfall und Rechtsanspruch für Eltern und Kinder darstellen.
Jedes Elternteil soll jederzeit, somit auch nachträglich, wenn die berufliche Situation danach ausgerichtet werden konnte, den Rechtsanspruch auf Doppelresidenz erhalten.
Die Aufenthaltsveränderung der Kinder darf nur einvernehmlich zwischen beiden Eltern geschehen, wenn beide Eltern sich kümmern oder kümmern wollen. Eine Zuwiderhandlung stellt den Straftatbestand der Kindesentführung dar.

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Antwort ÖVP Frage 2
Durch die Novelle des Kinder- und Namensrechtsänderungsgesetzes 2013 wurde die Möglichkeit zur gemeinsamen Obsorge beider Eltern weiter ausgebaut: Wird die Ehe oder die häusliche Gemeinschaft der Eltern aufgelöst, so sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass eine bestehende Obsorge beider Eltern aufrecht bleibt (§ 179 Abs 1 ABGB). Einigen sich die Eltern binnen angemessener Frist nicht auf eine Obsorgeregelung, hat das Gericht – unter Wahrung des Kindeswohls – letztlich eine Regelung zu treffen (§ 180 ABGB).
Es empfiehlt sich, solche Fragen im Sinne des Kindeswohles vor der Trennung zu klären. Jedenfalls sind daher Bemühungen zu forcieren, welche die Eltern bei der einvernehmlichen Lösung der Probleme unterstützen So bieten z.B. die österreichweit rund 400 Familienberatungsstellen Unterstützung in dieser Lebenslage. Damit wird geholfen, die Trennung so zu gestalten, dass für alle Beteiligten akzeptable Wege gefunden werden können. Denn die Familienmediation bietet besondere Chancen, eine passende Lösung zu entwickeln, die die Handschrift beider Elternteile trägt.
Inwiefern die Regelung der Obsorge einer neuerlichen Änderung unterzogen werden soll, wäre in einem breiten Diskussionsprozess zu klären. Zumal die letzte Änderung noch nicht lange zurückliegt, erscheint eine Reform des Unterhaltsrechts vordringlich und sollte daher zuerst in Angriff genommen werden.

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Antwort FPÖ Frage 3
Eine Sonderform der rein psychischen Kindesmisshandlung stellt die Eltern-Kind-Entfremdung dar, die zu einer psychischen Erkrankung, dem Eltern-Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome; PAS) führen kann. Obwohl das Eltern-Entfremdungssyndrom seit über 30 Jahren in der medizinischen Literatur genau beschrieben wird, steht diese Form von Kindesmissbrauch in Österreich (im Gegensatz zu anderen Ländern) nicht unter Strafe. Wir fordern, dass die Eltern-Kind-Entfremdung definiert und unter Strafe gestellt wird.

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Antwort NEOS Frage 3
Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität. Wenn während eines Scheidungsverfahrens derartige Vorwürfe erhoben werden, sollte man verstärkt psychologische Beratung und Betreuung anbieten. Es müssen Möglichkeiten für Eltern geschaffen werden, sich Hilfe und Unterstützung zu holen.

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zur VoR Frage 4

Antwort Grüne Frage 3
Die Grünen stehen dem Vorschlag, das Parental Alienation Syndrome (PAS) im Strafrecht zu verankern, kritisch gegenüber. Unabhängig von der Diskussion über den wissenschaftlichen Status des Syndroms muss gesagt werden, dass das gesamte österreichische Obsorgerecht vom Grundgedanken des Kindeswohls geprägt ist. Die Grünen befürchten, dass eine mögliche strafrechtliche Sanktionierung diesem Gedanken im Einzelfall nicht gerecht werden kann und einem solchen in der Regel auch entgegenstehen wird. StaatsanwältInnen und StrafrichterInnen haben ihre Entscheidungen ausschließlich anhand der Parameter Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld zu treffen. Eine darüber hinausgehende Interessensabwägung hat hingegen ausdrücklich zu unterbleiben. Die Grünen vertreten die Auffassung, dass die Entscheidungen im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht auch weiterhin ausschließlich bei den dafür ausgebildeten und darauf spezialisierten PflegschaftsrichterInnen verbleiben sollen. Sollte ein Pflegschaftsgericht die Auffassung vertreten, dass ein Kind zu Unrecht dauerhaft einem Elternteil entzogen wird, so wird es diesen Umstand bei der Entscheidung über die Obsorge/über das Kontaktrecht auch entsprechend berücksichtigen müssen.

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Antwort FLÖ Frage 3
Wenn der Tatbestand durch öffentlich zugängliche Fakten (zB Vereitelung des Besuchsrechts) festgestellt werden kann, soll vorsätzliche Entfremdung geahndet werden. Ein Aushorchen des Kindes über Gespräche mit einem Elternteil für einen Strafprozess lehnen wir jedoch ab.

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Antwort Männerpartei Frage 3
Eltern-Kind-Entfremdung ist schwere seelische Gewalt. Der Staat soll endlich damit aufhören, diese Gewalt auch noch zu unterstützen, und die überfällige Kehrtwende einleiten. Entfremdung ist eine Straftat und ist wie jede andere Körperverletzung zu bestrafen.

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zur VoR Frage 4

Antwort ÖVP Frage 3
Es darf nicht sein, dass Kinder zum Spielball der Eltern im Scheidungsfall und danach werden. Die Forschung hat hier wichtige Erkenntnisse zu Tage gebracht. Deshalb gibt es seit der Familienrechtsnovelle 2013 für Eltern von nicht volljährigen Kindern eine verpflichtende Elternberatung (§ 95 Abs 1a AußStrG). Sie bietet die Möglichkeit, wichtige Alltagsfragen nach der Scheidung zu erörtern, z.B. Wer ist wann bei welchem Elternteil? Wo haben die Kinder ihre persönlichen Sachen? Wie soll der Urlaub aussehen? Wie werden Weihnachten oder Geburtstag gefeiert? Dabei kann auch überlegt werden, wie die Kinder in diese Fragen einbezogen werden können, ohne ihnen die Verantwortung für diese Entscheidungen aufzubürden, denn diese bleibt nach wie vor bei den Eltern.
Das Gericht hat seinerseits nach § 107 Abs. 2 AußStrG vorläufige Regelungen im Bereich der Obsorge und des Kontaktrechts schon dann zu treffen, wenn dies das Kindeswohl gebietet und solche Regelungen gelten grundsätzlich sofort, also auch dann, wenn sie angefochten werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einen Besuchsmittler einzusetzen, der durch nachgehende Elternarbeit das Kind unterstützt. Die Tätigkeit des Besuchsmittlers soll nachhaltig und daher effektiver wirken als eine zusätzliche Verschärfung des bestehenden Konflikts durch Verhängung von Strafen.

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Antwort Frage 4 FPÖ
Wir haben im österreichischen Parlament zahlreiche Anträge aus diesem Bereich, der verbesserungswürdig ist, gestellt. So steht etwa derzeit oftmals jeder der beiden Geschiedenen finanziell am Rande des Ruins und ist nicht mehr in der Lage in einer neuen Partnerschaft eine Existenz, vielleicht sogar mit Kindern, aufzubauen. Dieser Entwicklung gilt es durch legistische Maßnahmen gegenzusteuern, wobei eine komplette Neugestaltung des Scheidungs- und Unterhaltsrechts nicht ausgeschlossen wird.

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Antwort Frage 4 NEOS
Das österreichische Unterhaltsrecht hinkt dem gesellschaftlichen Denken und neuen Familienrealitäten hinterher und muss reformiert werden. Wir wollen Rahmenbedingungen, die es allen Eltern ermöglichen gleichberechtigt für ihre Kinder zu sorgen, ganz gleich ob zusammen, verheiratet, getrennt oder geschieden. Deshalb fordern wir schon vor einer Trennung Maßnahmen, die die Väterbeteiligung erhöhen, zum Beispiel einen individuellen Karenzanspruch für jeden Elternteil bis zu 18 Monate. Im Fall einer Trennung oder Scheidung wollen wir die Einführung von Doppelresidenzen und (dort wo möglich) gemeinsame Obsorge als Regelfall.

zur VoR Frage 4
zur VoR Frage 5

Antwort Frage 4 Grüne
Ja im Bereich des Unterhaltsrechtes sehen wir Handlungsbedarfs. Laut EU-SILC 2015 haben Ein-Eltern-Haushalte mit 42% die höchste Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung. Viele Probleme entstehen in Ein-Eltern-Familien wenn Geldunterhalt vom getrennt lebenden Elternteil nicht bzw. nicht regelmäßig geleistet wird. Wir wissen, dass dies bei knapp der Hälfte der Kinder der Fall ist. Das Unterhaltsvorschussgesetz sollte diese Lücke schließen. In der Regel werden Vorschüsse aber nur dann gewährt, wenn Aussicht auf Rückzahlung besteht. Neben der oft langen Dauer der Verfahren ist auch die Höhe der Vorschüsse unzureichend, da sie meistens unter dem Regelbedarf liegt. Die Grünen fordern daher einen existenzsichernden Mindestunterhalt, der einem definierten Regelbedarf entspricht.
Weiters streben wir an, dass die Unterhaltsbevorschussung alle Kinder betrifft. Denn in der derzeitigen Situation haben Kinder, deren Elternteile gestorben sind, oder unverschuldet kein Einkommen haben überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt. Aus Grüner Sicht darf es nicht sein, dass Kinder weder Unterstützung vom getrennt lebenden Elternteil, noch vom Staat bekommen.
Wir streben auch an, dass der Unterhaltsvorschuss nicht nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt wird. Wir fordern, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung garantiert wird.

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Antwort Frage 4 FLÖ
Eine weit überwiegende Mehrheit der Eltern lebt nach wie vor eine traditionelle Rollenverteilung. Andere Lebensmodelle sollen möglich sein, aber nicht als Maßstab allgemeiner Gesetze herangezogen werden.

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zur VoR Frage 5

Antwort Frage 4  Männerpartei
Unser Plan besteht darin, endlich zwischen der Paarbeziehung und der Elternschaft zu unterscheiden! Ein Kind hat zwei Eltern, völlig egal, wie diese beiden in Beziehung stehen.
Diese Eltern können nicht beliebig ersetzt und ausgetauscht werden, schon gar nicht nach Belieben eines einzigen Elternteils, das den anderen zu ersetzen strebt.
Aus diesem Grund lehnen wir schon die Bezeichnung "Trennungsrecht" in Bezug auf Elternschaft ab. Trennung hat nichts mit der Elternschaft zu tun.
Unterhaltsrecht soll menschlich werden. Beiden Eltern sind in der heutigen Zeit Geldunterhaltsverpflichtungen zumutbar, besonders mit steigendem Alter der Kinder.
Erwachsene sollen ihre Eltern nicht mehr auf Unterhalt klagen können. Freundlich und anständig zu fragen ist zumutbar, die Entscheidung der Eltern ist zu akzeptieren.

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Antwort Frage 4 ÖVP
Väter bringen sich immer mehr und aktiver in das Familienleben ein. Die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld liegt im Durchschnitt aller Varianten bei mittlerweile rund 20 Prozent. Klar ist, dass wir hier aber noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht haben. Die Anstrengungen für mehr Väterbeteiligung müssen weiter gehen. Wir setzen hier zum einen auf mehr Bewusstseinsbildung und auf der anderen Seite auf konkrete Anreize im System. So sind beispielsweise beim neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto von der jeweiligen Gesamtanspruchsdauer pro Kind 20 Prozent dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten. Mehr Väterbeteiligung in der Kinderbetreuung und eine bessere Aufteilung der Hausarbeit sind gesellschaftspolitische Entwicklungen die zweifellos auch Auswirkungen auf andere Bereiche wie das Trennungs- und Unterhaltsrecht haben werden. Dazu wurde im BMJ bereits ein breit angelegter Prozess zur Neugestaltung des Unterhaltsrechts begonnen. Der Prozess ist inklusiv angelegt, um sämtlichen betroffenen Interessengruppen ausreichend Gehör zu bieten. Auch Väter ohne Rechte wird in weiterer Folge die Möglichkeit haben, sich mit konkreten Problemlagen und Lösungsansätzen daran zu beteiligen.

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Antwort Frage 5 FPÖ
Richtigerweise kann die Nichterfüllung der Geldunterhaltspflicht strafrechtlich verfolgt werden. Leistet der Unterhaltsschuldner nicht freiwillig, können auch Exekutionen gegen ihn geführt werden. Wir sind der Ansicht, dass die Erfüllung der Unterhaltspflicht jedoch nicht die Existenz des Unterhaltsschuldners gefährden darf. Derzeit kann gemäß Exekutionsordnung bei der Exekution gegen einen Unterhaltsschuldner das Existenzminimum um 25 Prozent unterschritten werden. Diese Regelung ist unmenschlich und nimmt Menschen jegliche Existenzgrundlage. Wir sind der Ansicht, dass Kinder eine Investition in die Zukunft sind und es daher gerechtfertigt ist, dass der Staat jenen Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuldner nicht ohne Unterschreiten des Existenzminimums geleistet werden kann, aufzubringen hat.

Zur Entlastung von Unterhaltsschuldnern fordern wir zudem eine höhere Bewertung von Unterhaltszahlungen im Steuerrecht.

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Antwort Frage 5 NEOS
Das österreichische Familien- und Unterhaltsrecht muss reformiert werden. Im Zuge der Einführung von gemeinsamer Obsorge und Doppelresidenzen sollten auch Unterhaltsverpflichtungen neu geregelt werden.

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Antwort Frage 5 Grüne
Wir glauben, dass das Anspannungs-Prinzip notwendig ist, um die unterhaltsberechtigten Kinder gegenüber Unterhaltsverpflichteten zu schützen, die versuchen, Unterhaltszahlungen mutwillig zu vereiteln.
Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass das Existenzminimum selbstverständlich auch für Väter/Mütter mit Unterhalspflicht gilt. Unterhaltszahlungen sollen überhaupt Vorrang vor allen anderen Forderungen haben an, es soll aber keine Pfändung unter Existenzminimum geben. Wenn es dem Elternteil nicht möglich ist, den Unterhaltszahlungen nachzukommen, muss es eine Unterhaltssicherung vom Staat erfolgen – unabhängig davon, ob eine Chance besteht, dass der Staat das Geld wieder zurückbekommt oder nicht.

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Antwort Frage 5 FLÖ
Das Anspannungsprinzip soll nur noch in klar definierten Ausnahmefällen herangezogen werden.

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Antwort Frage 5 Männerpartei
Die Anspannung ist ersatzlos abzuschaffen. Alle Opfer dieses Menschenrechtsbruchs sind durch ein Wiedergutmachungsprogramm der Republik Österreich zu entschädigen, auch unter Rückgriff auf zu hoch bemessene Unterhaltszahlungen bei deren Empfängern. Rechtlich ist dies durch den Sinn der bestehenden Gesetzestexte abgesichert und möglich.

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Antwort Frage 5 ÖVP
Sowohl bei der Sicherung, als auch bei der Höhe des Unterhalts steht das Kindswohl im Vordergrund. Deshalb sieht das Anspannungsprinzip vor, dass der verpflichtete Elternteil bemüht sein muss, nach seinen Kräften zum Unterhalt des Kindes beizutragen. Versucht ein zum Geldunterhalt verpflichteter Elternteil sich der Zahlung von Alimenten zu entziehen, indem sie/er die Beschäftigung aufgibt oder einen Beruf wählt, der nicht ihrer/seiner Ausbildung entspricht, dann wird nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das fiktive Einkommen zur Berechnung herangezogen. Diese Fiktion ist nötig, um den Kindesunterhalt in der entsprechenden Höhe sicherzustellen. Begleitet wird dies durch den Unterhaltsvorschuss, mit dem dafür Sorge getragen wird, dass die Kinder den ihnen zustehenden Unterhalt (für den auch in diesem Fall das Anspannungsprinzip herangezogen wird) auch tatsächlich bekommen. Diese Instrumente dienen der Existenzsicherung der Kinder und haben sich in der Praxis bewährt. Allfällige Verbesserungen sollten bei der bereits angesprochenen Neugestaltung des Unterhaltsrechts erörtert und gegebenenfalls berücksichtigt werden.

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Antwort Frage 6 FPÖ
Der Staat ist nicht Selbstzweck, sondern hat der Freiheit, der Sicherheit und dem Wohl seiner Bürger zu dienen. Er darf die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten des Einzelnen nur dort begrenzen, wo der Missbrauch dieser Rechte die Freiheitsräume anderer oder der Gemeinschaft verletzen würde. Einfachgesetzliche Bestimmungen, die den Grundrechten widersprechen sind zu ändern bzw. aufzuheben. Gesetze sind zudem möglichst einfach, klar und verständlich zu formulieren und das Verfahrensrecht ist zusätzlich zu straffen. Um die Qualität der Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren zu verbessern, soll zudem der Stand der Familienrichter aufgewertet und attraktiviert werden. Festzustellen ist aber, dass es in Österreich auch ausgezeichnete und schon sehr lange in diesem Bereich tätige Familienrichter gibt. Es hängt aber vom Zufall ab, ob ein solcher einen Fall bearbeitet.

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Antwort Frage 6 NEOS
Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule in unserer Demokratie. Grundsätzlich gilt es, Entscheidungen der Justiz zu respektieren. Die Politik kann nicht gegen als ungerecht empfundene Urteile vorgehen, sie kann aber gesetzliche Vorgaben modernisieren und anpassen, um europäischem Recht und neuen gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden. Im Familienrecht muss das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen und prozessuale Gleichwertigkeit beider Elternteile gewährleistet sein.

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Antwort Frage 6 Grüne
Tatsächlich hat die Judikatur des EGMR die Gesetzgebung insbesonders im Bereich des Famlienrechts in den letzten Jahren mitgeprägt. Dass dieser Zustand wenig erfreulich ist, hat auch die Bundesregierung mittlerweile erkannt. So wurde die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens als Wirkungsziel im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung aufgenommen, wobei als Erfolgsindikator die Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Zivil- und Strafsachen gewählt wurde. Das kann weitere Verurteilungen naturgemäß nicht verhindern, soll aber zu einer verstärkten Sensibilisierung der Behörden und nicht zuletzt der Politik beitragen.

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Antwort Frage 6 FLÖ
Die Gesetzgebung soll nicht an möglichen zukünftigen Entscheidungen des EGMR ausgerichtet werden, sondern an den Wünschen und Bedürfnissen der Mehrheit der österreichischen Staatsbürger.

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Antwort Frage 6 Männerpartei
Wir werden in Österreich ein menschliches Familienrecht schaffen, welches Vorbild für Europa und die Welt sein soll. Alle oben genannten Forderungen dienen diesem Ziel.

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Antwort Frage 6 ÖVP
Grundsätzlich bilden Urteile des EGMR Einzelfallentscheidungen ab, die oft auch Aussagen enthalten, welche auf eine größere Zahl von Sachverhalten anwendbar sein können. In Österreich steht die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anders als in vielen anderen Vertragsstaaten im Verfassungsrang, Entscheidungen des EGMR entfalten in Österreich daher auch eine direkte Wirkung. Österreich hat schon bislang Entscheidungen des EGMR nach entsprechender Analyse und Notwendigkeit umgesetzt. Wir werden die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch weiterhin sehr aufmerksam studieren, allfälligen Änderungsbedarf im österreichischen Rechtssystem evaluieren und die erforderlichen Schritte setzen.

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